Landesarbeitsgericht gibt der Anklage im Panschprozess Rückendeckung
Der Bottroper Apotheker Peter Stadtmann lässt die Vorwürfe gegen den Whistleblower Martin Porwoll fallen. Nach einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht in Hamm muss er seinem ehemaligen kaufmännischen Leiter eine „sehr gute” Arbeitsleistung bescheinigen. Das kann Einfluss auf den Strafprozess gegen Stadtmann haben und widerlegt zentrale Aussagen seiner Verteidigung
Ein Urteil vor dem Arbeitsgericht könnte Auswirkungen auf den Prozess um die gepanschten Krebsmittel haben. Vor dem Landgericht Hamm hat sich der in Haft sitzende Apotheker Peter Stadtmann Ende März verpflichtet, dem Whistleblower Martin Porwoll ein Arbeitszeugnis mit „sehr gut“ auszustellen. „Mit der Erstellung des Arbeitszeugnisses erkennt Herr Stadtmann die gute Arbeit des Zeugen Porwoll an. Hiermit ist der Kritik der Verteidigung an der Zuverlässigkeit des Zeugen Porwoll jegliche Grundlage entzogen“, sagt der Nebenklage-Anwalt Markus Goldbach. Er vertritt Betroffene im Essener Strafprozess.
Interessant: Die Richterin des Landesarbeitsgerichts Hamm bewertet ebenfalls in der mündlichen Verhandlung Porwolls Anzeige zur möglichen Unterdosierung von Krebsmedikamenten. Es gebe keine Indizien für eine leichtfertige und unangebrachte Anzeige, so die Richterin.
Die Staatsanwaltschaft wirft Stadtmann vor in fünf Jahren über 60.000 Krebsmedikamente gestreckt zu haben und stützt sich dabei vor allem auf die Buchhaltung der Apotheke, nach der weniger Krebsmittel eingekauft wurden als vergeben. Die Verteidigung des Apothekers widerspricht der Beweiskette der Staatsanwaltschaft und behauptet, die Buchhaltung der Alten Apotheke sei angeblich nicht korrekt gewesen und der Wareneingang nicht ordnungsgemäß verbucht worden. Die Verteidigung nennt vor Gericht angebliche Schwarzeinkäufe und anderweitige Eingänge von Krebsmittel, die nicht von der Buchhaltung erfasst worden seien. Aber für die Buchhaltung und das Warenwirtschaftssystem der Alten Apotheke war Porwoll bis zu fristlosen Kündigung als kaufmännischer Leiter zuständig. Und genau diese Arbeit muss der Apotheker Stadtmann nun als „sehr gut“ bewerten.Porwoll hatte festgestellt, dass der Apotheker Peter Stadtmann über Jahre weniger Krebsmittel eingekauft hatte als vergeben. Er erstattete im Sommer 2016 Anzeige. Danach wurde der Apotheker Stadtmann im November 2016 verhaftet und Porwoll wegen angeblicher Verfehlungen fristlos gekündigt.
Gegen diese Kündigung wehrte sich der Whistleblower durch zwei Instanzen.
Einigung mit Folgen
Vor dem Landesarbeitsgericht in Hamm einigten sich Peter Stadtmann und sein ehemaliger Angestellter Ende März 2018 auf einen Vergleich, d.h. eine bindende außergerichtliche Vereinbarung. Zuvor hatte die Richterin deutlich gemacht, dass sie die fristlose Kündigung wohl nicht als angemessen einstufen würde. Sie widersprach damit dem erstinstanzlichen Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen. Das hatte dem Apotheker recht gegeben.
Der Vergleich rehabilitiert nach Meinung der Nebenklage den Whistleblower.
Die zentralen Punkte:
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Peter Stadtmann lässt alle Vorwürfe gegen Porwoll fallen. Der Apotheker hatte seinem Mitarbeiter unter anderem die Mitnahme von unbezahlten Medikamenten, Verrat von Geschäftsgeheimnissen, nicht autorisierten Zugang zum IT-System und unzureichende Erfüllung seiner Arbeitsaufgaben vorgeworfen.
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Das Arbeitsverhältnis wird einvernehmlich und rückwirkend zum 31. Januar 2017 beendet.
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Peter Stadtmann zahlt Martin Porwoll eine Abfindung in Höhe von 75.000 Euro und trägt die Verfahrenskosten.
Und in der Vereinbarung findet sich auch das zentrale Detail zum Arbeitszeugnis. Stadtmann muss seinem ehemaligen Angestellten ein Arbeitszeugnis mit der Beurteilung „sehr gut“ ausstellen, samt Dankes- und Grußformel.
Welche Auswirkungen hat das auf das laufende Strafverfahren gegen Stadtmann vor dem Landgericht Essen?
Angriff der Verteidigung entkräftet
Mit dem Zeugnis wird festgehalten, dass Martin Porwoll seine Arbeit als kaufmännischer Leiter in der Alten Apotheke „sehr gut“ erfüllte. Das könnte den Angriff der Verteidigung auf die Glaubwürdigkeit von Porwoll entkräften. Im Essener Strafprozess hatten Stadtmanns Anwälte immer wieder auf ein chaotisches Rechnungswesen unter Porwolls Leitung verwiesen. Die Zyto-Lieferungen seien nicht immer ordnungsgemäß verbucht worden und die von der Staatsanwaltschaft berechneten Einkaufsquoten falsch. Es seien außerdem nicht alle Lieferanten der Alten Apotheke in den Berechnungen berücksichtigt worden. Auf den Einkaufsquoten beruht im Wesentlichen die Anklage der Staatsanwaltschaft. Doch ein kaufmännischer Leiter, der sehr gut gearbeitet hat, und eine chaotische Buchhaltung schließen sich aus.
Falsche Behauptungen der Verteidigung
„Der Plan, den Whistleblower Porwoll zu diskreditieren, ist nun endgültig gescheitert“, so der Anwalt der Nebenklage Goldbach. Aus Sicht des Anwaltes Goldbach, zeigt der Vergleich auch, „dass die Verteidigung Falschbehauptungen aus dem Arbeitsgerichtsverfahren in das Strafverfahren eingebracht hat.“ Er betont, dass die Nebenklage das Handeln von Peter Stadtmann juristisch als versuchten Mord einstuft. „Herr Porwoll hat somit seine moralische Pflicht zum Handeln wahrgenommen.“
Auch die Richterin des Landesarbeitsgerichts Hamm ging in der mündlichen Verhandlung auf Porwolls Anzeige zur möglichen Unterdosierung von Krebsmedikamenten ein. Es gebe keine Indizien für eine leichtfertige und unangebrachte Anzeige, so die Richterin. Martin Porwoll habe mit der Anzeige gegen seinen Arbeitgeber seine staatsbürgerlichen Rechte wahrgenommen. Porwoll selbst wertet den Vergleich als Rehabilitation. „Ich würde es immer wieder machen. Trotz allem“, sagt Porwoll. Er wurde im Dezember 2017 für sein Engagement mit dem Whistleblower-Preis der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler ausgezeichnet.