Care-Arbeitstage ohne Ende?
Die Bundesregierung den Achtstunden-Arbeitstag flexibilisieren. Sie plant eine maximale Wochenarbeitszeit einzuführen. Forscherinnen und Gewerkschaften befürchten dadurch zusätzliche Belastungen für besonders eine Gruppe: Frauen, die immer noch den Großteil der Care-Arbeit in ihrer Familie leisten.
Demografischer Wandel und Fachkräftemangel bringen die deutsche Wirtschaft in Not: Es fehlt an Arbeitskräften. Deshalb will die Bundesregierung jetzt das Arbeitszeitgesetz reformieren, im Juni soll ein entsprechender Gesetzentwurf vorliegen. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, soll aus einer täglichen Höchstarbeitszeit eine maximale Wochenarbeitszeit werden. Das könnte bedeuten: Statt acht Stunden könnten bis zu 13 Stunden täglich gearbeitet werden, an sechs Tagen die Woche.
Arbeitgeber sollen so die Arbeit je nach Auftragslage besser verteilen und Arbeitnehmerinnen ihr Leben zwischen Beruf und Privatleben flexibler gestalten können. Was auf den ersten Blick nach mehr Freiheiten klingt, kann aber die gleichberechtigte Verteilung von Arbeit in Gefahr bringen, warnen Forscherinnen und Kritiker der Pläne: Eine Aufweichung der täglichen Höchstarbeitszeit könnte bestehende Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern aber verschärfen.
Eigentlich soll es mehr Frauen erleichtert werden, aus der Teilzeit in die Vollzeit zu wechseln, das will auch die Politik. Einmal, um Frauen besser vor Altersarmut zu schützen. Die Bundesregierung argumentiert in Bezug auf das geplante Gesetz sogar mit einer Verbesserung „auch und gerade im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, wie es im Koalitionsvertrag heißt. Weil somit auch mehr Frauen länger arbeiten könnten, stünde der Wirtschaft mehr Arbeitskraft zur Verfügung – die sie dringend braucht.
Arbeitszeitgesetz: Was gilt jetzt und was ist geplant?
Das Arbeitszeitgesetz sieht eine tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden vor. Das ist eine deutsche Besonderheit, die im Jahr 1918 festgelegt wurde. Eine Richtlinie der EU schreibt eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von maximal 48 Stunden pro Woche vor.
Das deutsche Arbeitsschutzgesetz ermöglicht bereits jetzt unter bestimmten Umständen Arbeitstage mit bis zu zehn Stunden, solange sie innerhalb eines gesetzlich vorgegebenen Zeitraums wieder ausgeglichen werden. Kommt die Gesetzesreform, könnte es künftig einen größeren Spielraum geben und es sollen Arbeitstage mit bis zu 13 Stunden (inklusive 45 Minuten verpflichtender Pause) möglich werden. Diese Höchstgrenze ergibt sich aus der EU-Richtlinie, die eine Ruhezeit von elf Stunden zwischen zwei Arbeitstagen vorsieht.
Für welche Branchen würde das gelten
Im Prinzip für alle. Überall dort, wo nicht jeden Tag gleich viel Arbeit anfällt und wo es etwa Saisonspitzen gibt oder besondere Anlässe, wie zum Beispiel in der Gastronomie. Im Interview mit dem ARD-Morgenmagazin sagte der Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), Michael Hüther, jedoch, dass sich die Veränderungen im Kern an Bürojobs richteten. Es gehe nicht darum, dass der Industriearbeiter nun zwölf Stunden am Stück arbeiten soll. Die Wochenarbeitszeit solle sich nicht verändern: „Es geht ja nicht um mehr Arbeitszeit, sondern es geht um eine andere Verteilung der Arbeitszeit, die gegebenenfalls notwendig ist.“
Was wird kritisiert?
Insbesondere Branchen, in denen die Arbeit bereits in den noch üblichen acht Stunden sehr fordernd ist, wie zum Beispiel der Pflege, befürchten, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an ihre Belastungsgrenzen gebracht werden könnten.
Die Arbeitnehmervertretungen kritisieren die Pläne deutlich. So warnte etwa die Hans-Böckler-Stiftung (HSI), die zum Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) gehört, dass eine tägliche Arbeitszeit von mehr als zwölf Stunden bestehende gesundheitliche Probleme bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verschärfen könne. Außerdem könnten sich Beruf und Familie schlechter vereinbaren lassen, was speziell die Teilnahme von Frauen am Erwerbsleben einschränke.
Kommt jetzt die 73,5-Stunden-Woche?
Ein weiterer Kritikpunkt: Das deutsche Arbeitszeitgesetz besagt, dass die durchschnittlich 48 Stunden Höchstarbeitszeit pro Woche der EU innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten ausgeglichen werden müssen. Das hieße im Extremfall, dass für kurze Zeit mehrere 12,5-Stunden-Tage aufeinanderfolgen könnte, ohne dass ein Ausgleich zeitnah in Aussicht ist. Denn die EU-Vorgabe verpflichtet zu minimal einem Ruhetag pro Woche. Die Hans-Böckler-Stiftung rechnete vor, dass bei maximal 12,5 Stunden an sechs Tagen eine 73,5-Stunden-Woche möglich sei.
Expertinnen befürchten jedoch, dass die aktuellen Pläne zur Arbeitsflexibilisierung Frauen eher mehr benachteiligen würden: So betont die Forscherin Michaela Hermann, Projektmanagerin im Bereich Nachhaltige Soziale Marktwirtschaft bei der Bertelsmann Stiftung, dass es aus gleichstellungspolitischer Sicht entscheidend sei, welche Art von Flexibilität gemeint ist: „Eine Flexibilisierung, die die Zeitsouveränität von Beschäftigten stärkt – also ihnen mehr Einfluss darauf gibt, wann, wo und vor allem in welchem Umfang sie arbeiten –, kann Frauen tatsächlich helfen, ihre Erwerbstätigkeit auszuweiten.“
Die Reform würde vor allem Frauen einschränken
Etwas anderes sei jedoch eine Flexibilisierung, die vor allem Arbeitgebern ermöglicht, Arbeitstage stärker auszudehnen oder Arbeitszeiten kurzfristiger zu verteilen. „Diese Form von Flexibilität ist nicht geschlechtsneutral“, sagte Hermann gegenüber CORRECTIV.
Denn: So würden Frauen und hauptsächlich Mütter benachteiligt, da die unbezahlte Sorgearbeit in Deutschland weiterhin ungleich verteilt sei. Längere oder schlechter planbare Arbeitstage gehe dann zu Lasten derjenigen, deren Zeit ohnehin durch Kinderbetreuung, Pflege oder Haushalt gebunden ist, so Hermann.
Care-Arbeit oder unbezahlte Sorgearbeit meint alle Tätigkeiten, mit denen für andere Menschen gesorgt wird, meistens im Familienkontext. Darunter fallen zum Beispiel Haushalt, Kinderbetreuung, häusliche Pflege von Angehörigen, Hilfe bei Problemen oder das Management sozialer Termine. Diese Arbeit fällt zusätzlich zu regulären Arbeitsbeschäftigungen an – unbezahlt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts übernehmen 43,4 Prozent Frauen diese Arbeit häufiger als Männer.
Arbeitsschutz und die Vertretung der Interessen von Arbeitnehmerinnen sind eigentlich Kernthemen der SPD, genauso wie eine gleichberechtigte Aufteilung von Lohn- und Care-Arbeit in Familien.
Wenn es nach der SPD ginge, käme gar keine Reform
Selbst SPD-Arbeitsministerin Bärbel Bas, hält nichts von dem Vorhaben: „Wenn es nach der SPD und mir persönlich geht, fassen wir das Thema gar nicht erst an, aber es steht im Koalitionsvertrag“, sagte Bas auf dem Bundeskongress des Deutschen Gewerkschaftsbunds. Aber, ob sie will oder nicht, das Problem liegt in ihrer Zuständigkeit: Das Bundesarbeitsministerium soll den Gesetzentwurf vorlegen.
Wie gehen diese neuen Pläne also mit den Kernanliegen der Sozialdemokraten zusammen? Und wie soll verhindert werden, dass Frauen durch die Reformen weiter benachteiligt werden?
Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen jedenfalls schließt sich Bas’ Ablehnung der Pläne an: Man werde genau hinschauen und sich klar zu Wort melden, wenn Schutzstandards für Frauen zur Disposition stehen, teilt Carmen Wegge als Co-Bundesvorsitzende der SPD-Frauen CORRECTIV mit. „Schutzrechte im Arbeitsrecht sind keine bürokratischen Hindernisse“, so Wegge, die auch rechtspolitische Sprecherin ihrer Fraktion ist. Sie sind erkämpfte Errungenschaften, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Überlastung und Ausbeutung schützten. „Ein Gesetz, das zu weniger Vereinbarkeit von Familie und Beruf führt, lehnen wir ab.“
Eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf kann aber nur gelingen, wenn zu der gewünschten Flexibilität auch die Betreuungsangebote ausgebaut werden – wie es auch Arbeitsministerin Bas seit Amtsantritt fordert. Gleichzeitig diskutiert die Regierung aber gerade wegen des klaffenden Lochs im Haushalt darüber, das Elterngeld zu kürzen – gemischte Signale also an alle Menschen mit Kindern.
Die familienpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Jasmina Hostert, sieht diesen Spagat auch: Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Änderung bleibe ein Kompromiss, teilt sie CORRECTIV mit. „Die Neuregelungen dürfen keinesfalls Menschen, die durch Erwerbsarbeit und unbezahlter Familienarbeit ohnehin vor besonderen Herausforderungen stehen, zusätzlich belasten.“ Die SPD stehe seit jeher an der Seite der Arbeitnehmenden. „Und das ist nicht verhandelbar.“
Der Vorsitzende der Jugendorganisation der SPD, Juso-Chef Philipp Türmer, zeigt sich hingegen skeptisch: „Die Frage ist jetzt, ob die SPD das auch konsequent durchhält.“
Bei den Sozialdemokraten stößt der eigene Gesetzentwurf offenbar bereits auf Ablehnung – bevor er überhaupt vorgelegt ist. Erneut befürchten Fachpolitikerinnen ihre eigenen Werte verraten zu müssen, um den Verpflichtungen des Koalitionsvertrages gerecht zu werden.
Redigatur und Faktencheck: Anna Kassin
Mitarbeit: Anette Dowideit und Sebastian Haupt
