Faktencheck

Nein – in Deutschland gibt es nicht 60 Millionen Autos ohne Eigentümer

Die Seite „Newstopaktuell” behauptet, Autobesitzer seien gar nicht Eigentümer ihrer Wagen. Schuld sei eine Formulierung in der Zulassungsbescheinigung. Damit verdreht die Seite Tatsachen. EchtJetzt hat beim Kraftfahrt-Bundesamt nachgefragt.

von Cristina Helberg

In Deutschland muss ein Fahrzeughalter rechtlich nicht der Eigentümer des Autos sein. (Symbolbild).© music4life / pixabay

„Über 60 Millionen Autos in Deutschland und keiner ist Eigentümer seines Wagens?“ titelt die Seite „Newstopaktuell“ in einem Artikel. Die Botschaft im Text: Obwohl man für sein Auto bezahlt hat, sei man nicht der Eigentümer. Als Beleg für diese Behauptung dient der Seite ein Bild einer Zulassungsbescheinigung und der Verweis auf das Feld C.4.c.. Dort steht in deutschen Zulassungsbescheinigungen Teil II standardisiert der Satz: „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen“. Warum?

Europaweit einheitliche Regelung

Auf Nachfrage von CORRECTIV erklärt das Kraftfahrt-Bundesamt wie es zu der Formulierung im Feld C.4.c. kam. 2005 wurden in Deutschland Fahrzeugbrief und -schein durch Zulassungsbescheinigungen (ZB) ersetzt. Damit sollte im Raum der Europäischen Union eine einheitliche Regelung geschaffen werden. Mit dieser Vereinheitlichung schrieb die EU den Mitgliedsstaaten mit der Richtlinie 1999/37/EG vor, in der Zulassungsbescheinigung Informationen über den Eigentümer anzugeben. Dafür gab es drei mögliche vorgegebene Formulierungen. Deutschland entschied sich für die Formulierung, die der Artikel nun aufgegriffen hat: „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen“. Warum?

Das hat historische Gründe. Das Kraftfahrt-Bundesamt erklärt, so wie die aktuelle Zulassungsbescheinigung habe zuvor der Fahrzeugbrief das „Verfügungsrecht des Fahrzeuges“ nachgewiesen. „Um diese seit 1936 angelegte Funktion des Fahrzeugbriefes nicht verändern zu müssen“, habe sich Deutschland für den letzten Hinweis entschieden sich.

Unterschied zwischen Eigentümer und Fahrzeughalter

Rechtlich muss also derjenige, auf dessen Name ein Fahrzeug zugelassen werden soll, nicht der Eigentümer sein. Stattdessen muss die Person nur nachweisen, dass sie über das Fahrzeug verfügen darf. Die Autoren der Seite „Newstopaktuell“ behaupten: „Der alte Fahrzeugbrief stellte dagegen unmissverständlich klar, wem das Auto gehört: dem Eigentümer des Fahrzeugbriefs“. Das stimmt nicht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt stellt klar: „Die Zulassungsbescheinigung oder auch der ehemalige Fahrzeugbrief sagen nichts zum Eigentümer eines Fahrzeugs, sie weisen lediglich den Fahrzeughalter aus.“ Fahrzeughalter sei demnach die Person, auf dessen Kosten ein Fahrzeug betrieben wird und von der die tatsächliche Sachherrschaft über das Fahrzeug ausgeübt werde.   

Der Fahrzeugeigentümer ist dagegen die Person, „der das Eigentum im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (z.B Kaufvertrag) übertragen worden ist“, schreibt das Amt. Dieser Person gehört ganz offiziell das Auto. Daran ändert auch eine Zulassungsbescheinigung für eine andere Person nichts.

Der Artikel von „Newstopaktuell“ scheint aus der Richtung der Reichsbürger zu kommen. So sprechen die Autoren von einem „Kraftfahrt-Bundesscheinamt“ und behaupten, Deutschland sei kein legitimer Staat. Der absurde Dreh daraus: Deshalb könne kein deutscher Fahrzeugbesitzer, Eigentümer seines Wagens sein. Das ist falsch.