Der Prozess

Der Prozess, Tag 27

Offenbar konnte die Verteidigung von Peter Stadtmann das Gericht nicht von Schwarzkäufen überzeugen. Die Nebenklage lehnt den Sachverständigen Fritz Sörgel ab. Der Richter setzt zehn weitere Termine bis Ende Juni an.

von Cristina Helberg

© correctiv.ruhr

Ein kurzer 27. Verhandlungstag. Es werden weder Zeugen noch Sachverständige gehört. Stattdessen begründen Staatsanwaltschaft und Nebenklage, warum sie die Beweisanträge der Verteidigung ablehnen. CORRECTIV berichtet aus dem Gerichtssaal.

Welchen Eindruck macht Peter Stadtmann?

Peter Stadtmann redet ungewöhnlich wenig mit seinen Anwälten. Still sitzt er in ihrer Mitte und blickt düster.

Welchen Eindruck machen die Betroffenen?

Auf der Seite der Nebenklage bleibt es heute recht leer. Für den erwarteten kurzen Gerichtstag sind viele Betroffenen nicht eigens angereist. Eine Entscheidung, ob Patienten als Zeugen im Prozess gehört werden, hat das Gericht noch immer nicht getroffen.

Die wichtigsten Ereignisse des Tages:

  • Richter: Keine Hinweise auf Schwarzmarkt. Es gebe bisher keine Anhaltspunkte, dass Peter Stadtmann Wirkstoffe über einen „Zweitmarkt“ bezogen habe, sagt der Richter. Damit haben Stadtmanns Anwälte den Richter offenbar nicht von einer ihrer zentralen Verteidigungsthesen überzeugen können. Das Gericht lehnt außerdem die Vernehmung des Hexal-Rechtsanwaltes ab. Durch die ausführliche Medienberichterstattung dürfte dem Pharmavertreter Wilfried H. ohnehin klar gewesen sein, zu welchen Themen er vor Gericht befragt werde, sagt der Richter. Daraus ergebe sich nicht, dass seine Aussage unwahr sei. Die Verteidigung hatte behauptet, Hexal habe die Aussage ihres Mitarbeiters Wilfried H. mit Hilfe eines Rechtsanwaltes einstudiert.

  • Werden 39 weitere Zeugen der Verteidigung gehört? Staatsanwaltschaft und Nebenklage lehnen das ab. Stadtmanns Anwälte hatten am 26. Verhandlungstag die Vernehmung von 39 Pharma- und Apothekenmitarbeitern gefordert. Sie sollten Wirkstoff-Lieferungen an die Alte Apotheke bestätigen und indirekt fehlende Einkaufsmengen widerlegen. „Es gibt keine Notwendigkeit diese Zeugen zu hören. Das wäre eine unnötige Verzögerung des Prozesses“, sagt der Staatsanwalt. Alle Lieferanten hätten gegenüber den Ermittlungsbehörden bereits Angaben gemacht.

  • Onkologe Rezai als Zeuge? Auch den Antrag der Verteidigung, den Düsseldorfer Onkologen Rezai als Zeugen zu hören, lehnen Staatsanwaltschaft und Nebenklage ab. Der Staatsanwalt argumentiert, Rezai habe als Chefarzt selbst wenig mit Medikamenten zu tun gehabt und eher operiert. Er betont aber, dass die Staatsanwaltschaft generell nichts dagegen habe, Ärzte als Zeugen zu hören.

  • 8.000 ungeklärte Therapien? Diesen Vorwurf hatte die Verteidigung am vorangegangenen Prozesstag erhoben. Angeblich sollen die Therapien weder gesetzlichen Krankenkassen noch Privatpatienten zugeordnet worden seien. Stattdessen hatte die Verteidigung nahe gelegt, es könnte sich dabei um Rückläufer handeln. Dieser Darstellung widerspricht der Staatsanwalt: Es gebe keinerlei Hinweise darauf, dass es Rückläufer in einem Umfang von 8.000 Therapien gegeben habe.

  • Nebenklage lehnt Sachverständigen der Verteidigung ab. Der Nebenklage Anwalt Andreas Schulz wirft Fritz Sörgel vor, die Unwahrheit gesagt zu haben. Schulz sagt, er habe Sörgel vor Gericht gefragt, ob er im Rahmen seiner Tätigkeit als Sachverständiger Kontakt zu Journalisten gehabt habe. Sörgel habe das verneint und damit die Unwahrheit gesagt. Schulz bezieht sich auf einen Facebook-Post des Sachverständigen vom 6. November 2017. Darin verwies Sörgel auf die Berichterstattung von CORRECTIV. Der Nebenklage Anwalt Schulz wirft dem Sachverständigen vor, mit diesem Post die individuelle Schuld des Angeklagten zu relativieren, indem er auf die Verantwortung der Behörden der Arzneimittelüberwachung verweise. Es ergebe sich insgesamt eine Besorgnis der Befangenheit. Das Ablehnungsgesuch von Schulz wird nun an den Sachverständigen weitergeleitet. Erst nach Sörgels Stellungnahme dazu entscheidet das Gericht.

Sörgel schrieb in seinem Post: „Ich danke den Autoren und CORRECTIV, dass sie aufgrund ihrer Recherchen auch in der Lage waren, uns eine in der Apotheke hergestellte Tablette* mit dem Wirkstoff Thalidomid (früher Contergan) zur Verfügung zu stellen. Diese enthält nach unserer Untersuchung eindeutig den deklarierten Wirkstoff in korrekter Dosierung. Und das macht ja diesen Fall so schwierig und spannend gleichzeitig, wenn es um die Frage geht, was kann einen Heilberufler (Apotheker) bewegen, so etwas zu tun. Und welches System erlaubt es, dass so etwas passieren kann.“

  • Verteidigung will Arzt des Marienhospitals Bottrop als Zeugen. Wenn es nach der Verteidigung geht, soll der Onkologe Hans-Christian Kohlberg als Zeuge geladen werden. Er habe Therapien selbst verabreicht und könne bestätigen, dass es keine Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Therapien aus der Alten Apotheke gegeben habe.

  • Zehn weitere Termine im Juni. Offenbar rechnet der Richter nicht mit einem schnellen Ende des Verfahrens. Er setzt zehn weitere Termine im Juni 2018 an. Alle Termine weiter unten.

Ausblick auf den nächsten Verhandlungstag:

Das Verfahren pausiert für einen Monat. Erst am 3. Mai geht der Prozess weiter. Am 16. Mai soll es vor Gericht noch einmal um die Analysen der beschlagnahmten Therapien gehen. Christoph Luchte vom Landeszentrum Gesundheit NRW, Henning Blume als Sachverständiger der Verteidigung und die Mitarbeiterin von Fritz Sörgel, Martina Kinzig, sollen erneut vor Gericht aussagen. Sörgel selbst und der Sachverständige des Paul-Ehrlich-Instituts, Siegfried Giess, werden dafür laut Richter nicht nochmal als Zeugen geladen.

Die nächsten Verhandlungstage im Überblick (Beginn jeweils 09:30 Uhr): 03.05., 04.05., 09.05., 16.05., 18.05., 23.05., 24.05., 11.06., 13.06., 14.06., 18.06., 19.06., 20.06., 22.06., 25.06., 27.06. und 29.06.