Ehemaliger Priester Peter H. muss im Missbrauchsverfahren vor dem Landgericht persönlich erscheinen
Der ehemalige Missbrauchspriester Peter H. soll vor Gericht erscheinen. Das Landgericht Traunstein hat nun einen Verhandlungstermin am 28. März angesetzt. Die Missbrauchsklage, die sich auch gegen Verantwortliche der katholischen Kirche richtet, geht damit in eine entscheidende Phase.
Das Landgericht Traunstein hat im Missbrauchsverfahren das „persönliche Erscheinen“ des ehemaligen Priesters Peter H. für die Verhandlung am 28. März angeordnet. In einem Schreiben des Landgerichts Traunstein, das CORRECTIV, BR und Zeit einsehen konnten, fordert das Gericht neben H. auch den Kläger Andreas Perr und einen „Vertreter“ der Erzdiözese München und Freising auf, zu erscheinen.
In der Klageerwiderung von Ende Januar hatte das Erzbistum München und Freising auf die Einrede der Verjährung verzichtet und die Bereitschaft zur Zahlung von „Schmerzensgeld“ angeboten. Zudem hat das Erzbistum die Haftung der „kirchlichen Amtsträger“ für den Fall „akzeptiert“, sollte durch deren Handeln der Kläger geschädigt worden sein. Der weitere Beklagte, Kardinal Friedrich Wetter, hatte wegen der Amtshaftung durch das Erzbistum für sich eine Klageabweisung beantragt.
Hintergrund: In den 1990er Jahren hat der ehemalige Priester Peter H. den damals etwa 12-jährigen Kläger Andreas Perr im Pfarrhaus in der bayerischen Gemeinde Garching an der Alz zum Ansehen eines pornografischen Films genötigt. H. war in die Gemeinde versetzt worden, obwohl das Erzbistum über die Gefährlichkeit des pädokriminellen Priesters informiert war.
Im vergangenen Juni hatte der Berliner Rechtsanwalt Andreas Schulz für Perr eine Feststellungsklage eingereicht, wie CORRECTIV, BR und Zeit exklusiv berichteten. Das Erzbistum München und Freising hatte H. trotz bekannter Übergriffe und einer Verurteilung immer wieder in Gemeinden als Priester eingesetzt. Die Klage richtete sich gegen den ehemaligen Priester, das Erzbistum, Kardinal Friedrich Wetter, aber auch gegen den verstorbenen Papst emeritus Benedikt XVI.
Zu dem Termin hat das Landgericht weder Kardinal Wetter noch den Rechtsnachfolger des verstorbenen Papst emeritus Benedikt XVI geladen. Dessen Anwälte hatten eine Aussetzung beantragt, bis der Rechtsnachfolger gefunden sei, schrieben aber, dass dies „kurzfristig“ geschehen könnte. Wetter hatte für sich wegen der Amtshaftung des Erzbistums München und Freising die Abweisung der Klage beantragt.
Noch ist nicht klar, ob der mittlerweile 76-jährige H. auch tatsächlich vor Gericht erscheinen wird. „Ich erwarte, dass ein ehemaliger Fußsoldat Gottes den Mut aufbringt, dem Kläger in die Augen zu sehen“, sagte der Klägeranwalt Schulz gegenüber CORRECTIV.