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Künast-Klage gegen Meta: Wieso es für den Social-Media-Giganten um mehr als ein Falschzitat geht

Im Rechtsstreit zwischen Grünen-Politikerin Renate Künast und Facebook-Betreiber Meta soll nun der Europäische Gerichtshof wichtige Fragen klären. Das könnte weitreichende Folgen für Meta haben.

von Max Bernhard, Kimberly Nicolaus

Grünen-Politikerin Renate Künast bei der Veranstaltung Zeit Forum Wissenschaft im September 2023 (Foto: Marten Ronneburg / NurPhoto)
Grünen-Politikerin Renate Künast bei der Veranstaltung Zeit Forum Wissenschaft im September 2023 (Foto: Marten Ronneburg / NurPhoto)

Seit Jahren kämpft Grünen-Politikerin Renate Künast gegen Meta, der Konzern hinter Facebook, Instagram und Whatsapp – und noch ist das letzte Wort nicht gesprochen. Nach einer mündlichen Verhandlung entschied der Bundesgerichtshof am Dienstag, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu mehreren Fragen eine Vorentscheidung treffen soll. 

Bei der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen Künast und Meta geht es um die Frage, inwieweit Soziale Netzwerke für die von ihren Nutzern eingestellten Inhalte haften. Konkret geht es um ein seit Jahren kursierendes Falschzitat, das Künast zugeschrieben wird. Die Grünen-Politikerin fordert Schadensersatz und verlangt, dass Meta sinngleiche Beiträge aktiv löscht – und nicht nur solche, die dem Unternehmen gemeldet werden. Künast sagte laut Bericht der DPA bei der Verhandlung, man könne als Privatperson nicht 30 Leute einstellen, die weltweit sinngleiche Posts suchen.

Mit dem Verfahren und mit Unterstützung von der Organisation HateAid möchte Künast ein Grundsatzurteil erwirken, das allen Betroffenen zugutekommt. Ihr Anwalt Chan-jo Jun sieht den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts positiv. Gegenüber CORRECTIV teilt er mit: „Wir hätten uns zwar auch über ein Urteil gefreut, aber eine EuGH-Entscheidung hat durch die internationale Wirkung viel mehr Gewicht, wenn sie richtig ausfällt.“ Denn daran würden sich auch Gerichte anderer Länder in Europa orientieren. 

Am Ende könnte das Verfahren sogar zu einem Paradigmenwechsel auf Social Media führen, sagt Jun. Nämlich dann, wenn das sogenannte Haftungsprivileg des Digital Services Act (DSA) einen Riss bekomme. Soziale Netzwerke könnten sich dann nicht mehr länger darauf berufen, „keine Verantwortung für Inhalte zu tragen“, sagt Josephine Ballon, Geschäftsführerin von HateAid.

Künast-Falschzitat kursiert seit Jahren auf Facebook

Renate Künast reichte im April 2021 erstmals Klage gegen Facebook vor dem Landgericht Frankfurt am Main ein. Zu dem Zeitpunkt kursierte das Falschzitat schon seit mindestens sechs Jahren. Die Faktencheck-Redaktion von CORRECTIV berichtete mehrfach. 

Das Falschzitat selbst beruht auf einer Aussage, die Künast 2010 in einer Fernseh-Gesprächsrunde gemacht hatte. Dort war sie als Gast mit dem rechten Autor Thilo Sarrazin und der damaligen CDU-Politikerin Aygül Özkan. Damals sagte Künast zu Sarrazin: „Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher sich ihren Namen mal merken.“ Sarrazin hatte zuvor Özkan mit falschem Nachnamen angesprochen. Dieser Satz wurde dann offenbar verfälscht und seither als Falschzitat verbreitet. Schon 2015 veröffentlichte Künast auf Facebook eine Richtigstellung. Damals war sie Bundestagsabgeordnete. 

Meta sieht sich nicht in der Verantwortung

Das Landgericht Frankfurt urteilte 2022 zugunsten Künasts. Doch das Verfahren lief über die Jahre immer weiter, auch weil Meta Berufung eingelegt hatte. So landete der Streit 2023 vor dem Oberlandesgericht Frankfurt und 2025 vor dem Bundesgerichtshof.

Die bisherigen Urteile und Pressemitteilungen der Gerichte zeigen, wie sich Meta gewehrt hat. So hielt der Konzern, mit einem Jahresumsatz von rund 200 Milliarden US-Dollar und eigener KI-Anwendung, eine Prüfpflicht für unzumutbar. Meta argumentierte, dass der Konzern nicht entscheiden könne, ab wann ein ähnlicher Inhalt illegal sei. Zudem vertritt Meta die Auffassung, man sei als Konzern nicht verpflichtet, sinngleiche und identische Beiträge zu entfernen, weil diese zum Teil manuell geprüft werden müssten. 

Der Medienrechtler Christian Solmecke sieht das anders. In einer Pressemitteilung, die er anlässlich der Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof herausgegeben hat, schreibt er: „Im Jahr 2026 kann sich ein Tech-Konzern wie Meta nicht mehr ernsthaft darauf berufen, er könne tausendfach kopierte Falschzitate auf seiner eigenen Plattform nicht finden.“ Wenn ein konkretes Fake-Meme einmal als rechtswidrig erkannt sei, ließen sich identische und leicht abgewandelte Versionen mit modernen KI-Systemen problemlos herausfiltern. „Das hat nichts mit Zensur oder allgemeiner Überwachung zu tun, sondern mit digitaler Produktverantwortung.“

Meta antwortete bis zur Veröffentlichung nicht auf eine Anfrage von CORRECTIV zum aktuellen Verfahren.    

Bis zur Entscheidung des EuGH wird es voraussichtlich einige Jahre dauern. Das Falschzitat von Renate Künast kursiert derweil immer noch. CORRECTIV fand etwa ein Dutzend solcher Beiträge auf Facebook und Instagram, die allein im Jahr 2026 veröffentlicht wurden. 

Transparenzhinweis: CORRECTIV ist seit 2017 in einer Kooperation mit dem Konzern Meta, um Desinformation auf dem Sozialen Netzwerk zu bekämpfen. Mehr Informationen zu der Kooperation erhalten Sie hier. Über Entwicklungen zu dieser Kooperation hat CORRECTIV hier berichtet. Die Organisation HateAid hat einzelne CORRECTIV-Mitarbeitende in der Vergangenheit bei melderechtlichen Schutzmaßnahmen unterstützt. 

Redigatur und Faktencheck: Miriam Lenz