Digitalpolitikerinnen verschiedener Bundestagsfraktionen kritisieren nach einer CORRECTIV-Recherche zur Verbotsdebatte um sogenannte Smart Glasses die zuständige Bundesnetzagentur. Sie widersprechen der Behörde, die die Aufnahmefunktion der umstrittenen KI-Brillen von Meta und Ray-Ban für „klar erkennbar“ hält.
So fordert die stellvertretende Sprecherin der SPD-Arbeitsgruppe Digitales, Carolin Wagner, dass die Bundesnetzagentur transparent darlegen solle, wie sie zu ihrer Bewertung gekommen ist. Sie verweist dabei auf einen Prüfbericht der Hamburger Datenschutzbehörde, wonach die Aufnahmefunktion „nicht gut erkennbar“ sei. „Die Entscheidung sollte unter Abwägung der Hinweise aus Hamburg noch einmal überprüft werden“, so Wagner. Ihrer Ansicht nach ist die Kennzeichnung durch das weiße LED-Licht an Smart Glasses „absolut unzureichend“.
Laut Jeanne Dillschneider, die für die Grünen im Digitalausschuss des Deutschen Bundestags sitzt, muss die Bundesnetzagentur jetzt weiter prüfen, bei welchen Modellen eine unbemerkte Aufnahme möglich ist. Außerdem fordert sie klare Kriterien für die Hersteller von Smart Glasses, wie beispielsweise ein zusätzliches akustisches Signal bei Filmaufnahmen.
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Smart Glasses: Pauschales Verbot oder Verbote an bestimmten Orten?
Statt einem pauschalen Verbot hält Dillschneider gezielte Regeln an besonders sensiblen Orten für sinnvoller, wie in Schwimmbädern, Saunen und Gerichten. Ähnlich äußert sich Carolin Wagner (SPD), die den Vorschlag der Stadt Hamburg unterstützt und auch eine bundesweite Regelung für sinnvoll hält.
Hamburg beschloss Anfang September ein explizites Verbot von Smart Glasses in Schwimmbädern, Saunen und im öffentlichen Nahverkehr. Dabei sollen Ausnahmen für sehbeeinträchtigte Personen gelten. Die Umsetzung des expliziten Verbots steht noch aus. Eine ähnliche Regelung führte im Juni bereits Potsdam ein.
Donata Vogtschmidt, Digitalpolitikerin der Linkspartei, hingegen hält ein grundsätzliches Verbot von Smart Glasses und vergleichbaren Produkten auf Bundesebene für nötig. Ihre Kritik an der Bundesnetzagentur: Die Behörde ziehe die leichte Manipulierbarkeit von Smart Glasses und das Ausmaß der Datenverarbeitung nicht ausreichend in Betracht.
Wir haben auch Digitalpolitiker der anderen Bundestagsfraktionen um eine Stellungnahme gebeten, aber keine Rückmeldung erhalten.
Umfrage: Mehrheit in Deutschland erkennt Aufnahmesignal von Smart Glasses nicht
Weil das LED-Licht die einzige Funktion ist, die andere darauf hinweist, dass eine Person mit Smarter Brille gerade filmt oder fotografiert, ist es für die Verbotsdebatte besonders relevant. Denn nach dem Datenschutzgesetz (§ 8 TDDDG) sind sogenannte Telekommunikationsanlagen, die Alltagsgegenständen ähneln, verboten, wenn die Aufnahmefunktion für den Betroffenen „nicht eindeutig erkennbar“ ist.
Im Gegensatz zur Bundesnetzagentur ist offenbar für die Mehrheit der Deutschen das Aufnahmesignal von Smart Glasses nicht als solches erkennbar. Das zeigt eine repräsentative Civey-Umfrage im Auftrag der Organisation HateAid, die sich gegen digitale Gewalt im Netz einsetzt.
Demnach gab fast die Hälfte der Befragten (47 Prozent) an, nicht zu wissen, was das weiße LED-Licht an Smart Glasses bedeutet. Weitere 14 Prozent deuteten es fälschlicherweise als Hinweis für eine Internetverbindung oder einen niedrigen Akkustand.
HateAid: Smart Glasses sind verbotene Spionagegeräte
Josephine Ballon, Co-Geschäftsführerin von HateAid, kritisiert die Rechtsauffassung der Bundesnetzagentur, die aktuell keine Voraussetzungen für ein Verbot der bisher geprüften Smart Glasses von Meta und Ray-Ban sieht.
Laut Ballon stellt der Gesetzgeber klar, dass es um „den Betroffenen“ geht, also um die Person, die potenziell von einer KI-Brille heimlich fotografiert oder gefilmt werden kann. Die Umfrage zeige dazu ein klares Bild. „Der Großteil der Bevölkerung erkennt nicht, wenn sie von Smart Glasses gefilmt werden. Das macht die Brillen zu verbotenen Spionagegeräten“, so Ballon.
HateAid fordert deshalb ein Vertriebsverbot für die Smart Glasses von Meta und Ray-Ban, die heimliche Aufnahmen ermöglichen, und verbindliche Regeln für Safety by Design. Das bedeutet: Sicherheitsaspekte sollten von Beginn an in die Entwicklung von KI-Brillen einbezogen werden.
Mitarbeit: Max Bernhard
Redigatur und Faktencheck: Michael Billig
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