Auskunftsrechte

Argumente für die Auskunft

Wer etwas von einer Behörde wissen will, braucht gute Argumente. Wir erklären Euch, wie Ihr sie in Datenbanken findet.

von Tania Röttger

© Ivo Mayr

Grundsätzlich stehen jedem von Euch Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu. Journalisten können darüber hinaus Anfragen auf die Landespressegesetze stützen. Weigert sich eine Behörde, auf Eure Anfragen zu antworten, dann solltet Ihr in Gerichtsurteilen nach Argumenten zu suchen, mit denen Ihr die Behörde umstimmen könnt.

In diesen Urteilen haben Richter grundsätzlich klargestellt, welche Informationen geschützt sind und welche nicht. Welche Informationen herausgegeben werden müssen und welche nicht.

Die Begründungen der Richter könnt Ihr für Eure Anfragen nutzen. Etwa: Welche Projekte hat der Landesrechnungshof geprüft? Oder: Wann gilt ein kommunales Unternehmen als Behörde ist und dadurch zur Auskunft verpflichtet?

Die Argumente der Richter sind Argumente für die Informationsfreiheit.

Es gibt zwei wichtige Datenbanken. Eine für die allgemeinen Informationsfreiheitsgesetze, eine andere speziell für Journalisten und ihren gesonderten Anspruch auf Auskunft.

Die Datenbank für allgemeinen Zugangsgesetze ist von der Deutschen Gesellschaft für Informationsfreiheit. Sie läuft auf der Webseite der Beauftragten für Informationsfreiheit in Brandenburg, enthält aber Urteile aus allen Bundesländern und Instanzen. Und zu den verschiedenen Gesetzen: dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), Umweltinformationsgesetz (UIG), und dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG).

Gerichtsentscheidungen zur Informationsfreiheit

Gerichtsurteile zum Auskunftsanspruch der Presse sind in der Presserechtsdatenbank gesammelt, die CORRECTIV gemeinsam mit netzwerk recherche betreibt.

Urteile zu den Landespressegesetzen

Es gibt zwei Arten, die Datenbanken zu nutzen. Entweder wird nach einem bestimmten Informationsthema gesucht (z.B. Gutachten), oder nach einer bestimmten Ausnahme (z.B. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse).

Je nach Eingabe im Suchfenster erscheinen dann alle Urteile zum gewählten Thema. Danach muss man in den Urteilen nach den wichtigen Stellen suchen, sie lesen und sehen, welche Argumente auf den eigenen Fall anwendbar sind. Die Zitate können dann mit Verlinkung zu den Urteilen an die jeweilige Behörde geschickt werden. Je höher die Gerichtsinstanz ist, desto höher ist auch die Überzeugungskraft der Begründung.

Anders gesagt: Das Bundesverwaltungsgericht sticht das Verwaltungsgericht.

Zunächst prüft man, ob die Behörde den eigenen Antrag zu recht abgelehnt hat. Hat sie das, gibt man sich zufrieden.

Hat die Behörde aber zu unrecht einen Antrag auf Auskunft abgelehnt, kann man nun auf Basis der Argumente, die man herausgesucht hat, einen Brief oder eine Email an die Behörde schreiben.

Oft lässt sich die Behörde mit einem solchen Brief umstimmen. Die Beamten lehnen nämlich eine Auskunft häufig nicht aus Bosheit ab, sondern weil sie schlicht nicht wissen, dass sie Auskunft geben dürfen – und müssen.

Solche Briefe schreiben häufig Anwälte. Diese Kosten könnt ihr Euch zumindest am Anfang sparen, wenn ihr Euch die Mühe macht und in den Datenbanken stöbert. Wenn die Beamten mit Hilfe Eures Briefes und der Argumente der Richter erkennen, dass ihnen keine Nachteile drohen, geben sie die Informationen in vielen Fällen heraus.