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Eine Partei frisst Kreide

Mitte März sickerte der Entwurf des AfD-Parteiprogramms durch. Es hagelte Kritik. Jetzt hat die Partei reagiert und einige besonders anstößige Forderungen gestrichen. AfD-Vizechefin Beatrix von Storch soll die Programmkommission verlassen.

von Marcus Bensmann

© Ivo Mayr

In dem vergangene Woche von CORRECTIV veröffentlichten Programmentwurf forderte die Alternative für Deutschland (AfD) Überraschendes: die Privatisierung der Arbeitslosenversicherung etwa, die Abschaffung der gesetzlichen Unfallversicherung, die Absenkung der Strafmündigkeit auf zwölf Jahre, eine Abkehr vom Klimaschutz.

All diese Forderungen sorgten für Empörung – bis hinein in die Reihen der AfD. Binnen weniger Tage hat die Parteispitze nun den Entwurf des Grundsatzprogramms überarbeitet und eine neue Fassung vorgelegt. Die Schuld dafür, dass der ursprüngliche Entwurf an die Öffentlichkeit gelangte, will die AfD nun offenbar Partei-Vizechefin Beatrix von Storch in die Schuhe schieben. Sie gehört vorerst nicht mehr zur 20-köpfigen Programmkommission, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RDN) berichtet. Ihre Mitarbeit sei nicht mehr erwünscht, sagte ein AfD-Spitzenfunktionär.

Wir haben den ersten Programmentwurf mit dem jetzt vorgelegten „Leitantrag der Bundesprogrammkommission“ abgeglichen.

Zu großen Teilen stimmen Duktus und Aufbau beider Versionen überein. Doch gerade jene Punkte, die viele Wähler irritierten, wurden gestrichen oder abgeschwächt. Gerade so, als habe die Partei Kreide gefressen. 

Ersatzlos gestrichen ist nun zum Beispiel die Forderung nach einer Privatisierung der Arbeitslosenversicherung. In einer Email an AfD-Europaabgeordnete Beatrix von Storch warnte der stellvertretende Parteivorsitzende Albrecht Glaser bereits am 17. Februar davor, an der gesetzlichen Unfallversicherung zu rühren, dies sei ein „überaus brisantes Problem“. Dieser Punkt ist nun aus dem Leitantrag geflogen.

Unverändert ist dagegen das Bekenntnis, am Mindestlohn festzuhalten und das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) durch eine Grundsicherung zu ersetzen – über deren Höhe sich die Partei allerdings ausschweigt.

Das traditionelle Familienbild, das die AfD hoch hält, findet sich im ersten Entwurf ebenso wie im neuen Leitantrag. Die Partei wettert gegen „staatliche Institutionen wie Krippen, Ganztagsschulen, Jugendämter und Familiengerichte“, die in das Erziehungsrecht der Eltern eingriffen.

Im ersten Entwurf hieß es noch, dass die AfD „eine staatliche Finanzierung des selbstgewählten Lebensmodells ,Alleinerziehend‘“ ablehne. Das mussten alleinerziehende Mütter und Väter als Drohung auffassen – eine Drohung, die nun gestrichen wurde. Kein Wunder: Selbst AfD-Bundessprecherin Frauke Petry, Mutter von vier Kindern, gab im Oktober bekannt, von ihrem Mann getrennt zu leben. Auch ihr neuer Partner, der nordrhein-westfälische AfD-Landesvorsitzende Marcus Pretzell, lebt getrennt von der Mutter seiner vier Kinder.

Wobei sich der Leitantrag weiter gegen die angebliche Propagierung der „Einelternfamilie“ ausspricht, durch „Organisationen, Medien, Politik“.

Der erste Programmentwurf forderte eine liberale Drogenpolitik: „Süchtigen und sonstigen Konsumenten ist die Möglichkeit zu geben, im Wege der kontrollierten Abgabe in den Genuss von Drogen zu gelangen“, stand da. Auch dieser Passus ist nun gestrichen.

Ebenfalls getilgt wurde die Forderung, eine Beschneidung von Jungen ohne medizinische Indikation zu verbieten. Diese Forderung sorgte für Aufregung, weil sie seit über einem Jahrhundert zum Motiv der antisemitischen Propaganda gehört. Diesem Vorwurf scheint sich die AfD nicht mehr aussetzen zu wollen. Die Partei beschwört in beiden Entwürfen „die jüdischen, christlichen und humanistischen Grundlagen unserer Kultur.“   

Das vor einer Woche ebenfalls diskutierte „betäubungslose Schächtungsverbot“ findet sich dagegen auch im überarbeiteten Entwurf.

Zurückhaltung zeigt die AfD plötzlich auch im Umgang mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Während im ersten Programmentwurf noch die Privatisierung von ARD und ZDF und die Errichtung eines „steuerfinanzierten Rundfunks“ gefordert wird, geht es im neuen Programmentwurf milder zu. Jetzt fordert die AfD „Programme, Finanzierung, Organisation und Kontrolle durch Rundfunk- und Fernsehräte grundlegend zu reformieren“. Die Staatsverträge sollen dazu gekündigt werden. Weiter heißt es nun im Leitantrag auf Seite 40: „Die Zahl der öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Rundfunkprogramme muss deutlich verringert werden.“

Im Bereich der inneren Sicherheit rudert der neue Leitantrag etwas zurück. Während es im ersten Entwurf noch hieß: „Es ist nur so viel Freiheit möglich, wie die Sicherheitslage es zulässt“, heisst es im neuen Leitantrag: „Die AfD fordert einen ,sicherheitspolitischen Befreiungsschlag’, um den Schutz der Bürger an erste Stelle zu setzen. Andere Belange haben sich dem unterzuordnen.“ In beiden Entwürfen werden mehr „Eingriffsmöglichkeiten“ für Justiz und Polizei gefordert.

Andere Programmpunkte überlebten den Weichspülgang. So wird die Strafmündigkeit für Kinder ab zwölf Jahren weiterhin gefordert. Außerdem sollen alkohol- und drogenabhängige sowie psychisch kranke Täter „nicht in psychiatrischen Krankenhäusern, sondern in Sicherungsverwahrung“ weggesperrt werden.

Auch beim Thema Klimawandel vertritt die AfD Positionen, die weit entfernt von seriöser Wissenschaft liegen. So wird weiterhin bezweifelt, dass Kohlendioxid ist ein Schadstoff ist. Der Weltklimarat (IPCC) unterschlage „die positiven Wirkungen des CO2 auf das Pflanzenwachstum und die Welternährung. Je mehr es davon in der Atmosphäre gibt, umso kräftiger fällt das Pflanzenwachstum aus.“ Deshalb wolle die AfD „Schluss machen mit der Klimaschutzpolitik“. Energiekonzerne dürften sich freuen über diese Forderung: „CO2-Emission wollen wir finanziell nicht belasten.“

Treu bleibt sich Partei bei der Forderung, Muslime auszugrenzen. „Das Minarett lehnt die AfD als islamisches Herrschaftssymbol ebenso ab wie den Muezzinruf, nach dem es außer dem islamischen Allah keinen Gott gibt.“  Auch das Tragen von Burka und Nigab sollen, wie bereits im ersten Entwurf, in Deutschland verboten werden.