Kitanotstand

Was Sie tun können

Deutschlands Kita-System wankt. Tausende berichten über verheerende Folgen für Eltern, Erzieherinnen und Kinder. Sie wollen Veränderung? Erfahren Sie, wie Sie die Politik mobilisieren und in Ihrer Nachbarschaft auf den Kitanotstand aufmerksam machen können.

Ergebnisse der Recherche

In Deutschland konnten im vergangenen Kitajahr tausende Kindergärten aufgrund von Personalmangel die vereinbarte Betreuung nicht mehr sicherstellen. Das haben sie in mindestens 26.731 Fällen den Aufsichtsbehörden gemeldet. Dies geht aus einer Recherche von CORRECTIV.Lokal zusammen mit FragDenStaat und zahlreichen Regional- und Lokalmedien hervor. Allein in Nordrhein-Westfalen mussten Kitas in 7.495 Fällen den Jugendämtern mitteilen, dass sie Gruppen oder die gesamte Einrichtung schließen mussten.

Auf dieser Karte finden Sie dazu die Recherchen von Lokalmedien aus dem Netzwerk CORRECTIV.Lokal.

Die Auswirkungen dieser prekären Personalsituation sind gravierend, wie weitere Recherchen von CORRECTIV.Lokal zeigen: Mehr als 6.700 Menschen teilten Erfahrungen auf der Online-Plattform CrowdNewsroom. Ihre Berichte decken erstmals ein umfassendes und detailliertes Bild von den konkreten Folgen für Beschäftigte, Kinder und Eltern auf. Erzieherinnen müssen teilweise mehr als 20 Kleinkinder alleine betreuen. Kindern mit Behinderungen bleibt eine angemessene Förderung vorenthalten. Das Risiko von Gewalt steigt. Kinder leiden – und sind in Gefahr.

An diesen Orten setzen sich Menschen für eine positive Veränderung ein

Uns interessiert, was bei Ihnen vor Ort passiert ist. Hat die Politik sich geäußert? Gab es einen Protest? Oder eine Debatte in der Nachbarschaft? Sie können solche Reaktionen – neben den Plakaten weiter unten – auch als Foto auf unsere Deutschlandkarte hochladen und uns per E-Mail informieren. 

So können Sie etwas verändern

Eine lebendige Demokratie lebt davon, dass sich Menschen informieren, einmischen, mitbestimmen – und damit Veränderungen anstoßen. Schreiben Sie an die politisch Verantwortlichen oder informieren sie mit unseren Plakaten in Ihrer Nachbarschaft über das Problem.

Politik

Auf politisch Verantwortliche zugehen

Wenn Sie möchten, dass die Kitakrise angegangen wird, können Sie über folgende Wege auf Verantwortliche in der Politik zugehen.

Schreiben Sie Bundestagsabgeordnete in Ihrem Wahlkreis an
Sie können hier die Mitglieder des Bundestages kontaktieren. Über den Filter-Postleitzahl sehen Sie die Politikerinnen und Politiker in ihrer Region. Wählen Sie eine Person aus und nutzen Sie das verlinkte Kontaktformular.

Sollten Sie keine Antwort erhalten, empfehlen wir nach vier Wochen per Telefon nachzufragen oder noch einmal zu schreiben.

Wir sind interessiert zu erfahren, wie die Politik auf Sie reagiert. Schreiben Sie uns dazu gerne eine E-Mail.

Finden Sie die passenden Instrumente
Die Möglichkeiten für direkte Demokratie unterscheiden sich je nach Bundesland. Wählen Sie Ihre Region aus, um die passenden Instrumente kennenzulernen.

Baden-Württemberg

Diese unkomplizierten Möglichkeiten haben Sie überall:

  • Landtagsabgeordnete kontaktieren: Stellen Sie Fragen an Mitglieder des Landtages. Die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Internetseite.
  • Bürgermeistersprechstunde besuchen: Diese wird in der Regel mindestens einmal im Monat angeboten. Die Termine sind oftmals online einzusehen oder buchbar (Beispiel Fürstenwalde/Spree).
  • Einwohneranfrage stellen: Sie möchten dem Stadtrat Anregungen und Vorschläge unterbreiten? Mit einer fokussierten Fragestellung können Sie Ihr Thema einbringen und auf mündliche Antworten in der Ratsversammlung oder schriftliche Antwort hoffen. Beachten Sie, dass die Regeln für den Umfang der Frage und die fristgerechte Einreichung unterschiedlich sind. (Beispiel Stadt Leipzig)
  • Petitionsrecht nutzen: Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, den Staat um etwas zu bitten. Sie haben auch das Recht, sich zu beschweren. Einen Überblick zu Petitionsverfahren in den Bundesländern finden Sie in diesem Wikipedia-Artikel. In Baden-Württemberg gelten dabei keine hohen Transparenzstandards. 

Außerdem können Sie noch andere, zwar aufwendigere, aber verbindlichere Möglichkeiten nutzen:

  • Einwohnerantrag einreichen: Das ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland. Mit ihm können Sie den Gemeinderat verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer öffentlichen Sitzung zu befassen (nicht zu entscheiden). Dabei gelten je Land unterschiedliche Vorschriften. In Baden-Württemberg sind Einwohnerinnen und Einwohner ab 16 Jahren antragsberechtigte Personen. Damit der Antrag Erfolg hat, muss – je nach Gemeindegröße – ein Quorum von maximal 2.500 Unterschriften erreicht werden. Mehr Details zu den Rahmenbedingungen für Einwohneranträge stehen (nach Bundesländern soriert) in diesem Wikipedia-Artikel
  • Bürgerbegehren initiieren: Dieses Instrument erlaubt direkte Demokratie auf kommunaler Ebene. Bürgerinnen und Bürger können einen Antrag auf einen Bürgerentscheid stellen. Für den Erfolg ist die Sammlung einer bestimmten Zahl von Unterschriften in einer festgelegten Frist erforderlich. Aufgrund dieser meist erheblichen Hürde bleibt es ein Notfallinstrument. Gleichzeitig ist es auf kommunaler Ebene das einzige verbindliche Element, um ohne politische Vertretung zu einer Entscheidung zu kommen. In dieser Tabelle sehen Sie, wie sich diese Verfahrensregeln nach Gemeinde, Landkreis und Bundesland unterscheiden. 
  • Verfahrensregeln beantragen: Diesen aufwändigen Weg sollten Sie nur mit einem breiten Bündnis gehen. Seit 1946 gab es erst rund 100 Anträge, die zu einem Volksbegehren führten. Wenn das gelingt, können Sie große Hebel bewegen: Bürgerinnen und Bürger können einen politischen Gegenstand oder einen Gesetzesentwurf ins Landesparlament einbringen. Wie sich dabei die Regeln je nach Region unterscheiden, steht in dieser Tabelle.  

Sie brauchen mehr Informationen oder wünschen Unterstützung? Der gemeinnützige Verein Mehr Demokratie setzt sich für mehr direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung ein und bietet dazu kostenlose Beratung an.

Bayern

Diese unkomplizierten Möglichkeiten haben Sie überall:

  • Landtagsabgeordnete kontaktieren: Stellen Sie Fragen an Mitglieder des Landtages. Die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Internetseite.
  • Bürgermeistersprechstunde besuchen: Diese wird in der Regel mindestens einmal im Monat angeboten. Die Termine sind oftmals online einzusehen oder buchbar (Beispiel Fürstenwalde/Spree).
  • Einwohneranfrage stellen: Sie möchten dem Stadtrat Anregungen und Vorschläge unterbreiten? Mit einer fokussierten Fragestellung können Sie Ihr Thema einbringen und auf mündliche Antworten in der Ratsversammlung oder schriftliche Antwort hoffen. Beachten Sie, dass die Regeln für den Umfang der Frage und die fristgerechte Einreichung unterschiedlich sind. (Beispiel Stadt Leipzig)
  • Petitionsrecht nutzen: Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, den Staat um etwas zu bitten. Sie haben auch das Recht, sich zu beschweren. Einen Überblick zu Petitionsverfahren in den Bundesländern finden Sie in diesem Wikipedia-Artikel. In Bayern stellt der Landtag Beschlüsse zu Massenpetitionen online.

Außerdem können Sie noch andere, zwar aufwendigere, aber verbindlichere Möglichkeiten nutzen:

  • Einwohnerantrag einreichen: Das ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland. Mit ihm können Sie den Gemeinderat verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer öffentlichen Sitzung zu befassen (nicht zu entscheiden). Dabei gelten je Land unterschiedliche Vorschriften. In Bayern sind Gemeindebürgerinnen und -bürger antragsberechtigte Personen. Damit der Antrag Erfolg hat, müssen als Quorum Unterschriften von einem Prozent aller Einwohnerinnen und Einwohner erreicht werden. Mehr Details zu den Rahmenbedingungen für Einwohneranträge nach Bundesländern stehen in diesem Wikipedia-Artikel
  • Bürgerbegehren initiieren: Dieses Instrument erlaubt direkte Demokratie auf kommunaler Ebene. Bürgerinnen und Bürger können einen Antrag auf Bürgerentscheid stellen. Für den Erfolg ist die Sammlung einer bestimmten Zahl von Unterschriften in einer festgelegten Frist erforderlich. Aufgrund dieser meist erheblichen Hürde bleibt es ein Notfallinstrument. Gleichzeitig ist es auf kommunaler Ebene das einzige verbindliche Element, um ohne politische Vertretung zu einer Entscheidung zu kommen. In dieser Tabelle sehen Sie, wie sich diese Verfahrensregeln nach Gemeinde, Landkreis und Bundesland unterscheiden. 
  • Verfahrensregeln beantragen: Diesen aufwändigen Weg sollten Sie nur mit einem breiten Bündnis gehen. Seit 1946 gab es erst rund 100 Anträge, die zu einem Volksbegehren führten. Wenn das gelingt, können Sie große Hebel bewegen: Bürgerinnen und Bürger können einen politischen Gegenstand oder einen Gesetzesentwurf ins Landesparlament einbringen. Wie sich dabei die Regeln je nach Region unterscheiden, steht in dieser Tabelle.  

Sie brauchen mehr Informationen oder wünschen Unterstützung? Der gemeinnützige Verein Mehr Demokratie setzt sich für mehr direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung ein und bietet dazu kostenlose Beratung an. 

Berlin

Diese unkomplizierten Möglichkeiten haben Sie überall:

  • Landtagsabgeordnete kontaktieren: Stellen Sie Fragen an Mitglieder des Abgeordnetenhauses. Die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Internetseite.
  • Bürgermeistersprechstunde besuchen: Diese wird in der Regel mindestens einmal im Monat angeboten. Die Termine sind oftmals online einzusehen oder buchbar (Beispiel Fürstenwalde/Spree).
  • Einwohneranfrage stellen: Sie möchten dem Stadtrat Anregungen und Vorschläge unterbreiten? Mit einer fokussierten Fragestellung können Sie Ihr Thema einbringen und auf mündliche Antworten in der Ratsversammlung oder schriftliche Antwort hoffen. Beachten Sie, dass die Regeln für den Umfang der Frage und die fristgerechte Einreichung unterschiedlich sind. (Beispiel Stadt Leipzig)
  • Petitionsrecht nutzen: Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, den Staat um etwas zu bitten. Sie haben auch das Recht, sich zu beschweren. Einen Überblick zu Petitionsverfahren in den Bundesländern finden Sie in diesem Wikipedia-Artikel. In Berlin veröffentlicht das Abgeordnetenhaus zeitversetzt einen jährlichen Tätigkeitsbericht

Außerdem können Sie noch andere, zwar aufwendigere, aber verbindlichere Möglichkeiten nutzen:

  • Einwohnerantrag einreichen: Das ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland. Mit ihm können Sie den Gemeinderat verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer öffentlichen Sitzung zu befassen (nicht zu entscheiden). Dabei gelten je Land unterschiedliche Vorschriften. In Berlin sind Einwohnerinnen und Einwohner ab 16 Jahren antragsberechtigte Personen. Damit der Antrag Erfolg hat, müssen als Quorum 1.000 Unterschriften erreicht werden. Mehr Details zu den Rahmenbedingungen für Einwohneranträge nach Bundesländern stehen in diesem Wikipedia-Artikel
  • Bürgerbegehren initiieren: Dieses Instrument erlaubt direkte Demokratie auf kommunaler Ebene. Bürgerinnen und Bürger können einen Antrag auf Bürgerentscheid stellen. Für den Erfolg ist die Sammlung einer bestimmten Zahl von Unterschriften in einer festgelegten Frist erforderlich. Aufgrund dieser meist erheblichen Hürde bleibt es ein Notfallinstrument. Gleichzeitig ist es auf kommunaler Ebene das einzige verbindliche Element, um ohne politische Vertretung zu einer Entscheidung zu kommen. In dieser Tabelle sehen Sie, wie sich diese Verfahrensregeln nach Gemeinde, Landkreis und Bundesland unterscheiden. 
  • Verfahrensregeln beantragen: Diesen aufwändigen Weg sollten Sie nur mit einem breiten Bündnis gehen. Seit 1946 gab es erst rund 100 Anträge, die zu einem Volksbegehren führten. Wenn das gelingt, können Sie große Hebel bewegen: Bürgerinnen und Bürger können einen politischen Gegenstand oder einen Gesetzesentwurf ins Landesparlament einbringen. Wie sich dabei die Regeln je nach Region unterscheiden, steht in dieser Tabelle.  

Sie brauchen mehr Informationen oder wünschen Unterstützung? Der gemeinnützige Verein Mehr Demokratie setzt sich für mehr direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung ein und bietet dazu kostenlose Beratung an 

Brandenburg

Diese unkomplizierten Möglichkeiten haben Sie überall:

  • Landtagsabgeordnete kontaktieren: Stellen Sie Fragen an Mitglieder des Landtages. Die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Internetseite.
  • Bürgermeistersprechstunde besuchen: Diese wird in der Regel mindestens einmal im Monat angeboten. Die Termine sind oftmals online einzusehen oder buchbar (Beispiel Fürstenwalde/Spree).
  • Einwohneranfrage stellen: Sie möchten dem Stadtrat Anregungen und Vorschläge unterbreiten? Mit einer fokussierten Fragestellung können Sie Ihr Thema einbringen und auf mündliche Antworten in der Ratsversammlung oder schriftliche Antwort hoffen. Beachten Sie, dass die Regeln für den Umfang der Frage und die fristgerechte Einreichung unterschiedlich sind. (Beispiel Stadt Leipzig)
  • Petitionsrecht nutzen: Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, den Staat um etwas zu bitten. Sie haben auch das Recht, sich zu beschweren. Einen Überblick zu Petitionsverfahren in den Bundesländern finden Sie in diesem Wikipedia-Artikel. In Brandenburg veröffentlicht der Landtag ausgewählte Petitionen.

Außerdem können Sie noch andere, zwar aufwendigere, aber verbindlichere Möglichkeiten nutzen:

  • Einwohnerantrag einreichen: Das ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland. Mit ihm können Sie den Gemeinderat verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer öffentlichen Sitzung zu befassen (nicht zu entscheiden). Dabei gelten je Land unterschiedliche Vorschriften. In Brandenburg sind Einwohnerinnen und Einwohner ab 16 Jahren antragsberechtigte Personen. Damit der Antrag Erfolg hat, müssen davon als Quorum 5 Prozent erreicht werden. Mehr Details zu den Rahmenbedingungen für Einwohneranträge nach Bundesländern stehen in diesem Wikipedia-Artikel
  • Bürgerbegehren initiieren: Dieses Instrument erlaubt direkte Demokratie auf kommunaler Ebene. Bürgerinnen und Bürger können einen Antrag auf Bürgerentscheid stellen. Für den Erfolg ist die Sammlung einer bestimmten Zahl von Unterschriften in einer festgelegten Frist erforderlich. Aufgrund dieser meist erheblichen Hürde bleibt es ein Notfallinstrument. Gleichzeitig ist es auf kommunaler Ebene das einzige verbindliche Element, um ohne politische Vertretung zu einer Entscheidung zu kommen. In dieser Tabelle sehen Sie, wie sich diese Verfahrensregeln nach Gemeinde, Landkreis und Bundesland unterscheiden. 
  • Verfahrensregeln beantragen: Diesen aufwändigen Weg sollten Sie nur mit einem breiten Bündnis gehen. Seit 1946 gab es erst rund 100 Anträge, die zu einem Volksbegehren führten. Wenn das gelingt, können Sie große Hebel bewegen: Bürgerinnen und Bürger können einen politischen Gegenstand oder einen Gesetzesentwurf ins Landesparlament einbringen. Wie sich dabei die Regeln je nach Region unterscheiden, steht in dieser Tabelle.  

Sie brauchen mehr Informationen oder wünschen Unterstützung? Der gemeinnützige Verein Mehr Demokratie setzt sich für mehr direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung ein und bietet dazu kostenlose Beratung an.

Bremen

Diese unkomplizierten Möglichkeiten haben Sie überall:

  • Landtagsabgeordnete kontaktieren: Stellen Sie Fragen an Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft. Die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Internetseite.
  • Bürgermeistersprechstunde besuchen: Diese wird in der Regel mindestens einmal im Monat angeboten. Die Termine sind oftmals online einzusehen oder buchbar (Beispiel Fürstenwalde/Spree).
  • Einwohneranfrage stellen: Sie möchten dem Stadtrat Anregungen und Vorschläge unterbreiten? Mit einer fokussierten Fragestellung können Sie Ihr Thema einbringen und auf mündliche Antworten in der Ratsversammlung oder schriftliche Antwort hoffen. Beachten Sie, dass die Regeln für den Umfang der Frage und die fristgerechte Einreichung unterschiedlich sind. (Beispiel Stadt Leipzig)
  • Petitionsrecht nutzen: Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, den Staat um etwas zu bitten. Sie haben auch das Recht, sich zu beschweren. Einen Überblick zu Petitionsverfahren in den Bundesländern finden Sie in diesem Wikipedia-Artikel. Die Bremische Bürgerschaft stellt Beschlüsse online.

Außerdem können Sie noch andere, zwar aufwendigere, aber verbindlichere Möglichkeiten nutzen:

  • Einwohnerantrag einreichen: Das ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland. Mit ihm können Sie den Gemeinderat verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer öffentlichen Sitzung zu befassen (nicht zu entscheiden). Dabei gelten je Land unterschiedliche Vorschriften. In Bremen sind Einwohnerinnen und Einwohner ab 16 Jahren antragsberechtigte Personen. Damit der Antrag Erfolg hat, müssen von ihnen ein Prozent in Bremerhaven als Quorum erreicht werden. In Bremen sind es 2.500 Personen. Mehr Details zu den Rahmenbedingungen für Einwohneranträge nach Bundesländern stehen in diesem Wikipedia-Artikel
  • Bürgerbegehren initiieren: Dieses Instrument erlaubt direkte Demokratie auf kommunaler Ebene. Bürgerinnen und Bürger können einen Antrag auf Bürgerentscheid stellen. Für den Erfolg ist die Sammlung einer bestimmten Zahl von Unterschriften in einer festgelegten Frist erforderlich. Aufgrund dieser meist erheblichen Hürde bleibt es ein Notfallinstrument. Gleichzeitig ist es auf kommunaler Ebene das einzige verbindliche Element, um ohne politische Vertretung zu einer Entscheidung zu kommen. In dieser Tabelle sehen Sie, wie sich diese Verfahrensregeln nach Gemeinde, Landkreis und Bundesland unterscheiden. 
  • Verfahrensregeln beantragen: Diesen aufwändigen Weg sollten Sie nur mit einem breiten Bündnis gehen. Seit 1946 gab es erst rund 100 Anträge, die zu einem Volksbegehren führten. Wenn das gelingt, können Sie große Hebel bewegen: Bürgerinnen und Bürger können einen politischen Gegenstand oder einen Gesetzesentwurf ins Landesparlament einbringen. Wie sich dabei die Regeln je nach Region unterscheiden, steht in dieser Tabelle.  

Sie brauchen mehr Informationen oder wünschen Unterstützung? Der gemeinnützige Verein Mehr Demokratie setzt sich für mehr direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung ein und bietet dazu kostenlose Beratung an.

Hamburg

Diese unkomplizierten Möglichkeiten haben Sie überall:

  • Landtagsabgeordnete kontaktieren: Stellen Sie Fragen an Mitglieder der Hamburgischen Bürgerschaft. Die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Internetseite.
  • Bürgermeistersprechstunde besuchen: Diese wird in der Regel mindestens einmal im Monat angeboten. Die Termine sind oftmals online einzusehen oder buchbar (Beispiel Fürstenwalde/Spree).
  • Einwohneranfrage stellen: Sie möchten dem Stadtrat Anregungen und Vorschläge unterbreiten? Mit einer fokussierten Fragestellung können Sie Ihr Thema einbringen und auf mündliche Antworten in der Ratsversammlung oder schriftliche Antwort hoffen. Beachten Sie, dass die Regeln für den Umfang der Frage und die fristgerechte Einreichung unterschiedlich sind. (Beispiel Stadt Leipzig)
  • Petitionsrecht nutzen: Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, den Staat um etwas zu bitten. Sie haben auch das Recht, sich zu beschweren. Einen Überblick zu Petitionsverfahren in den Bundesländern finden Sie in diesem Wikipedia-Artikel. In Hamburg gelten dabei keine hohen Transparenzstandards.

Außerdem können Sie noch andere, zwar aufwendigere, aber verbindlichere Möglichkeiten nutzen: 

  • Bürgerbegehren initiieren: Dieses Instrument erlaubt direkte Demokratie auf kommunaler Ebene. Bürgerinnen und Bürger können einen Antrag auf Bürgerentscheid stellen. Für den Erfolg ist die Sammlung einer bestimmten Zahl von Unterschriften in einer festgelegten Frist erforderlich. Aufgrund dieser meist erheblichen Hürde bleibt es ein Notfallinstrument. Gleichzeitig ist es auf kommunaler Ebene das einzige verbindliche Element, um ohne politische Vertretung zu einer Entscheidung zu kommen. In dieser Tabelle sehen Sie, wie sich diese Verfahrensregeln nach Gemeinde, Landkreis und Bundesland unterscheiden. 
  • Verfahrensregeln beantragen: Diesen aufwändigen Weg sollten Sie nur mit einem breiten Bündnis gehen. Seit 1946 gab es erst rund 100 Anträge, die zu einem Volksbegehren führten. Wenn das gelingt, können Sie große Hebel bewegen: Bürgerinnen und Bürger können einen politischen Gegenstand oder einen Gesetzesentwurf ins Landesparlament einbringen. Wie sich dabei die Regeln je nach Region unterscheiden, steht in dieser Tabelle.  

Sie brauchen mehr Informationen oder wünschen Unterstützung? Der gemeinnützige Verein Mehr Demokratie setzt sich für mehr direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung ein und bietet dazu kostenlose Beratung an.

Hessen

Diese unkomplizierten Möglichkeiten haben Sie überall:

  • Landtagsabgeordnete kontaktieren: Stellen Sie Fragen an Mitglieder des Landtages. Die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Internetseite.
  • Bürgermeistersprechstunde besuchen: Diese wird in der Regel mindestens einmal im Monat angeboten. Die Termine sind oftmals online einzusehen oder buchbar (Beispiel Fürstenwalde/Spree).
  • Einwohneranfrage stellen: Sie möchten dem Stadtrat Anregungen und Vorschläge unterbreiten? Mit einer fokussierten Fragestellung können Sie Ihr Thema einbringen und auf mündliche Antworten in der Ratsversammlung oder schriftliche Antwort hoffen. Beachten Sie, dass die Regeln für den Umfang der Frage und die fristgerechte Einreichung unterschiedlich sind. (Beispiel Stadt Leipzig)
  • Petitionsrecht nutzen: Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, den Staat um etwas zu bitten. Sie haben auch das Recht, sich zu beschweren. Einen Überblick zu Petitionsverfahren in den Bundesländern finden Sie in diesem Wikipedia-Artikel. In Hessen werden jährliche Tätigkeitsberichte veröffentlicht.

Außerdem können Sie noch andere, zwar aufwendigere, aber verbindlichere Möglichkeiten nutzen: 

  • Bürgerbegehren initiieren: Dieses Instrument erlaubt direkte Demokratie auf kommunaler Ebene. Bürgerinnen und Bürger können einen Antrag auf Bürgerentscheid stellen. Für den Erfolg ist die Sammlung einer bestimmten Zahl von Unterschriften in einer festgelegten Frist erforderlich. Aufgrund dieser meist erheblichen Hürde bleibt es ein Notfallinstrument. Gleichzeitig ist es auf kommunaler Ebene das einzige verbindliche Element, um ohne politische Vertretung zu einer Entscheidung zu kommen. In dieser Tabelle sehen Sie, wie sich diese Verfahrensregeln nach Gemeinde, Landkreis und Bundesland unterscheiden. 
  • Verfahrensregeln beantragen: Diesen aufwändigen Weg sollten Sie nur mit einem breiten Bündnis gehen. Seit 1946 gab es erst rund 100 Anträge, die zu einem Volksbegehren führten. Wenn das gelingt, können Sie große Hebel bewegen: Bürgerinnen und Bürger können einen politischen Gegenstand oder einen Gesetzesentwurf ins Landesparlament einbringen. Wie sich dabei die Regeln je nach Region unterscheiden, steht in dieser Tabelle.  

Sie brauchen mehr Informationen oder wünschen Unterstützung? Der gemeinnützige Verein Mehr Demokratie setzt sich für mehr direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung ein und bietet dazu kostenlose Beratung an.

Mecklenburg-Vorpommern

Diese unkomplizierten Möglichkeiten haben Sie überall:

  • Landtagsabgeordnete kontaktieren: Stellen Sie Fragen an Mitglieder des Landtages. Die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Internetseite.
  • Bürgermeistersprechstunde besuchen: Diese wird in der Regel mindestens einmal im Monat angeboten. Die Termine sind oftmals online einzusehen oder buchbar (Beispiel Fürstenwalde/Spree).
  • Einwohneranfrage stellen: Sie möchten dem Stadtrat Anregungen und Vorschläge unterbreiten? Mit einer fokussierten Fragestellung können Sie Ihr Thema einbringen und auf mündliche Antworten in der Ratsversammlung oder schriftliche Antwort hoffen. Beachten Sie, dass die Regeln für den Umfang der Frage und die fristgerechte Einreichung unterschiedlich sind. (Beispiel Stadt Leipzig)
  • Petitionsrecht nutzen: Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, den Staat um etwas zu bitten. Sie haben auch das Recht, sich zu beschweren. Einen Überblick zu Petitionsverfahren in den Bundesländern finden Sie in diesem Wikipedia-Artikel. In Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht der Landtag Beschlussempfehlungen und jährliche Tätigkeitsberichte.

Außerdem können Sie noch andere, zwar aufwendigere, aber verbindlichere Möglichkeiten nutzen:

  • Einwohnerantrag einreichen: Das ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland. Mit ihm können Sie den Gemeinderat verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer öffentlichen Sitzung zu befassen (nicht zu entscheiden). Dabei gelten je Land unterschiedliche Vorschriften. In Mecklenburg-Vorpommern sind Einwohnerinnen und Einwohner ab 14 Jahren antragsberechtigte Personen. Damit der Antrag Erfolg hat, müssen von ihnen 5 Prozent oder mindestens 2.500 Personen als Quorum erreicht werden. Mehr Details zu den Rahmenbedingungen für Einwohneranträge nach Bundesländern stehen in diesem Wikipedia-Artikel
  • Bürgerbegehren initiieren: Dieses Instrument erlaubt direkte Demokratie auf kommunaler Ebene. Bürgerinnen und Bürger können einen Antrag auf Bürgerentscheid stellen. Für den Erfolg ist die Sammlung einer bestimmten Zahl von Unterschriften in einer festgelegten Frist erforderlich. Aufgrund dieser meist erheblichen Hürde bleibt es ein Notfallinstrument. Gleichzeitig ist es auf kommunaler Ebene das einzige verbindliche Element, um ohne politische Vertretung zu einer Entscheidung zu kommen. In dieser Tabelle sehen Sie, wie sich diese Verfahrensregeln nach Gemeinde, Landkreis und Bundesland unterscheiden. 
  • Verfahrensregeln beantragen: Diesen aufwändigen Weg sollten Sie nur mit einem breiten Bündnis gehen. Seit 1946 gab es erst rund 100 Anträge, die zu einem Volksbegehren führten. Wenn das gelingt, können Sie große Hebel bewegen: Bürgerinnen und Bürger können einen politischen Gegenstand oder einen Gesetzesentwurf ins Landesparlament einbringen. Wie sich dabei die Regeln je nach Region unterscheiden, steht in dieser Tabelle.  

Sie brauchen mehr Informationen oder wünschen Unterstützung? Der gemeinnützige Verein Mehr Demokratie setzt sich für mehr direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung ein und bietet dazu kostenlose Beratung an.

Niedersachsen

Diese unkomplizierten Möglichkeiten haben Sie überall:

  • Landtagsabgeordnete kontaktieren: Stellen Sie Fragen an Mitglieder des Landtages. Die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Internetseite.
  • Bürgermeistersprechstunde besuchen: Diese wird in der Regel mindestens einmal im Monat angeboten. Die Termine sind oftmals online einzusehen oder buchbar (Beispiel Fürstenwalde/Spree).
  • Einwohneranfrage stellen: Sie möchten dem Stadtrat Anregungen und Vorschläge unterbreiten? Mit einer fokussierten Fragestellung können Sie Ihr Thema einbringen und auf mündliche Antworten in der Ratsversammlung oder schriftliche Antwort hoffen. Beachten Sie, dass die Regeln für den Umfang der Frage und die fristgerechte Einreichung unterschiedlich sind. (Beispiel Stadt Leipzig)
  • Petitionsrecht nutzen: Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, den Staat um etwas zu bitten. Sie haben auch das Recht, sich zu beschweren. Einen Überblick zu Petitionsverfahren in den Bundesländern finden Sie in diesem Wikipedia-Artikel. In Niedersachsen gelten dabei keine hohen Transparenzstandards.

Außerdem können Sie noch andere, zwar aufwendigere, aber verbindlichere Möglichkeiten nutzen:

  • Einwohnerantrag einreichen: Das ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland. Mit ihm können Sie den Gemeinderat verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer öffentlichen Sitzung zu befassen (nicht zu entscheiden). Dabei gelten je Land unterschiedliche Vorschriften. In Niedersachsen sind Einwohnerinnen und Einwohner ab 14 Jahren antragsberechtigte Personen. Damit der Antrag Erfolg hat, müssen – je nach Gemeinde – von ihnen 2,5 bis 5 Prozent und maximal 400 bis 8.000 Personen als Quorum erreicht werden. Mehr Details zu den Rahmenbedingungen für Einwohneranträge nach Bundesländern stehen in diesem Wikipedia-Artikel
  • Bürgerbegehren initiieren: Dieses Instrument erlaubt direkte Demokratie auf kommunaler Ebene. Bürgerinnen und Bürger können einen Antrag auf Bürgerentscheid stellen. Für den Erfolg ist die Sammlung einer bestimmten Zahl von Unterschriften in einer festgelegten Frist erforderlich. Aufgrund dieser meist erheblichen Hürde bleibt es ein Notfallinstrument. Gleichzeitig ist es auf kommunaler Ebene das einzige verbindliche Element, um ohne politische Vertretung zu einer Entscheidung zu kommen. In dieser Tabelle sehen Sie, wie sich diese Verfahrensregeln nach Gemeinde, Landkreis und Bundesland unterscheiden. 
  • Verfahrensregeln beantragen: Diesen aufwändigen Weg sollten Sie nur mit einem breiten Bündnis gehen. Seit 1946 gab es erst rund 100 Anträge, die zu einem Volksbegehren führten. Wenn das gelingt, können Sie große Hebel bewegen: Bürgerinnen und Bürger können einen politischen Gegenstand oder einen Gesetzesentwurf ins Landesparlament einbringen. Wie sich dabei die Regeln je nach Region unterscheiden, steht in dieser Tabelle.  

Sie brauchen mehr Informationen oder wünschen Unterstützung? Der gemeinnützige Verein Mehr Demokratie setzt sich für mehr direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung ein und bietet dazu kostenlose Beratung an.

Nordrhein-Westfalen

Diese unkomplizierten Möglichkeiten haben Sie überall:

  • Landtagsabgeordnete kontaktieren: Stellen Sie Fragen an Mitglieder des Landtages. Die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Internetseite.
  • Bürgermeistersprechstunde besuchen: Diese wird in der Regel mindestens einmal im Monat angeboten. Die Termine sind oftmals online einzusehen oder buchbar (Beispiel Fürstenwalde/Spree).
  • Einwohneranfrage stellen: Sie möchten dem Stadtrat Anregungen und Vorschläge unterbreiten? Mit einer fokussierten Fragestellung können Sie Ihr Thema einbringen und auf mündliche Antworten in der Ratsversammlung oder schriftliche Antwort hoffen. Beachten Sie, dass die Regeln für den Umfang der Frage und die fristgerechte Einreichung unterschiedlich sind. (Beispiel Stadt Leipzig)
  • Petitionsrecht nutzen: Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, den Staat um etwas zu bitten. Sie haben auch das Recht, sich zu beschweren. Einen Überblick zu Petitionsverfahren in den Bundesländern finden Sie in diesem Wikipedia-Artikel. In Nordrhein-Westfalen veröffentlicht der Landtag ausgewählte Entscheidungen und Tätigkeitsberichte

Außerdem können Sie noch andere, zwar aufwendigere, aber verbindlichere Möglichkeiten nutzen:

  • Einwohnerantrag einreichen: Das ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland. Mit ihm können Sie den Gemeinderat verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer öffentlichen Sitzung zu befassen (nicht zu entscheiden). Dabei gelten je Land unterschiedliche Vorschriften. In Nordrhein-Westfalen sind Einwohnerinnen und Einwohner ab 14 Jahren antragsberechtigte Personen. Damit der Antrag Erfolg hat, müssen – je nach Gemeinde – von ihnen 4 bis 5 Prozent und maximal 4.000 bis 8.000 Personen als Quorum erreicht werden. Mehr Details zu den Rahmenbedingungen für Einwohneranträge nach Bundesländern stehen in diesem Wikipedia-Artikel
  • Bürgerbegehren initiieren: Dieses Instrument erlaubt direkte Demokratie auf kommunaler Ebene. Bürgerinnen und Bürger können einen Antrag auf Bürgerentscheid stellen. Für den Erfolg ist die Sammlung einer bestimmten Zahl von Unterschriften in einer festgelegten Frist erforderlich. Aufgrund dieser meist erheblichen Hürde bleibt es ein Notfallinstrument. Gleichzeitig ist es auf kommunaler Ebene das einzige verbindliche Element, um ohne politische Vertretung zu einer Entscheidung zu kommen. In dieser Tabelle sehen Sie, wie sich diese Verfahrensregeln nach Gemeinde, Landkreis und Bundesland unterscheiden. 
  • Verfahrensregeln beantragen: Diesen aufwändigen Weg sollten Sie nur mit einem breiten Bündnis gehen. Seit 1946 gab es erst rund 100 Anträge, die zu einem Volksbegehren führten. Wenn das gelingt, können Sie große Hebel bewegen: Bürgerinnen und Bürger können einen politischen Gegenstand oder einen Gesetzesentwurf ins Landesparlament einbringen. Wie sich dabei die Regeln je nach Region unterscheiden, steht in dieser Tabelle.  

Sie brauchen mehr Informationen oder wünschen Unterstützung? Der gemeinnützige Verein Mehr Demokratie setzt sich für mehr direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung ein und bietet dazu kostenlose Beratung an.

Rheinland-Pfalz

Diese unkomplizierten Möglichkeiten haben Sie überall:

  • Landtagsabgeordnete kontaktieren: Stellen Sie Fragen an Mitglieder des Landtages. Die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Internetseite.
  • Bürgermeistersprechstunde besuchen: Diese wird in der Regel mindestens einmal im Monat angeboten. Die Termine sind oftmals online einzusehen oder buchbar (Beispiel Fürstenwalde/Spree).
  • Einwohneranfrage stellen: Sie möchten dem Stadtrat Anregungen und Vorschläge unterbreiten? Mit einer fokussierten Fragestellung können Sie Ihr Thema einbringen und auf mündliche Antworten in der Ratsversammlung oder schriftliche Antwort hoffen. Beachten Sie, dass die Regeln für den Umfang der Frage und die fristgerechte Einreichung unterschiedlich sind. (Beispiel Stadt Leipzig)
  • Petitionsrecht nutzen: Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, den Staat um etwas zu bitten. Sie haben auch das Recht, sich zu beschweren. Einen Überblick zu Petitionsverfahren in den Bundesländern finden Sie in diesem Wikipedia-Artikel. In Rheinland-Pfalz veröffentlicht der Landtag Beschlüsse zu Massenpetitionen online.

Außerdem können Sie noch andere, zwar aufwendigere, aber verbindlichere Möglichkeiten nutzen:

  • Einwohnerantrag einreichen: Das ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland. Mit ihm können Sie den Gemeinderat verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer öffentlichen Sitzung zu befassen (nicht zu entscheiden). Dabei gelten je Land unterschiedliche Vorschriften. In Rheinland-Pfalz sind Einwohnerinnen und Einwohner ab 14 Jahren antragsberechtigte Personen. Damit der Antrag Erfolg hat, müssen 2 Prozent und maximal 2.000 Personen als Quorum erreicht werden. Mehr Details zu den Rahmenbedingungen für Einwohneranträge nach Bundesländern stehen in diesem Wikipedia-Artikel
  • Bürgerbegehren initiieren: Dieses Instrument erlaubt direkte Demokratie auf kommunaler Ebene. Bürgerinnen und Bürger können einen Antrag auf Bürgerentscheid stellen. Für den Erfolg ist die Sammlung einer bestimmten Zahl von Unterschriften in einer festgelegten Frist erforderlich. Aufgrund dieser meist erheblichen Hürde bleibt es ein Notfallinstrument. Gleichzeitig ist es auf kommunaler Ebene das einzige verbindliche Element, um ohne politische Vertretung zu einer Entscheidung zu kommen. In dieser Tabelle sehen Sie, wie sich diese Verfahrensregeln nach Gemeinde, Landkreis und Bundesland unterscheiden. 
  • Verfahrensregeln beantragen: Diesen aufwändigen Weg sollten Sie nur mit einem breiten Bündnis gehen. Seit 1946 gab es erst rund 100 Anträge, die zu einem Volksbegehren führten. Wenn das gelingt, können Sie große Hebel bewegen: Bürgerinnen und Bürger können einen politischen Gegenstand oder einen Gesetzesentwurf ins Landesparlament einbringen. Wie sich dabei die Regeln je nach Region unterscheiden, steht in dieser Tabelle.  

Sie brauchen mehr Informationen oder wünschen Unterstützung? Der gemeinnützige Verein Mehr Demokratie setzt sich für mehr direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung ein und bietet dazu kostenlose Beratung an.

Saarland

Diese unkomplizierten Möglichkeiten haben Sie überall:

  • Landtagsabgeordnete kontaktieren: Stellen Sie Fragen an Mitglieder des Landtages. Die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Internetseite.
  • Bürgermeistersprechstunde besuchen: Diese wird in der Regel mindestens einmal im Monat angeboten. Die Termine sind oftmals online einzusehen oder buchbar (Beispiel Fürstenwalde/Spree).
  • Einwohneranfrage stellen: Sie möchten dem Stadtrat Anregungen und Vorschläge unterbreiten? Mit einer fokussierten Fragestellung können Sie Ihr Thema einbringen und auf mündliche Antworten in der Ratsversammlung oder schriftliche Antwort hoffen. Beachten Sie, dass die Regeln für den Umfang der Frage und die fristgerechte Einreichung unterschiedlich sind. (Beispiel Stadt Leipzig)
  • Petitionsrecht nutzen: Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, den Staat um etwas zu bitten. Sie haben auch das Recht, sich zu beschweren. Einen Überblick zu Petitionsverfahren in den Bundesländern finden Sie in diesem Wikipedia-Artikel. Im Saarland veröffentlicht der Landtag jährliche Tätigkeitsberichte.

Außerdem können Sie noch andere, zwar aufwendigere, aber verbindlichere Möglichkeiten nutzen:

  • Einwohnerantrag einreichen: Das ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland. Mit ihm können Sie den Gemeinderat verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer öffentlichen Sitzung zu befassen (nicht zu entscheiden). Dabei gelten je Land unterschiedliche Vorschriften. Im Saarland sind Einwohnerinnen und Einwohner ab 16 Jahren antragsberechtigte Personen. Damit der Antrag Erfolg hat, müssen 5 Prozent als Quorum erreicht werden. Mehr Details zu den Rahmenbedingungen für Einwohneranträge nach Bundesländern stehen in diesem Wikipedia-Artikel
  • Bürgerbegehren initiieren: Dieses Instrument erlaubt direkte Demokratie auf kommunaler Ebene. Bürgerinnen und Bürger können einen Antrag auf Bürgerentscheid stellen. Für den Erfolg ist die Sammlung einer bestimmten Zahl von Unterschriften in einer festgelegten Frist erforderlich. Aufgrund dieser meist erheblichen Hürde bleibt es ein Notfallinstrument. Gleichzeitig ist es auf kommunaler Ebene das einzige verbindliche Element, um ohne politische Vertretung zu einer Entscheidung zu kommen. In dieser Tabelle sehen Sie, wie sich diese Verfahrensregeln nach Gemeinde, Landkreis und Bundesland unterscheiden. 
  • Verfahrensregeln beantragen: Diesen aufwändigen Weg sollten Sie nur mit einem breiten Bündnis gehen. Seit 1946 gab es erst rund 100 Anträge, die zu einem Volksbegehren führten. Wenn das gelingt, können Sie große Hebel bewegen: Bürgerinnen und Bürger können einen politischen Gegenstand oder einen Gesetzesentwurf ins Landesparlament einbringen. Wie sich dabei die Regeln je nach Region unterscheiden, steht in dieser Tabelle.  

Sie brauchen mehr Informationen oder wünschen Unterstützung? Der gemeinnützige Verein Mehr Demokratie setzt sich für mehr direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung ein und bietet dazu kostenlose Beratung an.

Sachsen

Diese unkomplizierten Möglichkeiten haben Sie überall:

  • Landtagsabgeordnete kontaktieren: Stellen Sie Fragen an Mitglieder des Landtages. Die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Internetseite.
  • Bürgermeistersprechstunde besuchen: Diese wird in der Regel mindestens einmal im Monat angeboten. Die Termine sind oftmals online einzusehen oder buchbar (Beispiel Fürstenwalde/Spree).
  • Einwohneranfrage stellen: Sie möchten dem Stadtrat Anregungen und Vorschläge unterbreiten? Mit einer fokussierten Fragestellung können Sie Ihr Thema einbringen und auf mündliche Antworten in der Ratsversammlung oder schriftliche Antwort hoffen. Beachten Sie, dass die Regeln für den Umfang der Frage und die fristgerechte Einreichung unterschiedlich sind. (Beispiel Stadt Leipzig)
  • Petitionsrecht nutzen: Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, den Staat um etwas zu bitten. Sie haben auch das Recht, sich zu beschweren. Einen Überblick zu Petitionsverfahren in den Bundesländern finden Sie in diesem Wikipedia-Artikel. In Sachsen veröffentlicht der Landtag Beschlüsse zu Petitionen online.

Außerdem können Sie noch andere, zwar aufwendigere, aber verbindlichere Möglichkeiten nutzen:

  • Einwohnerantrag einreichen: Das ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland. Mit ihm können Sie den Gemeinderat verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer öffentlichen Sitzung zu befassen (nicht zu entscheiden). Dabei gelten je Land unterschiedliche Vorschriften. In sächsischen Städten sind Einwohnerinnen und Einwohner ab 16 Jahren antragsberechtigte Personen, in Landkreisen ab 18 Jahren Damit der Antrag Erfolg hat, müssen 5 Prozent als Quorum erreicht werden. Mehr Details zu den Rahmenbedingungen für Einwohneranträge nach Bundesländern stehen in diesem Wikipedia-Artikel
  • Bürgerbegehren initiieren: Dieses Instrument erlaubt direkte Demokratie auf kommunaler Ebene. Bürgerinnen und Bürger können einen Antrag auf Bürgerentscheid stellen. Für den Erfolg ist die Sammlung einer bestimmten Zahl von Unterschriften in einer festgelegten Frist erforderlich. Aufgrund dieser meist erheblichen Hürde bleibt es ein Notfallinstrument. Gleichzeitig ist es auf kommunaler Ebene das einzige verbindliche Element, um ohne politische Vertretung zu einer Entscheidung zu kommen. In dieser Tabelle sehen Sie, wie sich diese Verfahrensregeln nach Gemeinde, Landkreis und Bundesland unterscheiden. 
  • Verfahrensregeln beantragen: Diesen aufwändigen Weg sollten Sie nur mit einem breiten Bündnis gehen. Seit 1946 gab es erst rund 100 Anträge, die zu einem Volksbegehren führten. Wenn das gelingt, können Sie große Hebel bewegen: Bürgerinnen und Bürger können einen politischen Gegenstand oder einen Gesetzesentwurf ins Landesparlament einbringen. Wie sich dabei die Regeln je nach Region unterscheiden, steht in dieser Tabelle.  

Sie brauchen mehr Informationen oder wünschen Unterstützung? Der gemeinnützige Verein Mehr Demokratie setzt sich für mehr direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung ein und bietet dazu kostenlose Beratung an.

Sachsen-Anhalt

Diese unkomplizierten Möglichkeiten haben Sie überall:

  • Landtagsabgeordnete kontaktieren: Stellen Sie Fragen an Mitglieder des Landtages. Die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Internetseite.
  • Bürgermeistersprechstunde besuchen: Diese wird in der Regel mindestens einmal im Monat angeboten. Die Termine sind oftmals online einzusehen oder buchbar (Beispiel Fürstenwalde/Spree).
  • Einwohneranfrage stellen: Sie möchten dem Stadtrat Anregungen und Vorschläge unterbreiten? Mit einer fokussierten Fragestellung können Sie Ihr Thema einbringen und auf mündliche Antworten in der Ratsversammlung oder schriftliche Antwort hoffen. Beachten Sie, dass die Regeln für den Umfang der Frage und die fristgerechte Einreichung unterschiedlich sind. (Beispiel Stadt Leipzig)
  • Petitionsrecht nutzen: Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, den Staat um etwas zu bitten. Sie haben auch das Recht, sich zu beschweren. Einen Überblick zu Petitionsverfahren in den Bundesländern finden Sie in diesem Wikipedia-Artikel. In Sachsen-Anhalt veröffentlicht der Landtag Texte von Sammel- und Massenpetitionen.

Außerdem können Sie noch andere, zwar aufwendigere, aber verbindlichere Möglichkeiten nutzen:

  • Einwohnerantrag einreichen: Das ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland. Mit ihm können Sie den Gemeinderat verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer öffentlichen Sitzung zu befassen (nicht zu entscheiden). Dabei gelten je Land unterschiedliche Vorschriften. In Sachsen-Anhalt sind Einwohnerinnen und Einwohner ab 14 Jahren antragsberechtigte Personen. Damit der Antrag Erfolg hat, müssen ein bis drei Prozent als Quorum erreicht werden. Mehr Details zu den Rahmenbedingungen für Einwohneranträge nach Bundesländern stehen in diesem Wikipedia-Artikel
  • Bürgerbegehren initiieren: Dieses Instrument erlaubt direkte Demokratie auf kommunaler Ebene. Bürgerinnen und Bürger können einen Antrag auf Bürgerentscheid stellen. Für den Erfolg ist die Sammlung einer bestimmten Zahl von Unterschriften in einer festgelegten Frist erforderlich. Aufgrund dieser meist erheblichen Hürde bleibt es ein Notfallinstrument. Gleichzeitig ist es auf kommunaler Ebene das einzige verbindliche Element, um ohne politische Vertretung zu einer Entscheidung zu kommen. In dieser Tabelle sehen Sie, wie sich diese Verfahrensregeln nach Gemeinde, Landkreis und Bundesland unterscheiden. 
  • Verfahrensregeln beantragen: Diesen aufwändigen Weg sollten Sie nur mit einem breiten Bündnis gehen. Seit 1946 gab es erst rund 100 Anträge, die zu einem Volksbegehren führten. Wenn das gelingt, können Sie große Hebel bewegen: Bürgerinnen und Bürger können einen politischen Gegenstand oder einen Gesetzesentwurf ins Landesparlament einbringen. Wie sich dabei die Regeln je nach Region unterscheiden, steht in dieser Tabelle.  

Sie brauchen mehr Informationen oder wünschen Unterstützung? Der gemeinnützige Verein Mehr Demokratie setzt sich für mehr direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung ein und bietet dazu kostenlose Beratung an.

Schleswig-Holstein

Diese unkomplizierten Möglichkeiten haben Sie überall:

  • Landtagsabgeordnete kontaktieren: Stellen Sie Fragen an Mitglieder des Landtages. Die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Internetseite.
  • Bürgermeistersprechstunde besuchen: Diese wird in der Regel mindestens einmal im Monat angeboten. Die Termine sind oftmals online einzusehen oder buchbar (Beispiel Fürstenwalde/Spree).
  • Einwohneranfrage stellen: Sie möchten dem Stadtrat Anregungen und Vorschläge unterbreiten? Mit einer fokussierten Fragestellung können Sie Ihr Thema einbringen und auf mündliche Antworten in der Ratsversammlung oder schriftliche Antwort hoffen. Beachten Sie, dass die Regeln für den Umfang der Frage und die fristgerechte Einreichung unterschiedlich sind. (Beispiel Stadt Leipzig)
  • Petitionsrecht nutzen: Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, den Staat um etwas zu bitten. Sie haben auch das Recht, sich zu beschweren. Einen Überblick zu Petitionsverfahren in den Bundesländern finden Sie in diesem Wikipedia-Artikel. In Schleswig-Holstein veröffentlicht der Landtag eine Petitionsliste.

Außerdem können Sie noch andere, zwar aufwendigere, aber verbindlichere Möglichkeiten nutzen:

  • Einwohnerantrag einreichen: Das ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland. Mit ihm können Sie den Gemeinderat verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer öffentlichen Sitzung zu befassen (nicht zu entscheiden). Dabei gelten je Land unterschiedliche Vorschriften. In Schleswig-Holstein sind Einwohnerinnen und Einwohner ab 14 Jahren antragsberechtigte Personen. Damit der Antrag Erfolg hat, müssen 2 bis 5 Prozent als Quorum erreicht werden. Mehr Details zu den Rahmenbedingungen für Einwohneranträge nach Bundesländern stehen in diesem Wikipedia-Artikel
  • Bürgerbegehren initiieren: Dieses Instrument erlaubt direkte Demokratie auf kommunaler Ebene. Bürgerinnen und Bürger können einen Antrag auf Bürgerentscheid stellen. Für den Erfolg ist die Sammlung einer bestimmten Zahl von Unterschriften in einer festgelegten Frist erforderlich. Aufgrund dieser meist erheblichen Hürde bleibt es ein Notfallinstrument. Gleichzeitig ist es auf kommunaler Ebene das einzige verbindliche Element, um ohne politische Vertretung zu einer Entscheidung zu kommen. In dieser Tabelle sehen Sie, wie sich diese Verfahrensregeln nach Gemeinde, Landkreis und Bundesland unterscheiden. 
  • Verfahrensregeln beantragen: Diesen aufwändigen Weg sollten Sie nur mit einem breiten Bündnis gehen. Seit 1946 gab es erst rund 100 Anträge, die zu einem Volksbegehren führten. Wenn das gelingt, können Sie große Hebel bewegen: Bürgerinnen und Bürger können einen politischen Gegenstand oder einen Gesetzesentwurf ins Landesparlament einbringen. Wie sich dabei die Regeln je nach Region unterscheiden, steht in dieser Tabelle.  

Sie brauchen mehr Informationen oder wünschen Unterstützung? Der gemeinnützige Verein Mehr Demokratie setzt sich für mehr direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung ein und bietet dazu kostenlose Beratung an.

Thüringen

Diese unkomplizierten Möglichkeiten haben Sie überall:

  • Landtagsabgeordnete kontaktieren: Stellen Sie Fragen an Mitglieder des Landtages. Die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Internetseite.
  • Bürgermeistersprechstunde besuchen: Diese wird in der Regel mindestens einmal im Monat angeboten. Die Termine sind oftmals online einzusehen oder buchbar (Beispiel Fürstenwalde/Spree).
  • Einwohneranfrage stellen: Sie möchten dem Stadtrat Anregungen und Vorschläge unterbreiten? Mit einer fokussierten Fragestellung können Sie Ihr Thema einbringen und auf mündliche Antworten in der Ratsversammlung oder schriftliche Antwort hoffen. Beachten Sie, dass die Regeln für den Umfang der Frage und die fristgerechte Einreichung unterschiedlich sind. (Beispiel Stadt Leipzig)
  • Petitionsrecht nutzen: Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, den Staat um etwas zu bitten. Sie haben auch das Recht, sich zu beschweren. Einen Überblick zu Petitionsverfahren in den Bundesländern finden Sie in diesem Wikipedia-Artikel. In Thüringen stellt der Landtag Beschlüsse von Petitionen online.

Außerdem können Sie noch andere, zwar aufwendigere, aber verbindlichere Möglichkeiten nutzen:

  • Einwohnerantrag einreichen: Das ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland. Mit ihm können Sie den Gemeinderat verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer öffentlichen Sitzung zu befassen (nicht zu entscheiden). Dabei gelten je Land unterschiedliche Vorschriften. In Thüringen sind Einwohnerinnen und Einwohner ab 14 Jahren antragsberechtigte Personen. Damit der Antrag Erfolg hat, müssen davon Prozent und maximal 300 Personen (in Landkreisen max. 1.000) als Quorum erreicht werden. Mehr Details zu den Rahmenbedingungen für Einwohneranträge nach Bundesländern stehen in diesem Wikipedia-Artikel
  • Bürgerbegehren initiieren: Dieses Instrument erlaubt direkte Demokratie auf kommunaler Ebene. Bürgerinnen und Bürger können einen Antrag auf Bürgerentscheid stellen. Für den Erfolg ist die Sammlung einer bestimmten Zahl von Unterschriften in einer festgelegten Frist erforderlich. Aufgrund dieser meist erheblichen Hürde bleibt es ein Notfallinstrument. Gleichzeitig ist es auf kommunaler Ebene das einzige verbindliche Element, um ohne politische Vertretung zu einer Entscheidung zu kommen. In dieser Tabelle sehen Sie, wie sich diese Verfahrensregeln nach Gemeinde, Landkreis und Bundesland unterscheiden. 
  • Verfahrensregeln beantragen: Diesen aufwändigen Weg sollten Sie nur mit einem breiten Bündnis gehen. Seit 1946 gab es erst rund 100 Anträge, die zu einem Volksbegehren führten. Wenn das gelingt, können Sie große Hebel bewegen: Bürgerinnen und Bürger können einen politischen Gegenstand oder einen Gesetzesentwurf ins Landesparlament einbringen. Wie sich dabei die Regeln je nach Region unterscheiden, steht in dieser Tabelle.  

Sie brauchen mehr Informationen oder wünschen Unterstützung? Der gemeinnützige Verein Mehr Demokratie setzt sich für mehr direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung ein und bietet dazu kostenlose Beratung an.

Plakate

Über den Missstand in der Nachbarschaft informieren

Sie können zwischen zwei Versionen wählen, wie Sie Menschen in Ihrer Nachbarschaft informieren wollen. Entweder über ein Plakat mit Zitaten von Kita-Mitarbeitenden und Eltern oder mit einem Mitmachbild für Kinder. Der Ablauf ist jeweils gleich:

Mitmachaktion für Kinder
Dieses Bild können Eltern herunterladen und ihre Kinder malen es weiter. Im Fokus steht dabei, die Perspektive der Kinder auf ihre Kita. Denn ihre Sicht wird oft nicht erzählt.

Aussagen von Eltern und Kita-Mitarbeitenden
Auf diesen Bildern finden sie drei verschiedene Varianten mit Erfahrungsberichten und eine leere Version, die sie mit ihrem eigenen Erlebnis befüllen können. 

Recherchen

Kitanotstand - Die Hauptstory

Die deutschen Kitas stehen vor dem Zusammenbruch. Tausende Kita-Mitarbeitende berichten: von Überlastung, Burnout und Kindern in Gefahr.

Credits

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