Faktencheck

Keine Änderung wegen Covid-19: ADAC-Unfallversicherung zahlt seit 2007 nicht bei „Impfschäden durch angeordnete Massenimpfungen“

Auf Twitter wird behauptet, der ADAC habe die Bestimmungen seiner Unfallversicherung während der Pandemie geändert, so dass sie keine „Impfschäden durch angeordnete Massenimpfungen“ abdecke. Das stimmt nicht. Die Regelung gibt es seit 2007. Sie bezieht sich auf Impfungen, für die es eine gesetzliche Impfpflicht gibt. 

von Alice Echtermann

ADAC Firmenlogo
Die Behauptung, der ADAC habe aufgrund der Covid-19-Impfungen Impfschäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, ist falsch (Symbolfoto: Picture Alliance / Daniel Kalker)
Behauptung
Der ADAC habe die Klauseln seiner Unfallversicherung aufgrund der Covid-19-Impfungen geändert und schließe nun „Impfschäden durch angeordnete Massenimpfungen“ aus. 
Bewertung
Falsch. Die Klausel über Impfschäden wurde bereits 2007 in die Bedingungen der ADAC-Unfallversicherung aufgenommen. Sie hat also nichts mit der Pandemie zu tun. Der Ausschluss-Paragraf bezieht sich auf nachweisliche Schäden durch Impfungen, für die es eine staatliche Impfpflicht gibt.  

„Der ADAC hat seine Klauseln angepasst. Wer das nicht versteht, dem ist nicht zu helfen“, schrieb der Finanzwissenschaftler Stefan Homburg am 20. Januar auf Twitter und fügte einen Link zur Webseite des ADAC hinzu. Dort werden die Bestimmungen der Unfallversicherung aufgelistet, inklusive eines Hinweises, dass „Impfschäden aufgrund angeordneter Massenimpfungen“ nicht als versicherte Unfälle gelten. Homburg spekuliert auf Twitter, der ADAC habe aufgrund der Nebenwirkungen der Covid-19-Impfungen „kalte Füße“ bekommen. Sein Beitrag wurde auf Twitter mehr als 1.900 Mal geteilt. 

Der Hinweis steht so tatsächlich auf der Webseite des ADAC, allerdings wurde er bereits 2007 in die Versicherungsbedingungen aufgenommen, wie der ADAC am 20. Januar auf Twitter schrieb.

Tweet des ADAC
Der ADAC stellte auf Twitter klar, dass die Versicherungsbedingungen nicht aufgrund der Corona-Pandemie verändert wurden, sondern seit 2007 so bestehen (Quelle: Twitter; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Um diese Aussage nachzuprüfen, haben wir uns die ADAC-Webseite zunächst im Internet Archive angesehen. Das ist eine Art Onlinebibliothek, in der man die aktuelle Version einer Webseite speichern und nach älteren Versionen suchen kann. Bis Juli 2020 wurde demnach auf der ADAC-Webseite nicht auf Impfschäden hingewiesen. In einer archivierten Version der Webseite vom 22. Juli 2020 ist die Passage erstmals zu lesen. Der erste Covid-19-Impfstoff wurde im Dezember 2020 in Europa zugelassen.  

ADAC-Dokument belegt, dass der Absatz über „Impfschäden“ bereits 2007 eingeführt wurde

In der aktuellen Versicherungspolice, die als PDF auf der ADAC-Webseite zu finden ist, ist nicht ersichtlich, von welchem Datum der Text stammt und wann er zuletzt geändert wurde. Wir haben daher eine Presseanfrage an den ADAC geschickt, um diese Frage zu klären. 

Sprecher Alexander Machowetz schickte uns als Beleg ein Dokument (PDF als Download) mit den Versicherungsbedingungen zu, das auf 2007 datiert ist. Darin ist die Passage über „angeordnete Massenimpfungen“ tatsächlich enthalten. 

Wie uns der ADAC-Sprecher weiter erklärte, seien Impfschäden 2007 neu in den Unfallschutz aufgenommen worden. „Vorher waren sie, wie seinerzeit üblich, gar nicht versichert.“ Fälle mit einem vermeintlichen Impfschaden würden einer individuellen Prüfung unterzogen, das gelte auch für Covid-19-Impfungen. Ausgenommen davon seien eben nur „angeordnete Massenimpfungen“ – also Impfungen, für die es „eine staatliche verfügte Impfpflicht gibt, die sich an einen breiten Personenkreis richtet“. Solche Fälle wurden also bereits 2007 vom Unfallversicherungsschutz des ADAC ausgeschlossen. Der Staat hafte generell für Impfschäden, die aufgrund von Covid-19-Impfungen eintreten.

Auszug aus der E-Mail des ADAC
Auszug aus der E-Mail des ADAC (Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Redigatur: Matthias Bau, Uschi Jonas