In eigener Sache

Für eine faktenbasierte, journalistische Berichterstattung zum Coronavirus: CORRECTIV zum Urteil des OLG Karlsruhe

In einem Verfahren vor dem OLG Karlsruhe entschied das Gericht, dass CORRECTIV einen Faktencheck-Hinweis auf Facebook in einer bestimmten sprachlichen Formulierung nicht mit einem Beitrag des Blogs „Achgut“ verknüpfen darf. Der CORRECTIV-Artikel (Faktencheck) wurde nicht beanstandet. Dieser wird daher unverändert online verfügbar sein. Eine Urteilsbegründung steht noch aus.

OLG Karlsruhe
Oberlandesgericht Karlsruhe/ Andreas Praefcke CC BY 3.0

Vor Gericht ging es um die CORRECTIV-Bewertung auf Facebook eines Artikels auf dem Blog „Achgut“ mit dem Titel „Rinderwahn“. Darin wird als „vernünftige Erklärung“ für die hohe Anzahl positiver Coronatests bei Schlachthof-Mitarbeitern präsentiert, dass PCR-Tests für SARS-CoV-2 positiv auf Coronaviren von Rindern anschlagen würden. 

Laut Behörden und Virologen sind solche Kreuzreaktionen jedoch wissenschaftlich nicht belegt, denn Rinder-Coronaviren sind genetisch anders aufgebaut als Coronaviren, die Menschen befallen. Aktuelle PCR-Tests erkennen spezifisch Gen-Sequenzen von SARS-CoV-2, nicht von Rinder-Coronaviren. Der Artikel von CORRECTIV legt diese wissenschaftliche Faktenlage anhand von Belegen und Expertenaussagen dar. 

Wenn Medien zu einem für die Gesellschaft so relevanten Thema wie der aktuellen Corona-Pandemie wissenschaftlich unseriöse Eindrücke erwecken und gleichzeitig Korrekturen und das Liefern von wissenschaftlichem Kontext in Sozialen Netzwerken vor Gericht abgestraft werden – dann ist das nach Ansicht von CORRECTIV eine problematische Entwicklung.

CORRECTIV wartet nun die offizielle Urteilsbegründung ab, um über weitere rechtliche Schritte zu entscheiden.

Im Rahmen einer Kooperation mit Facebook werden Faktenchecks von CORRECTIV auf der Plattform mit Originalinhalten verknüpft, damit Nutzerinnen und Nutzern Hinweise mit Kontext angezeigt werden. Die Beiträge auf Facebook mit den fragwürdigen Informationen werden nicht gelöscht, sondern mit Warnhinweisen versehen. CORRECTIV leistet damit einen wichtigen Beitrag gegen Desinformation und für eine faktenbasierte Diskussion.

Update, 18. November 2020: Inzwischen liegt CORRECTIV die Begründung des Urteils aus Karlsruhe vor. Das Gericht hat eine Formulierung in einem Warnhinweis auf Facebook als möglicherweise missverständlich beurteiltet, nicht den Inhalt der Recherche. Der Faktencheck-Artikel wurde nicht beanstandet. Er bleibt ohne Veränderung und Einschränkung weiterhin online verfügbar.

Wir halten es grundsätzlich für problematisch, wenn Artikel wie dieser von Achgut ohne hinreichenden wissenschaftlichen Kontext verbreitet werden. Das Gericht machte in seiner Urteilsbegründung einen Vorschlag für eine andere Formulierung des Warnhinweises auf Facebook. Wir sind dem nachgekommen und haben den alten Warnhinweis ersetzt.