Der Prozess

Der Prozess, Tag 42

Die Nebenklage will Stadtmann wegen Mordes verurteilen, der Staatsanwalt sieht dafür keine Möglichkeit. Emotionale Plädoyers rücken das Schicksal der Betroffenen in den Fokus. Das Urteil könnte am Freitag fallen.

von Cristina Helberg

© correctiv.ruhr

Welchen Eindruck macht Peter Stadtmann?

Das ist die Tragik des Prozesses. Erst am Ende des achtmonatigen Verfahrens geht es das erste Mal um das Schicksal der Betroffenen. Mehrere Nebenklage-Anwälte nutzen ihre Plädoyers und sprechen detailliert über den Krankheitsverlauf von Betroffenen und die Angehörigen. Immer wieder richten sie sich dabei auch direkt an Peter Stadtmann. Der Angeklagte hört den ganzen Tag aufmerksam zu und schaut die Sprechenden während ihrer Beiträge an, bleibt jedoch regungslos. Auch als eine Nebenklage-Anwältin ihm den Apotheker-Eid laut vorliest, den auch der Angeklagte geleistet hat. In einer kurzen Pause verlassen Stadtmanns Anwälte den Saal. Er bleibt alleine sitzen und schaut stur auf die in diesem Moment fast leere Seite der Nebenklage.

Welchen Eindruck machen die Betroffenen?

Die zum Teil sehr emotionalen Plädoyers rühren die fünf anwesenden Nebenklägerinnen auf. Immer wieder brechen sie in Tränen aus. Trotz der zu erwartenden Plädoyers sind nur recht wenige Nebenkläger persönlich entschieden. Ihre Anwälte erklären, dass einige Mandanten gesundheitlich nicht in der Lage seien, am Prozess teilzunehmen. Andere sind in der Zwischenzeit verstorben. Auch an sie wird in den Plädoyers immer wieder erinnert. 

Die wichtigsten Ereignisse des Tages:

  • Staatsanwalt fordert 13 Jahre und sechs Monate. Das Gericht schließt die Beweisaufnahme und beginnt mit den Plädoyers. Der Staatsanwalt Jakubowski macht den Anfang und wirft dem Angeklagten 60 Straftaten vor – ein Organisationsdelikt und 59 Betrugsfälle. Das Organisationsdelikt umfasse mehrere Straftaten: einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz und 27 Fälle versuchter Körperverletzung. Stadtmann habe ein „systematisches Geschäftsmodell“ der minderwertigen Herstellung von Krebsmedikamenten betrieben und gewerbsmäßig in einem „beispiellosen Umfang“ Medikamente gefälscht. Er habe dabei insbesondere die hochpreisigen Infusionen aus den herzustellenden Therapien herausgesucht. Es habe sich im Prozess bestätigt, dass er 35 Wirkstoffe nicht ausreichend eingekauft habe. Die Verteidigung habe zwar noch ein paar Packungen Wirkstoff hervorzaubern können, diese würden den „Kohl aber auch nicht fett machen“. Am Ende sei der Angeklagte sehr gut damit weggekommen, dass nur 35 Wirkstoffe berücksichtigt wurden. Der Staatsanwalt betont, dass beim Mindereinkauf eine Toleranzgrenze von 30 Prozent zugunsten des Angeklagten berücksichtigt worden sei. Jakubowski sieht als erwiesen an, dass die Vorwürfe sich in allen 61.863 in der Anklage genannten Fällen bestätigt hätten. Ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz beginne nicht erst mit der Minderdosierung, sondern auch bei hygienischen Mängeln oder den „katastrophalen Herstellungsprotokollen“. An den Untersuchungsergebnissen des PEI und des LZG gebe es außerdem keine Zweifel. Die Gutachten hätten keine Einwände gegen die Analytik gezeigt und selbst Fritz Sörgel habe die angewandten Methoden als langjährigen Standard bezeichnet. Die restlichen 59 Straftaten seien Betrugsfälle durch Abrechnung mit Krankenkassen. Stadtmann hatte 59 Monate im angeklagten Tatzeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum Tag der Razzia am 29. November 2016 mit den Krankenkassen abgerechnet.

  • Staatsanwalt: Mord nicht nachweisbar. Nicht nachweisbar sind laut Staatsanwalt jedoch Tötungsdelikte oder versuchter Mord, weil unklar bliebe, wer wann und in welchem Ausmaß von Unterdosierungen betroffen war. Die Nebenklage sieht das anders. Laut Staatsanwalt konnte auch nicht bewiesen werden, dass Stadtmann Mitarbeiter zum Panschen angewiesen habe. Doch auch die Mitarbeiter hätten bewusst oder unbewusst gegen Dokumentationsvorschriften verstoßen. Der Nebenklage-Anwalt Markus Goldbach spricht dagegen von einem „System von Unterstützern“. In fast allen anderen Punkten wirken Staatsanwalt und Nebenklage heute aber einig wie selten zuvor.

  • „An Dreistigkeit kaum zu überbieten“. Der Staatsanwalt wirft dem Apotheker vor, es sei „an Dreistigkeit kaum zu überbieten“, dass Stadtmann trotz einer Anzeige im Jahr 2013, die ihm bereits Unterdosierung vorwarf und eingestellt wurde, weiter unterdosiert habe. Es zeichne sich das Bild eines Apothekers, dem seine onkologische Spezialarbeit lediglich als Geldmaschine gedient habe. Straferschwerend sei zu berücksichtigen, dass Stadtmann ausgerechnet Krebsmedikamente manipuliert habe, die für die Betroffenen ein Rettungsanker seien und er sich zulasten von Menschen bereichert habe, die um ihr Leben kämpfen. „Wieso bereichert sich jemand, der selbst einmal schwer krank war, ausgerechnet an Schwerkranken?“, fragt Jakubowski.  

  • 56 Millionen Euro Schaden und die Eltern. Der Staatsanwalt sieht den in der Anklage bezifferten Schaden von 56 Millionen Euro als „vollumfänglich bestätigt“ an. Abzuziehen seien davon drei Millionen Euro, die die Krankenkassen nach der Inhaftierung Stadtmanns einbehalten hatten. Es dränge sich außerdem die Frage auf, warum es nach der Verhaftung Priorität gehabt habe, die Apotheke an die Mutter zu übergeben. Nebenklage-Anwalt Andreas Schulz betont, dass auch gegen die „Herrscherin des Kellers und ihren Ehemann wegen Betrugs ermittelt“ werde. Auch die Nebenklage-Anwältin Eva Kuhn erwähnt in ihrem Plädoyer Stadtmanns Mutter und betont, dass kurzfristige Vermögensübertragungen anfechtbar seien.

  • Staatsanwalt fordert lebenslanges Berufsverbot. Jakubowski fordert ein lebenslanges Berufsverbot für Peter Stadtmann. Es sei unvorstellbar, dass „dieser Mann noch einmal als Apotheker arbeite“. Zusätzlich fordert der Staatsanwalt, dass Peter Stadtmann die Prozesskosten der Nebenklage bezahlen müsse.

  • „Was spricht gegen die Höchststrafe? Nicht viel“. So leitet Staatsanwalt Jakubowski seine Ausführungen zu möglichen strafmildernden Umständen ein. Für den Angeklagten spreche lediglich, dass er nicht vorbestraft sei. Der Staatsanwalt  nimmt auch Bezug auf die Medienberichterstattung zum Fall. Immer wieder hatten Stadtmanns Anwälte eine Vorverurteilung ihres Mandanten beklagt. Jakubowski sagt, im Vorfeld habe es zwar eine teilweise vorverurteilende Berichterstattung gegeben. Diese habe sich jedoch im Laufe des Gerichtsprozesses ausdifferenziert. Der Gesundheitszustand des Angeklagten komme hingegen für strafmildernde Umstände nicht in Betracht.

  • Nebenklage will Verurteilung wegen Mord. Die Anwälte der Nebenklage fordern, Peter Stadtmann für Mord und versuchten Mord zu verurteilen. So ist der Nebenklage-Anwalt Markus Goldbach der Auffassung, dass eine Verurteilung wegen Mordes in einer nicht genau festzustellenden Anzahl von Fällen möglich sei. Er richtet das Wort direkt an den Angeklagten: „Sie, Herr Stadtmann, haben meine Mandantin um die Chance betrogen, diese Krankheit zu besiegen und das kann man nicht anders als versuchten Mord werten.“ Einige Anwälte der Nebenklage fordern ein höheres Strafmaß als der Staatsanwalt. Der Anwalt Tobias Degener beantragt die Verurteilung von „nicht unter 14 Jahren“. Anwalt Manuel Reiger fordert zusätzlich zum Berufsverbot ein Verbot jeder Tätigkeit im Labor. Dieses Verbot solle durch eine elektronische Fußfessel überwacht werden. Außerdem solle dem Angeklagten verboten werden, mit den Betroffenen in Kontakt zu treten.

  • Gab es ein System Stadtmann? Der Nebenklage-Anwalt Markus Goldbach wirft dem Angeklagten ein „System von Unterstützern“ vor. Von diesen Personen dürfe niemand unbehelligt bleiben, der das System des Apothekers mitgetragen habe. Das sei das Gericht allen Patienten schuldig. Denn diese müssten auch in Zukunft darauf vertrauen können, dass ihre Therapien ordnungsgemäß hergestellt werden. Mit den Unterstützern meint Goldbach offenbar insbesondere die Mitarbeiter der Apotheke, den Steuerberater Stadtmanns und seine Eltern. Goldbach führt aus, die Mitarbeiter hätten von Unterdosierungen gewusst, der Steuerberater habe offenbar von nicht erklärbaren Gewinnen berichtet und davon vermutlich auch die Eltern Stadtmanns unterrichtet. Die seien zudem noch aktiv in die Arbeit der Apotheke eingebunden gewesen und hätten offensichtliche Verletzungen der Herstellungsvorschriften ihres Sohnes hingenommen.

  • Behördenversagen im Fall Stadtmann. Immer wieder kritisieren die Nebenkläger in ihren Plädoyers den Umgang der Behörden mit dem Fall der Alten Apotheke. Der Anwalt Sebastian Bessler spricht von einem „schweren Fall von Behördenversagen“. Der Anwalt Salih Erdil fordert ein Urteil mit abschreckender Wirkung. Schließlich sei Stadtmann nicht der Erste und nicht der Letzte, der die Schwächen der Überwachungsbehörden erkenne. Eine hohe Strafe sei notwendig, wenn der Staat seine „Zähne zeigen wolle“, sagt der Anwalt Tobias Degener.

  • Kein Täter-Opfer-Ausgleich. Weder einen Entschädigungsfonds, noch Ausgleichszahlungen habe Peter Stadtmann angeboten, kritisiert die Anwältin Eva Kuhn. Sie betont, dass dies juristisch auch ohne ein Geständnis möglich gewesen wäre. Der Angeklagte habe weder über seine Anwälte, noch über das Gericht oder außergerichtlich einen Täter-Opfer-Ausgleich angestrebt. Das sei bei der von ihm erzielten Gewinnspanne besonders verwerflich. Auch der Nebenklage-Anwalt Schulz betont, dass ein Geständnis des Angeklagten und ein Täter-Opfer Ausgleich eine geringere Bestrafung und ein anderes Bild von ihm und seiner Familie in der Öffentlichkeit ergeben hätten.

  • Welches System steckte hinter den Unterdosierungen? Die Betroffenen und ihre Anwälte hatte besonders eine Frage im Prozess beschäftigt: Welche Proben wurden warum unterdosiert. Der Anwalt Aykan Akyildiz bedauert, dass wohl nie geklärt werde, wer wann und warum von welchen Unterdosierungen betroffen gewesen sei. Im Falle seiner Mandantin sei nicht geklärt worden, warum die für sie bestimmte und beschlagnahmte Infusion statt Trastuzumab den Wirkstoff Pertuzumab enthielt, obwohl letzterer im Einkauf teurer sei. Der Nebenklage-Anwalt Erdil stellt die Frage nach dem Motiv. Seinen Mandaten sei es nicht um die Vermögensvorteile Stadtmanns gegangen, sondern vor allem um die Beantwortung einer Frage: Warum jemand einer erkrankten Patientin die letzte Hoffnung auf Heilung nimmt? Diese Frage bleibe nun unbeantwortet. Der Staatsanwalt Jakubowski vergleicht in seinem Plädoyer die Umständer der mutmaßlichen Unterdosierungen mit „Forest Gump und seiner Pralinenschachtel: man wusste nie, was man bekommt“.

  • Vergleich mit KZ-Arzt. Eine Externalisierung von moralischer und rechtlicher Verantwortung wirft der Nebenklage-Anwalt Andreas Schulz indirekt in seinem Plädoyer dem Angeklagten vor. Schulz vergleicht Stadtmann indirekt mit dem KZ-Arzt Mengele, dem das Schicksal seiner Opfer egal gewesen sei. Dabei verweist er auf die von Zeugen im Gericht wiedergegebene Äußerungen Stadtmanns, der über Patienten gesagt haben soll, „die sterben doch eh“.  Auch auf die Rolle des Harry Lime im Film „Der dritte Mann“ spielt Schulz an. Dieser strecke im Film Penizillin, um Gewinne zu maximieren und rechtfertige das mit der Bedeutungslosigkeit des Lebens Einzelner.

  • Ähnlicher Fall in den USA? Der Nebenklage-Anwalt Schulz verweist in seinem Plädoyer auch auf einen vergleichbaren Fall in den USA. Dieser zeige verblüffende Parallelen. Dabei handele es sich um den Zyto-Apotheker Robert Courtney aus Kansas City im US-Bundesstaat Missouri. Er sei wegen der Unterdosierung in 98.000 Fällen zwischen 1992-2001 in den USA angeklagt und zu 30 Jahren Haft verurteilt worden. Es sei verblüffend, dass sowohl das FBI in den USA und die Ermittlungsbehörden NRW zunächst sehr zurückhaltend auf den jeweiligen Tatverdacht reagiert hätten. Die Ermittler in beiden Ländern hätten sich wohl ein Verbrechen dieser Dimension einfach nicht vorstellen können. Die us-amerikanische Justiz habe jedoch „robuster und konsequenter“ als bisher die deutsche reagiert. Cortney habe zivilrechtlich Schadensersatz von 2,2 Milliarden US-Dollar zahlen müssen. Die Ausfechtung der zivilrechtlichen Ansprüche stehe Peter Stadtmann noch bevor.

  • Machte sich einer der Verteidiger strafbar? Der Anwalt Schulz wirft die Frage auf, ob ein Verteidiger Stadtmanns die Grenzen anwaltlicher Interessenvertretung überschritten habe und an Straftaten beteiligt gewesen sei. Der indirekte Vorwurf: Der Verteidiger habe 2014 aufgrund der ersten Anzeige erklärt, sein Mandant Stadtmann würde niemals unterdosieren, weil es ihm um das Wohl der Patienten gehe und er ein guter Mensch sei. Obwohl der Steuerberater Stadtmanns, der ein Kanzleikollege des Anwalts sei, gesagt habe, dass die Gewinne des Angeklagten steuerlich nicht erklärbar seien.

  • Gericht bestätigt Sachverständige. Vor Beginn der Plädoyers lehnt das Gericht die Ablehungsanträge der Nebenklage und der Verteidigung gegen die Sachverständigen Faustmann und Schiffer ab. Damit werden die Aussagen beider Sachverständigen im Urteil berücksichtigt. In ihrer Begründung betont die Kammer, dass die Verteidigung selbst Schiffer als Sachverständigen vorgeschlagen habe.

  • Vier offene Beweisanträge der Verteidigung. Offen sind nun noch vier Anträge der Verteidigung, die erst im Urteil entschieden werden. Die Nebenklage hat alle Anträge zurückgezogen. Die vier Anträge der Verteidigung sind folgende: Antrag auf Anhörung des Architekten Stadtmanns als Zeugen und Antrag auf Anhörung zweier Mitarbeiter des Bottroper Spendenlaufs als Zeugen. Beide Anträge wurden schon am 41. Prozesstag gestellt. Mit der Anhörung der Zeugen wollen die Verteidiger offenbar belegen, dass Stadtmann Aufgaben aufgrund seines Gesundheitszustandes delegierte. Nebenklage-Anwalt Markus Goldbach dreht dieses Argument um: Wenn Stadtmann Aufgaben delegiert habe, habe er offenbar, anders als dargestellt, eine klare Vorstellung seiner psychischen und physischen Leistungsfähigkeit gehabt. Der dritte Antrag wurde ebenfalls bereits am vorherigen Prozesstag gestellt und heute weiter ausgeführt: die Verteidigung will den Sachverständigen Faustmann zur Begutachtung der Schuldfähigkeit berufen. Die Begründung: Die Qualifikation des Sachverständigen Schiffer sei nicht ausreichend, um die Einschränkungen in Folge der Hirnschädigung zu bewerten. Er habe keine neurologische oder medizinischer Ausbildung. Der vierte noch offene Antrag ist die heute gestellte Forderung der Verteidigung nach einem weiteren pharmazeutischen Gutachten zu den Untersuchungen des PEI und LZG. Dafür führen Stadtmanns Anwälte die bereits bekannten Gründe an. Sie werfen den beiden Instituten vor, deren Untersuchungsmethoden entsprechen nicht dem aktuellen Stand der Wissenschaft.

  • Vorwurf der „Verschleppungsabsicht“ und „Strafvereitlung“. Nachdem die Verteidigung am Morgen seitenlange Anträge verliest, werfen der Staatsanwalt und die Nebenklage Stadtmanns Anwälten vor, den Prozess bewusst in die Länge zu ziehen. „Bisher habe ich diesen Begriff vermieden, aber das ist jetzt im Bereich der Verschleppungsabsicht“, sagt Staatsanwalt Jakubowski. Der Antrag einen weiteren Sachverständigen zu den Gutachten des LZG und PEI zu hören entwerte zudem indirekt die Sachverständigen Kinzig, Sörgel und Blume. Der Nebenklage-Anwalt Khubaib-Ali Mohammed geht noch weiter. Er wirft der Verteidigung indirekt einen Anfangsverdacht von Strafvereitelung vor.

  • Verteidigung scheitert endgültig an Verlängerung der Antragsfrist. Die Verteidigung versucht am Morgen erneut mit dem letzten verbliebenen Mittel einer Gegenvorstellung vergeblich gegen die Beweisantragsfrist des Gerichtes vorzugehen. Das Gericht hält an dem Beschluss fest und bestätigt die Frist. Alle offenen Anträge werden somit erst im Urteil beschieden.

  • Nutzt Peter Stadtmann die Möglichkeit des Schlusswortes? Mehrere Anwälte der Nebenklage werfen dem Angeklagten vor Möglichkeiten der Aufklärung ungenutzt gelassen zu haben. Insbesondere sein Schweigen sei für die Opfer schwer zu ertragen. Die Anwältin Iris Gerdau appelliert eindringlich und emotional an Peter Stadtmann die letzte Möglichkeit, das Schlusswort des Angeklagten, zu nutzen, um sich noch zu äußern.

  • Urteil frühestens am Freitag. Richter Hidding stellt klar, dass mit einem Urteil frühestens am Freitag zu rechnen sei. Vorher müssen noch die restlichen Nebenklage-Anwälte und die Verteidigung ihre Plädoyers halten.

Ausblick auf den nächsten Verhandlungstag

Am Donnerstag werden voraussichtlich die letzten Plädoyers gehört. Das Urteil könnte dann am Freitag fallen. Die nächsten Verhandlungstage im Überblick (Beginn jeweils 09:30 Uhr): 5. Juli und 6. Juli.