AfD setzt Schulen unter Druck

Die Partei versucht systematisch, Schulleitungen und Lehrer mit Anfragen zum Neutralitätsgebot einzuschüchtern.

Teaser Bild des CORRECTIV Spotlight Newsletters
Autor Bild Anette Dowideit

Liebe Leserinnen und Leser, 

für Lehrerinnen und Lehrer in Deutschland gilt: Sie müssen sich parteipolitisch neutral verhalten. Unsere heute veröffentlichte Recherche zeigt: Die AfD versucht systematisch, Schulleitungen im ganzen Land Verstöße gegen diese Neutralitätspflicht nachzuweisen – und setzt sie somit massiv unter Druck. 

Was können Schulen dem entgegensetzen? Was droht dem Schulsystem generell, sollte die AfD in Regierungsverantwortung kommen – und wie kann sich das System dagegen wappnen? Darum geht es im Thema des Tages.

Zu dem Thema passt auch das eben veröffentlichte neue Videointerview „CORRECTIV im Gespräch“, das mein Kollege Justus von Daniels geführt hat: Es geht um die Frage, wie wehrhaft unsere Demokratie denn für den Fall ist, dass die AfD in Regierungsverantwortung käme?

Außerdem heute wichtig:

Der Bundestag entscheidet über das Tariftreuegesetz. Staatliche Auftraggeber sollen künftig ihre Aufträge – zum Beispiel bei Bauprojekten – nur noch an Firmen vergeben, die sich an Tarifverträge oder Vergleichbares halten. Arbeitgeberverbände hatten das Gesetz lange bekämpft und vor einem „Bürokratiemonster“ gewarnt. Im SPOTLIGHT hatte der Vorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes vor einiger Zeit argumentiert, weshalb diese Befürchtung aus seiner Sicht unbegründet sei.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend. Haben Sie konkrete Hinweise auf Korruption, Machtmissbrauch oder andere Dinge, die im Land schieflaufen? Dann schreiben Sie mir: anette.dowideit@correctiv.org.

Thema des Tages: AfD setzt Schulen unter Druck

Der Tag auf einen Blick: Das Wichtigste

Leserfrage der Woche: Warum werden Parteien, die als gesichert rechtsextrem eingestuft sind, immer noch zu Landtagswahlen zugelassen?

Faktencheck: Verfälschtes Zitat von CDU-Politiker Kiesewetter zu Nord-Stream-Pipelines kursiert erneut

Gute Sache(n): Müssen Lehrkräfte politisch neutral sein? Erfahrungen aus dem Schulalltag • „Radikale Rechte“: Aufklärungs-Projekt gibt Einblick • Stofftier hilft bei der Integration ins Rudel – und wird zum Verkaufsschlager

CORRECTIV ganz persönlich: Sie würden sich wundern, wie viele illegale Mülldeponien es in Deutschland gibt

Grafik des Tages: Einsamkeit unter Jugendlichen weit verbreitet

Was heißt das?
Kleine Anfragen sind schriftliche Fragen, die Fraktionen in den Parlamenten an die Regierung stellen können (genauer erklärt hier). Sie sind eines der zentralen Instrumente für das Parlament, um dafür zu sorgen, dass Regierungen nicht schalten und walten können, wie sie wollen. Eigentlich eine gute Sache, aber:

Die AfD strapaziert dieses Kontrollinstrument arg – in vielen Bereichen, nicht nur bei Schulen. Sie flutet Behörden und Landtage mit solchen Fragen und beschäftigt sie damit quasi pausenlos. Das hören wir häufig aus Ministerien und Behörden. 

Denn die Anfragen müssen stets beantwortet werden. 

Im Fall der Schulen geht es bei den Anfragen der AfD darum:

  • Die AfD zieht zum Beispiel in Zweifel, dass Schulen Regenbogenfahnen hissen dürfen; 
  • in einem anderen Fall ging es um Aufkleber auf dem Tablet eines Lehrers; 
  • in einem wieder anderen Fall drehte sich die Beschwerde darum, dass eine Schulklasse an einer Demo gegen Rechtsextremismus teilnahm.

Hinzu kommen AfD-Meldeportale, in denen zur Denunziation von Lehrkräften aufgerufen wird. Außerdem gibt es Kampagnen, bei denen die AfD via Pressemitteilung auffordert, die Partei über angebliche Neutralitätsverletzungen an Schulen zu informieren.

Wir haben dazu heute eine ausführliche Analyse veröffentlicht.

Kinder auf dem Weg in ihre Klasse

Was dahinter steht:
Wir haben mit dem Verfassungsrechtler Felix Wirth Hanschmann von der Bucerius Law School in Hamburg darüber gesprochen. Er sagt:

„Mit dieser Strategie ist die AfD sehr erfolgreich.“

Denn mit ihrem „verzerrten Neutralitätsbegriff“ habe es die Partei geschafft, Lehrkräfte so zu verunsichern, dass sich viele eher zurückhaltend äußerten. 

Die Chefin der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) bestätigte unserer Reporterin, dass viele Lehrerinnen und Lehrer (und auch Schulleitungen) gar nicht mehr so recht wüssten, was sie sagen und tun dürften. Teilweise ignorieren sie aus Überforderung auch rassistische oder antisemitische Vorfälle an ihren Schulen.

Die Schulen haben jetzt mit einem Hilferuf (Petition) dringend mehr Rückhalt durch Politik und die Schulbehörden eingefordert.

Stimmt es denn, dass Schulen gegenüber der AfD neutral sein müssen?
Verfassungsrechtler Hanschmann zweifelt das an. Er sagt:

„Schule ist parteipolitisch neutral, aber eben nicht normativ neutral – und das Lehramt muss aus dem Geiste der Verfassung heraus geführt werden.“

Das klingt kompliziert. Er meint damit, dass Schulen sich am Grundgesetz orientieren müssen. Demnach bedeute „Neutralitätsauftrag“ nicht, dass die AfD stets gleich behandelt werden müsse. Vielmehr sei es Aufgabe von Schulen, „demokratische Bürger zu bilden, Toleranz und Offenheit gegenüber anderen Kulturen zu vermitteln sowie Verantwortung gegenüber Natur und Umwelt und Sensibilität gegenüber sexueller Diversität und Vielfalt.“ 

Was Schulen bereits tun, um sich zu wappnen:
Es gibt bereits Initiativen und Zusammenschlüsse, um gemeinsam Haltung zu beziehen. Zum Beispiel den „Siegburger Konsens“: In der nordrhein-westfälischen Stadt hat sich die Schulgemeinschaft des ganzen Ortes zusammengetan und eine gemeinsame Selbstverpflichtung erarbeitet. 

Luftsicherheitsgesetzes im Bundestag: Neue Strafen für Drohnen und Proteste an Flughäfen
Der deutsche Bundestag stimmt über eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes ab. Nach vermehrten illegalen Drohnenflügen über deutscher Kritischer Infrastruktur soll die Bundeswehr mehr Befugnisse zur Drohnenabwehr erhalten. Zudem sind härtere Strafen vorgesehen.
tagesschau.de

AfD gewinnt Eilverfahren um Einstufung als rechtsextrem
Der Verfassungsschutz hat die AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft. Dagegen hat die Partei geklagt und nun vor einem Kölner Gericht vorerst Recht bekommen. Allerdings ging es nur um ein Eilverfahren – das Hauptverfahren steht noch aus.
t-online.de

Symbolbild Leserfrage der Woche

In mehreren Bundesländern haben die Verfassungsschutzbehörden die AfD-Landesverbände als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Für einen Ausschluss von Wahlen reicht das aber nicht. Der erfolgt nur, wenn eine Partei verboten wird. Auf Bundesebene der BRD gab es bislang nur zwei solcher Fälle: die rechtsextreme SRP und die kommunistische KPD. Über ein solches Verbot entscheidet in Deutschland ausschließlich das Bundesverfassungsgericht.

Und das aus guten Gründen, wie uns die Landeswahlleiter von Sachsen und Sachsen-Anhalt auf Nachfrage erläutern: „Das sogenannte Parteienprivileg schützt Parteien bis zu einer solchen Entscheidung ausdrücklich; Art. 21 Abs. 2 GG erzeugt eine sogenannte ‚Sperrwirkung‘.“ Das Ziel ist es, Parteien vor politischer Willkür zu schützen. Sie dürfen demnach „bis zu einer Verbotsentscheidung durch das Bundesverfassungsgericht in ihrem Bestand und bei ihren politischen Aktivitäten rechtlich nicht behindert werden“. Das gilt auch für die AfD.

CDU-Außenpolitiker Roderich Kiesewetter sagte 2024 in einem Interview mit der Welt, dass die Sicherheit der Ukraine im Interesse Deutschlands sei. Diese Aussage wird in Sozialen Netzwerken immer wieder verfälscht. (Foto: Sachelle Babbar / Zumapress / Picture Alliance)
(Foto: Sachelle Babbar / Zumapress / Picture Alliance)

So geht’s auch
Am 3. März geht das Portal „Radikale Rechte“ online. Es bietet von Forschenden kommentierte Dokumente zur Entwicklung des Rechtsradikalismus in Deutschland zwischen 1945 und 2000, die bisher nur schwer zugänglich waren. Dazu gehören unter anderem Unterlagen zur Holocaust-Leugnung und zur Rekrutierung von Schülerinnen und Schülern. In der Bildungsarbeit findet die Radikalisierung nach dem Zweiten Weltkrieg nur wenig Beachtung. Die Materialien sollen die Auseinandersetzung mit dieser Zeit vereinfachen. 
projekt.radikale-rechte.de / wdr.de

Fundstück
Das Makaken-Baby Punch lebt in einem Zoo in Japan und wurde von seiner Mutter verlassen. Um ihm die Integration ins Affenrudel zu erleichtern, bekam es von seinen Tierpflegekräften einen Stofftier-Affen geschenkt. Das stieß nicht nur bei dem Affenbaby auf Begeisterung – sondern auch im Netz. Dort sorgte seine Geschichte für große Aufmerksamkeit – und dafür, dass das Stofftier kurzzeitig in mehreren Ländern ausverkauft war. 
tagesschau.de


Seit mehr als 15 Jahren recherchiere ich zur deutschen Abfallwirtschaft. Anfangs habe ich mich mit innovativen Recyclingtechnologien und Konzepten wie Urban Mining befasst. Nach wie vor fasziniert mich der Gedanke, unsere Städte als Minen zu betrachten und bereits verbaute Stoffe wieder zutage zu fördern, statt der Erde immer neue Rohstoffe abzuringen. Manche Forscher, mit denen ich über diese Themen sprach, hatten das Wort „Müll“ aus ihrem Sprachschatz verbannt. Stattdessen verwendeten sie Begriffe wie „Wertstoffe“ und „Sekundärrohstoffe“.

Illegale Deponien kannte ich bis dato nur aus Berichten über ferne Länder und über die Müll-Mafia in Italien. Bis ich 2015 im südlichen Brandenburg erstmals selbst vor einem riesigen illegalen Abfalllager stand. Die Menge entsprach dem Jahresmüllaufkommen einer mittelgroßen Stadt, abgeladen am Rande eines 70-Seelen-Dorfes. Da habe ich mich gefragt: Wenn das „Wertstoffe“ sein sollen, warum rotten die hier vor sich hin? Dies war gewissermaßen der Beginn meiner bis heute andauernden Recherchen über die Schattenwelt der Abfallbranche.

Seitdem habe ich allein für Brandenburg mehr als 120 Fälle dokumentiert: Müll verscharrt in ausgebeuteten Kiesgruben, versteckt in Industrieruinen, abgekippt auf früheren Militärflächen.

Die Methoden der Müll-Ganoven sind häufig ähnlich. Sie täuschen eine Verwertung von Abfällen oft nur vor. In Wahrheit häufen sie diese einfach an. Oder sie verschieben den Unrat weiter, manipulieren Frachtpapiere, weisen etwa gefährlichen Müll als harmlos aus und kippen ihn dann illegal ab.

An der heutigen Ausgabe haben mitgewirkt: Till Eckert, Samira Joy Frauwallner, Sebastian Haupt, Jule Scharun und Dilara Schwidder.