Politik

Nein, Sven Schulze kündigte nicht an, die Wahl in Sachsen-Anhalt zu blockieren

Ein Youtube-Video suggeriert, die Landtagswahl könnte manipuliert werden. Tatsächlich geht es um die Frage, wann der Ministerpräsident gewählt wird.

von Matthias Bau, Sara Pichireddu

Sven Schulze
Sven Schulze, Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, geriet wegen einer Aussage bei Markus Lanz zur Wahl des Ministerpräsidenten in Sachsen-Anhalt in die Kritik (Symbolbild: DTS Nachrichtenagentur GmbH / Picture Alliance)
Behauptung
Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt solle blockiert oder ein Machtwechsel verhindert werden. Das suggeriert ein Video mit Bildern von Friedrich Merz, Sven Schulze und Ulrich Siegmund.
Einordnung
Eine solche Ankündigung hat es nicht gegeben, entsprechende Zitate sind aus dem Kontext gerissen. Der Machtwechsel nach der Wahl ist durch die Landesverfassung geregelt. Auch weiteren Behauptungen im Video zu Bürgergeld für per Haftbefehl gesuchte Personen fehlt Kontext.

Auf Youtube titelt ein Kanal zu Bildern von Friedrich Merz, Sven Schulze und Ulrich Siegmund: „Schock Ankündigung: ‚Es wird keine Wahl geben‘.“ In der Anmoderation behauptet der Sprecher, es bahne sich der größte Wahlskandal seit „Ende des Zweiten Weltkriegs“ an. Es gebe einen Plan, „die Wahl zu blockieren“ und den Wählerwillen zu „hintertreiben“ sowie Ulrich Siegmund „auszuschließen“. 

Im Video, veröffentlicht am 31. August, geht es offensichtlich um die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September. Das zeigt der Bezug auf Ulrich Siegmund, Spitzenkandidat der AfD bei der Wahl, und Sven Schulze, aktueller Ministerpräsident und Spitzenkandidat der CDU. 

perma.cc/behauptung-zur-wahl


Es geht um die Wahl des Ministerpräsidenten

Anmoderation und Vorschaubild des Videos suggerieren, dass die Landtagswahl in Gefahr sein könnte. Tatsächlich geht es im Video aber nicht um die Landtagswahl an sich, sondern um die Wahl des Ministerpräsidenten. Dieser Unterschied wird zwar nicht explizit erklärt, aber zum Beispiel bei Minute neun deutlich, als ein Artikel der Berliner Zeitung vom 8. Juli eingeblendet wird. Darin geht es um eine Aussage von Sven Schulze in der ZDF-Talksendung „Markus Lanz“.

Dort hatte Schulze am 7. Juli gesagt, er werde sich nicht mit Stimmen der AfD oder der Partei Die Linke zum Ministerpräsidenten wählen lassen. Wörtlich sagte er: „Also ich bin ziemlich sicher, wenn es zu einer solchen Situation kommen würde, dass es aus der Mitte keine Mehrheit gibt, dann wird es wahrscheinlich über einen längeren Zeitraum erstmal keine Wahl des Ministerpräsidenten in Sachsen-Anhalt geben.“ Mit „keine Wahl“ meinte Schulze also nicht die Landtagswahl am 6. September, sondern eine mögliche Verzögerung bei der anschließenden Wahl des Ministerpräsidenten.

berliner-zeitung.de/Aussage-von-Sven-Schulze
youtube.com/Sven-Schulze-bei-Lanz  


Keine Frist für die Wahl des Ministerpräsidenten in Sachsen-Anhalt

Schulze bezieht sich mit seiner Aussage bei „Markus Lanz“ auf die Landesverfassung von Sachsen-Anhalt. Diese sieht zwar vor, dass der Landtag 30 Tage nach der Wahl zusammenkommen muss (Artikel 45). Seit einer Reform im Jahr 2020 gibt es aber keine Frist mehr, wann nach der Landtagswahl der erste Wahlgang zur Wahl des Ministerpräsidenten oder der Ministerpräsidentin stattfinden muss. Das schreiben etwa die Rechtswissenschaftler Robert Böttner und eine Gruppe um Sven Siefken in Artikeln auf dem Verfassungsblog. Die Landesverfassung sieht nur noch vor, dass „der Ministerpräsident […] vom Landtag ohne Aussprache in geheimer Abstimmung gewählt [wird]“ (Artikel 65).

landesrecht.sachsen-anhalt.de
verfassungsblog.de/ministerprasidentenwahl-sachsen-anhalt
verfassungsblog.de/ministerpraesidentenwahl-fristen 


Landesverfassung regelt Ministerpräsidentenwahl

Schulze wird also nach der Wahl am 6. September geschäftsführend im Amt bleiben, bis ein neuer Ministerpräsident oder eine neue Ministerpräsidentin gewählt wird. Wie diese Wahl ablaufen soll, ist in der Landesverfassung klar geregelt. Wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, wird Ministerpräsident oder -präsidentin. Gibt es im ersten Wahlgang keine Mehrheit für einen Kandidaten, muss ein zweiter Wahlgang binnen sieben Tagen stattfinden. Kommt auch dort keine Mehrheit zustande, muss der Landtag zunächst darüber beraten, ob eine Neuwahl – also eine neue Landtagswahl – durchgeführt werden soll. Entscheidet er sich mehrheitlich dagegen, kommt es zu einem dritten Wahlgang. Wer dort die meisten Stimmen erhält, wird Ministerpräsident beziehungsweise -präsidentin. 

Im Video wird suggeriert, Schulze könne sich einfach weigern, die Macht in Sachsen-Anhalt abzugeben, auch wenn seine Partei abgewählt werden würde. Die Frage, um die es eigentlich geht, ist also: Wann kommt es überhaupt zur Wahl des Ministerpräsidenten oder der -präsidentin und kann diese verhindert werden? 


So kommt die Tagesordnung im Parlament von Sachsen-Anhalt zustande

Zunächst muss die Wahl auf der Tagesordnung des Parlaments von Sachsen-Anhalt stehen. Wie die Tagesordnung zustande kommt, regelt die Geschäftsordnung. 

Eine Fraktion kann beim Ältestenrat eine Vorlage für einen Tagesordnungspunkt für die nächste Sitzung machen, denn der Ältestenrat stellt diese üblicherweise auf. Er unterstützt den Präsidenten oder die Präsidentin des Parlaments bei bestimmten Aufgaben, wie in diesem Fall bei der Tagesordnung. Der Ältestenrat besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, den derzeit zwei Stellvertretern und dreizehn weiteren Mitgliedern, die von den Fraktionen nach ihrer Stärke im Parlament gestellt werden. Die AfD, die bereits im Landtag sitzt, ist also auch in diesem Gremium vertreten.

Aber auch das Plenum beziehungsweise eine Fraktion selbst kann vor einer Sitzung noch beantragen, dass Punkte auf die Tagesordnung genommen oder von der Tagesordnung entfernt werden. Dann muss das Plenum darüber mit einfacher Mehrheit entscheiden. Der amtierende Ministerpräsident kann demnach nicht allein entscheiden, ob die Wahl seines Nachfolgers oder seiner Nachfolgerin auf die Tagesordnung des Landtags kommt. 

landtag.sachsen-anhalt.de/geschäftsordnung 


Schulze spricht sich für schnelle Wahl aus – und verweist auf Mehrheitsfrage

Am 31. August wurde Schulze im Gespräch mit dem Spiegel mit seiner Aussage zur Wahl des Ministerpräsidenten bei „Markus Lanz“ konfrontiert. Der Spiegel-Journalist Markus Feldenkirchen wollte von Schulze wissen, ob er immer noch die Position vertrete, dass es ohne eine Mehrheit „aus der Mitte“ längere Zeit keine Wahl geben könnte.  

Schulz antwortete darauf: „Ich möchte, dass möglichst schnell im Landtag der Ministerpräsident gewählt wird. Weil das ist eine Landtagswahl, die Menschen stimmen ab und danach wählt man auch den Ministerpräsidenten.“ Weiter sagt er: „Ich habe überhaupt nicht vor, längere Zeit weiter im Amt zu sein und ich möchte, dass der Ministerpräsident gewählt wird und ich möchte dort wieder zur Wahl antreten und möchte dort im Landtag gewählt werden. Fakt ist aber auch, es braucht am Ende eine Mehrheit.“

youtube.com/Spiegel-Interview-mit-Schulze


Weitere Behauptung: Video lässt bei Bürgergeld Kontext aus

Ohne direkten Zusammenhang zur Wahl in Sachsen-Anhalt werden im Video weitere Behauptungen aufgestellt, darunter: Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) ermögliche „Bürgergeld für Mörder, Vergewaltiger und Terroristen, die per Haftbefehl gesucht werden“. Am 31. August, also am gleichen Tag wie das Youtube-Video, veröffentlichte die AfD-Fraktion im Bundestag eine Pressemitteilung zu diesem Thema. Beide beziehen sich auf ein Interview in der Rheinischen Post, in dem Unionsfraktionsvize Günter Krings der Arbeitsministerin vorwirft, einen Regierungsbeschluss nicht zügig genug umzusetzen. 

Union und SPD hatten am 1. Juli ein Reformpaket beschlossen, das unter anderem die Kommunikation zwischen Sicherheits- und Sozialbehörden verbessern soll. Hintergrund ist, dass aktuell Personen trotz eines offenen Haftbefehls Grundsicherung beziehen können. Datenschutzvorkehrungen verhindern bislang einen entsprechenden Datenabgleich zwischen Jobcentern und Sicherheitsbehörden.

Laut Krings hätte das Arbeitsministerium bis Ende Juli einen Aktionsplan vorlegen sollen, um so einen Datenaustausch unter Wahrung des Datenschutzes zu gewährleisten. Das ist Stande Ende August nicht geschehen. Das Arbeitsministerium habe der Rheinischen Post dazu mitgeteilt, man sei in Abstimmung mit dem Innenministerium. Die Redaktion zitiert einen Sprecher mit der Angabe, man wolle die Gesetzgebung bis Ende 2026 durchsetzen. 

Die Darstellung im Video lässt damit entscheidenden Kontext aus: Sowohl SPD als auch Union wollen laut Reformpaket verhindern, dass per Haftbefehl gesuchte Personen zukünftig Grundsicherung beziehen können. Offen ist, wie die dafür nötigen Änderungen umgesetzt werden. Die Behauptung des Videos, Bas wolle genau diese Grundsicherung Kriminellen weiterhin ermöglichen, ist also falsch. Auch die Größenordnung der Fälle wird im Video irreführend dargestellt.

perma.cc/AfD-pressemeldung
rp-online.de/Druck-auf-Bas-waechst


Zahlen zu Haftbefehlen irreführend dargestellt

„Über 100.000 Menschen werden in Deutschland per Haftbefehl gesucht. Und sie kriegen weiter Grundsicherungen von Bärbel Bas“, führt der Sprecher im Video aus. Die Größenordnung stimmt: Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion geht hervor, dass zum Stichtag 31. Juli 2026 „170.667 Fahndungen zu offenen nationalen Haftbefehlen“ ausgeschrieben waren. Weil manche Personen mit mehreren Fahndungen gesucht werden könnten, entspreche das 148.311 Personen.

Etwas mehr als 15.000 dieser Fahndungen betreffen Gewalttaten. Anders als es das Video suggeriert, beziehen sich die mehr als 100.000 Fälle nicht auf mutmaßliche „Mörder“, „Vergewaltiger“ oder „Terroristen“. Auch, dass diese Personen „untergetaucht“ seien, ist nicht belegt: Die Zahl der Fahndungen ist nur eine Momentaufnahme, schreibt auch die Bundesregierung. Jeden Tag würden Haftbefehle vollstreckt und neue Fahndungen ausgeschrieben. Knapp die Hälfte der Fahndungen erreicht in den ersten 100 Tagen nach der Ausschreibung ihr Ziel.  

Im Video wird das Bild vermittelt, es gäbe erstens mehr als 100.000 gefährliche Kriminelle in Deutschland, die sich dem Zugriff der Polizei entziehen, während sie zweitens Geld vom Jobcenter kassieren. Zum ersten Teil zeigen die Zahlen, dass das Bild nicht stimmt. Zum zweiten fehlen Zahlen, die die Aussage belegen könnten. Wie viele Menschen mit offenem Haftbefehl überhaupt Grundsicherung beziehen, geht aus den vorliegenden Zahlen nicht hervor.

bundestag.de/KleineAnfrage-zu-Haftbefehlen


Diesen Faktencheck haben Mitglieder der Faktenforum-Community recherchiert. Redigatur: Steffen Kutzner, Caroline Lindekamp