Sanktionen der US-Regierung gegen HateAid und andere müssen zurückgenommen werden
Am Abend des 23. Dezember verhängte das US-amerikanische State Department Sanktionen gegen fünf Personen aus Deutschland und Europa, die sich für die Durchsetzung des Digital Services Act (DSA) der Europäischen Kommission einsetzen.
Die Sanktionen der US-Regierung gegen die Geschäftsführerinnen der deutschen Hilfsorganisation HateAid sind absurd, sagt das Medienhaus CORRECTIV. Die Einreiseverbote gegen Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon sowie gegen drei weitere Europäer mit Zensur-Vorwürfen zu begründen, sind nichts anderes als ein Angriff auf den DSA, mit dessen Hilfe Online-Plattformen in der EU reguliert werden.
Vom US-Einreiseverbot ist auch der frühere französische EU-Kommissar Thierry Breton betroffen, der als Architekt des DSA gilt, sowie die Gründerin des britischen Global Disinformation Index (GDI), Clare Melford, und der Gründer des in Großbritannien und USA tätigen Center for Countering Digital Hate (CCDH), Imran Ahmed.
Das US-Außenministerium begründet die Sanktionen damit, dass „diese radikalen Aktivisten und bewaffneten NGOs (sic!)“ die Zensur im Auftrag fremder Staaten auch gegen US-Bürger und US-Firmen vorantreiben würden. (im Original: These radical activists and weaponized NGOs have advanced censorship crackdowns by foreign states – in each case targeting American speakers and American companies.)
CORRECTIV fordert, dass die Sanktionen der US-Regierung sofort aufgehoben werden müssen.
Der Digital Services Act (DSA) ist ein Gesetz der Europäischen Union, mit dessen Hilfe digitale Hassrede und virtuelle Bedrohung verfolgt werden – was offline illegal ist, soll auch online illegal sein. Der DSA wurde von der Europäischen Union für die Mitgliedsländer der EU demokratisch beschlossen. Das Gesetz gilt in der Europäischen Union für Aktivitäten innerhalb des europäischen Bündnisses. Der DSA wirkt nicht extraterritorial. HateAid betreibt als „Trusted Flagger“ im Rahmen des DSA eine Meldestelle, auf der illegale Hassrede auf digitalen Plattformen gemeldet werden kann. Dabei ist HateAid strengen Regularien und ethischen Maßstäben unterworfen, um Überparteilichkeit und Unvoreingenommenheit zu garantieren.
Erst vor wenigen Tagen wurde die Plattform X, früher Twitter, des Trump-Finanziers und Tesla-Chefs Elon Musk auf Grundlage des DSA mit einer Strafe in Höhe von 120 Millionen Euro belegt. Bereits im Jahr 2022 wurde Twitter von den Justizbehörden in den USA mit einer Strafe in Höhe von 140 Millionen Euro wegen Datenrechtsverstößen belegt. Nach Ansicht der EU verstößt die Plattform derzeit in Europa systematisch gegen die Gesetze der EU. Seither ruft Musk öffentlich zur Zerstörung der EU auf und versucht in seinem Feldzug gegen Europa die US-Regierung zu instrumentalisieren. Musk hatte den Wahlkampf des US-Präsidenten Donald Trump entscheidend unterstützt. Später war er in dessen Regierung tätig.
HateAid ist immer wieder Ziel von Angriffen aus Reihen der in weiten Teilen rechtsextremen AfD – einige ihrer Funktionäre sympathisieren mit dem US-Präsidenten Donald Trump, dem Milliardär Elon Musk oder wahlweise mit dem russischen Diktator Vladimir Putin.
CORRECTIV-Publisher David Schraven sagt: „Europa muss zu seinen Werten und zu seiner Einheit stehen. Wir dürfen nicht Hass und autoritären Machthabern nachgeben. Elon Musk kann jederzeit den Gerichtsweg beschreiten, wenn er Probleme mit der Strafe der EU gegen seine Plattform hat. Es ist untragbar, dass sich die US-Regierung zum Büttel eines hetzenden Milliardärs machen lässt.“