Warum die Ergebnisse der Apothekenkontrollen uns alle beunruhigen sollten
Das Ergebnis der Apothekenkontrollen in NRW offenbart zwei grundsätzliche Probleme: fehlende Transparenz der Behörden und fehlende Konsequenzen aus dem Bottroper Skandal um die Alte Apotheke. Ein Kommentar.
Im Leben gibt es oft zwei Wahrheiten. Auch die Pressemitteilung des NRW-Gesundheitsministeriums, die ich vergangenen Freitag las, enthielt zwei Versionen der Wahrheit. Es ging um die Ergebnisse der Kontrollen von Krebsmittel-herstellenden Apotheken in NRW.
Zum Hintergrund:
Alle Zyto-Apotheken in NRW mangelhaft
Trotz angekündigter Kontrollen: Mängel und Unterdosierung bei Krebsmedikamenten in NRW
Das Ministerium wählte für seine Bekanntmachung die Zeile: „Nordrhein-westfälische Apotheken stellen sichere, qualitativ hochwertige Zytostatika-Zubereitungen her“. Dass man die Ergebnisse der landesweiten Kontrollen auch anders interpretieren kann, zeigt eine Antwort des Ministeriums auf eine Presseanfrage unserer Redaktion nur vier Tage später. „In allen kontrollierten Apotheken wurden nach derzeitigem Kenntnisstand Mängel festgestellt“, schreibt da das Ministerium.
Mängel in allen Apotheken, die Krebsmittel herstellen, und gleichzeitig „qualitativ hochwertige Zytostatika-Zubereitungen“? Beide Aussagen sind ein Fazit der Kontrollen. Für welche sich das Ministerium als Titel entschied, ist bezeichnend für den Umgang des Hauses mit Transparenz und der Aufarbeitung des Bottroper Apothekenskandals.
Auslöser für die verschärften Kontrollen war der Fall des Bottroper Apothekers Peter Stadtmann. Tausende Patienten erhielten durch ihn unterdosierte Krebsmedikamente. Die Aufsichtsbehörden bemerkten nichts. Jahrelang. Erst Hinweise von Mitarbeitern der Alten Apotheke offenbarten den Skandal. Als Reaktion auf diesen Skandal sollten die Kontrollen seit August vergangenen Jahres eine entscheidende Frage klären: Steckt hinter dem Einzelfall „Alte Apotheke“ System? Gibt es möglicherweise mehr Apotheker wie Peter Stadtmann, die mit ein paar Milligramm weniger in Krebstherapien tausende Euro kassieren?
Das Gegenteil von Transparenz
Das Ministerium spricht in seiner Pressemitteilung von unangekündigten Kontrollen. Das trifft zu. Die Apotheker wussten nicht, wann die Kontrollen stattfinden würden. Richtig ist aber auch: Die ganze Kontrollaktion hat NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann zuvor öffentlichkeitswirksam angekündigt. Jeder Apotheker in NRW, der Krebstherapien herstellt, wusste also, dass er in Zukunft unangekündigt kontrolliert werden würde. Angekündigte unangekündigte Kontrollen, könnte man besser sagen, um beide Wahrheiten zu vereinen.
Laut Ministerium waren von 123 entnommenen Proben 122 richtig dosiert. Eine Probe war unterdosiert. Das ist erstmal ein gutes Ergebnis. Man kann es an den Beginn einer Pressemitteilung stellen. Wenn man ein positives Ergebnis der Kontrollen verkünden möchte. Wenn man aber einen der größten Medizinskandale der Bundesrepublik aufarbeiten möchte, empfiehlt es sich, die unterdosierte Probe transparent zu thematisieren.
Dass die unterdosierte Probe ein sogenannter „Rückläufer“ war, erwähnt das Ministerium mit keinem Wort. Die Öffentlichkeit erfährt deshalb nicht, dass die unterdosierte Probe nur durch Zufall keinem Patienten verabreicht wurde. Denn Rückläufer sind Therapien, die die Apotheke schon verlassen haben und die Ärzte oder Krankenhäuser zurückschicken, weil sie das Medikament nicht verabreichen konnten. Zum Beispiel, weil es dem Patienten plötzlich schlechter ging.
Erst als unsere Redaktion gezielt nachfragte, erklärte das Ministerium: „Bei der Probe handelte es sich um einen Rückläufer mit dem Wirkstoff Gemcitabin-Hydrochlorid.“ Auch den Wirkstoffgehalt erfährt die Öffentlichkeit in der Pressemitteilung nicht. Waren in der unterdosierten Probe nur 10 Prozent des Wirkstoffs oder 80 Prozent? Auf Nachfrage von Correctiv.ruhr erklärt das Ministerium: Den Wirkstoffgehalt könne man aus „datenschutzrechtlichen Gründen“ nicht nennen. Erst als wir erneut nachfragen, erhalten wir die Information doch noch: Um 17,8 Prozent war die Probe unterdosiert. Also etwa ein Fünftel weniger Wirkstoff. Warum veröffentlichte das Ministerium diesen Wert nicht in seiner Pressemitteilung?
Laumann will „Apotheker sensibilisieren“
Erst im vorletzten Absatz gibt Gesundheitsminister Laumann in der Pressemitteilung seines Hauses zu, dass nicht alles glatt läuft. Zur „Sensibilisierung der Apotheken“ seien weiterhin Kontrollen notwendig, sagt er. Ein Hohn für alle Betroffenen. Tausende todkranke Patienten, die um ihre lebensrettenden Medikamente im Bottroper Fall betrogen wurden, haben die Apotheken in NRW nicht sensibilisiert? Und für was sollen Kontrollen die Apotheken eigentlich sensibilisieren? Für die Einhaltung der Apothekenbetriebsordnung, die die Grundlage ihrer Betriebserlaubnis ist? Oder für die Selbstverständlichkeit, Mängel zu beseitigen und Therapien richtig zu dosieren? Mit solchen Sätzen diskreditiert der Gesundheitsminister ganz nebenbei alle Apotheker, die ordnungsgemäß ihre Medikamente anmischen und bagatellisiert die festgestellten Mängel.
Das Gegenteil von engmaschigen Kontrollen
Seit dem Erlass des Gesundheitsminister im Sommer letzten Jahres wurden alle 116 Apotheken in NRW, die Krebszubereitungen herstellen, kontrolliert. Insgesamt wurden 123 Proben entnommen. Das macht in einem Jahr ungefähr eine Probe pro Apotheke. Der Bottroper Apotheker Peter Stadtmann, der letzten Monat wegen Unterdosierung von Krebsmedikamenten in 14.500 Fällen verurteilt wurde, stellte täglich oft mehr als hundert Zubereitungen her. Nicht alle waren unterdosiert. Bei der aktuellen Kontrolle hätte er gute Chancen gehabt, nicht aufzufallen. Kann man das als Erfolg feiern?
Zwei Wahrheiten
Als der Richter Johannes Hidding am 6. Juli 2018 das Urteil über den Panschapotheker Peter Stadtmann sprach, musste er auch eingestehen, dass viele der vermutlichen Taten nicht strafrechtlich nachweisbar waren. Ob ein Krebskranker wegen unterdosierter Medikamente ein Jahr, einen Monat oder einen Tag früher stirbt, lässt sich medizinisch nicht bestimmen. Trotzdem, sagte Hidding, habe jeder Betroffene des Skandals das Recht auf zwei Wahrheiten: Auch wenn das Gericht Stadtmann juristisch für viele Taten nicht verurteilen konnte, sei er doch dafür verantwortlich.
Dass es solche zwei Wahrheiten nicht in weiteren Fällen gibt, dafür könnte das Gesundheitsministerium sorgen. Nicht mit tollen Pressemitteilungen, sondern mit engmaschigen Kontrollen und konsequenter Transparenz.
Dass das passiert, sollte uns alle interessieren.
Jeder vierte Mensch in NRW stirbt an einer Krebserkrankung.