Auskunftsrechte

Recherche über Wassermangel: CORRECTIV zieht gegen Landesbehörde vor Gericht

Eine Behörde des Landes Sachsen-Anhalt will auf eine Auskunftsanfrage nicht mitteilen, welche Unternehmen im Land am meisten Wasser verbrauchen. Andere Bundesländer hatten umstandslos geantwortet. CORRECTIV zieht nun vor Gericht.

von Justus von Daniels , Gesa Steeger

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CORRECTIV geht vor Gericht: Eine Behörde in Sachsen-Anhalt verweigert Auskunft über industriellen Wasserverbrauch (Foto: Pixabay)

Der Datenschutz von Unternehmen ist in Sachsen-Anhalt offenbar schützenswerter als das Interesse der Öffentlichkeit. Weil sich das dort zuständige Landesverwaltungsamt weigert, die größten industriellen Wasserverbraucher des Landes zu nennen, zieht CORRECTIV nun vor das Verwaltungsgericht Halle. Dort soll in einem presserechtlichen Eilverfahren geklärt werden, ob die Behörde unsere Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) ablehnen durfte. Das Landesverwaltungsamt berief sich auf den Datenschutz der betroffenen Nutzer.

Hintergrund war eine CORRECTIV-Recherche zu den größten industriellen Wasserverbrauchern Deutschlands. CORRECTIV hatte dazu alle Bundesländer angefragt, welche Unternehmen besonders viel Wasser für ihre Produktion entnehmen. Viele Bundesländer haben ihren jeweiligen Wissensstand mitgeteilt. Sie lieferten Namen und Mengen der größten Verbraucher, etwa von Papierfabriken, Brauereien oder Kraftwerken, auch von städtischen Versorgungswerken.

Die größten Wasserverbraucher bleiben geheim

Ziel der Recherche ist es, zum Thema Wassermangel mehr Transparenz herzustellen. Dazu gehört auch, zu zeigen, bei welchen Unternehmen der Wasserverbrauch besonders hoch ist. Bisher ist der Wasserkonsum der Industrie größtenteils intransparent.

Die Behörde in Sachsen-Anhalt schickte auf unsere Anfrage eine Liste mit Mengenangaben zum Wasserverbrauch, ohne die Namen der Unternehmen zu nennen. Sie könnten, so die Behörde, „auch nach UIG aus Datenschutzgründen keine weiteren Angaben zu den Nutzern herausgeben“. Andere Bundesländer haben die Namen der Unternehmen zusammen mit der jeweiligen Wasserentnahme mitgeteilt. CORRECTIV hat gegen die Behörde nun einen Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt, um wirksam über die Folgen der Wasserknappheit berichten zu können.

Neben Sachsen-Anhalt lehnte auch der Berliner Senat die Herausgabe der Unternehmensnamen ab und begründete dies mit der Verletzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Auf eine UIG-Anfrage schickte die Behörde auch dort nur eine anonymisierte Liste. Darunter ein Zoo, ein Getränkehersteller sowie nicht weiter benannte Industriefirmen.

Die einen Behörden antworten, die anderen nicht

Das Umweltinformationsgesetz (UIG) ist grundsätzlich sehr weitreichend, jede Person kann danach umweltbezogene Daten von Behörden erfragen. Wie unterschiedlich die Behörden mit Anfragen nach dem UIG umgehen, kann man in Mecklenburg-Vorpommern besonders gut erkennen. Dort sind die Landkreise für die Auskunft zuständig. Drei (Stand 4. Oktober) der sieben Landkreise haben die angefragten Informationen vollständig geliefert. Zwei Kreise verweigern bisher die Auskunft.

Bremen und Bayern gaben die angefragten Informationen nur gegen Gebühren heraus.

CORRECTIV bleibt an den angefragten Informationen dran.