Brief der Haftpflichtkasse ist ohne Kontext irreführend: Neuere Tarife umfassen auch Covid-19-Impfschäden
Auf Facebook verbreitet sich ein Brief der Haftpflichtkasse in dem es heißt, in der Unfallversicherung seien Gesundheitsschäden durch eine Corona-Schutzimpfung nicht mitversichert. Es handelt sich jedoch um einen alten Versicherungstarif aus der Zeit vor der Pandemie.
Seit mehreren Monaten verbreitet sich auf Facebook ein Foto eines Briefes der Haftpflichtkasse, eines deutschen Schaden- und Unfallversicherers. Darin wird eine Versicherte darüber informiert, dass in ihrer Unfallversicherung „Gesundheitsschäden durch die Corona-Schutzimpfung“ nicht mitversichert seien. Der Brief ist auf den 6. April 2021 datiert, der Name des Versicherungstarifs lautet „Vario Komfortschutz Plus“.
Der älteste Facebook-Beitrag mit dem Brief, den wir finden konnten, stammt vom 5. Juni 2021. Ende Januar 2022 kursierte das Foto jedoch immer noch. Wir haben bei der Haftpflichtkasse nachgefragt: Der Brief ist echt. Allerdings kann er ohne Kontext missverstanden werden, denn es handelt sich um einen alten Tarif, der vor der Pandemie abgeschlossen wurde und deshalb die Covid-19-Impfung nicht umfasste.
Ein Sprecher der Firma schrieb uns per E-Mail, in dem Tarif „Vario Komfort-Plus“ seien Impfschäden nach einer Impfung gegen bestimmte Erkrankungen versichert: „Da der Tarif aus einer Zeit von vor der Corona-Pandemie stammte, ist Covid-19 nicht in der Liste der Krankheiten genannt. Dass Impfschäden aufgrund einer Corona-Schutzimpfung in diesem Tarif nicht versichert sind, haben wir in dem besagten Schreiben mitgeteilt.“ Gleichzeitig sei der Person jedoch angeboten worden, auf einen aktuellen Tarif umzusteigen.
Es gebe aktuell zwei Tarife für Unfallversicherungen bei der Haftpflichtkasse, in denen Gesundheitsschäden durch Schutzimpfungen mitversichert seien, so der Sprecher weiter. Das decke auch die Covid-19-Impfung ab. Dabei handele es sich um zwei Produktlinien aus der „Einfach“-Unfallversicherung. „Die Infektion an sich, bzw. der Ausbruch der Infektionskrankheit ‘Corona (Covid-19)’, ist nicht mitversichert.“
Die alten „Vario“-Tarife werden von der Haftpflichtkasse auf der Webseite nicht mehr angeboten. Wer noch einen alten Tarif hatte, dem sei ab Mai 2021 angeboten worden, die Lücke bei Impfschäden gegen eine einmalige Zahlung von zehn Prozent des Jahresbeitrags zu schließen. Versichert seien zum Beispiel gesundheitliche Schäden, die innerhalb von drei Jahren nach der ersten Impfung eintreten.
Tatsächlich steht auf der Webseite der Haftpflichtkasse zu der „Einfach“-Unfallversicherung, dass „Gesundheitsschäden durch Schutzimpfungen“ versichert seien. In den aktuellen Verbraucherinformationen wird nicht nach verschiedenen Impfungen unterschieden. Auf Nachfrage bestätigte der Sprecher der Haftpflichtkasse, dass daher alle Arten von Impfungen, auch die gegen Covid-19, abgedeckt seien.
Redigatur: Sophie Timmermann, Uschi Jonas