Wir verklagen das Auswärtige Amt
Flug MH17 ist am 17. Juli 2014 über der Ostukraine abgeschossen worden. 298 Menschen starben. Darunter vier Deutsche. Nach Recherchen des gemeinnützigen Recherchebüros CORRECT!V wurde das Auswärtige Amt schon Tage vor dem Abschuss von MH 17 über die Gefahren im Luftraum über der Ostukraine informiert.
Trotz dieses Wissens versäumte es das Ministerium, die Lufthansa und andere Fluggesellschaften vor einem Überflug des Konfliktgebietes zu warnen. Das Leben von zehntausenden Menschen wurde gefährdet.
Bis heute verweigert das Auswärtige Amt Antworten darauf, warum die Lufthansa und andere Fluggesellschaften nicht gewarnt wurden.
Nach den Informationen von CORRECTIV wurde Flug MH 17 über der Ostukraine mit einem mobilen Raketensystem abgeschossen.
Dass entsprechende Systeme in der Ostukraine sind, wussten nach Recherchen von CORRECTIV alle EU-Staaten sowie die USA, Kanada, Brasilien und Japan spätestens seit dem 14. Juli. Drei Tage vor dem Abschuss des Passagierflugzeuges der Malayischen Fluglinie.
Bei einer Konferenz für Spitzendiplomaten westlicher Staaten in Kiew hatten Vertreter der ukrainischen Präsidialverwaltung sowie der ukrainische Außenminister Pawel Klimkin über die offene russische Einmischung in der Ostukraine und die dramatische Eskalation im Luftkampf berichtet. So erklärten die Ukrainer, dass wenige Stunden zuvor eine ukrainische Militärmaschine in 6200 Meter Höhe über der Ostukraine abgeschossen worden sei. Dafür konnten nach Aussagen der Ukrainer nur russische Raketen oder russisches Militär verantwortlich sein. Die Separatisten würden über die notwendige militärische Ausrüstung nicht verfügen.
Das Auswärtige Amt behauptet bisher über die Konferenz am 14 Juli: „Zivile Überflüge über die Ostukraine und deren Sicherheit wurden bei dem Treffen nicht erörtert.“
Dem widersprechen Erkenntnisse, die CORRECTIV vorliegen.
Gemäß des Berichtes der niederländischen Diplomatin Gerrie Willems von diesem Treffen wurde auf der Konferenz in Kiew die zivile Luftfahrt zwar nicht ausdrücklich erwähnt, dafür allerdings detailliert über eine Eskalation des Luftkampfes gesprochen. Diese Eskalation war aus sich selbst heraus eine Gefährdung der Sicherheit der zivielen Luftfahrt. Wenn auf einer dicht befahrenen Autobahn Panzer schießen, kann man davon ausgehen, dass private PKW gefährdet sind. Etwas anders zu behaupten ist verantwortungsloser Unfug. Über der Ostukraine befand sich ein wichtiges Luftfahrtkreuz für den gesamten Luftverkehr zwischen Asien und Europa.
Wir haben den Luftverkehrs über der Ostukraine visualisiert. Hier sind alle gefährdeten Flugzeuge eines Tages abgebildet:
Das Leben von Zehntausenden Menschen wurde – ohne deren Wissen – gefährdet.
Wir haben das Original-Protokoll von Diplomatin Gerrie Willems veröffentlicht – und auch eine Übersetzung ins Deutsche.
Auf der Konferenz wurde den westlichen Diplomaten ein Tonband zwischen der Separatistenführung und „Moskau“ abgespielt, auf dem der Einsatz von russischen Kampfflugzeugen erbeten wurde. Zudem sei nach dem Abschuss einer ukrainischen Militärmaschine klar gewesen, dass russische Flugabwehrsysteme in der Ostukraine eingesetzt würden. Damit sei der Luftraum über der Ostukraine in jeder Höhe unsicher geworden.
Zudem hätte die Bundesregierung nach Recherchen von CORRECTIV bereits im Juni 2014 von möglichen Gefahren durch russische Flugabwehrsysteme wissen müssen. In jenem Monat veröffentlichte die Nato Bilder von russischen Panzern im Separatistengebiet. Nach Einschätzung von hochrangigen Militärexperten bewegen sich russische Panzer niemals ohne den Schutz von mobiler Flugabwehr. Auf der Konferenz in Kiew am 14. Juli warnt die ukrainische Seite zudem ausdrücklich davor, dass nun nicht mehr Dutzende russische Panzer des Typs T-71 oder T-90 unterwegs sind, sondern „Hunderte“.
Das Wissen um die Verbindung zwischen Panzereinsätzen und dem damit einhergehenden Einsatz mobiler Luftabwehrsysteme ist in der Bundeswehr und bei den Militärs der Nato-Staaten vorhanden. Weiter ist klar, dass die russischen Luftabwehrsysteme auch Flugzeuge im Luftraum über 10.000 Meter abschießen können. Das wissen die Militärexperten in Kiew und in Berlin.
Doch trotz dieses Wissens hat die Bundesregierung zivile Fluggesellschaften – wie die Lufthansa – nicht vor den Gefahren gewarnt.
In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus dem August 2014 zum Abschuss von MH17 heißt es: „Die Bundesregierung konnte nicht davon ausgehen, dass der zivile Flugverkehr in der betreffenden Flughöhe Ziel von Angriffen sein würde.“ Auf diese Aussage beruft sich das Auswärtige Amt bis heute. Zudem hätten die ukrainischen Behörden nach dem Abschuss des Militärflugzeuges am 14. Juli lediglich den zivilen Luftraum bis auf 10.000 Metern gesperrt, nicht darüber. Eine Warnung an die zivilen Fluggesellschaften sei also nicht erforderlich gewesen, da diese höher geflogen seien.
Nach Informationen von CORRECTIV hat auch der deutsche Botschafter in Kiew, Christof Weil, einen Bericht über die Konferenz an das Auswärtige Amt gesendet.
Uns liegt ein Foto des ukrainischen Präsidialamtes vor, dass den deutsche Botschafter in Kiew, Christof Weil, zeigt, wie er sich von dem Treffen in Kiew Notizen macht. Aus diesen Notizen hat er einen Bericht an das Auswärtige Amt verfasst.
Im Februar lehnte das Auswärtige Amt eine Anfrage ab, den Bericht von Botschafter Weil auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes herauszugeben.
Der Grund: Der Zugang zu den Informationen könnte nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen der Bundesrepublik haben. Die Ukrainer müssten darauf vertrauen können, dass die Deutschen die Inhalte von Gesprächen verschweigen. Aus diesem Grund dürfe auf Basis von §3 Nr. 1 a IFG die Auskunft verweigert werden.
Diese Begründung ist nach unserer Ansicht nach nicht stichhaltig, da die Inhalte des Kiewer Briefings, auf die sich der Bericht von Botschafter Christof Weil bezieht, bereits bekannt gemacht worden sind
- durch das ukrainische Präsidialamt
- durch die niederländische Diplomatin Gerrie Willems
Wir haben dem Auswärtigen Amt gesagt, sie dürften alles schwärzen, was zusätzlich noch geheim sei. Bekannte Tatsachen aber könnten sie mitteilen, da sie die Interessen der Bundesrepublik nicht gefährden können.
Aus diesem Grund haben wir Widerspruch gegen den Bescheid des Auswärtigen Amtes eingelegt. Dieser Widerspruch wurde seither nicht beschieden – sondern ignoriert.
Wir hatten zuvor bereits am 23. Januar 2015 zu den Inhalten des Kiewer Briefings Antworten auf unsere Fragen an das Auswärtige Amt erhalten. Doch diese hatte das Amt nur allgemein – ohne Details — beantwortet.
Und wie wir auf Basis des Berichtes der niederländischen Diplomatin Gerrie Willems nun sehen können, waren diese Antworten nur allzu schön geschrieben und ließen etliche Dinge aus. So gaben die Inhalte des Kiewer Briefings am 14. Juli 2015 – im Gegensatz zu den Aussagen des Auswärtigen Amtes – durchaus genügend Anlass, um den zivilen Luftverkehr zu warnen.
In einem weiteren Anlauf haben wir dann am 9. April 2015 auf Basis des für das Auswärtige Amt geltenden Pressegesetzes beziehungsweise auf Basis des § 5 GG eine Anfrage an das Auswärtige Amt gestellt, in der wir die Details des Kiewer Treffen auf Basis des Berichtes der niederländischen Diplomatin Gerrie Willems am 14. Juli 2015 abgefragt haben.
Wir haben die Anfrage auf den 13. April 2015 gegen 14 Uhr verfristet. Diese Frist ist angemessen, da sich alle Fragen auf Basis eines Schriftstückes (des Berichtes des deutschen Botschafters in Kiew, Christof Weil) beantworten lassen.
Das Auswärtige Amt sagte uns am 13. April 2015 um 14.30 Uhr am Telefon, dass wir zeitnah Antworten bekommen werden. Ein Rückruf wurde angekündigt. Doch bis heute, 27. April 2015, haben wir weder die Antworten noch einen Rückruf bekommen.
Wir haben in der Anfrage vom 9. April das Auswärtige Amt bereits darauf hingewiesen, dass wir den Rechtsweg beschreiten müssen, wenn Antworten ausbleiben.
Antworten blieben aus. Wir sehen deswegen nun keine andere Möglichkeit mehr, als auf Basis des für das Auswärtige Amt geltenden Pressegesetzes beziehungsweise auf Basis des § 5 GG auf Auskunft zu klagen.
Wir haben daher heute unsere Klage an das Verwaltungsgericht Berlin mit der Bitte abgeschickt, das Auswärtige Amt zu verpflichten, folgende Fragen zu beantworten:
- Trifft es zu, dass der Botschafter Dr. Weil ebenfalls am selben Tag einen Bericht über dieses Briefing an das Auswärtige Amt geschickt hat?
- Trifft es zu, dass gemäß des Berichtes des Botschafter Dr. Weil auf dem Briefing berichtet wurde, dass die Ukraine über umfangreiche Beweise verfügt, dass die russische Föderation die Separatisten in der Ostukraine mit Panzern, APCs, Waffen und russischen Soldaten unterstützt?
- Falls das nicht zutrifft, schreibt die niederländische Botschaftsrätin die Unwahrheit?
- Trifft es zu, dass gemäß des Berichtes des Botschafter Dr. Weil der ukrainische Außenminister Klimkin sagte, dass der Abschuss der Antonov am 14. Juli in 6200 Meter Höhe ein Beispiel für die militärische Unterstützung der Separatisten durch Russland sei, da dieses Flugzeug in dieser Höhe nur mit russischer Ausrüstung abgeschossen werden konnte, da die Separatisten über diese Art von Flugabwehrwaffen nicht verfügten.
- Falls das nicht zutrifft, schreibt die niederländische Botschaftsrätin die Unwahrheit?
- Trifft es zu, dass gemäß des Berichtes des Botschafter Dr. Weil durch diese Erklärung des Abschusses der Antonov den Beteiligten des Briefings klar gemacht wurde, dass russische Luftabwehreinheiten in der Ostukraine auf Seiten der Separatisten operieren?
- Falls das nicht zutrifft, schreibt die niederländische Botschaftsrätin die Unwahrheit?
- Trifft es zu, dass gemäß des Berichtes des Botschafter Dr. Weil auf dem Briefing Filmmaterial gezeigt wurde, das russische Ausrüstung und Personal in der Ostukraine zeigte?
- Falls das nicht zutrifft, schreibt die niederländische Botschaftsrätin die Unwahrheit?
- Trifft es zu, dass gemäß des Berichtes des Botschafter Dr. Weil auf dem Briefing erklärt wurde, dass zu einem früheren Zeitpunkt „nur“ russische Spezialeinheiten in der Ostukraine operierten, dass es sich aber nun um russische Soldaten und ihre Kommandeure handeln würde?
- Falls das nicht zutrifft, schreibt die niederländische Botschaftsrätin die Unwahrheit?
- Trifft es zu, dass gemäß des Berichtes des Botschafter Dr. Weil auf dem Briefing berichtet wurde, dass zuvor lediglich Dutzende russische Panzer des Typs T-72, T-90 oder APCs in der Ostukraine gesichtet wurden, aber es sich nun um Hunderte handelte?
- Falls das nicht zutrifft, schreibt die niederländische Botschaftsrätin die Unwahrheit?
- Trifft es zu, dass also das Auswärtige Amt gemäß des Berichtes des Botschafter Dr. Weil spätestens am 14. Juli wusste, dass russische Panzer und Waffentechnik mit russischem Personal in der Ostukraine operierten?
- Trifft es zu, dass das Auswärtige Amt gemäß des Berichtes des Botschafter Dr. Weil wusste, dass russische Panzer nicht ohne Begleitung von mobiler Flugabwehr ins Feld geführt wird?
- Trifft es zu, dass das Auswärtige Amt gemäß des Berichtes des Botschafter Dr. Weil spätestens am 14. Juli wusste, dass die Antonov mit einem Waffensystem abgeschossen wurde, dass aus Russland geliefert wurde und von russischen Soldaten bedient wurde?
- Trifft es zu, dass das Auswärtige Amt gemäß des Berichtes des Botschafter Dr. Weil spätestens am 14.Juli wusste, dass russische Luftabwehr in der Ostukraine auf Seiten der Separatisten operierte?
- Trifft es zu, dass das Auswärtige Amt gemäß des Berichtes des Botschafter Dr. Weil spätestens am 14. Juli wusste, dass der Luftraum über der Ostukraine somit Kriegsgebiet ist und durch russische Luftabwehr bedient von russischen Soldaten gefährdet ist?
- Trifft es zu, dass das Auswärtige Amt gemäß des Berichtes des Botschafter Dr. Weil trotz dieser Erkenntnisse weder die Lufthansa noch anderen Fluggesellschaften vor dem 17. Juli vor den Gefahren des zivilen Luftverkehrs durch russische Luftabwehr über der Ostukraine gewarnt hat?
- Falls das zutrifft, warum wurden die Fluggesellschaften nicht gewarnt?
- Wann hat das Auswärtige Amt das Bundeskanzleramt und das Verteidigungsministerium über die Inhalte des Berichtes des Botschafter Dr. Weil über das Briefing am 14. Juli 2014 fand in Kiew informiert?
- Wann wurde der Bundesminister des Auswärtigen der Bundesrepublik Deutschland, Herr Dr. Frank-Walter Steinmeier über die Inhalte des Berichtes des Botschafter Dr. Weil über das Briefing am 14. Juli 2014 fand in Kiew informiert?