Auskunftsrechte

Jobcenter: Sanktion statt Auskunft

von Daniel Drepper

Das Ahlener Jobcenter im westfälischen Kreis Warendorf hat offenbar Probleme mit der Informationsfreiheit. Anfang Oktober fragte Timo H. über unseren Kooperationspartner fragdenstaat.de schriftlich Details zu einer neuen Maßnahme der Vermittlungsagentur an. Doch statt ihm seine Fragen zu beantworten, drohte ihm der Kreis Warendorf mit Sanktionen.

Timo H. wollte wissen, wohin Teilnehmer der Maßnahme „Focus Job“ vermittelt werden. Die Behörde wollte die Antworten nur in einem persönlichen Gespräch, nicht schriftlich und öffentlich mitteilen. Als Timo H. auf einer schriftlichen Auskunft bestand, schickte ihm der Kreis per Post eine Vorladung zum persönlichen Gespräch.

Angehängt hatte die Behörde eine Sanktionsandrohung. Sollte H. nicht erscheinen, könnten ihm Leistungen gekürzt werden. Theoretisch ist es einem Jobcenter so möglich, Leistungen schrittweise um bis zu 100 Prozent zu kürzen.

Timo H. fand das unakzeptabel — und schaltete einen Anwalt ein. Daraufhin nahm das Jobcenter seine Vorladung mit einem Standardschreiben zurück. Eine Nachfrage dazu hat der Kreis Warendorf bisher nicht beantwortet. Auch auf die ursprüngliche Anfrage zur Maßnahme „Focus Job“ gibt es bislang noch keine Antwort.

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