Hilfe, ein Brillenträger!

Mit „Smart Glasses“ kann man sein Gegenüber filmen – auch heimlich. Oder wird dies genug gekennzeichnet? Daran scheiden sich die Geister.

Teaser Bild des CORRECTIV Spotlight Newsletters

Hier finden Sie unseren neuen Podcast „Was zählt“, der das Wichtigste des Tages für Sie jetzt auch zum Hören aufbereitet. Er ist auch auf  Spotify, Amazon MusicDeezer und Apple Podcasts abrufbar.

Autor Bild Anette Dowideit

Liebe Leserinnen und Leser,

tragen Sie eine Brille? Dann sollten Sie sich vielleicht darauf gefasst machen, demnächst am Strand oder beim Parkspaziergang kritisch beäugt zu werden. Denn gerade häufen sich Fälle, in denen Männer junge Frauen an öffentlichen Orten ansprechen und sie mutmaßlich heimlich filmen – mit „Smart Glasses“.

Mehr dazu im Thema des Tages.

Gestern fand Bundeskanzler Friedrich Merz bei der Generaldebatte im Bundestag – endlich – klare Worte für die Migrationspolitik der AfD: Deren „Remigrations“-Konzept sei nichts anderes als „eine ethnische Säuberung nach Hautfarbe und Herkunft“. Wie schön, dass dies nun auch beim Kanzler angekommen ist, rund zweieinhalb Jahre, nachdem wir genau dies in unserer Geheimplan-Recherche sichtbar gemacht haben.

Eine Anmerkung noch in eigener Sache: Gestern hat die Autokorrektur im SPOTLIGHT zugeschlagen: Sie machte aus Bundesfinanzminister Lars Klingbeil „Lars Klingel“, und uns ist das beim Redigieren leider durchgerutscht.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend! Und wenn Sie Hinweise zum Thema Smart Glasses haben, schreiben Sie gern unserer Reporterin: kimberly.nicolaus@correctiv.org.

Thema des Tages: Hilfe, ein Brillenträger!

Der Tag auf einen Blick: Das Wichtigste

Fun Facts – der satirische Blick auf die Nachrichtenlage: Der Sommer 2026 war ein Fiebertraum

Leserfrage der Woche: Wäre es legal, eine Partei namens „Sonstige“ zu gründen? 

Faktencheck: Youtube-Video erfindet Kriegserklärung an Russland

Gute Sache(n): Strom ernten, Acker bewahren • Humoristische Reaktion auf PISA-Ergebnisse • „Honeyball Club“ bringt Frauensport ins Public Viewing

CORRECTIV ganz persönlich: Nach der Briefwahl ist vor der Briefwahl

Grafik des Tages: Gefühlte oder wahre Gründe, die AfD zu wählen

Eigentlich sollen „Smart Glasses“ eine Erleichterung im Alltag sein – oder einfach eine schöne Spielerei. So zumindest preist der Meta-Konzern die Produkte an, die er in Kooperation mit Brillenherstellern wie Ray-Ban auf den Markt gebracht hat: „Frag deine Brille alles, was du wissen möchtest – mit Hey Meta“. Die Brille kann also Fragen beantworten, weil sie mit dem Internet verbunden ist und auf allerlei KI-Anwendungen zurückgreifen kann. 

Im Brillengestell steckt aber auch eine Kamera – und dieser Umstand macht sie zum Problem. Jedenfalls dann, wenn sie von den falschen Leuten getragen wird. 

Heimlich mitgefilmt:
Im Mai veröffentlichte das Rechercheteam des SWR einen Film. Er zeigte Fälle von jungen Frauen, die von fremden Männern mit solchen Smart Glasses mutmaßlich heimlich gefilmt worden waren.

Die Frauen fanden die kurzen Gespräche, die sie mit diesen Männern geführt hatten – missratene Flirtversuche – dann später zufällig auf Social-Media-Plattformen wie TikTok wieder.

Die Debatte:
Dies löste die Frage aus, ob hier nicht mal lieber der Staat eingreifen sollte. Schließlich gilt in Deutschland das Recht am eigenen Bild – das heißt, niemand darf jemand anderen ohne dessen Einwilligung filmen oder fotografieren.

Eine Einwilligung kann aber nur geben, wer überhaupt merkt, dass sie oder er gefilmt wird. Und hieran entzündet sich nun die aktuelle Auseinandersetzung über die Smart Glasses:

Kann das Gegenüber erkennen, dass die Brille filmt?
Dazu gibt es zwei unterschiedliche Einschätzungen. Die Bundesnetzagentur, die für eine Reglementierung zuständig wäre, sieht aktuell keine Voraussetzungen für ein Smart-Glasses-Verbot. Grund: Da sei ein LED-Lämpchen, das zu Beginn der Aufnahme aufleuchtet, und somit sei ja ein Warnsignal gegeben.

Anmerkung: Aus der Bundesnetzagentur ist zu hören, man würde die Dinger vielleicht schon ganz gern verbieten, man KÖNNE es eben nur nicht, weil es rechtlich nicht durchfechtbar wäre.

Jetzt könnte sich die Lage aber ändern:
Denn ein aktueller Prüfbericht, den wir von CORRECTIV schon vorab lesen konnten, kommt zu einem anderen Ergebnis. Er stammt vom Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Thomas Fuchs. 

Was in dem Bericht steht und was sonst noch zum Thema wissenswert ist, hat unsere Reporterin Kimberly Nicolaus aufgeschrieben:

Eine Frau trägt eine der Smart Glasses von Meta und Ray-Ban (Foto: Christoph Dernbach / Picture Alliance)
Eine Frau trägt eine der Smart Glasses von Meta und Ray-Ban (Foto: Christoph Dernbach / Picture Alliance)

Demnach ist die einzige Funktion, die bei den Smart Glasses von Ray-Ban und Meta auf eine Aufnahme hinweist, ein weißes LED-Licht, das in vielen Umgebungen „nicht gut erkennbar“ sei.

Der Bericht könnte dazu führen, dass in Deutschland bald schon wieder Schluss ist mit der Spielerei. Vielleicht braucht es aber auch gar kein Verbot – denn der Großteil der Deutschen lehnt diese Technik laut einer aktuellen Umfrage ohnehin ab.

August 2026 wärmster Monat seit Beginn der Aufzeichnungen 
Der August war der wärmste Monat seit Beginn der Messungen, meldet der EU-Klimadienst Copernicus. Die globale Lufttemperatur lag bei 16,96 Grad Celsius und übertraf damit knapp den Rekordwert vom Juli 2023. Auch die Weltmeere erreichten mit fast 21 Grad Celsius einen neuen Höchststand. In europäischen Städten stieg zudem die Zahl der hitzebedingten Todesfälle. 
deutschlandfunk.de 

Krankenkassen verlieren Milliarden durch riskante Anlagen 
Das Bundesamt für Soziale Sicherung schätzt den möglichen Schaden durch Fehlinvestitionen dutzender Krankenkassen auf 1,1 Milliarden Euro – tatsächlich dürfte der Verlust aber noch höher liegen. Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen steckten Geld unter anderem in Schuldschein- und Immobiliendarlehen, die hohe Risiken bargen. Nach strengen Anlagerichtlinien dürfen sie nur sicher anlegen. 
tagesschau.de

Spanischer Geheimdienst warnte vor Massenandrang in Ceuta 
Der spanische Geheimdienst warnte vor dem Andrang in Ceuta, wie aus von der Regierung freigegebenen Dokumenten hervorgeht. Mit diesen Papieren will die Regierung belegen, dass sie jedoch nicht über das tatsächliche Ausmaß informiert war. Ende Juli erreichten 72.000 Menschen aus Marokko die Stadt; Dutzende kamen ums Leben.
spiegel.de

Symbolbild Leserfrage der Woche

Nutzer @BadMoe fragt: Wäre es legal, eine Partei namens „Sonstige“ zu gründen? 

Am vergangenen Sonntag haben die Menschen in Sachsen-Anhalt gewählt, in zehn Tagen werden die Kreuze in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern gemacht. Es dreht sich derzeit also viel ums Wählen. Während unseres Live-Streams zum Wahlabend in Sachsen-Anhalt stellte ein Zuschauer im Chat eine Frage, die sich wohl viele schon einmal gestellt haben: Darf eine Partei „Sonstige“ heißen? Man stelle sich die Verwirrung vor, wenn der Begriff, der in Wahlergebnis-Grafiken für kleine Parteien steht, selbst eine Partei wäre. Wir haben beim Büro der Bundeswahlleiterin und beim Bundesinnenministerium nachgefragt. 

Beide bestätigten: Eine Partei darf sich „Sonstige“ nennen: „Nur weil der Begriff umgangssprachlich für kleinere Parteien bei Wahlergebnissen verwendet wird, ist er nicht unbrauchbar oder gar illegal als Parteiname“, erklärte das Büro der Bundeswahlleiterin. 

Laut Parteiengesetz zählt allein, dass sich der Name von bereits bestehenden Parteien unterscheidet. 

Ich habe nachgesehen: „Sonstige“ taucht nicht unter den 116 bundesweit registrierten Parteien auf. Wenn Sie also eine Idee haben, wie Sie „Sonstige“ mit einem demokratischen Programm füllen könnten, nur zu. Die Parteigründung ist in Deutschland frei, solange sie sich an die verfassungsrechtlichen Vorgaben hält. Das Bundesinnenministerium weist uns allerdings darauf hin, dass Fantasienamen Zweifel an der Ernsthaftigkeit und damit an dem rechtlichen Status einer Partei wecken könnten. 

Haben Sie eine Frage an ein Ministerium? Schreiben Sie mir gern: tristan.devigne@correctiv.org.

Ein Bundeskanzler kann ohne Zustimmung des Parlaments gar keinen Krieg erklären
Ein Bundeskanzler kann ohne Zustimmung des Parlaments gar keinen Krieg erklären (Foto: DTS Nachrichtenagentur / Picture Alliance)

So geht’s auch 
Am Dienstag ist in Berlin-Schönefeld eine 76 Hektar große Agri-Photovoltaik-Anlage in Betrieb gegangen. Die Anlage soll 16.500 Haushalte jährlich mit grünem Strom versorgen. Mit ihrer Höhe von 3,50 Metern und einem Reihenabstand von elf Metern kann unter den Agri-PV-Anlagen weiter Landwirtschaft betrieben werden. Dabei schützen sie sogar das Feld vor Hitze, Frost und Starkregen. 
rbb24.de

Endlich Verständlich 
Deutsche Schüler und Schülerinnen schneiden so schlecht bei der PISA-Studie ab wie noch nie. Jeder dritte Jugendliche hat Probleme beim Rechnen und Lesen. Unsere Jugendredaktion Salon5 wirft einen humoristischen Blick auf den Leistungsabfall. 
instagram.com 

Fundstück 
Die Veranstaltungsreihe „Honeyball Club“ bringt Frauensport ins Public Viewing. Damit will die Gründerin Christine Eckstein eine Alternative zu der klassischen Sportkneipe schaffen und Zugehörigkeit und Gemeinschaft stärken. Bei der derzeit laufenden Basketball-WM ist die Veranstaltungsreihe in einer Berliner Kneipe vertreten – 50 Gäste kamen zum Auftaktspiel. 
tagesspiegel.de


Kennen Sie das, wenn Sie im Streit schon Ihr nächstes, bissiges Argument auf der Zunge parat haben, das Gegenüber Ihnen aber plötzlich zustimmt – und Sie dann nicht wissen, wohin mit Ihrem Argument? Meine ganz persönliche Vermutung ist, dass es manchen Verbreitern von Desinformation so ähnlich mit Behauptungen zur Briefwahl ging. 

In den Wochen vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt waren wir, also das Faktencheck-Team, viel mit Falschbehauptungen zum Thema Briefwahl beschäftigt. Stimmung gegen die Briefwahl kam dabei besonders häufig von der AfD, mit viralen Aussagen von Spitzenkandidat Ulrich Siegmund und Parteichef Tino Chrupalla. Nachdem die AfD in Sachsen-Anhalt aber nun stärkste Kraft wurde: Was passiert jetzt mit den ganzen Sharepics, provokanten Tweets und „Ich stell’ ja nur Fragen“-Facebook-Beiträgen? 

Die Antwort kam wie erwartet: Die Falschbehauptungen werden trotzdem verbreitet. „Moving the goalpost“ nennt man diese rhetorische Taktik, also etwa „die Torpfeiler verschieben“. Plötzlich heißt es nicht mehr: „Sie werden die Briefwahl manipulieren, um der AfD den Wahlsieg zu stehlen.“ Jetzt wird behauptet, Manipulationen hätten die Partei die absolute Mehrheit gekostet. 

Hinweise auf systematischen Wahlbetrug gibt es nach wie vor keine. Als Faktencheck-Redakteurin freue ich mich selbstverständlich nie über Desinformation. Trotzdem, zwischen all den schwierigen Nachrichten und Prognosen der vergangenen Tage, gönne ich mir beim Blick auf manche Youtube-Videos ein stilles „Ich habe es doch gewusst“ und schreibe dann meinen nächsten Faktencheck. Die Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin stehen an. Nach der Briefwahl ist vor der Briefwahl.

Zur Themenübersicht springen

An der heutigen Ausgabe haben mitgewirkt: Tristan Devigne, Till Eckert, Pamela Kaethner, Elena Müller und Finn Schöneck.