Die Webseite Truth24 veröffentlichte am 2. Oktober einen Artikel mit der Überschrift: „Ins Gebüsch gezogen: Armutsasylant will Frau in Magdeburg vergewaltigen“. Der Artikel wurde laut dem Analysetool Crowdtangle mehr als 1.200 Mal geteilt, unter anderem von der NPD Magdeburg. Weiter steht im Text: „Der Sozialmigrant attackierte eine junge Frau am frühen Morgen, die Polizei nennt es aber nur verniedlichend ‘sexuelle Belästigung’.“
Auf diesen Absatz folgt eine im Wortlaut kopierte Pressemitteilung der Polizei vom 2. Oktober, zu einer sexuellen Belästigung im Bereich der Listemannstraße in Magdeburg. Ein Unbekannter habe eine Frau in ein Gebüsch gezogen und sie sexuell belästigt. Ihr sei jedoch die Flucht gelungen. Dann folgt eine grobe Beschreibung des Täters: „160 – 165 cm groß, ca. 30 Jahre alt, zierliche, dünne Gestalt, südländischer Phänotypus, war bekleidet mit einer schwarzen Mütze mit einem Weihnachtsmuster; einem schwarzen Kapuzenpullover sowie einer schwarzen Jacke; einer graubraunen Hose und schwarzen Turnschuhen.“
Auf Nachfrage von CORRECTIV stellte die Polizei Magdeburg am 6. November per E-Mail klar: „Derzeitig wurde noch kein Tatverdächtiger ermittelt“. Zu der Beschreibung von Truth24 schreibt die Polizei: „Laut den Angaben der Geschädigten handelt es sich bei dem Täter um eine Person mit südländischem Phänotypus. Da der Täter noch unbekannt ist, kann auch nichts zu seinem sozialen Stand gesagt werden. Des Weiteren würde die Polizei solche Begriffe wie ‘Armutsasylant’ oder ‘Sozialmigrant’ nicht verwenden.“

In der Meldung von Truth24 wird der Polizei auch vorgeworfen, den Vorfall durch die Beschreibung „sexuelle Belästigung“ zu „verniedlichen“. Dazu schreibt die Polizei Magdeburg auf Nachfrage: „Die Betitelung einer Polizeimeldung richtet sich nach der Tathandlung, für welche wiederum im Strafgesetzbuch eine bestimmte Begrifflichkeit festgelegt wurde.“
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