AfD-Spendenskandal

CORRECTIV-Recherche kostet die AfD 269.400 Euro

Verwaltungsgericht Berlin bestätigt: Die Wahlkampfhilfe aus der Schweiz für AfD-Chef Jörg Meuthen war eine illegale Parteispende. Damit verliert die AfD eine Klage gegen die Bundestagsverwaltung, die eine Strafzahlung gegen die Partei verhängt hatte. Auslöser für die Strafzahlung war eine Recherche von CORRECTIV und Frontal21.

von Marcus Bensmann , Justus von Daniels , Arne Steinberg

meuthen
AfD-Chef Meuthen sagte heute im Gericht über die Spendenaffäre aus, in die er verwickelt ist. Foto: Arne Steinberg (CORRECTIV)

Die AfD scheitert vor dem Verwaltungsgericht Berlin mit einer Klage gegen die Bundestagsverwaltung wegen einer illegalen Parteispende. Das Gericht entschied am Donnerstag, dass eine Werbekampagne für AfD-Chef Jörg Meuthen im Wert von rund 90.000 Euro eine illegale Parteispende war und damit die verhängte Strafzahlung durch die Bundestagsverwaltung über knapp 270.000 Euro rechtens ist. Bei einer illegalen Parteispende muss eine Partei die dreifache Höhe der Spende als Strafe zahlen. Mit den finanzierten Plakaten, Flyern und Inseraten sei „ausdrücklich für die AfD geworben worden“, schreibt der Gerichtssprecher in einer Mitteilung. Die Partei habe durch ihren Landessprecher „maßgeblichen Einfluss auf die Durchführung der Werbekampagne nehmen können”.

Die Strafzahlung der Bundestagsverwaltung ist eine direkte Folge einer Recherche von CORRECTIV und Frontal21 aus dem Jahr 2017. Sie zeigte, dass Parteichef Jörg Meuthen in umfangreiche Werbemaßnahmen der Schweizer Goal AG eingebunden war und eine Freistellungserklärung unterschrieben hatte. Eine solche Vereinbarung ermöglichte es der Werbefirma, Bilder von Meuthen zu nutzen. Diese hatte Plakate und Anzeigen für den Wahlkampf von Meuthen im Wert von über 90.000 Euro anfertigen lassen. Meuthen stritt eine Zusammenarbeit mit der Goal AG ab.

Aufgrund der Recherche überprüfte die Bundestagsverwaltung die Spende und bat die AfD, die Umstände aufzuklären. In der Folge übersandte die Partei eine Liste mit 10 Spendernamen, die sich später in großen Teilen als falsch herausstellte. Meuthen und die AfD vertreten bis heute den Standpunkt, dass es sich bei den Werbemaßnahmen aus der Schweiz nicht um eine Spende handelt.

Meuthen: „Vieles nicht mitgekriegt“

Über die Organisation des damaligen Wahlkampfs sagte Meuthen, dass diese „wie in einem Start-Up-Unternehmen“ wenig professionell verlaufen sei. Er berief sich auf die Unerfahrenheit der Partei und betonte, zu dieser Zeit „viel um die Ohren“ gehabt zu haben, weil er nebenbei noch als Studiendekan gearbeitet habe. Der Wahlkampf selbst sei eher „hemdsärmelig“ gewesen. Meuthen habe sich eher um die inhaltlichen Schwerpunkte gekümmert und seinen Wahlkampf mehr oder weniger selbst organisiert. In dieser Phase druckte die Schweizer Werbeagentur die Plakate und Anzeigen, auf denen neben Meuthens Konterfei und einem Slogan auch das AfD-Logo zu sehen gewesen waren.

Auf die Frage hin, ob er die Plakate in seinem Wahlkreis nicht wahrgenommen habe, entgegnete der Wirtschaftsprofessor Meuthen: „Ich habe vieles nicht mitgekriegt.“ Meuthen behauptet, erst später entdeckt zu haben, um welchen Wert es sich bei der Wahlkampfunterstützung gehandelt hatte – er sei „komplett baff“ gewesen.

Das Verwaltungsgericht Berlin sieht es als erwiesen an, dass die Werbemaßnahmen eine Parteispende waren, die die AfD erlangt habe. Meuthen sei als Landessprecher der Partei mit „Alleinvertretungsbefugnis“ ausgestattet gewesen. Die Spender seien zum damaligen Zeitpunkt für die AfD nicht erkennbar gewesen und damit „rechtswidrig“.

Offen bleibt, ob die AfD nun die wahren Namen der Spender nennen muss. Die Liste mit den falschen Namen, die sie als Nachweis bei der Bundestagsverwaltung eingereicht hatte, spielte in diesem Verfahren nur eine untergeordnete Rolle.

Das Gericht ließ wegen „der grundsätzlichen Bedeutung“ eine Berufung zu. Parteichef Meuthen kündigte schon morgens vor der Verhandlung an, im Zweifel in Berufung zu gehen. Die Parteispitze hat sich dazu noch nicht offiziell geäußert.

Weiterer Fall

Vor dem Verwaltungsgericht in Berlin liegt eine weitere Klage der AfD vor. Die Bundestagsverwaltung hatte auch wegen Spenden für Werbemaßnahmen aus der Schweiz im NRW- Wahlkampf 2017 für den heutigen Europa-Abgeordneten Guido Reil eine Strafzahlung in Höhe von 130.000 Euro verhängt. Auch die ging auf eine Recherche von CORRECTIV zurück. Der AfD-Politiker aus Essen hatte CORRECTIV erstmals mitgeteilt, wie die Goal AG ihn angerufen, und er eine Freistellungserklärung unterschrieben hatte. Reil berichtete, dass er auch die Parteifunktionäre in NRW über die Spende aus der Schweiz informiert habe. Für diese Klage steht beim Verwaltungsgericht noch kein Termin fest.