Gesellschaft

„In Ihre Wohnung“: Artikel über neue Befugnisse für Verfassungsschutz ist KI-Fake

AfD-Politikerinnen und rechte Influencer verbreiten ein Bild eines angeblichen Zeitungsartikels über die geplante Reform des Verfassungsschutzes. Doch den Artikel gab es nie und den angeblichen neuen Befugnissen darin fehlt Kontext. Eine Einordnung.

von Sara Pichireddu

Alexander Dobrindt
Die von Innenminister Alexander Dobrindt geforderte Reform des Verfassungsschutzes wird von Fachleuten kritisiert und zum Anlass für Desinformation genommen (Archivfoto: Stefan Boness / Ipon / Picture Alliance)
Behauptung
Ein Zeitungsartikel beschreibe, dass der Verfassungsschutz nach einer geplanten Reform künftig heimlich in Wohnungen eindringen, private Handys infiltrieren und Jugendliche zu V-Leuten machen dürfe.
Bewertung
Manipuliert. Das Bild des Zeitungsartikels ist mit generativer KI erstellt, Zitate und Bildquellen sind erfunden. Die Behauptungen im Text sind im Kern richtig, ihnen fehlt aber Kontext. So soll der Verfassungsschutz laut Referentenentwurf zwar in Wohnungen eindringen dürfen, aber nur wenn es um die Abwehr von Terrorismus oder Spionage geht. Ein entsprechender Entwurf ist noch nicht parlamentarisch abgenommen oder in geltendes Recht überführt.

Einen „Paradigmenwechsel“ nennen Expertinnen und Experten den vorgeschlagenen rechtlichen Umbau des Verfassungsschutzes. Das Innenministerium hat einen Referentenentwurf veröffentlicht, der dem Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst  deutlich mehr operative Befugnisse ermöglichen würde, als bisher. Heißt im Klartext: Während die Nachrichtendienste in Deutschland bisher zur Aufgabe hatten, allein Informationen zu sammeln, sollen sie jetzt aktiver eingreifen dürfen.

Unter Medienberichte zu den Plänen und Reaktionen darauf (unter anderem von CORRECTIV) mischen sich jetzt auch Desinformationen. Ein Bild eines vermeintlichen Zeitungsartikels wird aktuell häufig geteilt. Doch das Bild ist mit Künstlicher Intelligenz generiert, den Artikel gibt es nicht. Wir zeigen, woran sich das erkennen lässt, und wieso Kontext fehlt. 

Telegram-Kanal veröffentlicht Bild des angeblichen Zeitungsartikels

Am 14. Juli um 11.27 Uhr veröffentlichte der Telegram-Kanal „Verschwörungen“ das Bild des angeblichen Artikels mit der Überschrift „Verfassungsschutz soll heimlich in Ihre Wohnungen eindringen dürfen“. Es folgten Beiträge in verschiedenen sozialen Netzwerken, darunter von reichweitenstarken Accounts wie der AfD-Politikerin Katrin Ebner-Steiner. Ihr X-Beitrag wurde mehr als 70.000 mal angezeigt und hundertfach geteilt. 

Der Text des angeblichen Zeitungsartikels zeigt Hinweise auf den Einsatz von KI (Quelle: X, Screenshot und Markierungen: CORRECTIV.Faktencheck)

Das Layout erinnert stark an einen Artikel in einer klassischen Print-Zeitung. Versucht man aber den Artikel auf dem Bild tatsächlich zu lesen, wird die generative KI sofort ersichtlich. In der zweiten Spalte unter dem Kasten stehen teils keine echten Buchstaben. Der deutsche Text verschwimmt in Pseudo-Schrift – viele Bildgeneratoren können Schrift nicht zuverlässig generieren. 

Außerdem: In der ersten Spalte liegen im ersten Absatz zwei Zeilen übereinander. In der Bildunterschrift ist der Name des Innenministers falsch geschrieben: Debrindt statt Dobrindt. Und schließlich endet der Text in der fünften Spalte mitten im Satz. Dass es sich hierbei nur um einen falsch gewählten Bildausschnitt handelt, ist unwahrscheinlich, denn alle anderen Spalten enden passend zum Bildrand. 

Zitate im Artikel sind erfunden, die Bildquelle ist falsch

In einem Kasten am rechten Bildrand stehen angebliche Zitate mit „Stimmen zum Entwurf“. Demzufolge sollen sich Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen, und Martina Renner, ehemalige Linken-Politikerin, kritisch zum Entwurf geäußert haben. Renner besetzt jedoch seit der vergangenen Bundestagswahl kein politisches Amt mehr. Sie war für einen Kommentar nicht zu erreichen.

Das Büro von Konstantin von Notz teilte uns mit, dass das Zitat „Das ist ein Freifahrtschein für Eingriffe in Grundrechte“ nach ihrem Wissensstand nicht authentisch sei. „Der angebliche Zeitungsartikel war uns bis zu Ihrer Anfrage nicht bekannt“, so ein Sprecher. Auch das Büro von Innenminister Dobrindt, der ebenfalls im Artikel zitiert sein soll, gab an: „Weder das in dem Artikel genutzte Zitat noch das Medium sind uns bekannt.“ 

Für das Bild, das im angeblichen Artikel gezeigt wird, ist die Bildagentur DPA als Quelle angegeben. Das Motiv findet sich aber nicht im Katalog. Vermutlich wurde es von der KI ebenso generiert, wie der Text. Die Betreiber des Telegram-Accounts antwortete nicht auf eine Anfrage. Ebner-Steiner löschte ihren X-Beitrag nach unserer Anfrage und erklärte, der angebliche Artikel sei ein „Netzfund“ gewesen, der Beitrag von einem „mit Social Media beauftragten Dienstleister“ veröffentlicht. Man habe diesen auf sein Fehlverhalten hingewiesen.

In Wohnungen eindringen, Handys durchsuchen – Experte ordnet einzelne Behauptungen ein

Inhaltlich fehlt dem Artikel Kontext zur vorgeschlagenen Reform, im Grundsatz sind die Punkte aber nicht falsch. Wir haben uns den knapp 700 Seiten langen Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums von einem Experten einordnen lassen. Matthias Bäcker, Professor für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz erklärt, dass die neuen Befugnisse dazu dienen sollen, „Gefährdungen durch Terrorismus oder durch fremde Mächte selbst eindämmen zu können“. Der Verfassungsschutz werde so von einem Nachrichtendienst zu einem „echten Geheimdienst“ umgestaltet, so Bäcker.

Die beschriebenen Befugnisse beziehen sich auf sogenannte „Schutzmaßnahmen“. Diese sollen laut Referentenentwurf eingesetzt werden dürfen, um „Besondere Bedrohungen“ abzuwehren. Was genau diese wiederum sind, ist auch definiert: Zum einen „sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht“, also etwa einen ausländischen Geheimdienst, wenn dadurch besonders schwere Schäden drohen. 

Zum anderen bezieht sich der Referentenentwurf auf Bestrebungen nach Paragraf 129a Absatz 1 oder 2 des Strafgesetzbuches, der die Bildung von terroristischen Vereinigungen behandelt. Die neuen Befugnisse, die der Verfassungsschutz bekommen könnte, erlauben ihm nur in diesen Fällen, aktiv gegen Verdächtige vorzugehen. Ein unabhängiger Kontrollrat müsse eine Situation erst als besondere Bedrohung einstufen, so steht es im Papier.

Vor diesem Hintergrund ordnet der Experte die zentralen Behauptungen aus dem angeblichen Artikel ein: 

  • Der Verfassungsschutz soll heimlich in Wohnungen eindringen dürfen, ohne Betroffene zu informieren.
    „Das trifft zu“, schreibt Bäcker. Seiner Meinung nach sei im Entwurf eine Benachrichtigung nicht geregelt und würde daher wohl auch nicht erfolgen. Das Innenministerium schreibt dazu allerdings, dass eine grundsätzliche Benachrichtigung der Betroffenen durchaus vorgesehen sei. 
  • Der Verfassungsschutz soll Zugriff auf private Computer und Smartphones bekommen und dort Informationen einsehen, manipulieren oder löschen können.
    Auch das sieht Bäcker durch den Entwurf bestätigt. Der Experte nennt es eine „verdeckte Infiltration informationstechnischer Systeme“. 
  • Die meisten Schutzmaßnahmen sollen nicht mehr vorab durch ein unabhängiges Gremium freigegeben werden müssen, sondern nur noch im Nachhinein.
    „Das stimmt ebenfalls“, so der Experte. Eine Vorabkontrolle sei aber insbesondere bei der Infiltration privater Geräte und eben dem Betreten von Wohnungen doch notwendig.
  • Der Verfassungsschutz soll Vertrauenspersonen einsetzen dürfen, die bis zu 16 Jahre jung sind. 
    In Ausnahmefällen soll das möglich sein, so Bäcker, und zwar wenn „der Einsatz zur Aufklärung einer besonders erheblich beobachtungsbedürftigen Bestrebung“ notwendig sei. Das bestätigt auch das Innenministerium: Der Einsatz von jugendlichen Informanten sei nur ausnahmsweise bei Bedrohungen mit besonders hohem Gefahrenpotential, wie Terrorismus, zulässig. 

Der Referentenentwurf ist zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung noch nicht beschlossen. Das Bundeskabinett soll am 13. August über einen Gesetzentwurf entscheiden, konkrete Punkte könnten sich also noch grundlegend ändern. Danach müsste das Gesetz auch noch durch den Bundestag. Fachleute äußerten sich skeptisch über die Vorschläge des Innenministeriums. Matthias Bäcker teilt mit, dass er die vorgesehenen Schutzmaßnahmen „bereits im Ansatz für rechtsstaatlich unvertretbar“ halte. Ähnlich äußerten sich diverse Fachleute und Verbände, wie CORRECTIV berichtete

Redigatur: Steffen Kutzner, Max Bernhard

Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:

  • Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts, Bundesministerium des Inneren, 05. Juli 2026: Link (archiviert)

Update, 24. Juli 2026: Wir haben eine Antwort von Ebner-Steiner ergänzt.