Gerichtsprozess zur Pipeline-Sprengung

Verteidiger: „Nord Stream war eine Waffe Russlands“

Der Ukrainer Serhii K. muss sich vor Gericht in Hamburg für die Sprengung der Nord-Stream-Pipelines verantworten. Zum Prozessauftakt steckten Anklage und Verteidigung die wichtigsten Punkte ab. Eine Kernfrage: Waren die gesprengten Pipelines ein legitimes militärisches Ziel inmitten des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine?

von Silvia Stöber

Der Angeklagte Serhii K. und seine Verteidiger vor dem Oberlandesgericht in Hamburg
Der Angeklagte Serhii K. und seine Verteidiger vor dem Oberlandesgericht in Hamburg

Die Stimmung ist freundlich im düsteren Gerichtssaal 237 des Oberlandesgerichts in Hamburg. Die Vertreter von Anklage und Verteidigung geben sich zur Begrüßung die Hand. Als der Angeklagte Serhii K. den Saal betritt, umarmen ihn seine drei Anwälte und setzen sich an seine Seite auf der Anklagebank. Später, nach Sitzungsende, werden Serhii K. Tränen der Rührung in die Augen steigen angesichts der Unterstützer, die ihn aus dem Zuschauerbereich heraus ansprechen und ihm Mut machen wollen.

Zur Prozesseröffnung fragt die Vorsitzende Richterin Anne Meier-Göring nach den persönlichen Daten des Angeklagten – 1976 als Serhii Iwanowitsch K. in Omsk in der damaligen Sowjetunion geboren, zuletzt wohnhaft in Kyiw, „natürlich“ ukrainischer Staatsbürger, wie er betont. Mehr wird er an diesem und wohl auch an den kommenden Verhandlungstagen nicht sagen.

Vorwurf der Anklage: Es war ein Kriegsverbrechen

Als Offizier der ukrainischen Streitkräfte habe Serhii K. vor vier Jahren eine Gruppe aus Berufstauchern, einem Skipper und einem Sprengstoffexperten angeführt, erläutert Oberstaatsanwalt Stefan Schmidt als Vertreter der Bundesanwaltschaft die wichtigsten Punkte der Anklage. Mit einer Hochseeyacht seien sie Anfang September 2022 in die Nähe der Ostseeinsel Bornholm gefahren. Dort hätten sie an den Erdgaspipelines von Nord Stream 1 und 2 Sprengstoffladungen mit Zeitzündern angebracht. Diese seien am 26. September 2022 explodiert. Drei der insgesamt vier Röhren wurden auf mehreren hundert Metern Länge beschädigt. 

Serhii K. und die Mittäter hätten das Ziel verfolgt, die russischen Gaslieferungen zu unterbinden. Deren Einnahmen habe Russland genutzt, um den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine zu finanzieren. Dabei sei fremdes Eigentum beschädigt und die Versorgung der Bevölkerung in Deutschland mit Erdgas gefährdet worden, so Schmidt. Weil es sich bei den Gaspipelines um ein ziviles Objekt gehandelt habe, hätten Serhii K. und seine Mitstreiter ein Kriegsverbrechen begangen, sagt der Staatsanwalt.

Auslieferung „erschlichen“?

Auf diesen Vorwurf der Anklage reagiert die Verteidigung mit „leidenschaftlichen“ Eröffnungsreden, wie Richterin Meier-Göring später kommentiert. Serhii K.s italienischer Anwalt Nicola Canestrini beginnt seinerseits mit einem Vorwurf an die Bundesanwaltschaft: Die deutschen Behörden hätten die Auslieferung seines Mandanten aus Italien „erschlichen“. 

Serhii K. war 2025 bei einer Urlaubsreise mit seiner Familie in Italien auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls festgenommen worden. Ein italienisches Gericht genehmigte die Auslieferung. Damals lautete der Vorwurf gegen Serhii K. noch Sabotage. Angeklagt ist er aber nun wegen eines Kriegsverbrechens. Staatsanwalt Schmidt wehrte den Vorwurf des Anwalts später vor Journalisten ab: Die Ermittlungen hätten eben neue Erkenntnisse ergeben.

Nur eine „Kette von Indizien“

Verteidiger Canestrini stellt infrage, ob Serhii K. die Tat überhaupt nachgewiesen werden könne. Die Anklage räume selbst ein, dass die Ermittler auf der Yacht „Andromeda“ keine Fingerabdrücke und auch keine DNA-Spuren seines Mandanten gefunden hätten. Es gebe keine Zeugen, die Serhii K. an Bord gesehen hätten. Fast vier Jahre Ermittlungen hätten nur eine „Kette von Indizien“ ergeben, „mehr nicht“.

Dann geht Canestrini auf den Vorwurf des Kriegsverbrechens ein und da konkret auf die Gaspipelines – inwieweit sie ein legitimes Ziel im Rahmen eines Krieges sein konnten: „Nord Stream war im September 2022 eine Waffe Russlands“, erklärt er, und zwar in dreifacher Hinsicht: finanziell, militärisch und politisch. Er führt aus:

Finanziell: Die Erlöse aus dem Gasgeschäft seien über den Konzern Gazprom in den Haushalt eines Staates geflossen, der Krieg führe. So beschreibe es auch die Bundesanwaltschaft in ihrer Anklage.

Militärisch: Gazprom als Haupteignerin der Gaspipelines habe selbst Kampfverbände aufgestellt und finanziert. Die Einheit Potok habe laut Medienrecherchen an der Seite der Wagner-Gruppe bei Bachmut in der Ostukraine gekämpft und sei später in eine Einheit eingegliedert worden, die dem militärischen Geheimdienst GRU zugerechnet werde.

Außerdem hätten Gazprom und der russische Konzern Rosneft mit ihren Tochtergesellschaften seit 2022 die Verschleppung und Umerziehung von mehr als 2.000 Kindern aus den besetzten Gebieten der Ukraine finanziert und organisiert. Das gehe aus einem Bericht des Humanitarian Research Lab der Yale School of Public Health vom 25. März 2026 hervor.

Politisch: Russland habe die Abhängigkeit Europas von seinen Energieressourcen als Druckmittel benutzen wollen, um die Sanktionen und ein Ende der Unterstützung für die Ukraine zu bewirken. 

Scharfe Worte in Richtung Anklage

Canestrini betont, dass bei der Sprengung der Pipelines kein Mensch zu Schaden gekommen sei. In der Ukraine seien hingegen Tausende Zivilisten getötet und Kinder verschleppt worden. Und doch stehe nun in Deutschland im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg ein Ukrainer wegen eines Kriegsverbrechens vor Gericht – und kein Russe.

Ausgerechnet Russland als Aggressor sehe den Fall so wie die Anklage. „Ist das wirklich der Weggefährte, den sich die deutsche Justiz in diesem Verfahren aussucht?“, fragt der Anwalt.

Canestrini sagt, dass es auf politischer Ebene Interessen gebe, diesen Prozess zu nutzen und aus dem Angeklagten einen Sündenbock zu machen. Der Anwalt zeigte sich jedoch zuversichtlich, dass die Richter nur das Recht zum Maßstab nehmen werden.

Antrag auf Einstellung des Verfahrens

Sein Verteidigerkollege Jes Meyer-Lohkamp zweifelt ebenfalls, ob es sich bei der Sprengung der Pipelines um ein Kriegsverbrechen gehandelt haben kann. Im Namen der Verteidigung stellt er den Antrag, das Verfahren einzustellen. Ihr Mandant könne sich nicht im nötigen Maße verteidigen. Denn seine ehemaligen Vorgesetzten Roman Tscherwinski und Juri Semjuk hätten ihm aus Gründen der militärischen Geheimhaltung Aussagen vor Gericht und selbst gegenüber seinen Verteidigern verboten. Serhii K. dürfe also auch nichts sagen, was zu seiner Entlastung beitragen könne. Eine substanzielle Verteidigung sei so nicht möglich.

Staatsanwalt Schmidt erwidert darauf, dass die vorgelegten Erklärungen zum Aussageverbot aus dem „erweiterten Kreis der Hintermänner“ der Tat kämen. Außerdem sei es offensichtlich kein großes Problem für den Angeklagten, sich gegenüber Angehörigen über die Tat zu äußern.

Die Vorsitzende Richterin Meier-Göring äußerte sich dazu noch nicht. Sie kündigte die Fortsetzung der Verhandlung für den 27. Oktober an. Termine sind bislang bis in den Januar hinein bekannt gegeben worden.