Rechtsanspruch auf Ganztag kommt trotz Sparliste wie geplant
Die Kommunen forderten in einer internen Sparliste, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler zu verschieben. Das Familienministerium sichert nun den Start zum neuen Schuljahr sowie Plätze für alle zu. Außerdem soll es noch vor den Sommerferien einen Gesetzentwurf zu deutschlandweiten Sprachtests für Vierjährige geben.
Der Rechtsanspruch auf einen Platz im Ganztag wird wie geplant im Sommer in Kraft treten. Das Bundesfamilienministerium hat auf Anfrage von CORRECTIV zugesichert, dass es keinen Aufschub gebe und der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wie ursprünglich vorgesehen ab 1. August für die Erstklässler starte.
Damit schafft das Ministerium Klarheit, nachdem der zum neuen Schuljahr geplante Start des Rechtsanspruchs in der vergangenen Woche überraschend zur Disposition stand. Der Paritätische Gesamtverband hatte die aktuelle Sparliste einer Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Kommunen veröffentlicht. Darin finden sich über 70 Kürzungsvorschläge bei Hilfen für Familien, Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderung.
Die kommunalen Spitzenverbände schlagen darin vor, die Einführung der Ganztagsbetreuung für Erstklässler zu verschieben, um die Kommunen zu entlasten. In vielen Städten fürchten die Träger, nicht rechtzeitig ausreichend Personal für den Ausbau zu finden. Außerdem haben viele Kommunen die Befürchtung, dass die Bereitstellung von ausreichend Räumen sie über die finanzielle Belastungsgrenze hinaus in die Haushaltssicherung treibe. In NRW verklagen derzeit mehrere Städte das Land, weil sie sich mit der Mammutaufgabe allein gelassen fühlen.
Bereits 2021 trat das Ganztagsfördergesetz in Kraft, nach dem ab dem kommenden Schuljahr alle Erstklässler in Deutschland Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung haben. Bis zum Schuljahr 2029/30 wird der Anspruch auf alle Kinder in der ersten bis vierten Klasse ausgeweitet.
Das Bundesfamilienministerium wollte sich auf Anfrage von CORRECTIV nicht zu der Sparliste äußern, teilte aber mit, dass es zum Schuljahresstart 2026/27 „grundsätzlich ausreichend Ganztagsplätze“ für Erstklässler geben werde. Die Länder würden diese Einschätzung teilen.
Städte und Gemeindebund sieht Rechtsanspruch zulasten der Kommunen
Die Kommunen bestreiten das: „Wir haben seit Beschluss des Rechtsanspruches darauf hingewiesen, dass trotz einer immensen Kraftanstrengung der Kommunen das Ziel eines flächendeckenden Ganztagsangebotes wahrscheinlich nicht erreicht werden wird“, teilt ein Sprecher des Deutschen Städte- und Gemeindebundes auf Anfrage von CORRECTIV mit. Versprochene Gelder seien verzögert bereitgestellt worden und Kompensationen für Personal- und Betriebsmittel seien nicht kostendeckend.
„Die Einführung des Rechtsanspruches haben Bund und Länder zu Lasten der kommunalen Ebene vereinbart“, sagt der Sprecher. Gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Landkreistag hatte der Verband den Vorschlag, den Start des Ganztagsanspruchs zu verschieben, in die Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Kommunen eingebracht.
Dennoch geht der Deutsche Städte- und Gemeindebund davon aus, dass „viele Kommunen trotzdem den Erstklässlern eine Ganztagsbetreuung anbieten können“. In Einzelfällen müsse dafür jedoch womöglich älteren Kindern, die keinen formellen Rechtsanspruch haben, der Betreuungsvertrag für den offenen Ganztag gekündigt werden.
Kommunen rechnen langfristig mit „Herausforderungen“ bei der Umsetzung
Gerade in den westdeutschen Bundesländern müssen die Ganztagsangebote stark ausgebaut werden. In einem im Dezember veröffentlichten Zwischenbericht der Bundesregierung war von bundesweit mindestens 166.000 Plätzen die Rede, die noch geschaffen werden müssten. In Bayern beispielsweise müssen bei konstantem Elternbedarf über 42.000 neue Plätze geschaffen werden. Das sind knapp 24 Prozent mehr Betreuungsplätze als im vorangegangenen Schuljahr. Entsprechend groß dürfte auch in kleineren Kommunen der Aufwand sein, zusätzliche Kapazitäten zu schaffen.
Die bayerische Stadt Kaufbeuren erklärte etwa auf Anfrage von CORRECTIV, dass es für das kommende Schuljahr in der Ganztags- und Hortbetreuung „ausreichend Kapazitäten“ gebe. Für die Folgejahre sehe die Stadt aber Herausforderungen, weil „wachsende Schülerzahlen und längere Betreuungszeiten insbesondere bei der Mittagsverpflegung zu räumlichen Engpässen führen können“.
Gewerkschaften warnen vor „Mangel-Betreuung“
Doreen Siebernik, Vorstandsmitglied der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), fordert, dass nicht nur darüber diskutiert werde, ob es ab Sommer genügend Ganztagsplätze gebe. Vielmehr müsse die Qualität der Betreuung im Vordergrund stehen. Der Anspruch auf einen Ganztagsplatz dürfe nicht dazu führen, „dass unter Zeitdruck eine Mangel-Betreuung organisiert wird, während Bildung, Schutz und Wohlbefinden der Kinder sowie die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten auf der Strecke bleiben“. Die Kommunen und Landkreise müssten genug Geld erhalten, um für faire Arbeitsbedingungen der Ganztagsfachkräfte und pädagogische Qualität zu sorgen.
CORRECTIV berichtete bereits über die Herausforderungen, vor denen Kommunen, Lehrkräfte und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs stehen. Schulen haben teilweise keine Mensa, freie Träger befürchten, dass Kinder in Zukunft nur noch verwahrt und nicht mehr in ihrer Bildung unterstützt werden können.
Gesetzentwurf zu Kita-Entwicklung soll noch vor Sommerferien kommen
Neben dem Ganztag schaffte das Familienministerium auch bei den Sprachtests für Vierjährige Klarheit: Auf Anfrage von CORRECTIV kündigte das Ministerium an, dass die im Koalitionsvertrag versprochenen verbindlichen Sprach- und Entwicklungstests für alle Vierjährigen in Deutschland nun gesetzlich geregelt werden sollen. Noch vor den Sommerferien wird das Ministerium dafür nach eigenen Angaben einen Entwurf des sogenannten Kita-Qualitätsentwicklungsgesetzes vorlegen. Darin soll auch die verpflichtende Sprachförderung für Kinder geregelt werden, bei denen ein Förderbedarf festgestellt wurde.
Bei den Kommunen und einigen Ländern stößt das offenbar auf Widerstand: In der Sparliste, die vom Paritätischen Gesamtverband veröffentlicht wurde, fordern die kommunalen Spitzenverbände, dass das neue Gesetz zur Entwicklung von Kitas nicht eingeführt wird. Stattdessen solle der Bund auch „ohne bundeseinheitliche Qualitätsstandards“ dauerhaft Geld für Kitas bereitstellen. Die Bundesländer Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen fordern im Rahmen des geplanten Qualitätsentwicklungsgesetzes „Bundesmittel ohne kleinteilige Vorgaben und neue Anforderungen“.
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