Die AfD-Politikerin Beatrix von Storch hat schon früh eine Ahnung von einem möglichen Verbot ihrer Partei. Am 17. Januar 2017 schickte sie eine E-Mail an den Bundesvorstand der AfD. Betreff: „NPD-Verbot“. Die damals stellvertretende Bundesvorsitzende bat ihre Parteikollegen, die angehängte Pressemitteilung zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über das NPD-Verbot zu lesen. Die NPD sei nur deswegen nicht verboten worden, weil sie zu klein und zu schwach sei, schrieb von Storch.
Mehr aber: Die NPD wolle „Volksgemeinschaft“ und „Nationalstaat“ und ergo die verfassungsmäßige Ordnung beseitigen. „Mit der Begründung kann man sehr gut gegen uns agieren“, schrieb von Storch. Sie halte ein mögliches Verbot für eine „echte Gefahr“.
Das Schreiben der AfD-Politikerin ist Teil eines Datenpaketes mit rund 420.000 E-Mails samt Anhängen, die die Hackergruppe Hexane von Servern der AfD erbeutet hat. Das Leak umfasst interne Mitgliederlisten, Dokumente zu Wahlkampfstrategien und Geldtransfers seit der Gründung der AfD im Jahr 2013 bis September dieses Jahres. CORRECTIV hat einen Teil der Unterlagen ausgewertet.
Die Frage nach einem Verbotsverfahren beschäftigt die AfD noch immer
Dass von Storchs Bedenken keine Einzelmeinung waren, belegen die internen Unterlagen aus dem Leak. In der Datensammlung finden sich unzählige E-Mails und Dokumente, die zeigen, wie groß die Sorge der Partei vor einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz und vor einem möglichen Verbotsverfahren ist.
Wie wichtig der Partei diese Frage ist, zeigt eine interne Umfrage des Instituts Insa. Nach der Landtagswahl in Baden-Württemberg 2026 hat Insa im Auftrag der AfD gefragt, wie sich die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln auf die Wähler ausgewirkt hat, die AfD zunächst nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ einzustufen. Laut Umfrage verbesserte das bei 38 Prozent der AfD-Wähler ihr Bild von der Partei.
Von Storch hatte mit ihren Bedenken Recht: Denn das Bundesverfassungsgericht hielt im NPD-Urteil fest, dass jeder, der die deutsche Staatsbürgerschaft erwirbt, unabhängig von seiner ethnischen Herkunft Teil des Volkes ist. Das widerspricht der völkischen Ideologie, die Staatsangehörige in Eigene und Fremde teilt – und was die AfD meint, wenn sie Menschen mit Migrationshintergrund „Passdeutsche“ nennt. Zudem müsse eine Forderung nach „Ausbürgerung“ für ein Verbot nicht ausdrücklich im Programm stehen, es genüge, wenn sie sich als Konsequenz einer strikten Ablehnung der „Überfremdung“ ergibt.
Fast zehn Jahre später ist die Frage, die von Storch damals umtrieb, für die AfD also drängender denn je: Wie viel „Volksgemeinschaft“ und „Nationalstaat“ kann sie propagieren, ohne ihre Existenz zu riskieren? Ein Verbotsverfahren schwebt wie ein Damoklesschwert über der Partei. Zwar hat bislang weder die Bundesregierung noch der Bundestag oder der Bundesrat einen Antrag in Karlsruhe gestellt, doch die Debatte ebbt nicht ab. Auch, weil die AfD in 13 Jahren Parteigeschichte statt einer Mäßigung eine Radikalisierung durchgemacht hat.
Bystron über die IB: „Getrennt marschieren, gemeinsam schlagen“
Der Umgang mit dem Verfassungsschutz wird in der Partei seit Jahren diskutiert, deutlich zeigt sich das am Streit um die vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestufte Identitäre Bewegung (IB).
Im Jahr 2017 beschreibt Petr Bystron, heute EU-Abgeordneter, das Dilemma der AfD: „Die einen in der Partei wollten die totale Distanzierung von den Identitären, die anderen die totale Umarmung“. Er hält den Unterlagen zufolge beides für falsch, seine Lösung: „Getrennt marschieren, gemeinsam schlagen“ – personell soll sich die AfD von der IB und allen vom Verfassungsschutz beobachteten Organisationen trennen, gleichzeitig aber „das parlamentarische Schutzschild dieser Organisationen“ sein.
Wie CORRECTIV mit dem AfD-Datenleck umgeht
Mit mehr als 280 Gigabyte an Daten und etwa 420.000 E-Mails ist das Leak umfangreich. Ein Team von CORRECTIV wertet das Material aus und ordnet es nach den Prinzipien der journalistischen Sorgfaltspflicht ein.
Die Hacker haben das Leak über eine Homepage veröffentlicht. Das Hacker-Team bot das Leak auf zwei Ebenen an. Auf der ersten Ebene, die direkt auf der Homepage einsehbar ist, wurden die E-Mails und Dokumente mithilfe von KI bewertet, kategorisiert und zusammengefasst. Einsehbar sind auf dieser Ebene nur die Zusammenfassungen, nicht aber die Original-Dateien.
Auf einer zweiten Ebene gibt es das Archiv mit 281 Gigabyte als Torrent, also über ein Netzwerk, in dem die Nutzer die Daten direkt untereinander tauschen. Im Datenleck sind sogenannte DKIM-Signaturen (DomainKeys Identified Mail) mit veröffentlicht, das ist ein Verfahren zur E-Mail-Verifikation. Die DKIM ist aber nicht für alle Daten im Leck verfügbar, was die Verifikation erschwert.
CORRECTIV prüft die Echtheit der Daten und verifiziert sie auch selbst. Dass ein Dokument vorliegt, heißt nicht, dass es stimmt. Jede Information, auf die CORRECTIV eine Veröffentlichung stützt, wird vom Team geprüft. Dazu werden Metadaten untersucht, Dokumente und zeitliche Übereinstimmungen verglichen und Angaben aus öffentlich zugänglichen Registern verwendet.
Der Schutz der Daten hat hohe Priorität. CORRECTIV bewahrt das Material gesichert auf und stellt durch technische und organisatorische Maßnahmen sicher, dass Unbefugte keinen Zugriff erhalten.
Die AfD hat das Datenleak in Mitteilungen bestätigt. Die Partei erklärte, keine Anfragen zu dem Leak zu beantworten.
Auch heute, neun Jahre später, beschäftigt der Umgang mit Vorfeld-Organisationen wie der IB die Partei weiterhin. Offiziell gibt es eine Unvereinbarkeitsliste. Auf der stehen Organisationen, deren Mitglieder nicht in die Partei aufgenommen werden dürfen, darunter unter anderem die Identitäre Bewegung, die Heimat (ehemals NPD) und die neonazistische Organisation Blood & Honour. Trotzdem arbeiten nachweislich auch Personen aus diesen Organisationen als Mitarbeitende in den AfD-Büros, erledigen die Medienarbeit oder sind Teil der AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“.
Manchmal versucht die Partei sich inhaltlich von den Gruppen abzugrenzen – wenn es sein muss. Vor einem Treffen des österreichischen IB-Aktivisten Martin Sellner mit Lena Kotré im Januar 2026 forderte der Bundesvorstand die Brandenburger AfD-Landtagsabgeordnete in einer E-Mail offiziell auf, „das mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung übereinstimmende Remigrationskonzept der Alternative für Deutschland“ vorzustellen. Es solle auf keinen Fall „der (falsche) Eindruck entstehen, unsere Partei würde ein vom Bundesverwaltungsgericht als verfassungswidrig eingeschätztes Konzept unterstützen“. Als Grund führte der Bundesvorstand auch die „sehr hohen“ Gerichtskosten an, mit denen sich die Partei gegen die Einstufungen des Verfassungsschutzes zur Wehr setzt.
Das von Sellner entwickelte „Remigrationskonzept“ für „nicht-assimilierte Staatsbürger“ verstößt gegen das Grundgesetz. So wie es das Bundesverwaltungsgericht 2025 und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof 2026 unmissverständlich aufzeigen.
Die Unterscheidung von Staatsbürgern in ethnischen Kategorien ist dann verfassungsfeindlich, wenn daraus eine politische Zielsetzung erwächst, die die rechtliche Gleichheit der Staatsangehörigen infrage stellt. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster im Mai 2024 klar definiert.
Ebenfalls eine verfassungsfeindliche Zielsetzung hat laut Bundesverwaltungsgericht Martin Sellners Konzept der „Remigration“ auch für Staatsbürger. Dieses wird von der rechten Bewegung als vermeintliche Lösung für den angeblichen „Bevölkerungsaustausch“ beworben, um die „ethnische Wahl“, Tarnbegriff für Überfremdung, zu verhindern. Diese Verschwörungserzählung behauptet, die einheimische Bevölkerung werde gezielt durch Einwanderer ersetzt.
Der Kampfbegriff „Remigration“ auch für Staatsbürger fußt auf völkischer Ideologie und ist im rechtsextremen Vorfeld der AfD maßgeblich vom österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner geprägt. Sellner markiert in mehreren Veröffentlichungen und Vorträgen den Schutz der „ethnokulturellen Identität“ als zentrales Ziel der rechten Bewegung.
Da Sellners Forderung nach „Remigration“ auch auf Staatsbürger zielt, ordnet das Bundesverwaltungsgericht Leipzig auch diese als „menschenwürdewidrig“ und verfassungsfeindlich ein.
CORRECTIV hatte in der Recherche „Geheimplan gegen Deutschland“ Anfang Januar 2024 gezeigt, wie Sellner vor hochrangigen AfD-Funktionären und Teilnehmern über die „Remigration“ referierte, die sich offenbar selbst als bürgerlich-konservativ beschreiben. Im Zuge der Gespräche erklärte er „nicht-assimilierte Staatsbürger“ zum größten Problem, dem man aber mit „Anpassungsdruck“ und „maßgeschneiderten Gesetzen“ zur Abwehr der „ethnischen Wahl“ begegnen könne.
Seit dem Treffen in Potsdam macht die AfD „Remigration“ immer wieder zum Thema. Die Partei verwendet den Begriff auch im Bundeswahlprogramm 2025, gibt ihm jedoch einen harmloseren Inhalt. Im Programm bezieht sich das Wort nicht auf Staatsbürger, sondern ist ein Synonym für die Abschiebung von Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel. Gleichzeitig gibt es viele AfD-Mandatsträger und Funktionäre, die offen eine Nähe zu Sellner und seinem Konzept zeigen.
Auch gibt es unzählige Posts in den sozialen Medien von Vertretern des völkischen Lagers der Partei, die „millionenfache Remigration“ fordern. Der Staatsrechtler Markus Ogorek sagte gegenüber CORRECTIV, dass durch die schiere Zahl auch Staatsbürger mitgemeint sein müssen – was das Konzept klar völkisch mache.
Bei der AfD gibt es eine eigene Arbeitsgruppe zum Verfassungsschutz. Sie soll AfD-Vertreterinnen und -vertreter für den Balanceakt zwischen eigener Politik und Verfassungsfeindlichkeit sensibilisieren. E-Mails aus dem Leak zeigen, dass die Gruppe bereits 2018 Handreichungen an Landesvorsitzende und Abgeordnete verschickte. Darin riet sie von pauschalen Herabwürdigungen von Ausländern, Geflüchteten und Muslimen sowie vom Infragestellen gleicher Rechte aufgrund ethnischer Zugehörigkeit ab.
In einer weiteren Handreichung der AfD Niedersachsen zu einer Parteiveranstaltung in Troisdorf, heißt es: „Alles, was auf Seiten oder Accounts der Partei geäußert wird, wird der Partei als eigene Äußerung zugerechnet.“ Vorgeschlagen wird, die Accounts aller Mandats- und Amtsträger zu überwachen. „Keine Postings mehr stehen lassen, über die sich der Verfassungsschutz freut“.
Nach der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung im Mai 2025 finden sich in den geleakten Mails auch Handreichungen für AfD-Beamte. Darin werden sie aufgefordert, sich von verfassungsfeindlichen Äußerungen zu distanzieren: „Halten Sie Ihre politische Einstellung aus Ihrer beruflichen Tätigkeit beim Staat heraus.“, heißt es in dem geleakten Papier.
PR-Firma soll AfD zur „Grundgesetz-Partei“ machen
Im Jahr 2019 beauftragte die AfD sogar eine PR-Firma, Kampagnenstrategien im Umgang mit dem Verfassungsschutz zu entwickeln. Eines der Strategiepapiere trägt den Titel „Die AfD – Der wahre Verfassungsschutz“. Das Ziel: der Öffentlichkeit zu vermitteln, dass das Vorgehen der Behörde eigentlich ein „Angriff auf die Meinungsfreiheit“ sei. Die Wählerinnen und Wähler sollen die AfD als „Grundgesetz-Partei“ sehen, während gleichzeitig Zweifel an der Legitimität des Verfassungsschutzes gesät werden sollen.
Das Papier, das offenbar von Ulrich Novak für die „COSCO media & Partner“ verfasst wurde, zitiert auch den rechtsextremen Verleger Götz Kubitschek mit der Behauptung, der Verfassungsschutz werde von den etablierten Parteien zu politischen Zwecken gegen die AfD eingesetzt. Er stellt die Behörde als mögliches „Herrschaftsinstrument“ dar.
Rund 16.000 Euro zahlte die AfD internen Unterlagen zufolge für die Konzeptentwicklung an Novak, der mindestens bis 2024 für das rechtsextreme Magazin „Freilich“ schrieb und in der vom Verfassungsschutz beobachteten Burschenschaft Danubia München aktiv ist.
In einem anderen Papier formuliert Novak eine neue Strategie, sie besteht aus dem Vierklang: „Aufklären“, „Spaß haben“, „Kuscheln“ und „Kämpfen“. Nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die Bundespartei im Januar 2019 als „Prüffall“ eingestuft hat, will Novak, dass die Partei den Begriff entdämonisiert, wie er sagt. Die Narrative aus diesen Strategiepapieren verfolgt die AfD bis heute.
Die jetzige Parteichefin Alice Weidel behauptete erst im August dieses Jahres in einem Interview, der Verfassungsschutz werde zur „Beobachtung und Unterdrückung der politischen Opposition“ eingesetzt.
Mal Parteiausschluss, mal nicht: Wie die AfD mit Extremisten in den eigenen Reihen umgeht
Für ein mögliches Verbotsverfahren ist entscheidend, wie die AfD auf verfassungsfeindliche Vorfälle in den eigenen Reihen reagiert, etwa auf NS-Symbolik oder eine Nähe zu rechtsextremen Gruppen wie den Identitären. Distanziert sie sich und greift durch, bis hin zum Parteiausschluss? Oder duldet sie solche Vorfälle? Davon kann abhängen, ob das Verhalten Einzelner der Partei als Ganzes zugerechnet wird und wie ihre Ausrichtung insgesamt zu beurteilen ist.
Das Datenleck enthält ein paar Fälle, in denen die Partei zügig reagiert: Sie geht Hinweisen auf Verfehlungen nach und schließt in besonders schweren Fällen Mitglieder aus. So soll ein AfD-Mitglied im Kreisverband Bottrop, im März 2025 an einem Wahlkampfstand eine Hakenkreuz-Flagge angeboten haben und deshalb aus der Partei ausgeschlossen werden. Ein weiteres Partei-Mitglied aus Rostock soll im April 2026 eine Fahne in seinem Whatsapp-Status gezeigt haben, auf der ein Hakenkreuz und die NSDAP-Parole „Deutschland Erwache“ zu sehen waren. Auch er soll die AfD verlassen.
Und dann sind da noch Fälle, die offenbar nicht vor einem Parteischiedsgericht landen. Im September 2024 etwa, so geht es aus dem AfD-Leak hervor, wurde der AfD-Vorstand in Nordrhein-Westfalen über Neonazi-Umtriebe eines Funktionärs aus einem Stadtverband informiert. Ein Hinweisgeber warnte, der Mann sei mit verfassungsfeindlichen Gruppen vernetzt, was der AfD schaden könnte.
Er soll der E-Mail zufolge bei der Revolte Rheinland, einer fast personengleichen Neugründung der Identitären Bewegung Rheinland, aktiv sein. Die Revolte Rheinland war eine seit Ende 2021 aktive Gruppierung im Umfeld der Identitären Bewegung. Der Mann soll heute noch für die AfD aktiv sein.
Die AfD wollte sich auf Anfrage nicht zu den Inhalten der E-Mails äußern.
Neuer Wind: Höcke will Unvereinbarkeitsliste aufweichen

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Im Umgang mit dem Verfassungsschutz könnte die AfD künftig einen anderen Kurs einschlagen. Seit Juli ist im Bundesvorstand Stefan Möller für den Umgang mit dem Verfassungsschutz zuständig. Der stellvertretende Vorsitzende der Thüringer AfD gilt als engster Vertrauter von Björn Höcke. Sein Vorgänger auf dem Posten hatte noch auf Vorsicht gesetzt und wiederholt Parteiausschlussverfahren gegen radikale Mitglieder vorangetrieben. Möller dagegen will sich von der Behörde nicht in die Partei hineinreden lassen: Er setzt auf Geschlossenheit statt Selbstkorrektur.
Passend dazu brachte Möllers Vertrauter, Thüringens AfD-Chef Höcke, auf dem vergangenen Parteitag einen Antrag ein, die Unvereinbarkeitsliste der AfD zu überarbeiten, sprich: aufzuweichen. Abgestimmt wurde darüber nicht, aber Parteichefin Alice Weidel versprach, der Bundesvorstand werde sich der Sache annehmen.
Redaktion: Martin Murphy
Faktencheck: Martin Böhmer
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