Einstweilige Verfügung gegen DIE WELT: Gericht untersagt Falschbehauptung
Presserechtlicher Erfolg für CORRECTIV: Das Landgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen die Axel Springer Deutschland GmbH erlassen. Anlass war ein „Welt“-Kommentar zur Debatte über die Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen.