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„Der wird erschossen“: Verfahren gegen AfD-Politiker wegen Tötungsfantasien gegen Linke eingestellt

Ein bayerischer AfD-Kommunalpolitiker sprach bei einem „Bürgerdialog“ über das Erschießen von Linksextremisten. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen ein. Die Bundeswehr prüft nach Informationen von CORRECTIV disziplinarrechtliche Maßnahmen gegen den Berufssoldaten.

von Ulrich Kraetzer

„Mit einem gezielten Schuss“? Linksextremisten nutzten den G-20-Gipfel in Hamburg 2017 für Ausschreitungen Ein AfD-Funktionär fantasierte darüber, dass man die  Randalierer erschießen müsse. Foto: Christian Mang / picture alliance / SZ Photo
„Mit einem gezielten Schuss“? Linksextremisten nutzten den G-20-Gipfel in Hamburg 2017 für Ausschreitungen Ein AfD-Funktionär fantasierte darüber, dass man die Randalierer erschießen müsse. Foto: Christian Mang / picture alliance / SZ Photo

Die Äußerung fiel im Mai vergangenen Jahres bei einer als Bürgerdialog titulierten Veranstaltung der AfD im oberbayerischen Weilheim: Reno Schmidt, Berufssoldat und für die AfD Mitglied im Weilheimer Kommunalparlament (Stadtrat), sprach über die Ausschreitungen am Rande des G-20-Gipfels in Hamburg im Jahr 2017. Militante Linksextremisten hatten dabei in der Innenstadt randaliert, Geschäfte geplündert und Polizisten angegriffen.

Einem dieser Redaktion bekannten Audio-Mitschnitt zufolge verwies Schmidt darauf, dass Linksextremisten von einem Dach Gehwegplatten auf Einsatzkräfte geworfen hätten. Dann fuhr er fort: „Und ich habe es immer gesagt, und das meine ich ernst. Da gehe ich mit Waffengewalt gegen vor. Gegen sowas. Mord in Ausführung. Da würde ich ein MG (Anm. d. Red.: gemeint könnte ein Maschinengewehr gewesen sein) oder einen Scharfschützen aufs nächste Dach setzen und anrufen. Dreimal, viermal, fünfmal, in allen Sprachen. Und gucken wie sie reagieren.“

Nach einer kurzen unverständlichen Passage sagte Schmidt laut Mitschnitt: „Der wird erschossen, mit einem gezielten Schuss. Ich bin Soldat, nicht erschrecken. Ich denke da ein bisschen anders drüber.“ Er würde sich ansehen, wie die Masse reagiere. „Wenn sie weiter vorgehen, dann nehme ich die nächsten drei aus dem Weg.“ Der Staat lasse sich „von linken kaputten Leuten“ vorführen.

Der Polizei sind die Tötungsfantasien des AfD-Mannes bekannt

Über Schmidts Aussagen berichteten, unter Nennung seines vollen Namens, zuerst die Stuttgarter Zeitung und das Weilheimer Tagblatt. Der stellvertretende Leiter der Polizeiinspektion Weilheim bestätigte dem Weilheimer Tagblatt, dass der Polizei anonym ein Mitschnitt des AfD-Bürgerdialogs mit den Aussagen übermittelt worden sei.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft München II bestätigte auf Anfrage von CORRECTIV nun, gegen Schmidt ein Ermittlungsverfahren wegen „Störung des öffentlichen Friedens“ (Strafgesetzbuch §126)  eingeleitet zu haben. Für die Erfüllung dieses Straftatbestandes sei allerdings „das Androhen einer konkreten Straftat“ notwendig. „Die angezeigten eher hypothetischen Ausführungen überschreiten in dieser Hinsicht die Schwelle der Strafbarkeit nicht – so geschmacklos sie auch sein mögen“, sagte der Sprecher. Das Verfahren sei daher eingestellt worden.

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Der Straftatbestand der Volksverhetzung (§130) wiederum beziehe sich lediglich auf Straftaten gegen eine „ausreichend abgrenzbare Gruppe“, sagte der Sprecher. Ob dies im Falle von „Linksextremisten“ gegeben sei, erscheine „eher fraglich“. Strafrechtliche Folgen haben die öffentlich geäußerten  Tötungsfantasien für Reno Schmidt also nicht.

Der AfD-Funktionär dient als Bundeswehr-Soldat

Schmidt agiert im AfD-Kreisverband Weilheim-Schongau als Erster Stellvertretender Vorsitzender. Seine Mitgliedschaft im Weilheimer Stadtrat übt er ehrenamtlich aus. Hauptberuflich ist Schmidt am Standort Feldafing stationiert – als Soldat der Bundeswehr.

Für Schmidts Äußerungen beim AfD-Bürgerdialog interessierte sich laut Weilheimer Polizeiinspektion daher auch der Militärische Abschirmdienst (MAD). Dieser ist als Nachrichtendienst der Bundeswehr für die Extremismus-Bekämpfung innerhalb der Truppe zuständig. Die Bundeswehr prüft nach Informationen von CORRECTIV aus dem Umfeld der Streitkräfte die Einleitung disziplinarischer Maßnahmen gegen Schmidt.

Eine offizielle Bestätigung dafür gibt es nicht. Ein Sprecher des MAD sagte auf Anfrage lediglich, der MAD äußere sich grundsätzlich nicht zu „etwaigen Verdachtsfalloperationen“. Das Verteidigungsministerium verwies auf Datenschutz und Persönlichkeitsrechte und äußerte sich ebenfalls nicht zu dem Fall. Auskünfte über etwaige Disziplinarmaßnahmen oder eventuelle Ermittlungen gegen Soldatinnen und Soldaten dürften aufgrund der Wehrdisziplinarordnung „grundsätzlich nicht erteilt werden“.

Schmidt beließ eine Anfrage von CORRECTIV unbeantwortet.

Redigat und Faktencheck: Marius Münstermann