Neue Rechte

Das AfD-Programm entschlüsselt

Am Freitag haben wir den Entwurf des AfD-Grundsatzprogramms veröffentlicht. Am Samstag habe ich auf Facebook eine pointierte Zusammenfassung des Programms geschrieben. Einige Leute haben uns dafür kritisiert und meinten, einzelne Programmpunkte seien zu sehr zugespitzt gewesen. Ich erkläre deshalb hier noch mal im Detail, wie ich zu den Einschätzungen gekommen bin.

von David Schraven

Der Programmentwurf der AfD zum Download

Was die AfD wirklich will:

1. Sozialversicherungen zerschlagen

Die AfD schreibt in ihrem Programmentwurf unter Punkt VI. „Soziale Sicherheit“ auf Seite 34, wie sie sich den Aufbau der Sozialversicherungen vorstellt. Unter einer „Rückbesinnung auf bewährte Tugenden“ soll die Arbeitslosenversicherung privatisiert werden. Die Familie soll den Staat als Sicherungsträger in weiten Teilen ersetzen. Staatliche Unfallversicherungen sollen abgeschafft werden, so wie wir sie bis jetzt kannten. Wörtlich heißt es in dem Entwurf des Grundsatzprogramms: „Die AfD hält die gesetzliche Unfallversicherung für Arbeitnehmer nicht mehr für zeitgemäß.“ Stattdessen sollen sich die Arbeitnehmer freiwillig für eine Teilnahme an der Unfallversicherung entscheiden.

Das bedeutet, die bisherige Arbeitslosen- und Unfallversicherung sollen als Solidarsystem nach dem Willen der AfD zerschlagen werden. Gerade Geringverdiener würden darunter leiden, weil sie sich die privaten Versicherungen nicht leisten können.

Die AfD versucht den Angriff auf das Sozialwesen zu vertuschen. Es wird im Programmentwurf viel davon geredet, dass Familien besser geschützt werden sollen. Und es wird häufig von der Freiheit gesprochen, nach der jeder das Recht hat, für sich selbst zu sorgen. Die AfD schreibt:

„Wir erkennen dabei, dass das Umlagesystem Halt in schwierigen Zeiten geben kann, gleichzeitig aber auch die Selbständigkeit des Bürgers untergräbt und bewährte familiäre Strukturen unterlaufen kann. Wir  wollen daher eine Reform der sozialen Sicherungssysteme.“

In der Realität verbirgt sich hinter der „Reform“ aber nur die Freiheit der Wohlhabenden und Reichen. Für alle anderen bedeutet die Reform nicht weniger als die Zerschlagung von zwei wichtigen Sozialversicherungen. Ihnen würde ein höheres Risiko als bisher drohen, in Armut zu fallen.

2. Alkoholiker und psychisch Kranke in Lager stecken

In ihrem Programmentwurf schreibt die AfD unter dem Punkt „Opferschutz statt Täterschutz“ auf Seite 46 wörtlich:

„Nicht therapierbare Alkohol- und drogenabhängige sowie psychisch kranke Täter, von denen erhebliche Gefahren für die Allgemeinheit ausgehen, sind nicht in psychiatrischen Krankenhäusern, sondern in der Sicherungsverwahrung unterzubringen.“

Diesen Satz muss man übersetzen, um ihn zu verstehen.

Bisher werden Menschen, die jemanden angreifen oder verletzen, weil sie geistig krank sind, nicht in Strafverfahren zu Haftstrafen verurteilt. Sie werden stattdessen in Kliniken eingewiesen, wo versucht wird, sie zu behandeln. Das passiert auch bei schweren Gewalttaten. Die Idee dahinter ist es, nicht mehr wie im Mittelalter Kranke in Kerker zu werfen, in denen sie vor sich hin vegetieren, sondern ihnen zu helfen, damit von ihnen keine Gefahr mehr ausgeht.

Geistig kranke Menschen gelten in unserer Welt deshalb nicht als Straftäter, solange sie nicht verurteilt sind. Sie sind nach dem Strafgesetzbuch „schuldunfähig“, wenn sie das Unrecht ihrer Tat wegen ihrer Krankheit nicht verstehen oder einsehen können.

Die AfD will dieses System zerschlagen. Kranke, egal ob sie alkohol- oder drogenabhängig oder psychisch krank sind, sollen weggeschlossen werden, wenn sie jemanden verletzt oder angegriffen haben. Die AfD sieht in ihnen nur „Täter“ – auch wenn sie das vor dem Gesetz heute nicht sind.

Die AfD sagt, die Kranken sollen in „Sicherungsverwahrung“.

Was verbirgt sich hinter dem Wort Sicherheitsverwahrung? Was für Einrichtungen sind damit gemeint? Bisher werden Menschen in Sicherungsverwahrung in regulären Justizvollzugsanstalten untergebracht, in Gefängnissen. Kranke werden dort nicht eingeschlossen, weil es für sie dort keine Betreuung gibt. In den Gefängnissen sind nur verurteilte Straftäter.

In geschlossene Psychiatrien sollen die Kranken aber nach dem Willen der AfD auch nicht kommen. Wohin dann? Folgt man der Logik der rechtspopulistischen Partei, müssen neue Einrichtungen geschaffen werden.

Wie sollen wir diese Verwahranstalten nennen? Was ist ein passender Begriff? In meinen Augen ist das Wort „Lager“ bezeichnend.

Die Nationalsozialisten hatten gerade in der Anfangsphase ihrer Herrschaft neben den Gefängnissen und anderen staatlichen Haftanstalten weitere Einrichtungen geschaffen, in denen sie unter anderem „Asoziale“ und Andersdenkende inhaftierten.

Als „Asoziale“ galten damals unter anderem nicht therapierbare alkohol- und drogenabhängige sowie psychisch kranke Menschen.

Diese Einrichtungen nannten die Nationalsozialisten „Lager“.

3. Alleinerziehende ausgrenzen

Die AfD schreibt in ihrem Programmentwurf über Alleinerziehende auf Seite 41:

„Wer unverschuldet in diese Situation geraten ist, verdient selbstverständlich unser Mitgefühl und die Unterstützung der Solidargemeinschaft. Eine staatliche Finanzierung des selbstgewählten Lebensmodells ,Alleinerziehend’ lehnen wir jedoch ab. Wir wenden uns entschieden gegen Versuche von Organisationen, Medien und Politik, Alleinerziehende als normalen, fortschrittlichen oder gar erstrebenswerten Lebensentwurf zu propagieren. Der Staat sollte stattdessen das Zusammenleben von Vater, Mutter und Kindern durch finanzielle Hilfen und Beratung in Krisensituationen stärken“

Auch diesen Absatz muss man erläutern. Wer wird „unverschuldet alleinerziehend“? Das können nur Frauen und Männer sein, deren Partner gestorben ist. Oder Frauen, die vergewaltigt wurden. Alle anderen wählen das Lebensmodell „Alleinerziehend“ mehr oder weniger freiwillig. Frauen kriegen Kinder, ohne zu heiraten. Frauen entscheiden sich gegen eine Abtreibung und für das Kind, auch wenn sie den Vater nicht mögen. Frauen und Männer trennen sich von ihrem Partner – oder werden von ihm verlassen.

All diese Alleinerziehenden sollen nach dem Willen der AfD nicht mehr als „normal“ dargestellt werden. Weder von der Kirche, von Vereinen, noch von Medien oder der Politik. Für mich heißt das: Sie sollen gesellschaftlich ausgegrenzt werden.

Und: Die AfD lehnt staatliche Förderungen für diese Frauen und Männer ab. Sie sollen im Vergleich zu heute benachteiligt werden gegenüber klassischen Familien. Das bedeutet: Sie sollen finanziell ausgegrenzt werden.

4. Kinder ab 12 Jahren in Haft bringen

Die AfD setzt sich für härtere Strafen ein. Sie schreibt auf Seite 12 ihres Programmentwurfes:

„Auf volljährige Täter ist das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden, das Strafmündigkeitsalter auf zwölf Jahre zu senken. Wir sind dafür, das Anordnen der Untersuchungshaft schon dann möglich zu machen, wenn der dringende Tatverdacht eines Verbrechens im Sinne des § 12 Abs. 1 StGB besteht.“

Auch das ist erklärungsbedürftig. Bisher sind Kinder in Deutschland erst von 14 Jahren an strafmündig. Bei Jüngeren geht der Gesetzgeber davon aus, dass sie nicht vollständig überblicken können, was sie tun. Wenn sie zum Beispiel ein Auto zerkratzen, kann man sie ausschimpfen, aber nicht in Haft nehmen. Wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht grob fahrlässig verletzen, kann man diese haftbar machen.

Für die Übergangszeit vom Kind zum Erwachsenen gibt es in Deutschland ein spezielles Jugendstrafrecht. Es gilt für Kinder und Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren. Dieses Strafrecht kennt eigene Strafen, die meist milder sind. Den Jugendlichen soll nicht das ganze Leben ruiniert werden für Blödsinn, den sie mit 16 Jahren machen. Ihnen soll stattdessen mit einem Denkzettel klargemacht werden, dass sie sich an die Normen der Gesellschaft halten müssen. Je nach Entwicklungsstand der Jugendlichen kann das Jugendstrafrecht bis zum Alter von 21 Jahren angewendet werden.

Wenn die AfD nun das Jugend-Strafrecht auf Jugendliche bis 18 Jahre reduzieren will, dann heißt dass: Heranwachsende im Alter von 18, 19 und 20 Jahren werden direkt nach dem allgemeinen Strafrecht zu härteren Strafen verurteilt, egal, wie ihr Entwicklungsstand ist.

Aber die AfD geht noch weiter, sie will in Zukunft Untersuchungshaft – also die Haft vor dem Urteil – schon bei einem dringenden Tatverdacht ermöglichen.

Bisher kann ein Mensch in Deutschland nur in Haft geschickt werden, wenn er als Straftäter verurteilt ist. Untersuchungshaft kann nur bei Flucht- oder Verdunkelungsgefahr oder bei dem dringenden Verdacht auf besonders schweren Straftaten verhängt werden.

Die AfD will das Prinzip der Unschuldsvermutung aufweichen. Untersuchungshaft soll nach ihrem Willen bei allen Straftaten möglich sein, bei denen in Deutschland eine Mindeststrafe von einem Jahr droht. Das kann räuberischer Diebstahl, sexuelle Nötigung, Geldfälschung – aber auch Landesverrat sein.

Zusammengefasst kann man sagen: Die AfD will viel mehr und auch jüngere Menschen in Haft bringen.  

5. Arbeitslosen-Versicherung privatisieren

In ihrem Programm unter Punkt VI. „Soziale Sicherheit“ Absatz 1.  „ALG maßgeschneidert“ schreibt die AfD auf Seite 35:

„Wir wollen das Arbeitslosengeld I privatisieren.“ Jeder soll für sich selbst sorgen oder dessen Familie. Die Arbeiter sollen aber auch ganz auf Arbeitslosenversicherung verzichten können, „zugunsten des schnelleren Aufbaus von Ersparnissen.“

Die Konsequenz aus der Abschaffung der bisherigen Arbeitslosenversicherung, ist die grundsätzliche Abkehr vom Solidarprinzip. Denn die Versicherungen wollen Risiken kalkulieren. Das heißt, ein gut verdienender Ingenieur mit Hochschulabschluss, der ein geringeres Risiko hat, arbeitslos zu werden, zahlt wenig. Dagegen müsste eine geringbeschäftigte Verkäuferin bei Karstadt in einem privatisierten System im Verhältnis zu ihrem Gehalt einen sehr hohen Beitrag bezahlen. Sie hat ein höheres Risiko, arbeitslos zu werden. Da die Versicherung freiwillig wäre, würden sich gerade viele Geringverdiener die Absicherung sparen, um mehr zum Leben zu haben. Die sofortige Not von Menschen, die aus welchem Grund auch immer arbeitslos werden, wäre die Folge. Sie würden direkt in Sozialhilfe fallen, die von der AfD „aktivierende Grundsicherung“ genannt wird. Hier würde nur ein Mindestbetrag vom Staat gedeckt, der einen großen Abstand zum untersten Einkommen haben soll.

afd 10 punkte programm

David Schravens Zusammenfassung des AfD Programms auf 10 Punkte

6. Hunderttausende Soldaten einziehen

Die AfD schreibt auf Seite 26 ihres Programmentwurfes, dass sie den Wehrdienst wieder einführen, also jeden Mann wieder zur Grundausbildung in die Bundeswehr einziehen will – bis auf wenige Ausnahmen aus Gewissensgründen.

Alle „männlichen deutschen Staatsbürger im Alter zwischen 18 und 28 Jahren“ sollen demnach „wieder einen Grundwehrdienst“ leisten. Frauen sollen gleichfalls eingezogen werden. Sie sollen aber nur eine „allgemeine Dienstpflicht“ haben. „Frauen sollen die Möglichkeit haben, freiwillig in den Streitkräften zu dienen.“ Ansonsten sollen sie zu anderen Arbeitsdiensten herangezogen werden.

Als die Wehrpflicht noch durchgesetzt wurde, waren in West-Deutschland zeitweise über 400.000 Soldaten ständig in ihren Kasernen und Standorten unter Waffen.

Die AfD schreibt weiter auf Seite 26: „Im Ergebnis benötigt Deutschland Streitkräfte, deren Führung, Stärke und Ausrüstung an den Herausforderungen künftiger Konflikte orientiert ist.

Übersetzt heißt das, die Bundeswehr soll zusammen mit der NATO an der Peripherie Europas eingesetzt werden können, von Syrien bis Afrika. Weltweit soll sie zudem unter UN-Mandat kämpfen können – aber nur, wenn das deutschen Sicherheitsinteressen dient. Das kann man auf Seite 25 nachlesen.

7. Für mehr CO2-Ausstoß sorgen

Dem Klimawandel gibt die AfD in ihrem Programmentwurf ab Seite 14 Platz. Sie leugnet die menschengemachte globale Erwärmung und schreibt: „Das Klima wandelt sich, solange die Erde existiert. Die Klimaschutzpolitik beruht auf untauglichen Computer-Modellen des IPCC („Weltklimarat“). Kohlendioxid (CO2) ist kein Schadstoff, sondern ein unverzichtbarer Bestandteil allen Lebens.

Weiter heißt es: „Wir leben heute in einer Warmzeit mit Temperaturen ähnlich der mittelalterlichen und der römischen Warmzeit. Die IPCC-Computermodelle können diese Klimaänderungen nicht erklären.“

Deshalb scheint die AfD nichts gegen einen höheren CO2-Ausstoß zu haben: „IPCC und deutsche Regierung unterschlagen jedoch die positive Wirkung des CO2 auf das Pflanzenwachstum und damit auf die Welternährung. Je mehr es davon in der Atmosphäre gibt, umso kräftiger fällt das Pflanzenwachstum aus.“

Folgerichtig will die AfD „Das Stigmatisieren des CO2 als Schadstoff (…) beenden.“

Klimaschutzprogramme sollen beendet, das Erneuerbare Energie Gesetz (EEG) abgeschafft und Windräder möglichst verboten werden: „Windkraftanlagen zerstören das Bild unserer Kulturlandschaften und sind für Vögel eine tödliche Gefahr.

Die AfD sagt, sie will Schluss machen mit „Plänen zur Dekarbonisierung“ und „CO2-Emissionen wollen wir finanziell nicht belasten“. Das bedeutet: Kohlekraftwerke sollen weiter laufen, die bereits beschlossenen Reduzierungen aufgegeben werden. Es würde damit in den nächsten 20 Jahren mehr CO2 ausgestoßen, als bislang geplant, wenn es nach dem Willen der AfD gehen würde.

8. Reiche geringer besteuern

Die AfD schreibt auf Seite 30 ihres Programmentwurfes: „Analog zur Schuldenbremse wollen wir eine verbindliche Steuer- und Abgabenbremse im Grundgesetz, um die maximale Summe der Belastung auf einen bestimmten Prozentsatz im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt festzuschreiben.“ Zudem will die AfD Steuern abschaffen, die besonders Reiche und besonders Wohlhabende belasten. Auf Seite 30 steht in Zeile 32: „Die Alternative für Deutschland will die Erbschaftsteuer ersatzlos abschaffen.“ Außerdem soll die Gewerbesteuer, die vor allem Betriebe und Unternehmer zahlen müssen, abgeschafft werden.

9. Staatlich kontrolliertes Fernsehen

Eines der Hauptthemen der AfD sind die als „Lügenpresse“ geschmähten Medien, die angeblich gesteuert seien und Merkel-Propaganda betreiben. Vor allem der öffentlich-rechtliche Rundfunk, wie ARD und ZDF, ist für AfD eine Zielscheibe. Dieser wird nicht von der Regierung beaufsichtigt, sondern von Rundfunkräten, die von gesellschaftlichen Gruppen dominiert werden: von Kirchen bis zu Sportverbänden. Zwar haben viele der Mitglieder im Rundfunkrat eine politische Bindung, der Regierung direkt untergeordnet sind sie jedoch nicht.

Umso kurioser sind die Positionen der AfD im geplanten Grundsatzprogramm dazu. Die Rechtspopulisten wollen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abschaffen (sie nennen es verharmlosend „privatisieren“). Über die nicht sonderlich beliebte Gebühreneinzugszentrale (GEZ) schreibt die AfD in ihrem Entwurf: „Der Beitragsservice wird ersatzlos abgeschafft.

An die Stelle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sollen dann zwei steuerfinanzierte und damit zu 100 Prozent vom Staat abhängige TV- und Radiosender ersetzen. Die AfD will den Einfluss von Politikern auf das Fernsehen und die Nachrichten also stärken, statt schwächen.

Die Partei schreibt dazu scheinbar neutral auf Seite 55: „Die staatliche Informationsversorgung wird durch einen steuerfinanzierten Rundfunk mit zwei Rundfunksendern und zwei Fernsehsendern geleistet.

10. Gegen Muslime und Juden hetzen

Die AfD will traditionelle Rituale von Juden und Muslimen verbieten lassen: Das Schächten und das Beschneiden.

Die AfD begründet die angestrebten Verbote der religiösen Rituale mit Tierschutz.

Doch wenn es der AfD wirklich beim Schächtungsverbot um den Tierschutz ginge, würde sie sich gegen die Methoden der industriellen Massentierhaltung und Massentierschlachtungen wenden und nicht gegen Ausnahmen aus dem Tierschutzgesetz, die speziell für religiöse Zwecke gelten, damit Fleisch „halal“ (Islam) oder „koscher“ (Judentum) wird.

Die AfD schreibt auf Seite 54 des Programmentwurfes: „Die AfD lehnt das betäubungslose Schächten von Tieren ab als unvereinbar mit dem Staatsziel Tierschutz. Sie befürwortet hingegen das auch von Muslimen und Juden akzeptierte Schächten mit vorheriger Elektrokurzzeitbetäubung und fordert, die Ausnahmeregelung für Religionsgemeinschaften in § 4a (2) Abs. 2 TierSchG zu streichen.

Das angestrebte Verbot bezieht sich allein auf streng religiöse jüdische und muslimische Riten.

Zur Beschneidung schreibt die AfD auf Seite 54: „Sie verstößt gegen die Menschenwürde, missachtet die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung und widerspricht dem ärztlichen Prinzip ‚primum non nocere’. Sie verletzt das Kindeswohl, dem das Elternrecht untergeordnet ist, und verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz der Geschlechter, denn die weibliche Genitalbeschneidung ist verboten.

Seit Jahrhunderten greifen Antisemiten die Beschneidung als religiöses Symbol an. An einer ernsthaften Debatte über Vor- und Nachteile der Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen liegt ihnen nicht.

Zusammengefasst:

Die AfD ist eine radikale Partei, die versucht, mit Hetze gegen Ausländer, Flüchtlinge, Muslime und Juden Wählerstimmen zu fangen, um eine Politik in Deutschland durchzusetzen, die unser Land radikal verändern soll.  

Sie ist gegen die Rechte von Frauen.

Sie ist gegen die gesetzliche soziale Absicherung von einfachen Beschäftigten.

Sie stigmatisiert Alleinerziehende.

Sie steht mit ihrer Klimapolitik für die Zerstörung der Natur.

Jeder, der nicht männlich, weiß und wohlhabend ist, bekommt wahrscheinlich ein Problem, wenn die AfD an die Macht kommen sollte.