Das Bundesinnenministerium bleibt sich treu: Es kämpft weiter gegen die Informationsfreiheit. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte vor einem Monat entschieden, dass uns das BMI für eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz mehr als 14.000 Euro zu viel abegeknöpft hatte. Innenminister Thomas de Maizière will unser Geld behalten und zieht in die nächste Instanz.
Mitte 2011 hatten mein freier Kollege Niklas Schenck und ich mit Hilfe des Informationsfreiheitsgesetzes Dokumente zur deutschen Sportförderung beantragt. Unter anderem hatten wir mit dieser Recherche während der Olympischen Spiele in London die Medaillenvorgaben des deutschen Sports aufgedeckt. Das Ministerium hatte uns damals nicht die für einen Antrag maximal möglichen Kosten von 500 Euro berechnet, sondern unsere Anfrage auf 66 Anträge aufgespalten.
Am Ende berechnete uns der damalige Innenminister Hans-Peter Friedrich 14.952,20 Euro. Dagegen hatten wir mit Hilfe des Deutschen Journalisten-Verbandes und des Fachanwaltes Wilhelm Mecklenburg geklagt.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hatte uns vor einem Monat Recht gegeben und die fast 15.000-Euro-Rechnung des BMI als „untauglich“ bezeichnet. Die für Anfragen erhobenen Gebühren dürften Journalisten und Bürger nicht abschrecken. Der Deutsche Journalisten-Verband nannte das Urteil im August eine „schallende Ohrfeige“.
Jetzt geht es also weiter. Auch Friedrichs Nachfolger Thomas de Maizière besteht auf hohe Gebühren für Informationsanfragen. Wir warten die Berufungsbegründung von de Maizières Beamten ab und sehen uns dann vor dem Oberverwaltungsgericht wieder.
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