Mafia

Mutmaßliche Mafiosi wieder auf freiem Fuß

Am Dienstag waren fünfzehn mutmaßliche 'Ndrangheta-Mitglieder in der Schweiz festgenommen worden. Das Bundesamt für Justiz hat sechs von ihnen am Freitagnachmittag frei gelassen.

von Margherita Bettoni

© Carabinieri di Reggio Calabria

Sechs der mutmaßlichen ‘Ndrangheta-Mitglieder, die am Dienstag in der Schweiz festgenommen wurden, sind wieder auf freiem Fuß. Das bestätigte das Bundesamt für Justiz auf Anfrage von correctiv.org. Sie kamen am Freitagnachmittag gegen Kaution frei.

Das Bundesamt für Justiz will nun über eine Haftentlassung entscheiden. Das Fluchtrisiko sei gering, da die meisten der Verhafteten seit Jahren in der Schweiz lebten. Zwei von ihnen sind sogar in der Schweiz geboren. Zudem hätten sie bereits vor den Festnahmen von den italienischen Ermittlungen gewusst und seien nicht untergetaucht. 

Auslieferungsverfahren läuft weiter

Die Festnahme der mutmaßlichen ‘Ndrangheta-Mitglieder erfolgte auf Basis italienischer Auslieferungsersuche. Die Staatsanwaltschaft Reggio Calabria wirft den Männern vor, Mitglied einer mafiösen Vereinigung zu sein. 

Das Auslieferungsverfahren, teilte das Bundesamt für Justiz mit, laufe aber weiter. Man werde prüfen, ob eine Auslieferung an Italien zulässig sei oder nicht. Noch ist nicht klar, wann die Entscheidung über eine mögliche Auslieferung fallen wird. Der Beschluss kann beim Bundesstrafgericht angefochten werden, in besonderen Fällen sogar vor dem Bundesgericht. Die Verfahren können sich über Monate hinziehen. 

Ähnlicher Fall in Deutschland 

Im Juli vergangenen Jahres waren acht mutmaßliche ‘Ndrangheta-Mitglieder aus dem Kreis Konstanz im Rahmen der „Operation Rheinbrücke“ verhaftet worden. Die Staatsanwaltschaft Reggio Calabria hatte auch in diesem Fall die Auslieferung der Festgenommenen beantragt, doch das Oberlandesgericht in Karlsruhe entschied im September, sechs der mußtmaßlichen Mafiosi freizulassen. Ein siebtes Mitglied kam im Oktober frei. Die Begründung: Die ihnen vorgeworfenen Straftaten waren nach deutschem Recht verjährt. Eine „Verfolgungsverjährung“ tritt in Deutschland grundsätzlich nach fünf Jahren ein.

Die Mitglieder der Schweizer ‘Ndrangheta-Zelle sollen sich regelmäßig mit einer ‘Ndragheta-Zelle im deutschen Singen (Baden-Württemberg) getroffen haben – bis es zu einem Streit kam. Dabei soll es um die Kontrolle des schweizerisch-deutschen Grenzgebietes gegangen sein. Der Streit löste im Jahr 2009 Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Reggio Calabria aus, die gemeinsam mit dem LKA Baden-Württemberg geführt wurden. Im Zuge der Ermittlungen wurde die „Taufe“ eines neuen Mitlglieds in der Bar Ricardo in Singen aufgezeichnet. Das Transkript der Mafiataufe haben wir veröffentlicht.