Der Berliner Lokalpolitiker Kai Borrmann ist nach CORRECTIV-Informationen jetzt rechtskräftig wegen Körperverletzung und Beleidigung verurteilt. Borrmann beleidigte im August 2021 zwei Schwarze Frauen am Nachbartisch in einem Restaurant mehrfach mit dem N-Wort. Übereinstimmenden Zeugenaussagen zufolge schlug er später auf der Straße einer der Frauen ins Gesicht und biss ihr bei einem folgenden Gerangel in den Unterarm.
Das zuständige Gericht verurteilte ihn im Februar 2023 in erster Instanz wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe. Sowohl Borrmann als auch die Staatsanwaltschaft waren in Berufung gegangen, jeweils beschränkt auf die Rechtsfolgen. Die Berufungshauptverhandlung fand am 10. April 2024 vor dem Berliner Landgericht statt. Im Ergebnis hat das Landgericht die Berufung des Angeklagten verworfen. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hat das Landgericht den Angeklagten zu einer Gesamtgeldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt.
AfD-Politiker wurde gewalttätig – kein Einzelfall
Borrmann habe vor Gericht keine Reue gezeigt, Fotos des Verfahrens zeigen ihn breit lächelnd. Er ist weiterhin Bezirksverordneter in Berlin-Mitte, er sitzt dort für die AfD im Ausschuss für Schule und Kultur.
CORRECTIV hatte kürzlich zu 48 AfD-Mandatsträgerinnen, -trägern und Mitarbeitern auf Kreis-, Landes- und Bundesebene recherchiert, die in der jüngeren Vergangenheit mit Gewalttaten aufgefallen sind, darunter mit direkter körperlicher Gewalt, psychischer Gewalt, einer Form der Beihilfe zu Gewalt oder gewaltnahem Verhalten. 28 dieser Politikerinnen und Politiker wurden der Recherche zufolge von einem Gericht zumindest erstinstanzlich verurteilt, oder es wurden Strafbefehle gegen sie erlassen – 14 davon sind trotzdem noch immer in ihrem politischen Amt tätig.
Unter diesen 14 Politikerinnen und Politikern sind zwei Bundestagsabgeordnete und drei Landtagsabgeordnete. Gegen mindestens fünf weitere AfD-Mandatsträger wird zurzeit ermittelt. Bei den Fällen geht es teils um brutale körperliche Angriffe, teils verbale Gewalt wie Beleidigungen oder Volksverhetzung und indirekte Gewalt wie Beihilfe, Waffenbesitz oder Missbrauch des Gewaltmonopols qua Amt. Juristisch gesehen handelt es sich dabei meist um „Vergehen“. So auch bei Kai Borrmann.
Gewalt führt nicht automatisch zum Verlust eines politischen Mandats

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Nach aktueller Rechtslage erlischt das passive Wahlrecht erst bei Verurteilung wegen eines „Verbrechen“ mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr – erst dann wird automatisch auch ein politisches Mandat entzogen. Das sind per Definition alle Straftaten ab schwerer Körperverletzung, sexuellem Missbrauch, Totschlag, Raub oder Meineid. Ausgenommen ist ein breites Spektrum an Gewalttaten, die als „Vergehen“ gelten.
Thorsten Frei, parlamentarischer Geschäftsführer der CDU im Bundestag, äußert sich nach der CORRECTIV-Recherche klar zu Politikerinnen und Politikern, die mit Gewalttaten aufgefallen sind: „Diese erachte ich persönlich für die Ausübung eines öffentlichen Amtes für ungeeignet.“ Auf dem Spiel stünde laut des Juristen nichts Geringeres als das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die von ihnen gewählten Volksvertreterinnen und Volksvertreter. Die Institutionen der parlamentarischen Demokratie könnten Schaden nehmen.
Für Clara Bünger, die als Obfrau der Linken im Rechtsausschuss des Bundestags sitzt, steht ebenfalls der Erhalt der Demokratie auf dem Spiel. „Diesem übergeordneten Interesse dienend, kann eine Verschärfung des passiven Wahlrechts in Betracht gezogen werden“, sagt Bünger. Eine Garantie dafür, dass antidemokratische Personen in machtvollen Positionen damit ausgeschlossen würden, schaffe das jedoch nicht.
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