Auch diesmal erschien der Angeklagte Serhii K. mit einem Lächeln im Gerichtssaal. Wie beim Prozessauftakt vor zwei Wochen salutierte er in Richtung der Zuschauerbänke, die erneut gut besucht waren. Vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg muss sich der 50-jährige Ukrainer wegen der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee vor vier Jahren verantworten.
Serhii K. soll als damaliger Angehöriger einer Spezialeinheit der ukrainischen Streitkräfte eine Gruppe angeführt haben. Die sieben Personen sollen von Bord des Schiffs „Andromeda“ aus die Pipeline-Röhren mit Sprengstoff bestückt und per Zeitzünder zur Explosion gebracht haben.
Die Betreiber der beiden Pipelines, die Nord Stream AG und die Nord Stream AG 2, verlangen Schadenersatz von Serhii K. Das war ein Thema des zweiten Verhandlungstages.
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Die Betreibergesellschaften stehen als Töchter des russischen Staatskonzerns Gazprom in Verbindung mit der Führung in Moskau: Die Nord Stream 2 AG gehört Gazprom zu 100 Prozent und die Nord Stream AG zu 51 Prozent.
Zwei Anwälte vertreten die Nord Stream AGs im Gerichtssaal. Sie sitzen auf der Anklagebank neben den Staatsanwälten der Bundesanwaltschaft.
50.000 Euro als „maßvoller Teilbetrag“
Von Serhii K. fordern sie Schadensersatz in Höhe von 50.000 Euro. Dabei handele es sich um einen „maßvollen Teilbetrag“ der Gesamtschadenssumme, die sie auf mehr als eine halbe Milliarde Euro beziffern. Man wolle eine wirtschaftliche Überforderung des Angeklagten vermeiden und das Strafverfahren nicht durch eine aufwändige Beweisführung zur genauen Schadenssumme belasten.
Dazu stellten die Anwälte einen sogenannten Adhäsionsantrag. Mittels eines Adhäsionsverfahrens können Geschädigte in einem Strafprozess zivilrechtliche Ansprüche wie eben Schadenersatz geltend machen. Das kann eine Klage vor einem Zivilgericht ersparen.
Keine Zulassung als Nebenkläger
Zuvor waren die Nord-Stream-Anwälte mit einem Antrag gescheitert, als Nebenkläger im Prozess aufzutreten. Sie wollten geltend machen, dass die Betreibergesellschaften einen existenziellen Schaden erlitten hätten. Doch dem folgten die Richter nicht.
Blieb also der Adhäsionsantrag. Dieser ermöglicht weniger Einflussnahme auf das Prozessgeschehen. Aber die Anwälte können Fragen und Anträge im Rahmen ihrer Schadenersatzforderungen stellen und Einsicht in die Ermittlungsakten fordern.
Akteneinsicht genommen
Ermittlungsakten enthalten sensible Angaben nicht nur zu den Erkenntnissen hinsichtlich der Tat, sondern auch zu Angeklagten und deren Umfeld, dazu zählen Wohnorte oder Passdaten.
Wie nun bekannt wurde, gewährte die Bundesanwaltschaft als Anklagebehörde den anwaltlichen Vertretern der Nord-Stream-Betreiber bereits Akteneinsicht. Zuerst berichtete das Magazin Stern darüber. Verteidiger-Anwalt Nicola Canestrini bestätigte dies gegenüber CORRECTIV. Unklar sei noch, wann und in welchem Umfang Akteneinsicht gewährt wurde.
Gefährdung des Mandanten und seiner Familie
Dies sorgt auf Verteidiger-Seite umso mehr für Kritik, als Canestrini Akteneinsicht verwehrt worden sei, als es um die Auslieferung seines Mandanten Serhii K. von Italien nach Deutschland ging: „Die Verteidigung in Italien hatte während des Übergabeverfahrens keinen Zugang zu den Ermittlungsakten“, sagte Canestrini während seiner Eröffnungsrede am ersten Verhandlungstag. Dies sei auch den zuständigen Gerichten in Italien verwehrt worden.
Canestrinis Verteidiger-Kollege Jes Meyer-Lohkamp verwies in seiner Eröffnungsrede am 14. Oktober wiederum auf die Gefährdungslage für seinen Mandanten und dessen Familie. Er erklärte: Seit dem „Tiergartenmord“ 2019 in Berlin sei klar: Von anderen Staaten veranlasste Ermordungen auf deutschem Boden seien keine theoretische Möglichkeit. Die Furcht vor Vergeltung dürfe man nicht als unbeachtlich abtun.
Anwalt Meyer-Lohkamp erklärte zudem mit Blick auf die Anwesenheit der Nord-Stream-Anwälte, dass eine russische Interessenvertretung nicht Teil des Strafverfahrens gegen seinen Mandanten sein dürfe. Ein Strafprozess gegen einen ukrainischen Soldaten sei nicht der geeignete Ort zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
Richter prüfen Antrag
Die Vorsitzende Richterin Anne Meier-Göring äußerte sich nun am zweiten Verhandlungstag zum Adhäsionsantrag der Nord-Stream-Anwälte: Sie nannte mehrere Gründe, warum dieser Antrag nach vorläufiger Bewertung der Ermittlungsergebnisse und der Anklageschrift der Bundesanwaltschaft unzulässig sein könnte.
Der Anklage zufolge soll der Angeklagte als Soldat im Auftrag und mit Billigung staatlicher Stellen in der Ukraine tätig gewesen sein. In diesem Fall wäre er immun gegen zivilrechtliche Ansprüche wie Schadenersatzforderungen, so die Richterin.
Auch könnte die Schadenersatzforderung einen so hohen wirtschaftlichen Druck auf den Angeklagten ausüben, dass er sich neben der juristischen Abwehr dieser Forderung nicht mehr ausreichend gegen die anderen Anklage-Vorwürfe zur Wehr setzen könnte. Bisher hätten die Antragsteller nicht erklärt, ob sie es bei dem „maßvollen Beitrag“ von 50.000 Euro belassen wollten.
Viele Staaten betroffen
Außerdem seien die Forderungen sehr komplex, weil mehrere Staaten involviert seien – diejenigen, durch deren Wirtschaftszonen die Pipelines führen, daneben Russland, die Ukraine, Deutschland und die Schweiz als Standort der Betreibergesellschaften. Dem Gericht werde es voraussichtlich nicht möglich sein, das Zivilrecht all dieser betroffenen Länder zu prüfen und in eine Entscheidung einfließen zu lassen.
Richterin Meier-Göring gab den anwaltlichen Vertretern der Nord Stream AGs bis zum 10. November Zeit für eine Stellungnahme. Danach ist mit einer Entscheidung des Gerichts zu rechnen, ob die Anwälte weiterhin auf der Anklagebank präsent sein dürfen.
Bereits mit Forderung auf Entschädigung gescheitert
Eine Rolle bei der Bewertung der Schadenersatzforderungen könnte auch spielen, dass die Betreibergesellschaften damit gescheitert sind, von den Versicherern der Pipelines Entschädigungszahlungen einzufordern.
Eine Richterin am High Court in London hatte im Juli 2026 entschieden, dass die Versicherer der Forderung nach Zahlung von 580 Millionen Euro nicht nachkommen müssen. Zur Begründung erklärte das Gericht, die Sabotage der Pipelines sei eine Folge des Krieges gegen die Ukraine. Schäden in Verbindung mit Kriegen seien nicht im Versicherungsschutz inbegriffen gewesen.
Redigatur und Facktencheck: Miriam Lenz
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