Nicht mehr gefährlich genug? Verfassungsschutz streicht „Delegitimierer“-Kategorie
Wegen der demokratiefeindlichen „Querdenker“-Szene schuf der Inlandsgeheimdienst in der Corona-Pandemie den Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“. Nun wurde die Extremismus-Kategorie gestrichen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat seine Systematik zur Beobachtung extremistischer Gruppierungen neu geordnet. Nach Informationen von CORRECTIV aus den Sicherheitsbehörden definiert das Amt die 2021 eingeführte Kategorie „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ nicht mehr als eigenständigen sogenannten Phänomenbereich. Gruppierungen, die dieser Kategorie zugerechnet wurden, werden nun entweder anderen Phänomenbereichen zugeordnet (etwa dem Rechtsextremismus); oder sie werden als eigenständige Beobachtungsobjekte außerhalb der gängigen Phänomenbereiche geführt und organisatorisch von anderen Abteilungen mitbearbeitet.
Die Einteilung extremistischer Gruppierungen in Phänomenbereiche ist nicht im Verfassungsschutzgesetz verankert. Das Bundesamt und die Landesbehörden für Verfassungsschutz nutzen die Systematik aber seit vielen Jahren sowohl für ihre interne Organisationsstruktur, als auch für die Außendarstellung.
In den Jahresberichten der Verfassungsschutzämter aus Bund und Ländern werden extremistische Gruppierungen in aller Regel den Phänomenbereichen Links- und Rechtsextremismus, Ausländerextremismus, Islamismus/Islamistischer Terrorismus und Reichsbürger/Selbstverwalter zugeordnet.
Den Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ hatten die Verfassungsschutzämter in Bund und Ländern mit dem Erstarken der Proteste gegen die Corona-Auflagen etabliert. Hintergrund war, dass viele Gruppierungen ihren Protest gegen die Anti-Corona-Maßnahmen in oft verschwörungstheoretische verfassungsfeindliche Ideologien und Ideologiefragmente einbetteten. Zu den bekanntesten Beobachtungsobjekten im Phänomenbereich der „Delegitimierer“ zählten Gruppierungen der sogenannten „Querdenker“-Szene.
„Delegitimierer“-Szene habe an Bedeutung verloren
In seinem Jahresbericht für 2024 rechnete das BfV der Szene der „Delegitimierer“-Szene noch rund 1500 Personen zu. Nun heißt es, die Szene habe massiv an Bedeutung verloren und spiele für den Verfassungsschutz inzwischen kaum noch eine Rolle. Daher habe man bereits im vergangenen Jahr entschieden, die Bezeichnung für die Kategorisierung extremistischer Strömungen nicht mehr zu nutzen. Auf der Internetseite des BfV ist sie allerdings weiterhin aufgeführt.
Die Schaffung des Phänomenbereichs der „Delegitimierer“ war von Beginn an kritisiert worden. Gruppierungen, die der Verfassungsschutz diesem Spektrum zurechnete, sahen sich in ihrer Erzählung von staatlicher Willkür bestätigt. Aber auch Juristen und Politikwissenschaftler kritisierten, die Kriterien zur Einstufung von Gruppierungen des „Delegitimierer“-Bereichs seien mitunter nicht trennscharf genug.
Die faktische Auflösung des Phänomenbereichs wurde vom BfV bis heute nicht kommuniziert. Auch auf Anfrage von CORRECTIV hielt sich die Behörde mit offiziellen Aussagen zurück. Die Pressestelle des BfV teilte auf Anfrage lediglich mit, die „Bearbeitung“ des Personenpotenzials im Bereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ werde im Rahmen des gesetzlichen Auftrags fortgesetzt. Zu internen Arbeitsabläufen äußere sich das BfV grundsätzlich nicht.
Unterschiedliches Vorgehen in Landesämtern für Verfassungsschutz
Auch in einigen Bundesländern werden die wenigen verbleibenden Gruppierungen, die der „Delegitimierer“-Szene zugerechnet wurden, zwar weiterhin beobachtet, aber nicht mehr in einem eigenständigen Phänomenbereich geführt.
In Niedersachsen erfolgte die organisatorische Neuausrichtung nach Angaben einer Sprecherin des Innenministeriums auf Anfrage von CORRECTIV im Mai 2025. Personen dieses „Verdachtsobjektes“ seien nicht mehr in Erscheinung getreten. Brandenburg verweist auf einen „Bedeutungsverlust“. Im jüngsten Jahresbericht sei der Bereich daher nicht mehr gesondert dargestellt worden. Auch Bremen verweist darauf, dass das Spektrum in den vergangenen Jahren „kaum öffentlichkeitswirksame Aktivitäten“ entfaltet und Anhänger verloren habe.
Das Landesamt für Verfassungsschutz Bayern bearbeitet den Phänomenbereich nach eigenen Angaben weiterhin. Ebenso in Baden-Württemberg: Das Personenpotenzial liegt hier laut Landesverfassungsschutz bei etwa 450 Personen. Auch aus Berlin heißt es, das Personenpotenzial im Bereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ werde fortgesetzt. In der Hauptstadt sei „nach wie vor ist ein harter Kern der Szene“ aktiv. Laut hessischem Verfassungsschutz werden der Szene zuzurechnende Personen weiterhin beobachtet. Zu „internen Arbeitsabläufen“ wollte man sich aber nicht äußern. Die Verfassungsschutzämter der anderen Länder antworteten bis zu der gesetzten Frist nicht.
Redigat und Faktencheck: Finn Schöneck