Die AfD hat über Jahre hinweg private Daten von mindestens 1.000 Journalistinnen und Journalisten öffentlich einsehbar in ihrem System gespeichert gehabt. In dem vergangene Woche öffentlich gewordenen AfD-Leak befinden sich Listen mit Presse-Akkreditierungen, die von der Partei erstellt wurden, wie eine Recherche von CORRECTIV ergeben hat. Diese Unterlagen enthalten sensible Daten wie private Wohnadressen von Medienschaffenden, die auf Fotos von Presseausweisen vermerkt sind.
Diese Daten finden sich nicht nur im AfD-Leak. Die Partei hatte diese Presseausweis-Fotos öffentlich zugänglich auf ihrer Homepage „afd.de“ abgespeichert, wie Tests von CORRECTIV ergeben haben. Erst nach einer Nachfrage von CORRECTIV wurden die persönlichen Daten offline genommen.
Vertreter von Journalistenverbänden sehen darin einen Verstoß gegen den Datenschutz.
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Fotos von Presseausweisen: Sensible Daten von Journalisten waren öffentlich zugänglich
Die internen Daten geben Aufschluss über den Umgang mit Medienvertretern. „Anbei die konsolidierte Presseliste. Rot = Raus“, schrieb ein AfD-Mitarbeiter Ende November 2017 in einer E-Mail. Die Nachricht geht an den damaligen Partei-Pressesprecher Christian Lüth und Hans-Holger Malcomeß, Leiter der AfD-Bundeszentrale. Die Mail wurde im Vorfeld des AfD-Bundesparteitags verschickt, der im Dezember 2017 in Hannover stattfand.
Wenn Journalisten über Parteitage berichten wollen, müssen sie sich akkreditieren. Neben Namen, Mail-Adressen und Medium, erhebt die AfD auch die Presseausweis-Nummer sowie eine Kopie des Presseausweises. Medienschaffende müssen darauf vertrauen, dass die AfD sensibel mit den Daten umgeht, denn üblich ist, dass auch die private Wohnanschrift auf den Presseausweisen steht.
In der Mail des AfD-Manns an Lüth und Malcomeß im Jahr 2017 ist eine Liste angehängt, die rund 240 Journalistinnen und Journalisten umfasst. Neben den üblichen Daten wie Namen, Mail-Adressen und dem Medium vermerkt die Tabelle auch die Presseausweis-Nummer und einen Link, der zu einem Foto des Presseausweises führt.
Die Links waren alle auf die Domain der Partei-Homepage „afd.de“ zurückzuführen. Dort waren die Fotos der Presseausweise wohl über Jahre öffentlich frei einsehbar. Also: Wer den genauen Link auf der AfD-Homepage hatte, hatte auch die Wohnanschrift des Journalisten oder der Journalistin.
CORRECTIV hat das AfD-Leak nach Fällen wie in dieser Mail vom November 2017 durchsucht. Neben den Listen der Pressevertreter enthält das Leak auch eine komplette Datenbankkopie der AfD.de-Webseite. In der Datenbank befinden sich die Akkreditierungsanfragen zu fast allen AfD-Bundesparteitagen zwischen 2017 und 2025. Insgesamt hat CORRECTIV rund 1500 Akkreditierungen ermittelt.
AfD gibt an, vertrauensvoll mit Daten von Medienschaffenden umzugehen – beantwortet aber keine Fragen
Die AfD hatte vergangene Woche das Datenleak in Mitteilungen bestätigt. Die Partei erklärte, keine Anfragen zu dem Leak zu beantworten. Stichproben ergaben, dass die Daten wohl authentisch sind. Eine Anfrage von CORRECTIV zu den Listen über Journalisten, den Presseausweis-Fotos und möglichen Datenschutz-Bedenken ließ die Partei unbeantwortet.
Auf ihrer Homepage gibt die Partei sogar Hinweise zum Datenschutz für Journalisten. Dort heißt es: „Um zu prüfen, ob Sie tatsächlich hauptberuflich Journalist sind, erheben wir verpflichtend die Nummer Ihres Presseausweises sowie eine Kopie Ihres Presseausweises. Konnte Ihre Tätigkeit als hauptberuflicher Journalist durch uns verifiziert werden, so wird die Kopie Ihres Presseausweises unverzüglich gelöscht bzw. vernichtet.“
Berliner Datenschutzbehörde eröffnet Verfahren zu AfD-Leak
Ein Sprecher der Berliner Datenschutzbeauftragten wies auf Anfrage darauf hin, dass Daten allgemein nur gespeichert werden dürfen, wenn dies zu legitimen Zwecken erforderlich ist. Er wollte sich mit Verweis auf ein laufenden Prüfverfahrens nicht konkret zum Datenabfluss äußern. Der Vorgang um die gespeicherten Presseausweise war der Behörde nicht bekannt und wurde nach CORRECTIV-Hinweis als Teil des Prüfverfahrens aufgenommen.
Peter Hense von der Kanzlei Spirit Legal bewertet den Umgang der AfD mit sensiblen Journalistendaten als rechtswidrig: Die zulässige Speicherdauer werde überschritten, die Speicherung entspreche nicht dem Stand der Technik, erklärte er. Das Vorgehen verstoße daher gegen datenschutzrechtliche Anforderungen. Betroffenen empfiehlt er, Beschwerde bei der zuständigen Berliner Datenschutzbehörde einzulegen und zivilrechtlich gegen die AfD vorzugehen.
Wie CORRECTIV mit dem AfD-Datenleck umgeht
Mit mehr als 280 Gigabyte an Daten und etwa 420.000 E-Mails ist das Leak umfangreich. Ein Team von CORRECTIV wertet das Material aus und ordnet es nach den Prinzipien der journalistischen Sorgfaltspflicht ein.
Die Hacker haben das Leak über eine Homepage veröffentlicht. Das Hacker-Team bot das Leak auf zwei Ebenen an. Auf der ersten Ebene, die direkt auf der Homepage einsehbar ist, wurden die E-Mails und Dokumente mithilfe von KI bewertet, kategorisiert und zusammengefasst. Einsehbar sind auf dieser Ebene nur die Zusammenfassungen, nicht aber die Original-Dateien.
Auf einer zweiten Ebene gibt es das Archiv mit 281 Gigabyte als Torrent, also über ein Netzwerk, in dem die Nutzer die Daten direkt untereinander tauschen. Im Datenleck sind sogenannte DKIM-Signaturen (DomainKeys Identified Mail) mit veröffentlicht, das ist ein Verfahren zur E-Mail-Verifikation. Die DKIM ist aber nicht für alle Daten im Leck verfügbar, was die Verifikation erschwert.
CORRECTIV prüft die Echtheit der Daten und verifiziert sie auch selbst. Dass ein Dokument vorliegt, heißt nicht, dass es stimmt. Jede Information, auf die CORRECTIV eine Veröffentlichung stützt, wird vom Team geprüft. Dazu werden Metadaten untersucht, Dokumente und zeitliche Übereinstimmungen verglichen und Angaben aus öffentlich zugänglichen Registern verwendet.
Der Schutz der Daten hat hohe Priorität. CORRECTIV bewahrt das Material gesichert auf und stellt durch technische und organisatorische Maßnahmen sicher, dass Unbefugte keinen Zugriff erhalten.
Die AfD hat das Datenleak in Mitteilungen bestätigt. Die Partei erklärte, keine Anfragen zu dem Leak zu beantworten.
Kritik kam auch von den Gewerkschaften. Das Vorgehen stelle einen „eindeutigen Verstoß” gegen den Datenschutz dar, teilt die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (DJU) auf CORRECTIV-Anfrage mit. „Journalistinnen und Journalisten sind zunehmend Repressionen seitens der AfD ausgesetzt.“ Datensammlungen wie diese der AfD könnten zu „befürchteten Bedrohungen missbraucht werden“.
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) sieht die langfristige Speicherung sensibler personenbezogener Daten von Journalistinnen und Journalisten ohne erkennbare Notwendigkeit „äußerst kritisch“.
Der Presserat teilte auf Anfrage mit, dass vor dem Bekanntwerden des AfD-Leaks die Ständige Kommission zur Wiedereinführung des bundeseinheitlichen Presseausweises aufgrund der Gefährdungslage für viele Journalistinnen und Journalisten bereits plante, sich diesem Thema von Privatadressen auf dem Presseausweis noch in diesem Jahr anzunehmen. Bereits jetzt könne die Redaktions- statt der Privatadresse auf den Presseausweis gedruckt werden.
Redaktion: Stella Hesch, Martin Murphy
Faktencheck: Stella Hesch
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