Folge 8: Im Todeshaus
Sie ist keine Strafe, sie ist das letzte Mittel: In der Sicherungsverwahrung werden Täter weggesperrt, die zu gefährlich für ein Leben draußen sind. Ob sie jemals entlassen werden, wissen sie nicht. Doch Steffen hofft.
Manchmal, wenn das Wetter gut ist, sitzen er und die anderen im kleinen Garten und erzählen einander Geschichten vom Draußen. Wie es ist, wie es wohl sein könnte. „Kennt ja keiner mehr von uns“, sagt Steffen. „Alle Erinnerungen sind alt.“
Das erste Mal in Haft kam Steffen* mit 17. Das zweite Mal ließen sie ihn nicht mehr raus. Heute ist er 39. Die meiste Zeit seines Lebens hat er im Gefängnis verbracht: im „Todeshaus“, wie er es nennt.
Die Recherche von Alexander Krützfeldt wurde über die Crowdfunding-Plattform von CORRECTIV finanziert und ist eine Kooperation von CORRECTIV, dem Bayerischen Rundfunk und der Süddeutschen Zeitung.
Das „Todeshaus“ liegt an einer breiten Straße, es hat einen Eingang, der durch zwei Türen gesichert ist, wovon die eine nur aufgeht, wenn die andere geschlossen ist. Geht man hindurch, ist da ein Wartebereich und auf dem Tisch liegen Flyer.
Die Flyer fragen: Wie geht es Kindern, wenn der eigene Vater im Gefängnis sitzt? Antwort: sehr schlecht.
Die Flyer fragen nicht: Was macht es mit Menschen, wenn sie nicht wissen, ob sie jemals entlassen werden? Was soll der Staat mit den Straftätern tun, die als so brutal und extrem gelten, dass ihre Freiheit für die Bevölkerung schlicht zu gefährlich wäre?
Die Sicherungsverwahrung ist das letzte Mittel, die Ultima Ratio; aber die Sicherungsverwahrung ist keine Strafe, sie darf sogar gar keine sein. Ihre Insassen bringen praktisch ein Opfer: Sie opfern ihr Leben zum Schutz der Bevölkerung.
Alle haben sich aufgegeben
Das Gericht kann die Sicherungsverwahrung mit der Strafe verhängen oder vorbehalten, so dass während der regulären Strafhaft im Gefängnis entschieden wird. Früher konnte sie auch nachträglich verhängt werden, das geht heute nicht mehr. 2009 hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof die deutsche Sicherungsverwahrung als nicht mit der Menschenrechtskonvention vereinbar gerügt. Eine nachträgliche Sicherungsverwahrung stehe nie in Zusammenhang mit einer konkreten Straftat – sie dürfe aber nur als Folge einer solchen verhängt werden. Alles andere, so das Gericht, sei eine spekulative Zukunftsprognose.
Es ist eine Krux mit den Gefährlichkeitsgutachten.
2011 hat zudem das Bundesverfassungsgericht die Bundesländer aufgefordert, bis Mitte 2013 den Abstand zur Strafhaft zu vergrößern. Das sogenannte „Abstandsgebot“ sieht vor, dass die Sicherungsverwahrung – weil sie eben keine Strafe ist und der Insasse seine Haftstrafe im Gefängnis schon verbüßt hat – freier ausgestaltet werden muss. Sicherungsverwahrte müssen besser gestellt werden als Häftlinge.
Das bedeutet: mehr Freizeitangebote, mehr Therapie, kleine Wohngruppen, eigene Bettwäsche und Kleidung und individuelle und meist größere Zellen. Offiziell heißen sie auch nicht Zellen, sondern Zimmer. Aber das ist letztlich etwas zynisch.
Es gibt ein Motivierungsgebot, das die Insassen ansprechen soll – und vier „Ausführungen“ nach draußen im Jahr.
„Von allen, die ich kenne, darf nur einer nach draußen“, sagt Steffen. „Wenn einer meint, ich komme bald raus, sagen wir: Klar. In den Hof.“
Er würde sofort 15 Jahre Gefängnis unterschreiben, wenn er nur hier raus dürfte, betont er fast flehend. Ohne ein zeitliches Ziel am Horizont werde man verrückt: „Niemand weiß, ob wir je freikommen. Das macht dich so fertig“, sagt Steffen. Deshalb hätten sich alle aufgegeben – daher nennen sie es: „das Todeshaus“.
„Es ist schon so: Es gibt auch Leute, die sterben hier“, sagt die Leiterin der Abteilung. „Machen wir uns nichts vor: Dass es keinen Endpunkt gibt, ist tatsächlich ein großes Problem, und das ist für die Menschen hier alles andere als einfach.“
Im Durchschnitt sind die Insassen in der Sicherungsverwahrung durch vorherige Haftstrafen älter als Strafgefangene im Männervollzug. Sie sind häufiger krank, haben viele chronische Krankheiten. „Das macht die Perspektive des Sterbens hier ein Stück weit bedrohlicher“, sagt die Leiterin. Was sie nicht sagt: Dass es hier Insassen gibt, die wollen raus und hoffen immer noch, während das Personal längst keine Perspektive mehr sieht – weil es keinen Ansatz mehr für Behandlungen gibt. Solche Dinge dürften die Mitarbeiter hier natürlich niemals laut aussprechen – und am besten dürfen sie es nicht mal denken.
Aktuell sitzen bundesweit etwa 500 Männer in der Sicherungsverwahrung. Und eine Frau. 70 Prozent davon sind Sexualstraftäter, der Rest sind schwere Gewaltverbrecher. Früher konnten auch andere Täter in die Sicherungsverwahrung kommen, zum Beispiel Betrüger, aber das hat man beschränkt. Auch die etwa 60 Männer, die im „Todeshaus“ in Sicherungsverwahrung sitzen, auf Steffens Station sind es etwa 15, sind alle schwerste Gewalt- oder Sexualstraftäter.
Sie leiden fast ausnahmslos an Persönlichkeitsstörungen: narzisstische und dissoziale, aber auch Borderline- und paranoide Störungen. Es fällt den Insassen schwer, Beziehungen aufzubauen oder sie aufrechtzuerhalten. „Daher haben viele von ihnen keine oder nur wenige Kontakte nach draußen und meist keine Familienangehörigen mehr“, sagt die Leiterin. „Sie reagieren mit Rückzug und Zurückweisung, so wie man die meisten von ihnen als Kind und die meiste Zeit ihres Lebens zurückgewiesen hat. Sie kopieren das, weil sie es so gelernt haben.“
Viele sind seit Jahrzehnten in Haft oder in Obhut des Staates. Das beginne schon mit Heim und Jugendarrest, sagt die Leiterin: „Die Insassen haben dann sehr unrealistische – oft paradiesische – Vorstellungen vom Draußen, wo es praktisch keine Sorgen und Nöte gibt.“ Die Hauptaufgabe der Personals bestehe darin, Perspektiven zu entwickeln: „Und zwar welche, die nicht gleich wieder enttäuscht werden.“
„Ich weiß, dass ich Scheiße gebaut hab“, sagt Steffen.
Er sitzt auf den roten Polstern eines Korbsofas, einen Arm über der Lehne. „Ich sage auch nicht: Es waren die Drogen. Ich sage: Das war ich, ganz alleine. Da gibt es keine Ausreden dafür.“
Man möchte ihm glauben, aber man weiß, dass das wiederum genau das ist, was ein Therapeut hören will: Dass man selber schuld ist. Es klingt ein bisschen eingeübt – ohne unfair sein zu wollen.
Sich einmal mächtig fühlen
Steffen war 17.
Von seiner Familie fühlte er sich abgeschoben; seine Kindheit verbrachte er in einem Nonnenorden. Der Orden: erzkatholisch. Steffen: ADHS.
Damals dachte man noch, solche Kinder bräuchten nur eine harte Hand. Steffens harte Hand war Schwester Hedwig. Sie ging vermutlich davon aus, er sei vom Teufel besessen. Jedenfalls riss sie ihn jedes Mal so am Ohr und schlug Steffen, bis der nur noch lachte. Den Triumph, dass er weinen würde, wollte er ihr irgendwann nicht mehr gönnen.
Er hasst Hedwig so sehr, dass er auch heute noch mit leiser Verachtung von ihr spricht.
Steffen beginnt, auf Techno-Partys zu gehen und Drogen zu nehmen, viele verschiedene – Ecstasy, LSD, Kiffen, Alkohol, alles: rein, rein, rein –, nachts bricht er mit einem Freund in eine Wohnung ein. Sie wollen klauen. Plötzlich steht da diese ältere Frau. Im Nachthemd. Graue Haare. Sie erinnert ihn an Hedwig.
Die Männer fesseln die Frau und missbrauchen sie auf ihrem Bett. Sie weiden sich an ihrem Schmerz, ihrer Angst. Es ist ein Kick.
Steffen sagt: „Zum ersten Mal habe ich Macht gefühlt. Ich war doch so ohnmächtig.“
Danach habe er sich widerlich gefühlt. Aber er ging einfach. Nach Hause. Kein Notruf. Kein Mitleid.
Zur Polizei geht er nicht. Sie kommt zu ihm.
Steffen landet für sechs Jahre im Jugendgefängnis. Kaum ist er draußen, nimmt er wieder Drogen und bricht knapp eine Woche später wieder bei einer älteren Frau ein. Er bedroht sie, fasst sie gegen ihren Willen an und onaniert. Danach geht er.
Eine weitere Woche später: Steffen ist gerade auf dem Weg nach Hause, späterer Abend, da macht er noch einen Schlenker durch ein Wohngebiet. Dort leben vorwiegend alte Menschen, das weiß er. „Es überkam mich so“, sagt Steffen.
Wieder vergewaltigt er eine ältere Frau auf ihrem Bett.
Er sei immer wieder in sie eingedrungen. Er wisse ja jetzt, dass das falsch war. Es klingt ein bisschen wie die Ausrede eines Falschparkers.
Die Folge: Mit einem Nachschlag in Haft sitzt Steffen weitere knapp 14 Jahre im Gefängnis. Die Gefahr: Steffen könne seine Straftat immer wieder wiederholen. Deshalb die Sicherungsverwahrung.
„Durch die Therapien weiß ich heute, was ich den Frauen angetan habe“, sagt Steffen. „Ich weiß, dass allein der Einbruch dafür sorgen kann, dass Menschen aus ihrem Haus wegziehen, weil sie nie wieder dieses Gefühl von Sicherheit kriegen. Durch die Therapie ist mir das jetzt klar geworden.“
In den Therapiesitzungen lernen die Sexualstraftäter Mitgefühl – denn ohne Beziehungstraining, das korrigiere und anleite, wären sie dazu nicht in der Lage, sagt das Personal. Es gibt einen deliktunspezifischen und einen deliktspezifischen Teil. Der erste trainiert allgemeine Verhaltensweisen, der zweite Strategien zur konkreten Deliktvermeidung.
„Es geht darum, sich in den Gegenüber reinzudenken“, sagt Steffen. „Zu verstehen, welche Konsequenzen das eigene Handeln hat. Es hat etwas gedauert und es ist sicher aufreibend und kein Spaß: Aber ich weiß jetzt, dass ich zu recht im Gefängnis saß.“
„Seit die Sicherungsverwahrung reformiert wurde „, sagt die Leiterin, „haben wir ein sehr engmaschiges Therapieangebot bekommen. Bei uns kann sich niemand wie in der Strafhaft verstecken.“
Durch die kleinen Gruppen würden sich die Leute gut kennen und das Personal könne frühzeitig reagieren. „Ich habe vorher viele Jahre in der Strafhaft gearbeitet“, sagt sie. „Da haben wir Inhaftierte – allein wegen der Größe der Gefängnisse und der dünnen Personaldecke – teils einmal im Jahr gesehen.“ Hier sehe man sich täglich.
Die Insassen der Sicherungsverwahrung müssen selbst aktiv werden, wenn sie irgendwann wieder raus wollen. Ihre Prognose wird einmal jährlich durch ein Landgericht überprüft. Die ersten zehn Jahre müssen die Insassen dem Gutachter und Gericht beweisen, dass sie nicht mehr gefährlich sind. Nach diesen zehn Jahren folgt die Beweislastumkehr: Dann muss man den Insassen nachweisen, dass noch eine Gefahr besteht.
Seit drei Jahren sitzt Steffen in der Sicherungsverwahrung.
Auf seiner Station ist es komplett ruhig: Eine goldene Regel im Strafvollzug ist, dass es ruhiger wird, je länger die Strafen sind, die Häftlinge gemeinsam absitzen. Man richtet sich ein. Laut und hart sind meist die Kurzstrafen-Gefängnisse und U-Haft-Häuser, in denen ein reger Durchgangsverkehr herrscht und viele Drogendelikte zusammenkommen. Inhaftierte sagen, man könne froh sein, wenn man in Anstalten oder Trakten mit möglichst langen Strafen unterkomme.
Wenn die Alarmglocken schellen
Die Leiterin sagt: Alles hier hat mit der Perspektive zu tun. Denn das Hauptproblem der Sicherungsverwahrung ist natürlich, dass sie auf unbestimmte Zeit gilt.
Da sei es manchmal schwer, den Leuten, wenn sie viele therapeutische Maßnahmen abgeschlossen haben und fordern, es müsse doch einen Fortschritt geben, klarzumachen, dass bisher aber die Einsicht in das eigene Handeln fehle. Es ist das Ziel, wo die Therapeuten hinwollen. Ein Ziel, das nicht alle erreichen.
„Wir arbeiten daran, dass zum Beispiel ein Pädophiler erkennt, dass er seine Neigung niemals verlieren wird: dass wir ihn nicht heilen können“, sagt die Leiterin. „Daher muss ein solcher Täter selbst erkennen, wann es für ihn mit seiner Neigung kritisch wird.“
Beim begleiteten Ausgang ist Sicherungspersonal dabei und manchmal auch eine Therapeutin. Sie stehen an einem Kinderspielplatz. „Wir führen das nicht herbei“, sagt die Leiterin energisch, „aber Spielplätze sind ja überall. Jetzt wäre es also ein Fortschritt, wenn der Mann sagt: Oh. Moment. Dieses Mädchen oder der Junge. Ich weiß ja nicht. Hier will ich nicht bleiben.“ Denn das zeige, dass der Mann sein Problem verstehe und beginne, Lösungsstrategien zu entwickeln. Dazu, sagt die Leiterin, wolle man alle Insassen befähigen.
Ein anderes Beispiel: Ein notorischer Sexualstraftäter geht mit seinem ehrenamtlichen Betreuer, den er hat, weil er schon große Fortschritte gemacht hat, im Sommer an einen See. Da ist ein FKK-Bereich. „Da besprechen wir dann“, sagt die Leiterin, „wie geht es ihm gerade damit – wenn der Mann sagt, nicht gut, dann ist das paradoxerweise sehr gut. Wenn er aber sagt, ist alles ganz wunderbar, gar kein Problem, dann schellen bei uns sofort die Alarmglocken.“
Normalerweise werde ein Sexualstraftäter nicht häufiger rückfällig als andere Straftäter. „Viele dieser Leute können problemlos draußen leben“, sagt die Leiterin. „Sie begehen so eine Tat nie wieder. Und dann gibt es welche, die werden schon innerhalb von Stunden oder Tagen rückfällig.“ Das Problem ist: Man könne niemandem wirklich in den Kopf gucken.
„Es geht nur um diese Einsicht“, sagt die Leiterin „dass du nie eine Garantie geben kannst für dein Handeln. Wenn jemand seine Neigung und kritische Situationen erkennt und versteht, lernt er Vermeidungsstrategien.“
Ein Problem der Gutachter sei, dass viele Menschen, die eine sehr lange Zeit in Haft verbracht haben, sich sehr gut an das System anpassten, sagt die Leiterin. „Sie sprechen dann die Sprache der Therapeuten und wissen genau, was sie wie sagen müssen.“ Denn natürlich wollen alle irgendwann raus.
Lange Haftstrafen haben immer einen negativen Einfluss auf Menschen. Sie sorgen dafür, dass sie sich zurückziehen, sich selbst verletzen, sogar töten, Depressionen haben oder nicht mehr schlafen können.
„Ich will das alles nicht“, sagt Steffen. Deshalb klage er von Zeit zu Zeit. Er schreibt dann eine Beschwerde an das zuständige Gericht. Das bringt ihm Aufmerksamkeit und vor allem: etwas Selbstbestätigung. „Ich will keine großen Dinge hier“, sagt er. „Aber vieles läuft eindeutig falsch.“
Gegen die Praxis der Sicherungsverwahrung wird so regelmäßig geklagt, dass das Personal mittlerweile davon spricht, es solle so der Betrieb gefährdet werden, weil dermaßen viele Ressourcen gebunden werden. Klagen seien hier noch viel häufiger als in der Strafhaft.
Das Personal findet: Die Insassen könnten sich nicht beschweren. Vielen ginge es hier besser als draußen, weil sie das Draußen nicht kennen und denken, es sei perfekt.
Die Angst vergessen zu werden
Steffen findet: Bei solchen Bedingungen im „Todeshaus“ müsse man klagen. Sonst würde man am Ende verrotten und vergessen werden.
Im Hof des Hauses hätten sie einen Bachlauf, im Garten, wo sie vom Draußen erzählen, sagt Steffen; gebaut für das Justizministerium. Und als das Ministerium kam – zur Einweihung war das –, habe man den Bach genau einmal angemacht. „Danach haben sie ihn einfach abgestellt und nie wieder in Betrieb genommen“, sagt Steffen. Ob das stimmt oder nicht: Steffen fühlt sich wie dieser Bach.
„Es gibt Menschen hier, wie den Pädophilen, der Einsicht in seine alten Akte einklagt, weil er hofft, dass da noch Kinderbilder drin sind“, sagt Steffen. „Die würde ich auch nicht freilassen. Aber ich habe meine Therapien gemacht. Ich habe alles getan, was sie von mir wollten. Warum bin ich noch hier? Warum gibt man mir keine Chance?“
Die Antwort gibt er am Ende selbst – es ist der Satz mit den Alarmglocken.
Er sagt: „Ich werde diese Straftat nie wieder begehen. Das muss man mir glauben.“
„Warum?“
„Ich weiß es einfach.“
*Name von der Redaktion geändert
Titelfotos in dieser Serie: Christiof Stache/ AFP, Stephan Rumpf/ Süddeutsche Zeitung
Recherche: Eva Achinger, Alexander Krützfeldt
Die Recherche wurde über ein Crowdfunding auf der Plattform crowdfunding.CORRECTIV finanziert. Vielen Dank an alle Unterstützer, die wir im Folgenden mit Namen nennen, soweit sie eine Namensnennung bei der Spende ausgewählt haben: AndreasFC Glauch, Frederik Fischer, Ina Morgenroth, Johannes Feest, Cinderella Glücklich, Heino Stöver, Dr. Christian Bahls, Franziska Gromann, Kerstin Litterst, Dorothea Gruß, Fabian Lindner, Christoph Koch, Ruprecht Frieling, Daniel Drubig, Lisa-Marie Schnell, Karl Scholze, Björn Haase-Wendt, Frank Puschin, Clemens Haug, Nicholas Krützfeldt