Was, wenn der Wasserhahn trocken bleibt?

Unsere aktuelle Recherche zeigt: Kommunen haben oft keinen Notfallplan für Trinkwasserversorgung im Katastrophenfall.

Teaser Bild des CORRECTIV Spotlight Newsletters
Autor Bild Anette Dowideit

Liebe Leserinnen und Leser, 

fühlen Sie sich auch so peinlich berührt wie ich, wenn es ums Thema Krisenvorsorge geht? Es begegnen einem ja immer mal wieder diese Medienberichte darüber, was man so alles im Keller oder Vorratsschrank stehen haben sollte, für den abstrakten Fall eines Katastrophenfalls. Die offizielle Empfehlung des Bundesamts für Katastrophenschutz besagt: Pro Person und Tag sollte man zwei Liter Trinkwasser zu Hause haben, und das am besten für zehn Tage.

Uff. In meinem Fall würde das bedeuten, wir müssten 100 Liter Wasser zu Hause lagern. Ich wüsste schon gar nicht, wo Platz dafür sein sollte. Also schiebe ich das unangenehme Thema lieber ganz weit in den Hinterkopf – und hoffe darauf, dass ich im Ernstfall ja sicher einfach in den nächsten Supermarkt gehen könnte. Das aber ist kein ganz verlässlicher Plan. Warum nicht, steht in unserer heute veröffentlichten Recherche – und im Thema des Tages. 

Und wir haben noch eine Story veröffentlicht – die vor allem in Journalistenkreisen schon für Aufregung sorgt: Aus dem Datenleck bei der AfD geht hervor, dass die Partei viele Presseausweise von Journalistinnen und Journalisten öffentlich einsehbar gespeichert hatte. Das ist ein Problem für die Sicherheit der Betroffenen – denn auf Presseausweisen müssen die Privatadressen der Reporter stehen. Gerade jene, die über die AfD berichten, müssen aber besonders um ihre Sicherheit fürchten.

Unsere Recherche hat jetzt schon eine Debatte ausgelöst: Mehrere Journalistenverbände fordern nun einen besseren Schutz der Privatadressen von Journalistinnen und Journalisten.

Und was sind die Themen, die Sie gerade besonders umtreiben? Schreiben Sie mir: anette.dowideit@correctiv.org.

Thema des Tages: Was, wenn der Wasserhahn trocken bleibt?

Der Tag auf einen Blick: Das Wichtigste

Neueste CORRECTIV-Recherchen: AfD speicherte Daten von hunderten Journalisten öffentlich

Fun Facts – der satirische Blick auf die Nachrichtenlage: Warum die Medizin so wenig über Frauen weiß

Leserfrage der Woche: Warum werden die Verdächtigen der Nord-Stream-Sprengung nicht vor dem Internationalen Strafgerichtshof oder dem Bundesgerichtshof angeklagt?

Faktencheck: Ukraine reicher als Deutschland: Keine Belege für angebliches Schröder-Zitat

Gute Sache(n): Handyverbot in sardinischen Restaurants • Erklärt: Wie digital abhängig ist Deutschland? • Norwegen zeigt seine schönsten Toiletten

CORRECTIV ganz persönlich: Wie schwer kann es sein, rechtswidrige Inhalte auf Facebook zu verbannen?

Grafik des Tages: In diesen Gebieten geht die Suche nach dem Atommüllendlager weiter

Wir hatten kürzlich Leserinnen und Leser befragt, ob sie Wasser und Essen zu Hause bevorraten. Ergebnis: Nur rund jeder achte Befragte gab an, ausreichend Trinkwasser für mindestens zehn Tage zu Hause zu haben. 

Ob man privat und persönlich für einen Krisenfall vorsorgt, ist das Eine. Das andere ist die Frage: Kommt der Staat seiner Verantwortung nach, uns Bürgerinnen und Bürger im Katastrophenfall ausreichend zu versorgen? Das Trinkwasser ist dabei ein ganz zentraler Punkt – denn Wassermangel ist deutlich gefährlicher als Mangel an Essen oder Strom. 

Wir haben daher alle 401 Landkreise gefragt: Wie gut sind sie für den Fall vorbereitet, dass das Trinkwasser ausfällt? Hier können Sie den kompletten Report lesen, und in der Tabelle auch nach Ihrem eigenen Landkreis suchen.

Nur wenige der befragten Landkreise und Städte konnten sagen, wie viele Menschen sie im Ernstfall mit Trinkwasser versorgen könnten.

Erstmal einen Schritt zurück:
Falls Sie sich jetzt fragen, was für eine Katastrophe das denn überhaupt sein sollte, durch die wir von einem Tag auf den anderen plötzlich nicht mehr mit Trinkwasser versorgt wären: Das ist wahrscheinlicher, als Sie vielleicht annehmen.

Es geht nämlich nicht nur um den unwahrscheinlichen Fall, dass Wladimir Putin seine Armee in Deutschland einmarschieren lassen sollte. Sondern viel eher um Naturkatastrophen: Überschwemmungen durch Starkregen können die Trinkwasserversorgung in Windeseile abschneiden; Stromausfälle können dafür sorgen, dass Wasser nicht mehr in Leitungen gepumpt werden kann. Das wäre dann vor allem ein Problem für alte Menschen, die allein in ihren Wohnungen leben.

Was sagen die Landkreise zu ihrer Vorbereitung?
Von den 401 Landkreisen Deutschlands haben uns 266 geantwortet. Davon gaben zwar 203 an, einen Krisenplan zu haben – nur 106 sagen aber, dass sie diesen auch umgesetzt haben.

Konkret zum Trinkwasser:
Nur rund 15 Prozent der Kreise und kreisfreien Städte, die unseren Fragenkatalog beantwortet haben, sagen, dass sie Anlagen zur Trinkwassernotversorgung haben. 

Etwa drei Prozent sagen, sie hätten keine solche Anlage oder wüssten es nicht. 

Elf Prozent verweisen auf andere Ämter oder Versorger. Auch die Kapazitäten bleiben meist unklar: Weniger als zehn Prozent gaben auf unsere Fragen hin an, wie viele Menschen versorgt werden könnten. Davon können nur rund drei Viertel im Ernstfall mehr als 50 Prozent ihrer Einwohnerinnen und Einwohner versorgen.

Was die Verantwortlichen in den Landkreisen erwarten:
Wir von CORRECTIV beobachten schon seit einiger Zeit, ob die deutschen Kommunen und Landkreise überhaupt auf dem Schirm haben, dass vor allem Naturkatastrophen zunehmen – und dass sie sich dagegen wappnen müssen. 

Das erste Mal fragten wir 2023 bei den Landkreisen an, ob sie wegen des Klimawandels mit zunehmenden Überschwemmungen und Starkregen rechnen, jetzt stellten wir die Fragen noch mal. Immerhin: Ein größerer Teil der Befragten rechnet mittlerweile mit solchen Ereignissen. Alle Details dazu stehen in unserem ausführlichen Text.

Bundessprecher von „Gen Z regelt“ tritt zurück 
Gianni Matheja, Bundessprecher der Organisation „Gen Z regelt“, ist aus Sorge vor gewaltsamen Protesten zurückgetreten. Er erklärte, verschiedene Gruppen hätten sich angeschlossen, deren Ziele die Bewegung spalten könnten. Auch die Bundesschülerkonferenz distanziert sich von den Protesten und plant eine eigene Demonstration. Für den kommenden Samstag ruft „Gen Z regelt“ bundesweit zu Protesten auf – für mehr Klimaschutz, gegen steigende Lebenshaltungskosten und die Wehrpflicht. Gewalt lehnt die Organisation nach eigener Aussage ab. 
sueddeutsche.de / zeit.de

Spanien nach Zugunglück: Proteste vor Verkehrsministerium
Nach dem Zugunglück am Mittwochmorgen in Spanien suchen Rettungskräfte weiter nach Opfern. Mindestens 68 Menschen starben, viele wurden verletzt, als zwei Hochgeschwindigkeitszüge kollidierten. In Madrid eskalierten vor dem Verkehrsministerium Proteste. Rechtsextreme Gruppen machen Ministerpräsident Pedro Sánchez für das Unglück verantwortlich. Verkehrsminister Óscar Puente deutete menschliches Versagen als mögliche Ursache an. 
spiegel.de

EZB-Präsidentin Lagarde tritt vorzeitig zurück
Christine Lagarde, Präsidentin der Europäischen Zentralbank (EZB), wird ihr Amt im Februar 2027 niederlegen – acht Monate vor Ablauf ihrer regulären Amtszeit.  Der Hintergrund ist die Präsidentschaftswahl in Frankreich im kommenden Mai. Dort führt die Rechtspopulistin Marine Le Pen die Umfragen an. Ein möglicher Sieg könnte die Wahl einer Nachfolge an der EZB-Spitze erschweren. Lagardes vorzeitiger Rückzug ermöglicht es, die Neubesetzung vorab zu regeln.
n-tv.de

presse presseausweis Bildverwendung nur mit Urhebervermerk: Harald Richter/Shotshop/picture alliance. Keine Exlusivverkäufe möglich.

AfD speicherte Daten von hunderten Journalisten öffentlich
Die AfD hatte Fotos von Presseausweisen öffentlich zugänglich direkt auf ihrer Homepage gespeichert, das geht aus dem AfD-Leak hervor. Erst auf CORRECTIV-Nachfrage wurden die sensiblen Daten gelöscht. Journalisten-Verbände sehen darin erhebliche Datenschutz-Verstöße und Gefahren für Medienschaffende.
correctiv.org

Symbolbild Leserfrage der Woche

Angelika G. fragt: Warum werden die Verdächtigen der Nord-Stream-Sprengung nicht vor dem Internationalen Strafgerichtshof oder dem Bundesgerichtshof angeklagt? 

Im Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg hat diesen Monat der Prozess zur Nord-Stream-Sprengung begonnen – einer der bedeutendsten der letzten Jahre. Der ukrainische Staatsbürger Serhii K. steht unter anderem wegen des Verdachts auf Kriegsverbrechen vor Gericht. 2022 sprengte eine Gruppe nahe der Insel Bornholm Löcher in die Nord-Stream-Pipelines. Doch warum befasst sich ein Hamburger Gericht mit dem Fall, obwohl Bornholm zu Dänemark gehört? Wäre nicht eher der Bundesgerichtshof oder der Internationale Strafgerichtshof zuständig? Wir haben beim Hanseatischen Oberlandesgericht nachgefragt. 

Eine Sprecherin des Gerichts erklärte uns die Hintergründe: Die Nord-Stream-Pipelines landeten in Mecklenburg-Vorpommern an, die Tat hatte damit unmittelbare Auswirkungen auf deutsches Hoheitsgebiet und deutsche Infrastruktur. Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern hat allerdings mit Hamburg einen Staatsvertrag geschlossen. Dieser regelt, dass Staatsschutzdelikte, die in Mecklenburg-Vorpommern begangen werden, in Hamburg verhandelt werden. Der Grund: Nicht jedes Bundesland verfügt über einen Staatsschutzsenat – also Richterinnen und Richter, die auf Fälle wie Kriegsverbrechen spezialisiert sind. 

Warum der Fall nicht vor dem Bundesgerichtshof landet, liegt daran, dass dieser grundsätzlich nicht erstinstanzlich als sogenanntes Tatsachengericht verhandelt. Ähnlich verhält es sich mit dem Internationalen Strafgerichtshof: Er greift nur ein, wenn nationale Gerichte die Tat nicht selbst verhandeln. 

Wir von CORRECTIV verfolgen den Prozess weiter. Zuletzt berichtete meine Kollegin Silvia Stöber, dass das russisch kontrollierte Unternehmen Nord Stream Zugang zu sensiblen Daten hatte.
correctiv.org

Gerhard Schröder auf einer Veranstaltung im Oktober 2026.
Altkanzler Gerhard Schröder im Oktober 2026. Ein Zitat zur Ukraine, das ihm online zugeschrieben wird, ist unbelegt. (Symbolbild: Johannes Neudecker / DPA / Picture Alliance)

So geht’s auch 
In mehreren Restaurants auf Sardinien gilt jetzt ein Handyverbot am Tisch. Damit wollen die Betreibenden Gespräche fördern und die Gewohnheit durchbrechen, während des Essens das Smartphone zu benutzen. Zum Pilotprojekt gehören 15 Restaurants. Nach der Testphase wird geprüft, ob weitere Schritte folgen. 
watson.de

Endlich verständlich 
Europa wird immer abhängiger von digitalen Diensten aus Drittstaaten. Eine Langzeitstudie zeigt, dass sich die Lage im letzten Jahrzehnt verschärft hat – während China und die USA fast vollständig unabhängig agieren. Was das bedeutet und wie ernst die Lage ist, analysiert die Taz. 
taz.de

Fundstück 
Die norwegische Tourismusorganisation Visit Norway reagiert mit Humor auf Donald Trumps Beleidigung, Norwegen sei ein „Scheißhaus-Land“. Sie präsentiert auf ihrer Webseite die schönsten Toiletten des Landes – einige mit anspruchsvollem Design und Blick auf Fjorde, Flüsse oder andere Panoramen. Trump hatte Norwegen am Sonntag beschimpft, nachdem er erneut keinen Nobelpreis erhalten hatte.
zdfheute.de / visitnorway.com


Wie schwer kann es sein, rechtswidrige Inhalte auf Facebook zu verbannen? Wenn Sie jetzt denken, eine Meldung an den Facebook-Konzern Meta reiche aus, muss ich Sie leider enttäuschen.

Vielleicht haben Sie Glück und Meta löscht tatsächlich den von Ihnen gemeldeten Beitrag – etwa einen Deepfake oder ein Falschzitat. Pech haben Sie allerdings, wenn der Beitrag mehrfach auf Social Media kursiert. Denn darum wird sich Meta in der Regel nicht kümmern – außer Sie melden jede einzelne URL. 

Schuld daran ist das sogenannte Haftungsprivileg, eine etwa 20 Jahre alte Regelung, die es aus der E-Commerce-Richtlinie in den Digital Services Act (DSA) geschafft hat. 

Etwas daran ändern könnten Grünen-Politikerin Renate Künast mit der Organisation HateAid und Anwalt Chan-jo Jun. Sie führen seit Jahren einen Rechtsstreit gegen Meta wegen der Verbreitung eines Falschzitats. 

Zwar hat der Bundesgerichtshof das Verfahren am Dienstag ausgesetzt, bis der Europäische Gerichtshof dazu bestimmte Rechtsfragen beantwortet hat – und das könnte jetzt wieder Jahre dauern – doch es ist die Chance auf ein Grundsatzurteil, das Social-Media-Giganten stärker in Verantwortung nimmt und Betroffenen zugutekommt. So müsste Meta vielleicht künftig doch in bestimmten Fällen die massenhafte Verbreitung rechtswidriger Inhalte unterbinden. Ich bin gespannt.

An der heutigen Ausgabe haben mitgewirkt: Karolin Arnold, Tristan Devigne, Till Eckert und Sebastian Haupt.