In den Wochen vor der Bundestagswahl versetzten innerhalb weniger Wochen zwei Anschläge das Land in Aufruhr – bei denen die Täter Geflüchtete waren und zudem psychisch erkrankt.
In Magdeburg fuhr im Dezember ein seelisch kranker Mann aus Saudi-Arabien, der als Schutzsuchender nach Deutschland gekommen war, in eine Menschenmenge. Er tötete sechs Menschen, rund 300 weitere wurden verletzt. In Aschaffenburg tötete ein Geflüchteter aus Afghanistan, der unter einer psychischen Krankheit leidet, im Januar ein Kind und einen Erwachsenen mit einem Messer.
Jedesmal, wenn ein solcher Anschlag geschieht, dreht sich die öffentliche Diskussion schnell wieder um dieselben Fragen: Warum konnten Behörden die Tat nicht verhindern? Weshalb wurde der Täter nicht angemessen behandelt? Hätte man wissen können oder sogar müssen, dass er gefährlich für die Allgemeinheit ist – und ihn ärztlich versorgen müssen?
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Warum das deutsche Behördensystem an dieser Stelle immer wieder versagt, hat CORRECTIV vor rund eineinhalb Jahren in einer ausführlichen Recherche gezeigt: Neu ankommende Schutzsuchende wurden so gut wie nie in den Erstaufnahmeeinrichtungen der Bundesländer auf ihren seelischen Zustand hin untersucht – und das, obwohl eine EU-Richtlinie dies bereits seit dem Jahr 2013 zumindest dringend empfiehlt. Darin heißt es: „Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass Antragsteller die erforderliche medizinische Versorgung erhalten, die zumindest die Notversorgung und die unbedingt erforderliche Behandlung von Krankheiten und schweren psychischen Störungen umfasst.“
Die Recherche zeigte auch: Selbst, wenn nach der Ankunft eines Geflüchteten auffiel, dass er dringend Therapie benötigte, war es fast ein Ding der Unmöglichkeit, sie zu bekommen.
Jetzt hat CORRECTIV erneut bei den 16 Bundesländern nachgefragt: Wird die EU-Richtlinie mittlerweile umgesetzt? Werden Neuankömmlinge nun in der Regel auf ihren seelischen Zustand hin untersucht?
Nur ein Bundesland prüft offenbar regelmäßig
Das Ergebnis: Von 15 Bundesländern, die auf die Fragen antworteten (Thüringen ignorierte die Anfrage) wanden sich 14 mit blumigen Formulierungen heraus – die eindeutig durchblicken lassen: Dies ist nicht regelmäßig der Fall.
Nur das Land Schleswig-Holstein konnte auf die Frage, wie viele der neu Angekommenen zuletzt auf ihren seelischen Zustand hin untersucht worden seien, konkrete Zahlen nennen: Im Zeitraum Januar bis Oktober 2024 wurden demnach 1.106 psychiatrische Diagnosen gestellt – fast zwölf Prozent aller Ankommenden waren demnach ernsthaft seelisch krank.
Alle anderen Bundesländer verwiesen in komplizierten Formulierungen darauf: Die EU-Richtlinie sei bislang nicht bindend. Somit seien Untersuchungen auf seelische Krankheiten hin nicht rechtlich vorgeschrieben. Mecklenburg-Vorpommern etwa verwies darauf, dies werde erst ab Mitte 2026 der Fall sein.
Stattdessen, schreiben mehrere Bundesländer, orientiere man sich bislang an den gesetzlichen Vorgaben des Asylbewerberleistungsgesetzes. Es sieht im Wesentlichen vor, dass bei „akuten Erkrankungen“ medizinische Hilfe geleistet wird. Offenbar nutzen die Bundesländer den gesetzlichen Spielraum aus, den die Formulierungen im Gesetz lassen – denn ob eine seelische Erkrankung „akut“ ist, lässt sich oft schwer beurteilen.
Lauterbach warnt vor „Sicherheitsrisiko“
Noch-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte erst kürzlich – im Zusammenhang mit dem Anschlag von Aschaffenburg – vor dem „Sicherheitsrisiko“ gewarnt, das entstehe, wenn psychische Krankheiten bei Geflüchteten zu selten erkannt und fast nie behandelt werden. „Viele Menschen, die nach Kriegs- und Fluchterfahrung zu uns kommen, entwickeln schwere psychische Erkrankungen und sind daher häufig eine Gefahr für sich und andere“, so Lauterbach.
Die CORRECTIV-Recherche vor eineinhalb Jahren hatte gezeigt, dass zu diesem Zeitpunkt rund 1,1 Millionen Geflüchtete in Deutschland lebten, die eine Therapie benötigen würden. Nur vier bis fünf Prozent erhielten jedoch die benötigte therapeutische Versorgung.
Die neue Abfrage bei den Bundesländern zeigt auch, wie viele Schutzsuchende insgesamt in den vergangenen beiden Jahren in den Erstaufnahmeeinrichtungen der Bundesländer ankamen. 2024 registrierten die 15 Bundesländer, die Auskunft gaben, etwa 229.400 Geflüchtete, deutlich weniger als im Jahr zuvor: Damals waren es rund 362.000.
Mitarbeit: Robin Albers
Vielleicht kennen Sie das. Die AfD scheint schier unaufhaltsam. Genauso wie der Rechtsruck in ganz Europa. Dazu kommt: Die Situation zuletzt in Ceuta, Krieg im Iran, Frieden ist in der Ukraine noch lange nicht in Sicht und gerade erst haben wir einen Sommer mit einem Rekord an Hitzetoten in Deutschland hinter uns. Von den unfassbaren Waldbränden in Europa will ich gar nicht erst anfangen.
Manchmal möchte man da schon den Kopf in den Sand stecken. Noch eine Krise. Noch eine schlechte Nachricht. Noch eine Debatte, bei der man sich fragt: Wo soll das alles hinführen? Ich glaube, ich spreche für viele, wenn ich sage: An vielen Tagen hat man einfach keinen Bock mehr. Vielleicht kennen auch Sie das Gefühl. Damit sind Sie nicht allein!
Wir von CORRECTIV wollen uns diesem Gefühl nicht länger hingeben. Denn so kann es nicht weitergehen. Deshalb haben wir uns eine neue Aktion ausgedacht und wir glauben, es ist genau das, was wir jetzt brauchen: Gemeinsam mit Ihnen wollen wir 42.000 Mutmeter gehen.
Mutmeter bedeuten für uns: aktiv zu werden und gemeinsam etwas zu schaffen, auf das wir stolz sein können. Gemeinsam setzen wir ein demokratisches Ausrufezeichen in einer extremen Zeit. Wie bei einem Marathon geht es nicht darum, wer am schnellsten ist. Es geht darum, überhaupt loszugehen. Meter für Meter. Schritt für Schritt.
