Die Lüge des Ex-Papstes. Gutachten zum Missbrauch in der Kirche folgt Recherchen von CORRECTIV
Das Gutachten zum Missbrauch in der katholischen Kirche folgt in großen Teilen den jahrelangen Recherchen von CORRECTIV zum Fall H. und bestätigt die Verantwortung der Bischöfe bis zum Papst emeritus Benedikt XVI. Bei einem Bischof allerdings kommt das Gutachten zu einem anderen Schluss und einem milden Urteil.
Das Gutachten zum Missbrauch im Erzbistum München und Freising bestätigt wesentliche Teile der Recherche von CORRECTIV und Bayerischem Rundfunk (BR). Es räumt, gestützt auf die Aussagen eines neuen Zeugen, mit „einer Mär“ im Fall H. auf. Den Zeugen hatte CORRECTIV gefunden und über dessen Geschichte zusammen mit dem BR berichtet.
Das 1.800 Seiten starke Gutachten der Anwaltskanzlei Westphal Spilker Wastl beschreibt den sexuellen Missbrauch im Erzbistum München und Freising von 1945 bis 2019 und die Verantwortung der Bischöfe bis hoch zu Papst emeritus Benedikt XVI. Das Gutachten wurde im Auftrag des Erzbistums unter Kardinal Reinhard Marx erstellt und am Donnerstag der Öffentlichkeit vorgestellt.
Papst emeritus Benedikt XVI. hat sich in dem Gutachten in einen offensichtlichen Widerspruch verstrickt. Es geht darum, ob er als damaliger Erzbischof die Entscheidung mitgetragen hat, den pädokriminellen Priester H. in Bayern einzusetzen, obwohl der Kirche dessen frühere Missbrauchstaten bekannt waren.
Auf die Fragen der Kanzlei antwortete der emeritierte Papst Benedikt XVI., an einer Sitzung im Januar 1980 nicht teilgenommen zu haben. Aus dem Sitzungsprotokoll aber geht klar hervor, dass der damalige Erzbischof Joseph Ratzinger im Laufe dieser Sitzung zu anderen Themen sprach. Demnach müsste er dort gewesen sein.
In der Sitzung wurde beschlossen, Priester H. in der Gemeindearbeit einzusetzen, obwohl er zuvor Jungen in Essen missbraucht hatte. Der Fall H. ist der bekannteste Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche in Deutschland. Über 30 Jahre zog H. von Gemeinde zu Gemeinde und missbrauchte nunmehr mindestens 24 Kinder.
Der Papst und eine offensichtliche Lüge
Erst 2010 wurde der Priester aus dem Verkehr gezogen, nachdem die New York Times über die Verantwortung des deutschen Papstes für dessen Wiedereinsetzung berichtet hatte. Ratzinger sagt nun, er habe damals als Erzbischof von der Vorgeschichte des Priesters nichts gewusst und auch nicht an jener Sitzung teilgenommen.
Das Münchner Gutachten kommt zu einem anderen Schluss, gleichwohl entlastet es den emeritierten Papst: Die Anwälte werfen dem damaligen Erzbischof Ratzinger nur vage Versäumnisse vor: Sein Verhalten wird als ein „pflichtwidriges und/oder unangemessenes Vorgehen“ beschrieben.
Der Fall H. wird in dem Gutachten in einem Sonderband aufgearbeitet, der rund 350 Seiten umfasst. Die Ausführungen zu H. folgen und bestätigen in weiten Teilen die jahrelange Recherche von CORRECTIV zu der Verantwortung für die Taten von H. während seiner Tätigkeit in Bayern bis 2010.
Bei der Vorstellung des Gutachtens am Donnerstag sagte einer der Anwälte, das Gutachten räume mit der „Mär“ auf, H. habe vor allem im Bistum Essen Jungen missbraucht und sei dann nur einmal in Bayern straffällig geworden. Die Kirche hatte zunächst behauptet, nach einer strafrechtlichen Verurteilung von H. im Jahr 1986 habe dieser sich nichts mehr zu Schulden kommen lassen.
Das Gutachten bezieht sich nun auf den „glaubwürdigen“ Bericht eines neuen Zeugen, der von H. über mehrere Jahre bis 1994 in einer Gemeinde missbraucht wurde, in der H. unmittelbar nach dem Gerichtsprozess 1986 die Arbeit aufnahm.
Neuer Zeuge aus Garching führt zu Durchbruch bei Ermittlung
Der Zeuge tritt unter seinem Vornamen Stefan auf. Er hatte sich nach einer Recherche aus 2020 bei CORRECTIV gemeldet und über den jahrelangen Missbrauch von 1991 bis 1994 erzählt. Gemeinsam mit dem BR hat CORRECTIV über dessen Geschichte vor der Veröffentlichung des Gutachtens berichtet.
Es sei ein „Durchbruch in der Ermittlungsarbeit“ gewesen, dass zu einem „späteren Zeitpunkt weitere Zeitzeugen auf die Gutachter zugekommen sind“. Diese ließen den Fall des Priesters H., „in einem neuen Licht erscheinen“, heißt es in dem Gutachten. Die Anwälte äußern den Verdacht, dass der Priester mindestens bis 2008 „sexuell missbräuchlich wurde“.
Im Gutachten bestreitet H. den Missbrauch an dem neuen Zeugen. Die Münchner Anwälte halten die Aussage des Priesters nicht für glaubhaft.
Das Gutachten enthält auch Hinweise, dass es auch in dem ersten Einsatzort von H. in München zu Übergriffen gekommen sei.
Ein Bischof wird im Gutachten überraschend entlastet
In dem Gutachten wird auch die Rolle eines Bischofs ausführlich beschrieben, der als „Kontrollperson“ eingesetzt worden sei, und dessen Verstrickung in den Fall auch in der Recherche von CORRECTIV und BR beschrieben wird. Die Gutachter messen ihm allerdings keine Verantwortung zu.
Weihbischof Heinrich von Soden-Fraunhofen war ein Freund von Ratzinger aus frühen Zeiten, und er kannte wie kaum ein anderer im Erzbistum die Gefährlichkeit von H. Gemeinsam mit dem pädokriminellen Priester betreute er von 1993 bis 2000 die Gemeinde Garching und Engelsberg.
Erzbischof Friedrich Kardinal Wetter bestätigt in seinen Antworten zu dem Gutachten dessen Rolle als Aufpasser. Wetter hatte das Erzbistum 1982 von Ratzinger übernommen. Auf die Frage, warum H. nach seiner Verurteilung 1986 nahtlos wieder in die Gemeindearbeit eingesetzt wurde, teilte er mit: „Der Weihbischof, der an dem geplanten Einsatz Wohnung nahm, versicherte, die nötige Überwachung zu übernehmen.“
In der jahrelangen Phase der Überwachung „wurde in meiner Amtszeit nie eine Verfehlung gemeldet“. Der Weihbischof habe stattdessen nach München gemeldet, dass der Priester H. „eine sehr gute Ministrantenarbeit leiste“.
Auch ein weiterer Kirchenfunktionär in München, Generalvikar Gerhard Gruber, verließ sich, so das Gutachten, auf die Berichte des Aufpassers. Der Weihbischof habe zuvor sogar dafür geworben, H. wieder in die Gemeindearbeit einzusetzen und versprochen, dort hinzuziehen und ihn zu überwachen.
Obwohl aus der Gemeinde Warnsignale gekommen seien, habe der Weihbischof derartige Hinweise unterdrückt.
Gutachten wirft dem ehemaligen Erzbischof Wetter „Beihilfe zum sexuellen Missbrauch“ vor
Das Gutachten kommt im Hinblick auf den ehemaligen Erzbischof von München, Friedrich Wetter, und Vikar Gruber zu einem harten Schluss: Sie hätten „Beihilfe zum sexuellen Missbrauch“ geleistet, da sie den Pfarrer nach der Verurteilung wieder in die Gemeindearbeit geschickt hätten. Aber ausgerechnet bei dem Weihbischof von Soden-Fraunhofen ist das Gutachten überraschend milde: „Tatsächlich greifbare Nachweise für ein Fehlverhalten des Weihbischofs haben sich aus den Akten sowie den Befragungen von Zeitzeugen jedoch nicht ergeben“. Diese Schlussfolgerung widerspricht den in dem Gutachten selbst aufgeführten Fakten.
Nach Recherchen von CORRECTIV und BR hatte der Bischof aufkommende Gerüchte um H. in der Gemeinde aktiv unterdrückt und so dem Priester ermöglicht, später unbelastet weitere Jungen zu missbrauchen. Ein Zeuge für die Vertuschung aus unserer Recherche findet sich auch in dem Gutachten.
Der Kirchenrechtler Thomas Schüller von der Universität Münster forderte nach Veröffentlichung der Recherche, dass die Rolle des Aufpasser-Bischofs „Gegenstand einer innerkirchlichen Untersuchung werden“ müsse.
Besuch Kardinal Ratzingers nicht Gegenstand des Gutachtens
2020 hatte CORRECTIV zusammen mit ZDF-frontal exklusiv aufgedeckt, dass Kardinal Ratzinger die Gemeinde von H. im Jahr 2000 besucht hatte, um den damals erkrankten Weihbischof kurz vor dessen Tod zu besuchen.
H. hatte gegenüber der Gemeinde geprahlt, Ratzinger bei diesem Besuch getroffen zu haben und diese Behauptung zehn Jahre später im Bistum Essen wiederholt.
Die Münchner Anwälte fragten Ratzinger nach diesem Besuch in Garching. Dieser verwies darauf, dass er damals nicht mehr Erzbischof von München gewesen sei. Daher sei diese Frage nicht vom Gutachtenauftrag gedeckt. Gegenüber CORRECTIV und ZDF Frontal hatte er den Besuch bestätigen lassen, aber die Begegnung mit H. dementiert.
CORRECTIV berichtete bereits vor dem Gutachten, dass H. diesen Vorfall offenbar nutzte, um die Kirche unter Druck zu setzen, nachdem er 2010 in den Ruhestand versetzt wurde. Das bestätigt nun das Gutachten.
Demnach soll der Kirchenjurist Lorenz Wolf, den das Gutachten als „mächtigen Mann“ im Erzbistum München und Freising beschreibt, Sorge wegen einer möglichen Rache-Reaktion des H. gehabt haben: Der Priester könne sich „gegen seine Laisierung mit allen Mitteln wehren“, und er könne „den Papst nach einer autoritativen Entscheidung persönlich“ angehen.
Das Gutachten sieht Wolf auch hinter der „Strategie“, den deutschen Papst nach den Enthüllungen in der New York Times zu schützen. Das Gutachten geht mit Wolf hart ins Gericht. Es wirft dem Kirchenrechtler vor, im außergerichtlichen Verfahren gegen H. 2016 befangen gewesen zu sein und für ein mildes Urteil gesorgt zu haben. Der Kirchenjurist war dafür zuständig, das kircheninternes Verfahren gegen H. zu leiten. Wolf lässt die Feststellungen in dem Gutachten ausdrücklich durch Anwälte zurückweisen.
Gutachten lobt die Gemeindeaktion in Garching, die Aufklärung fordert
Das Gutachten erwähnt auch das „Engagement mehrerer aktiver Gemeindemitglieder” in der Gemeinde, in der Stefan missbraucht wurde. Sie setzen sich seit zwei Jahren für die Aufklärung der Fälle ein. Die „Gruppe Sauerteig“ hatte sich infolge der Recherche von CORRECTIV und ZDF-frontal 2020 zusammengeschlossen.
Das Gutachten nennt die Arbeit der Initiative beispielhaft für die Aufklärung auch in anderen Missbrauchsfällen in Deutschland. Auf Bitten der Gruppe besuchte der jetzige Erzbischof von München und Freising, Kardinal Reinhard Marx, die Gemeinde und bat um Entschuldigung. Das Münchner Gutachten entlastet den heutigen Erzbischof von München und Freising im Fall H. in wesentlichen Punkten.
Hintergrund zum Gutachten
Seit wann werden die Fälle von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche aufgearbeitet?
Die New York Times-Recherche legte damals die direkte Mitverantwortung des deutschen Papstes für die Wiedereinsetzung des Priesters H. offen, der vorher Kinder missbraucht hatte, was der Kirche bekannt war. In Studien und Untersuchungen versuchen die Bistümer und die deutsche Bischofskonferenz seither das Ausmaß und die Gründe für den Missbrauch aufzuklären. Am 20. Januar veröffentlicht die Münchner Anwaltskanzlei Kanzlei Westpfahl, Spilker, Wastl die Untersuchung zum sexuellen Missbrauch im Erzbistum München und Freising, die die Kirche in Auftrag gegeben hatte. Der Fall H. wird in dieser Studie eine zentrale Rolle einnehmen. Bis heute ist nicht über Entschädigungszahlungen für die tausenden Opfer des Missbrauchs in Deutschland entschieden.
Worum geht es in dem neuen Gutachten zu sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche?
Das Gutachten wurde am 20. Januar 2022 vorgestellt und veröffentlicht.
Welche Vorwürfe werden in dem Gutachten gegen den ehemaligen Papst Benedikt XVI. erhoben?