Mehr Befugnisse, weniger Kontrolle: Verbände kritisieren geplante Reform der Nachrichtendienste
Alexander Dobrindt will die deutschen Nachrichtendienste umfassend reformieren: Verfassungsschutz und BND sollen mehr Befugnisse erhalten. Mehrere Verbände und Experten kritisieren die Pläne teils scharf.
Die Pläne zur Reform der deutschen Nachrichtendienste ziehen breite Kritik nach sich. Laut Verbänden stehen auf der einen Seite weitaus mehr Befugnisse – von IT-Eingriffen über Datenanalyse bis hin zu erweiterten operativen Möglichkeiten –, auf der anderen jedoch weniger Kontrolle für Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst (BND).
Die Dienste sollen grundlegend modernisiert werden, um einer verschärften Bedrohungslage aus dem In- und Ausland gerecht zu werden. Neu geschrieben werden sollen das Bundesverfassungsschutzgesetz und das Gesetz über den BND. Der kürzlich veröffentliche Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums enthält deutlich mehr operative Befugnisse für die Dienste als bisher erwartet.
Der Deutsche Anwaltverein warnt in einer Stellungnahme vor Eingriffen in das Mandatsgeheimnis und einer Verwischung des Trennungsgebots zwischen Polizei und Nachrichtendiensten. Auch dass der Unabhängige Kontrollrat alle Kontrollaufgaben der G10-Kommission und des Bundesdatenschutzbeauftragten übernehmen soll, bewertet der Verein kritisch. Ein Bericht über die Tätigkeiten der Kontrolleure sei nicht vorhergesehen, was zu weniger Transparenz führe.
Die Bundesnotarkammer fordert Nachbesserungen bei der notariellen Verschwiegenheit. Berufsgeheimnisträger seien nur unzureichend geschützt. Auch Medienverbände heben diesen Punkt in einer gemeinsamen Stellungnahme hervor (PDF). Der journalistische Quellenschutz sei laut des Deutschen Journalistenverbands, des Presserats, der ARD und weiteren Organisationen nicht ausreichend gesichert.
Auch aus der IT-Community kommt Kritik. Statt IT-Sicherheit zu stärken, würden staatliche Hackbefugnisse und offensive Cyberfähigkeiten laut der AG Kritis ausgebaut. Die Organisation warnt, dass dadurch die Resilienz kritischer Infrastrukturen eher geschwächt werde.
Mehrere Verbände monieren zudem die kurz bemessene Frist für die Verbändeanhörung. Diese hätten nur elf Tage Zeit für ihre Stellungnahmen gehabt. Es sei kaum möglich gewesen, einen so umfangreichen Referentenentwurf in der Kürze vollständig zu prüfen. Der Entwurf umfasst rund 700 Seiten.
Neue Befugnisse der Dienste laut Experte zu unkonkret definiert
Der Geheimdienst- und Rechtsexperte Thomas Rieger lobt in einer Analyse, die CORRECTIV vorliegt, dass der Entwurf die Dienste konsistent strukturieren würde. An einigen Punkten bliebe er jedoch zu unkonkret: So werde nicht klar definiert, welche Mittel zur Gefahrenabwehr die Dienste konkret und wann einsetzen dürften, was etwa dem BND viel Ermessensspielraum ermögliche.
Wenn der BND etwa künftig hybride Angriffe abwehren solle, könne dies laut Rieger dazu führen, dass er zur Abwehr von Drohnenschwärmen militärtypische Methoden einsetzen müsse.
„Spektakulär“ sei aus Sicht des Experten zudem ein Passus in den Erläuterungen des Gesetzes, wonach der BND im Spannungs- oder Verteidigungsfall auch zu „kinetischen Mitteln“ greifen können solle. Im Militärjargon heißt das: Waffengewalt. Dies müsse rechtsstaatlich eingeengt werden: „Ohne nähere Bestimmung kann der BND anfangen, sich im Extremfall mit Tomahawks zu wappnen“, schreibt Rieger.
Verfassungsrechtlich sei laut Rieger nicht klar, welches Behördenprofil der BND künftig innehaben solle: Ist er Nachrichtenbeschaffer oder aber ein polizei- oder militärähnliches Organ?
Die Gesetze sollen nach der Verbändeanhörung in den Bundestag eingebracht werden, wo sie dann final verhandelt werden. Erst dann kann über sie abgestimmt werden.
