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AfD

Schiedsgericht-Urteil: Gewinn für das völkische Lager der AfD in NRW

Im Machtkampf der nordrhein-westfälischen AfD hat sich das völkische Lager durchgesetzt: Das Bundesschiedsgericht lässt den rechtsextremen Bundestagsabgeordneten Matthias Helferich in der Partei – auch Alice Weidel soll dabei eine Rolle gespielt haben.

Fortsetzung Aufstellungsparteitag der NRW-AfD
Dominiert das völkische Lager in NRW: Matthias Helferich (AfD). Bild: Fabian Strauch / picture alliance/dpa

Im Machtkampf in der nordrhein-westfälischen AfD gab es kurz vor dem Bundesparteitag in Erfurt eine wichtige Entscheidung: Der rechtsextreme Bundestagsabgeordnete Matthias Helferich darf in der Partei bleiben. Das hat das AfD-Bundesschiedsgericht am 26. Juni entschieden und das Urteil nun an die Parteimitglieder versendet. Das Papier liegt CORRECTIV vor. Die zuständigen Richter haben demnach entschieden, dass Helferich lediglich sechs Monate lang für Parteiämter gesperrt wird, aber ab sofort seine Mitgliedsrechte zurückbekommt.

Der Bundestagsabgeordnete aus Dortmund, der sich in einem Chat als das „freundliche Gesicht des NS“ (Nationalsozialismus) bezeichnete, steht für eine völkische, radikale Ausrichtung der Partei. Helferich fordert „millionenfache Remigration“, warnt vor der „ethnischen Wahl“, eine Chiffre für Überfremdung, und ist eng vernetzt mit dem Vorfeld der Partei wie dem rechtsextremen Aktivisten Martin Sellner. Auch mit der vom Landesverfassungsschutz beobachteten Parteijugend zeigt er sich oft.

Sellner vertritt ein völkisches Konzept der „Remigration“, das auch Staatsbürger im Fokus hat und damit verfassungswidrig ist. Die AfD hat offiziell zwar eine andere Definition für diesen völkischen Kampfbegriff, allerdings stehen viele AfDler Sellner und dessen Konzept nahe. Helferich gehört dazu.

Helferich darf in der AfD bleiben

Das Parteiausschlussverfahren von Matthias Helferich beschäftigt die Partei-Gerichte bereits seit zwei Jahren. Hinter dem jahrelangen Streit um seine Person verbirgt sich die Grundsatzfrage der AfD: Wie weit kann die Partei ihre völkische Agenda vorantreiben, ohne ein Verbotsverfahren zu riskieren?

Unterscheidung von Staatsbürgern anhand ethnischer Kategorien und Sellners Konzept der „Remigration”

Die Unterscheidung von Staatsbürgern in ethnischen Kategorien ist dann verfassungsfeindlich, wenn daraus eine politische Zielsetzung erwächst, die die rechtliche Gleichheit der Staatsangehörigen infrage stellt. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster im Mai 2024 klar definiert. Ebenfalls eine verfassungsfeindliche Zielsetzung hat laut Bundesverwaltungsgericht Martin Sellners Konzept der „Remigration” auch für Staatsbürger. Dieses wird von der rechten Bewegung als vermeintliche Lösung für den angeblichen „Bevölkerungsaustausch” beworben, um die „ethnische Wahl”, Tarnbegriff für Überfremdung, zu verhindern. Diese Verschwörungserzählung behauptet, die einheimische Bevölkerung werde gezielt durch Einwanderer ersetzt.

Der Kampfbegriff „Remigration” auch für Staatsbürger fußt auf völkischer Ideologie und ist im rechtsextremen Vorfeld der AfD maßgeblich vom österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner geprägt. Sellner markiert in mehreren Veröffentlichungen und Vorträgen den Schutz der „ethnokulturellen Identität” als zentrales Ziel der rechten Bewegung. Da Sellners Forderung nach „Remigration” auch auf Staatsbürger zielt, ordnet das Bundesverwaltungsgericht Leipzig auch diese als „menschenwürdewidrig” und verfassungsfeindlich ein. CORRECTIV hatte in der Recherche „Geheimplan gegen Deutschland” Anfang Januar 2024 gezeigt, wie Sellner vor hochrangigen AfD-Funktionären und Teilnehmern über die „Remigration” referierte, die sich offenbar selbst als bürgerlich-konservativ beschreiben. Im Zuge der Gespräche erklärte er „nicht-assimilierte Staatsbürger” zum größten Problem, dem man aber mit „Anpassungsdruck” und „maßgeschneiderten Gesetzen” zur Abwehr der „ethnischen Wahl” begegnen könne.

Seit dem Treffen in Potsdam macht die AfD „Remigration” immer wieder zum Thema. Die Partei verwendet den Begriff auch im Bundeswahlprogramm 2025, gibt ihm jedoch einen harmloseren Inhalt. Im Programm bezieht sich das Wort nicht auf Staatsbürger, sondern ist ein Synonym für die Abschiebung von Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel. Gleichzeitig gibt es viele AfD-Mandatsträger und Funktionäre, die offen eine Nähe zu Sellner und seinem Konzept zeigen.

Auch gibt es unzählige Posts in den sozialen Medien von Vertretern des völkischen Lagers der Partei, die „millionenfache Remigration” fordern. Der Staatsrechtler Markus Ogorek sagte gegenüber CORRECTIV, dass durch die schiere Zahl auch Staatsbürger mitgemeint sein müssen – was das Konzept klar völkisch mache.

Die Aussage mit dem freundlichen NS-Gesicht und auch weitere Beiträge oder Posts in Sozialen Medien spielen keine tragende Rolle in dem Urteil. Die Parteirichter haben sie verworfen, weil aus ihrer Sicht entweder rechtliche Fehleinschätzungen des Landesschiedsgerichts vorlagen, Kontext fehlte oder auch Aussagen aus dem Zusammenhang gerissen wurden. Einzig und allein die „Duftbaum-Problematik“ bewertet das Schiedsgericht als relevanten Vorwurf.

Im Kern geht es dabei um ein Instagram-Bild, das Helferich gepostet hatte: einen Duftbaum-Anhänger fürs Auto mit dem Gesicht von Karin Ritter. Ritter war bekannt geworden durch TV-Reportagen über ihre rechtsextreme Familie und durch den Spruch „Raus mit die Viecher“. Helferich schrieb zu dem Beitrag „Super“ und den Hashtag „#Remigration“.

Urteil ist Niederlage für Vincentz-Lager

Das Bundesschiedsgericht befand dazu: Helferich habe sich den Spruch nicht direkt zu eigen gemacht. Außerdem könne man hier nicht von einer Entmenschlichung der Migranten sprechen und auch nicht davon, dass ihnen damit die Menschenwürde abgesprochen werde.. Das Partei-Gericht verweist dazu auf den Duden , in dem „Viech“ sowohl als „Tier“, als auch als „roher, brutaler Mensch“ bezeichnet werde.

Was laut dem Schiedsgericht zählt, ist, dass der Post„eine Herabwürdigung einer ganzen Personengruppe“ vollziehe. Das sei aber nicht einmal strafrechtlich relevant, weil die Gruppe zu groß und unbestimmt sei. Es könne aber von einem „erheblichen Teil des Wahlvolkes  als unangemessen angesehen werden“ und deshalb das Ansehen der Partei beschädigen, heißt es in dem Urteil weiter. Es fehle jedoch „in der Gesamtschau an einer Erheblichkeit der Gefährdung“, unter anderem weil der Post auf Instagram nur 24 Stunden sichtbar gewesen sei.

Für den Landesvorstand Martin Vincentz, der das Parteiausschlussverfahren angestoßen hatte, ist das Urteil eine Niederlage. Vincentz gilt als Vertreter eines für AfD-Verhältnisse gemäßigteren Kurses – mit dem Ziel, die AfD koalitionsfähig für die Union zu machen. Im Landesvorstand ist das „Vincentz-Lager“ mit sieben von zwölf Mitgliedern in der Überzahl. Einen Vergleich, den das Schiedsgericht den Streitparteien angeboten hatte, hatte der Vorstand Mitte Juni noch ausgeschlagen.

Helferich triumphiert auf X 

Auf der Plattform X feiert Helferich seinen Sieg. Der Landesvorstand habe sich auf „Antifa-Dossiers und Verfassungsschutzquellen “ berufen, um ihn als „innerparteilichen Konkurrenten kaltzustellen“. Aus Parteikreisen heißt es, dass Parteichefin Alice Weidel selbst hohen Druck auf das Bundesschiedsgericht ausgeübt hat, um einen Freispruch für Helferich zu erwirken. In der Partei ist es kein Geheimnis, dass Helferich die Unterstützung der Parteivorsitzenden und des Lagers um Björn Höcke aus Thüringen genießt. Weidel könnte sich damit also den Rückhalt des völkischen Lagers auf dem Parteitag an diesem Wochenende in Erfurt sichern.

Der Machtkampf zwischen dem Helferich-Lager und dem Vincentz-Lager ist mit dem Urteil noch lange nicht vorbei. Mitte Juli will die Partei ihre Kandidaten für die Landtagswahl im April 2027 aufstellen.

Redigatur und Faktencheck: Isabel Knippel