Bildung

Trotz Geld vom Bund bekommen arme Kinder nur schwer Nachhilfe

Kinder aus armen Familien haben über das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes Anspruch auf Nachhilfe. Doch das funktioniert vielerorts nicht. Kommunen führen eigene Regeln ein, Familien müssen komplizierte Anträge stellen.

von Miriam Lenz, Lea Messerschmidt

Ein Kind löst Rechenaufgaben. Eine erwachsene Person sitzt daneben.
Viele Kinder brauchen Nachhilfe. Über das Bildungs- und Teilhabepaket zahlt der Staat Kindern aus armen Familien diese Lernförderung. Doch die Leistung kommt bei vielen Kindern nicht an. (Symbolbild) Foto: Christin Klose / Picture Alliance

Mehr als in anderen Ländern entscheidet in Deutschland die soziale Herkunft darüber, was Schülerinnen und Schüler können. In der aktuellen PISA-Studie beträgt der Leistungsunterschied zwischen begünstigten und benachteiligten Kindern in naturwissenschaftlichen Fächern in Deutschland 125 Punkte. Im internationalen Durchschnitt ist der Unterschied deutlich geringer: 85 Punkte.

Der deutsche Staat versucht seit Jahren, Kinder aus armen Familien gezielt zu unterstützen. Dafür zahlt der Bund ihnen unter bestimmten Bedingungen Nachhilfe. Recherchen von CORRECTIV zeigen jedoch: Die Nachhilfe kommt nicht zuverlässig bei den Kindern an. Wie viele Kinder Nachhilfe erhalten, unterscheidet sich stark zwischen einzelnen Kommunen. Mancherorts bekommen Kinder und Jugendliche keine Nachhilfe, wenn sie unentschuldigt fehlen oder sich im Unterricht schlecht benehmen. Außerdem gibt es keine bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards für die Nachhilfeanbieter und wie sie arbeiten, kontrolliert der Staat kaum.

Das Bildungs- und Teilhabepaket

Die geförderte Nachhilfe, offiziell Lernförderung, gehört zum Bildungs- und Teilhabepaket. Damit will der Bund seit 2011 Kinder und Jugendliche aus Familien, die Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Wohngeld beziehen, auf ihrem Bildungsweg unterstützen. Neben Nachhilfe können berechtigte Familien zum Beispiel beantragen, dass der Staat die Kosten für eine Klassenfahrt oder das Mittagessen in der Schulmensa übernimmt. Daneben gibt es für berechtigte Kinder monatlich 15 Euro Zuschuss für soziale Teilhabe – also zum Beispiel für Sportkurse oder Musikunterricht.

Leistungen kommen nicht an

Es gibt keine Daten, wie viele Kinder und Jugendliche in Deutschland überhaupt Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets haben. Die aussagekräftigsten Daten stammen von der Bundesagentur für Arbeit und beziehen sich auf Kinder aus Familien, die Grundsicherung erhalten. Diese Daten legen nahe, dass die staatlich geförderte Nachhilfe kaum bei armen Kindern ankommt.

CORRECTIV hat für das Jahr 2025 Daten der Bundesagentur für Arbeit für alle Kreise und kreisfreien Städte in Deutschland ausgewertet und verglichen, wie viele Kinder im Alter von sechs bis unter 15 Jahren aus Familien, die Grundsicherung für Arbeitssuchende beziehen, Nachhilfe über das Bildungs- und Teilhabepaket bezahlt bekommen.

In mehr als der Hälfte der Kreise und kreisfreien Städte in Deutschland bekommen weniger als drei Prozent der Kinder zwischen sechs und unter 15 Jahren aus Familien, die Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen, Nachhilfe bezahlt. In Berlin ist die Quote am höchsten – hier bekommen 87 Prozent der Kinder Nachhilfe bezahlt, die berechtigt sind für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.

Nicht jeder Schüler, dessen Eltern Grundsicherung beziehen, braucht Nachhilfe. Doch dass in mehr als der Hälfte der Kreise so wenige Kinder aus Familien, die Grundsicherung beziehen, Nachhilfe erhalten, erscheint fragwürdig.

„Der Bildungshintergrund der Eltern und die soziale Herkunft wirken sich auf den Bedarf an Lernförderung aus“, sagt die Soziologin Corinna Kleinert. „Der ist bei Kindern aus niedrigen sozialen Schichten deutlich höher als bei Kindern aus Akademikerhaushalten.“ Kleinert ist Professorin an der Universität Bamberg und am Leibniz-Institut für Bildungsverläufe und forscht seit Jahren zu Bildung und sozialer Ungleichheit.

Das Arbeitsministerium teilt auf Anfrage von CORRECTIV mit, dass die Aussagekraft der Quoten begrenzt sei: Die Umsetzung erfolge durch die zuständigen Kommunen und Länder, „deshalb unterscheiden sich Verwaltungsverfahren und Inanspruchnahme regional“. Der Bund habe keine Aufsichtsrechte.

Ungleiche Bedingungen

Das liegt am Aufbau des Bildungs- und Teilhabepakets: Das Geld und das Gesetz kommen zwar vom Bund, wie es umgesetzt werden soll, bleibt aber offen. Im Gesetz steht: Schülerinnen und Schüler bekommen die Lernförderung bezahlt, wenn „diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist“, um die wesentlichen schulischen Lernziele zu erreichen. Wann diese Kriterien zutreffen, müssen die Kommunen entscheiden. 2019 ergänzte der Bund nach Kritik, dass Kinder die Nachhilfe auch bezahlt bekommen, wenn sie nicht versetzungsgefährdet sind.

Die Bundesländer können die Kommunen entlasten, indem sie Richtlinien zur Umsetzung vorgeben. Auf Anfrage von CORRECTIV gibt allerdings nur die Hälfte der Länder an, solche Handreichungen zu haben.

Komplizierte Anträge

Kommunen entwickeln also ihre eigenen Regeln. Für betroffene Kinder und Jugendliche und ihre Familien bedeutet das, dass sie oft komplizierte Anträge stellen müssen. Je nach Bundesland und Kommune muss der betreffende Schüler zum Beispiel Zeugnisse einreichen und eine Lehrkraft muss begründen, warum das Kind Nachhilfe braucht.

Bund lässt Kommunen alleine

„Der Gesetzgeber macht es sich sehr einfach damit, die Leistung nur grob im Gesetz zu beschreiben und dann die Kommunen in die Verantwortung zu nehmen“, sagt der Sozialwissenschaftler Philipp Gräfe. Er hat die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets im Ruhrgebiet im Rahmen einer Studie der Ruhr-Universität Bochum untersucht.

Dabei hat er festgestellt: Nach welchen Regeln Nachhilfe genehmigt wird, unterscheidet sich stark zwischen den Kommunen – und sogar zwischen verschiedenen Ämtern derselben Stadt. Es komme dabei tatsächlich auch auf den einzelnen Sachbearbeiter an, sagt Gräfe: „Manche genehmigen, als würde das Geld ihnen persönlich gehören. Andere sind der Auffassung, dass Familien Hürden nehmen müssen, um überhaupt Sozialleistungen zu erhalten.“ Es gäbe natürlich auch Sachbearbeiter, die wüssten, dass die Leistung den Kindern zusteht und dementsprechend genehmigen würden.

Wer unentschuldigt fehlt, bekommt schwer Nachhilfe

Manche Ämter lehnen Nachhilfe ab, wenn der betreffende Schüler unentschuldigt gefehlt oder sich in der Schule schlecht benommen hat, wie Recherchen von CORRECTIV zeigen. Antje Funcke hält das für kontraproduktiv. Sie ist Expertin für Familienpolitik bei der Bertelsmann Stiftung und hat untersucht, wie das Bildungs- und Teilhabepaket wirkt. „Unsere Verantwortung ist es, die Türen aufzumachen.“ Gerade bei Kindern und Jugendlichen, die unentschuldigte Fehlstunden haben, wäre es Funcke zufolge wichtig, sie durch Lernförderung wieder abzuholen, damit sie nicht die Schule abbrechen.

Nachhilfe mit der Stoppuhr

Ein weiteres Problem: Manche Kommunen gewähren für maximal zwei Fächer Nachhilfe oder schränken ein, wie lange eine Schülerin maximal Nachhilfe bezahlt bekommt. Laut der Studie der Ruhr-Universität Bochum beschränkt knapp ein Drittel der untersuchten Behörden im Ruhrgebiet die Dauer der Nachhilfe. In der Konsequenz bekommen Kinder weniger Nachhilfe als ihre Lehrkräfte für richtig halten.

„Wir haben eine Kommune gefunden, in der Eltern davon abgeraten wird, schon in der dritten Klasse Lernförderung zu beantragen, obwohl diese nötig wäre“, sagt der Sozialwissenschaftler Philipp Gräfe. Dort werde den Familien geraten, die Förderung für die vierte Klasse aufzubewahren, weil die Stadt keine zwei Jahre in Folge Nachhilfe fördere.

Beispiel Essen: Verschärfte Regeln

Ein aktuelles Beispiel aus Nordrhein-Westfalen: Die Stadt Essen hat ab dem Schuljahr 2026/27 ihre Vorgaben verschärft, in welchen Fällen Nachhilfe bewilligt wird. Das hat schwerwiegende Folgen für Essener Schülerinnen und Schüler aus armen Familien: Einem Schreiben des Jobcenters Essen zufolge nutzen bislang circa 40 Prozent der Kinder die Nachhilfe zwischen fünf und zehn Jahre lang. Die Stadt verkürzt die reguläre Förderdauer nun auf zwei aufeinanderfolgende Schuljahre. Zwar dürfen die Ämter den Familien im Einzelfall längere Förderung genehmigen, doch die Stadt betont auf CORRECTIV-Anfrage, dass die Nachhilfe die Schule ergänzen sollte und nicht „zu einer dauerhaft angelegten Nachhilfeleistung werden“ dürfe.

Antje Funcke von der Bertelsmann Stiftung sieht das kritisch. „Das Arbeiten mit Kindern erfordert Zeit“, sagt sie. „Dass sich die Lernförderung in der schulischen Leistung niederschlägt, passiert nicht innerhalb von ein paar Monaten.“

Kaum Qualitätskontrolle

Wie gut die Nachhilfe ist, die Kinder aus armen Familien über das Bildungs- und Teilhabepaket bezahlt bekommen, ist scheinbar oft Glückssache. Das Bundesgesetz schreibt keine Qualifikationen für Nachhilfelehrer vor – die Nachhilfe müsse nur „geeignet“ sein. Eine Anfrage von CORRECTIV zeigt, dass es in den meisten Bundesländern keine einheitlichen Standards für Nachhilfeanbieter im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets gibt. Bayern beispielsweise teilt auf Anfrage von CORRECTIV mit, dass die Schülerinnen und Schüler selbst überprüfen müssten, ob der Nachhilfeanbieter geeignet sei.

Expertin fordert Nachhilfe an Schulen

Antje Funcke fordert, dass das Bildungs- und Teilhabepaket so reformiert wird, dass die Lernförderung an der Schule stattfindet. So wie in Berlin, wo deutschlandweit prozentual die meisten Schülerinnen und Schüler aus Familien, die Grundsicherung beziehen, Nachhilfe vom Staat bezahlt bekommen. In Berlin sind die Schulen dafür verantwortlich, geeignete Nachhilfeanbieter zu finden. Die Nachhilfe findet in der Regel in den Räumen der Schule statt.

Funcke sieht den Bund in der Verantwortung, „das Bildungs- und Teilhabepaket so auszurichten, dass es auch wirklich bei den Kindern und Jugendlichen ankommt“.

Reform geplant

Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat im Juli dieses Jahres angekündigt, das Bildungs- und Teilhabepaket zu reformieren, „damit kein Jugendlicher ohne Schulabschluss bleibt“. Wie diese Reform genau aussehen wird, dazu äußert sich das Arbeitsministerium auf Anfrage von CORRECTIV nicht.

Faktencheck: Martin Böhmer, Alexandra Ringendahl, Rose Mintzer-Sweeney
Datenvisualisierung: Lea Messerschmidt, Philipp Waack, Rose Mintzer-Sweeney