Trotz EU-Sanktionen: Inhalte von RT DE erreichen immer noch Millionen Aufrufe
Im März 2022 sperrte die EU den russischen Staatssender RT, um Propaganda und Desinformation des Kremls zum Angriffskrieg gegen die Ukraine zu unterbinden. Fast vier Jahre später erreicht der deutsche Ableger von Russia Today, RT DE, über Spiegelseiten noch immer Millionen Aufrufe. Woran liegt das?
Die „Medienmaschinerie des Kremls“ und ihre „toxische und schädliche Desinformation“ verbieten. So begründet EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen die Sanktionen gegen die russischen Staatssender RT und Sputnik Anfang März 2022. Russlands Einmarsch in die Ukraine ist da erst wenige Tage her. Die Inhalte von RT und Sputnik und später auch von anderen russischen Medien werden in der EU verboten.
Doch sucht man aktuell auf Google nach RT DE, dem deutschen Ableger von Russia Today, gelangt man zu Seiten, die zwar etwas anders klingen – etwa rtde.org statt der regulären Domain de.rt.com – aber identisch sind. Diese Spiegel-Domains gehören zu RT. Schon 2022 berichteten wir, wie der russische Staatssender mit dieser Taktik EU-Sanktionen umgeht.
Geändert hat sich daran auch fast vier Jahre nach den Sanktionen kaum etwas. Eine Analyse von CORRECTIV.Faktencheck zeigt: Bis heute sind mehr als 20 verschiedene Spiegel-Domains von RT DE aus Deutschland problemlos zu erreichen. Sie erreichen Schätzungen zufolge insgesamt mehrere Millionen Aufrufe pro Monat.
Woran liegt das und läuft das in anderen europäischen Ländern anders?

EU verbietet im März 2022 mehrere russische Sender
Mit der Verordnung von März 2022 verbietet die EU das Senden, Verbreiten und Zugänglichmachen von RT in der EU – ob über Kabel, Satellit, oder Internet. Das Verbot ist unter Fachleuten umstritten. Einige sehen die Presse– und Meinungsfreiheit bedroht, andere kritisieren allgemein, dass technische Lösungen wie Sanktionen keine Probleme wie Propaganda oder Desinformationskampagnen lösen könnten.
Verschiedene Klagen gegen das Verbot, unter anderem von RT France selbst oder von drei niederländischen Internetanbietern, waren bislang erfolglos.
Was ist eine Domain und wie kann sie gesperrt werden?
Eigentlich sind Internetseiten über eine Zahlenfolge, die sogenannte IP-Adresse erreichbar. Die für CORRECTIV lautet zum Beispiel 116.202.235.83. Damit sich Menschen diese Zahlen nicht merken müssen, gibt es Domains. Wenn Sie im Webbrowser die Domain www.correctiv.org eingeben, liefern sogenannte Nameserver, ähnlich wie ein Telefonbuch, die dazugehörige IP-Adresse, die dann angewählt wird. Mehrere Domains können aber zum Beispiel auch auf dieselbe IP verweisen.
Gibt es etwa durch die EU-Sanktionen eine Aufforderung, eine bestimmte Webseite zu sperren, weil sie zu einem sanktionierten Medium gehört, dürfen Internetanbieter Anfragen an diese Webadresse nicht mehr beantworten. Man kann die Webseite somit nicht mehr öffnen – mit einer neuen Domain lässt sich das umgehen.
Die Sanktionen gelten also weiter. Und auch Spiegel-Domains von RT DE – also die identischen Kopien der regulären Webseite – fallen unter die Verordnung, schreibt der österreichische Medienrechts- und Regulierungsexperte Hans Peter Lehofer auf Anfrage von CORRECTIV.Faktencheck. Und: „Sobald ein Internetprovider Kenntnis von solchen ‘Spiegelseiten’ hat, müsste er meines Erachtens den Zugang sperren“.
Fest steht: Schwer zu finden sind diese Spiegel-Domains nicht – RT bewirbt die Seiten immer wieder öffentlich. Viele sind über eine Google-Suche auffindbar, ein Großteil wird bei Facebook, Telegram und X verbreitet. Mal werden die Links von normalen Nutzern geteilt, oft auch von bekannten pro-russischen Akteuren.

Mehr als 20 Spiegel-Domains von RT DE aktuell aufrufbar
Insgesamt fand CORRECTIV.Faktencheck mehr als 20 Spiegel-Domains von RT DE, die aktuell über die vier größten Internetanbieter – Telekom, Vodafone, 1&1, Telefónica (O2) – in Deutschland abrufbar sind (Stand 16. Februar 2026). Erstellt wurden die meisten schon im April und September 2024 – und sind damit teilweise fast zwei Jahre alt.


Laut Daten des Analysediensts Semrush hatten die Spiegel-Domains im Januar 2025 insgesamt knapp 2,6 Millionen Aufrufe. Einzelne Domains erreichten demnach hunderttausende Aufrufe im Monat. Die Daten sind Schätzungen, die nur einen Anhaltspunkt für die tatsächliche Reichweite der Spiegel-Domains liefern.
Abfragen nach den IP-Adressen zeigen zudem: Dahinter stecken die gleichen Server mit russischen Verbindungen, über die CORRECTIV.Faktencheck schon 2022 berichtete: TV-Novosti und Rostelecom. TV-Novosti wurde 2005 von der russischen staatlichen Nachrichtenagentur RIA Novosti gegründet. Sie steht im Impressum der Spiegelseiten. Rostelecom ist der größte Telekommunikationsanbieter in Russland – große Anteile daran besitzt der russische Staat.
Das ist relevant, weil es in einem FAQ der EU-Kommission zur Umsetzung der Verordnung konkret heißt: „Das in der Verordnung festgelegte Verbot gilt auch für neu eingerichtete Internetdomains, die im Wesentlichen von den betroffenen Stellen betrieben oder kontrolliert werden oder zur Umgehung des betreffenden Verbots genutzt werden.“
Doch die Sperrung von Spiegel-Domains ist in Deutschland lückenhaft – und das scheint vor allem daran zu liegen, dass sich niemand für die Überwachung der Seiten zuständig fühlt.
Internetanbieter verlassen sich auf Liste der Bundesnetzagentur
Wie uns die großen Internetanbieter bereits 2022 mitteilten, verlassen sie sich größtenteils auf eine Liste der Bundesnetzagentur, die über Digitalverbände wie die Bitkom an sie geschickt wird. Damit wollen sie sicherstellen, dass sie nicht unrechtmäßig sperren.
Die letzte von der Bundesnetzagentur verschickte Liste mit Domains russischer Medien ist vom Februar 2025. Darauf fehlen die mehr als 20 Spiegel-Domains, die aktuell abrufbar und allesamt schon seit Monaten aktiv sind.
Auf Nachfrage bestätigte der Internetanbieter 1&1 im Februar 2026: Man orientiere sich weiterhin an den von der Bundesnetzagentur veröffentlichten „Sperrlisten“, um die Einhaltung der Vorgaben zur Netzneutralität gemäß der Netzneutralitätsverordnung sicherzustellen. Vodafone, Telefónica (O2) und Telekom betonen ebenfalls, sie setzten Sperrungen nur nach behördlicher Anordnung um – und meinen damit offenbar die Liste der Bundesnetzagentur.
Die Bundesnetzagentur selbst sieht die Liste nicht als „Sperrliste“ und Aufforderung, sondern als „vorsorgliche Information“ für Internetanbieter, die auch nicht vollständig sei. Anders als 2022, wo Mitarbeitende Seiten in „unregelmäßige Abständen“ gesichtet hatten, gibt es aktuell demnach kein spezielles „Monitoring“ mehr. Änderungen erfolgten nur auf Grundlage neuer oder geänderter Sanktionsregelungen.
Die Spiegel-Domains seien eine „Schwachstelle“ bei der Umsetzung der Sanktionen, schreibt die Bundesnetzagentur auf Nachfrage. Für die Durchsetzung der Sanktionen sei sie jedoch nicht zuständig.
Wer Inhalte sanktionierter Medien verbreitet, macht sich möglicherweise strafbar
Relevant ist das auch, weil das Verbreiten der Spiegel-Domains strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Denn wer sanktionierte Medien überträgt oder verbreitet, kann sich nach dem Außenwirtschaftsgesetz strafbar machen. Nach Artikel 12 der EU-Verordnung ist es verboten, „sich wissentlich und vorsätzlich an Tätigkeiten zu beteiligen, mit denen die Umgehung der […] Verbote bezweckt oder bewirkt wird“.
Konkret schreibt die Bundesnetzagentur: „Zuständig für die Durchsetzung der EU-Sanktionsverordnung sind die Staatsanwaltschaften oder Polizeidienststellen beziehungsweise Ordnungswidrigkeits-Behörden am Sitz der jeweiligen Internetzugangsanbieter.“
Staatsanwaltschaften werden aber erst aktiv, wenn sie durch eine Anzeige oder auf sonstigem Wege von einer Straftat erfahren. Auch hier hat CORRECTIV.Faktencheck nachgefragt: Hat es solche Verfahren gegeben?
Die Staatsanwaltschaften, von denen wir Anfang 2026 eine Antwort erhielten, erklärten mehrheitlich, dass es keine Ermittlungsverfahren oder Verurteilungen in Bezug auf Spiegel-Domains gegeben habe.
Bisher kaum Verfahren oder Ermittlungen wegen Sanktionen gegen russische Medien
Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, bei der auch die Zentralstelle Cybercrime für Bayern liegt, schrieb, dass es dort wegen eines illegalen Internet-Fernseh-Angebots, dass auch RT-Sender enthielt, Ermittlungen und Verurteilungen gegeben habe. Dabei sei es sowohl um Urheberrechtsverletzungen als auch Sanktionsverstöße gegangen. Das Gericht habe in seinem Urteil 2024 nicht festgestellt, dass bei dem hunderte Sender umfassenden Angebot, absichtlich Sanktionen umgangen worden seien. In Gera gab es einen ähnlichen Fall. Um die Spiegel-Domains ging es jedoch nicht.
Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein schrieb uns, dass es 2024 eine Strafanzeige gegen eine Website gegeben habe. Das Verfahren sei jedoch eingestellt worden. Laut den jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften gab es außerdem in Frankfurt am Main ein eingestelltes Verfahren, in Saarbrücken wurde ein Verstoß ohne Verurteilung bekannt, und in Thüringen gibt es ein laufendes Verfahren.
Auch die Landesmedienanstalten schreiben, es habe bislang keine konkreten Beschwerden zu den Spiegel-Domains gegeben. 2022 hatte bereits eine Kommission der Landesmedienanstalten die Verbreitung des linearen Programms von RT DE Deutschland verboten.
Christoph Burbes, Pressesprecher der Landesmedienanstalten, verweist für die unmittelbare Um- und Durchsetzung der EU-Sanktionsverordnung auf das Bundesfinanzministerium sowie die ihm unterstellte Zollverwaltung.
Ein Sprecher vom Zoll erklärt jedoch, die dortige Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung habe die Aufgabe, die Durchsetzung der Finanzsanktionen zu gewährleisten. Der Zoll ermittle zur Gefahrenabwehr, nicht aber strafrechtlich – für Verstöße gegen das Sende- und Verbreitungsverbot seien die Justizbehörden und Staatsanwaltschaften zuständig.
Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sieht sich auf Nachfrage nicht zuständig. Für die Aufklärung und Verfolgung von Verstößen gegen Sanktionsbestimmungen seien das Zollkriminalamt und Strafverfolgungsbehörden zuständig, erklärt ein Sprecher. Auf eine Anfrage an die Bundesregierung nach der Zuständigkeit antwortet das Bundesinnenministerium: Die Bearbeitung dauere noch, was man aber schon wisse, ist, dass das eigene Ministerium nicht zuständig sei.
Für eine aktive Überwachung der Sanktionen gegen RT DE – und damit der Spiegel-Domains – scheint in Deutschland niemand zuständig: weder die Bundesnetzagentur, noch der Zoll oder die Landesmedienanstalten, die dafür potenziell ins Spiel gebracht wurden.
Ist das in anderen europäischen Ländern auch so?
„Serviceleistung“ der KommAustria in Österreich liefert Monitoring aktueller Spiegel-Domains von RT DE
Eine einheitliche EU-weite Liste, welche Domains zu RT gehören, gibt es nicht. Die EU-Kommission verweist in einem FAQ zu den Sanktionen auf Regulierungsbehörden und Organisationen verschiedener Länder, die Listen zu sperrender Domains aufführen. Die dänische Industriegruppe Teleindustrien listet zahlreiche deutschsprachige Spiegel-Domains, die beispielsweise auf den Listen von Litauen und Estland nicht zu finden sind.
Auf der Webseite der österreichischen Kommunikationsbehörde KommAustria findet man dagegen die mehr als 20 Spiegel-Domains von RT DE, die auch heute noch in Deutschland abrufbar sind. Auf Nachfrage heißt es, die Liste wurde aufgrund „einer Desktop-Recherche der Behörde“ und Hinweisen erstellt und werde aktualisiert, sobald die KommAustria von neuen Spiegel-Domains erfährt. Man betont: Es handle sich um „eine reine Serviceleistung der Behörde“, die Liste würde Dienstleister auch nicht von ihren Verpflichtungen durch die Sanktionsverordnung entbinden.
Die Kommunikationsbehörde habe auch „strichprobenartige Einsichtnahmen“ bei den größten österreichischen Internetanbietern durchgeführt und keine Verstöße nationaler Betreiber feststellen können.
Trotz Spiegel-Domains: Sanktionen haben Reichweite von RT DE beeinträchtigt
Die Umsetzung in Österreich bewertet die Behörde insgesamt positiv. Maßgeblich sei, dass „die ‘offiziellen’ Seiten der sanktionierten Medien“ in Österreich nicht aufgerufen werden können. Entsprechend gehe man von einem signifikanten Rückgang der Aufrufe aus Österreich aus.
Zumindest das scheint auch in Deutschland der Fall: Laut einem Bericht des Thinktanks Institute for Strategic Dialogue (ISD) bekommen die Spiegelseiten nur ein Drittel so viele Aufrufe wie die früheren offiziellen Seiten. Das zeige, dass Sanktionen die Reichweite und den „Impact“ von RT beeinträchtigen und erschwert haben, erklärt Pablo Maristany de las Casas, einer der Autoren.
Dadurch wird aber auch klar: Möchte die EU-Kommission die „Medienmaschinerie des Kremls“ wirklich eindämmen, müssten die Sanktionen konsequenter umgesetzt werden.
Mitarbeit: Sarah Thust
Redigatur: Sarah Thust, Gabriele Scherndl