Behörden zur Auskunft zwingen: Prosoz ist „Heimlichtuer des Monats“
Das Bündnis „NRW blickt durch“ hat das kommunale Softwareunternehmen Prosoz Herten GmbH zum Heimlichtuer des Monats Dezember 2014 gewählt. Das städtische Unternehmen hatte bei Anfragen von CORRECTIV immer wieder gemauert, deshalb hatten wir zuletzt Auskunftsklage eingereicht. Über diese Klage entscheidet jetzt das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.
„NRW blickt durch“ ist ein Transparenz-Bündnis aus Bund der Steuerzahler NRW, der Initiative „Mehr Demokratie“ und der Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland. „Mangelnder Einblick in das Treiben von städtischen Eigengesellschaften wird immer mehr zum Problem. Lokalpolitiker, Bürger und Journalisten beklagen seit langem die Undurchsichtigkeit bei den vielen Tochtergesellschaften“, schreibt das Bündnis in der Begründung zur Wahl von Prosoz zum Heimlichtuer des Monats.
„Wieder einmal werden Zeit, Geld und Energie beim jahrelangen Prozessieren um Auskünfte verschwendet, obwohl es mittlerweile ausreichend Entscheidungen von Gerichten gibt, die klarstellen, dass Berichterstattung der Presse auch dann möglich sein muss, wenn Staat oder Kommunen als AG oder GmbH tätig werden“, sagt Heinz Wirz, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler in NRW. Das Bündnis „NRW blickt durch“ fordert für NRW ein Transparenzgesetz nach dem Vorbild Hamburgs, in dem Behörden aktiv Informationen veröffentlichen und zur Transparenz verpflichtet werden.
Das Unternehmen ist zur Auskunft nach dem Presserecht aus zwei Gründen verpflichtet: Erstens gehört Prosoz der Stadt Herten und wird von dieser kontrolliert. Zweitens nimmt es Aufgaben der Daseinsvorsorge war, indem es zahlreiche Kommunen mit Softwareanwendungen für Sozialleistungen und Bauverwaltungen ausstattet.
CORRECTIV hat recherchiert, dass zahlreiche freie Mitarbeiter von Prosoz Geld dafür bekamen, dass sie Schulungen durchführten und die Software des kommunalen Unternehmens pflegten. Das Problem: Diese freien Mitarbeiter waren Mitarbeiter von Behörden, die gleichzeitig Kunden von Prosoz waren. Experten halten diese Praxis für mindestens fragwürdig.
Die Geschäftsleitung von Prosoz hatte auf Fragen keine Auskünfte erteilt. Bei den angefragten Informationen handele es sich um Geschäftsgeheimnisse. Um unserer journalistischen Sorgfaltspflicht nachzukommen und die Recherche sinnvoll zu Ende führen zu können, mussten wir den Rechtsweg bestreiten.
Wie man Behörden erfolgreich zur Auskunft zwingt, können Sie auch in unserem eBook „Behörden zur Auskunft zwingen“ nachlesen.