Der Vatikan war über zahlreiche Missbrauchsfälle im Erzbistum Paderborn informiert. Das zeigt eine Studie der Universität Paderborn, die im März veröffentlicht wurde. Auf rund 700 Seiten dokumentieren die Autoren Dutzende Hinweise aus den Jahren 1941 bis 2002. Sie belegen die Kommunikation zwischen dem Erzbistum und dem Vatikan zu verschiedenen Missbrauchsfällen.
Die Ergebnisse stützen die aktuelle CORRECTIV-Recherche „Akten des Missbrauchs“. Diese zeigt anhand weltweiter Schreiben an und aus dem Vatikan, dass Wissen und Verantwortung für Missbrauch in der katholischen Kirche seit mindestens 100 Jahren auch im Vatikan liegen. Die ausgewerteten Briefe belegen, dass Berichte über sexuellen Missbrauch im Vatikan strukturiert gesammelt wurden. Experten fordern Zugang zu den Akten, die bis heute verschlossen sind.
Wegen „Priestermangels“: Erzbischof rechtfertigt Einsatz eines Missbrauchspriesters
Die Studie beschreibt unter anderem, wie der damalige Erzbischof Jäger 1952 den erneuten Einsatz eines Priesters rechtfertigte, der mehrfach Minderjährige sexuell missbraucht hatte. Gegenüber Rom führte er „Priestermangel“ als Begründung an. Laut den Autoren der Universität Paderborn wurde dieses Argument „gebetsmühlenartig“ verwendet. Jäger hielt eine Rehabilitierung des Priesters für möglich, wenn dieser in eine andere, unbekannte Diözese versetzt würde. Der Schutz des Ansehens der Kirche stand dabei im Vordergrund, während die Gefahr weiterer Straftaten und das Leid der Opfer in den Hintergrund traten, so die Studie.
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Die Studie zeichnet zudem ein problematisches Bild vom Umgang mit Schuld. So schrieb der damalige Erzbischof Degenhardt 1974 an die Kongregation für die Glaubenslehre, bei einem beschuldigten Priester sei zwar eine „unzüchtige Handlung“ festgestellt worden, bestraft werde er aber nicht. Begründet wurde dies unter anderem damit, dass das Opfer nicht „unbescholten“ gewesen sei. Der Priester wurde versetzt, was als ausreichende Maßnahme galt.
Vatikan bereits in den 1930er Jahren informiert
Die Studie weist außerdem darauf hin, dass Akten teils in erheblichem Umfang vernichtet wurden. Es sei daher unklar, ob alle Dokumente und Briefwechsel erhalten geblieben sind. Auch die CORRECTIV-Recherche sieht Hinweise auf systematisches Vernichten und Vertuschen.
CORRECTIV liegt ein Brief aus den vatikanischen Archiven vor, der im Untersuchungszeitraum der Studie (1941 bis 2002) nicht enthalten ist. Er stammt vom 9. Juni 1937. Darin bittet der damalige Paderborner Erzbischof Caspar Klein den Präfekten der Kongregation für das Heilige Offizium, die damaligen Instruktionen in Fällen von Missbrauch im Beichtstuhl ignorieren zu dürfen.
Die angeführte Begründung von Klein: Ende der 1930er Jahre standen die deutschen Bischöfe unter dem Druck des NS-Regimes. Propagandaminister Joseph Goebbels nutzte Sittlichkeitsprozesse gegen Kleriker, um die katholische Kirche anzugreifen. In dieser Situation bat bereits der damalige Kölner Erzbischof den Papst, auf die Meldepflicht bei Missbrauchsfällen zu verzichten. Der damalige Staatssekretär und spätere Papst Pius XII gewährte nach Einschätzung des italienischen Historikers Davide Jabes diese Ausnahme.
Dessen Auswertungen der vatikanischen Archive im Rahmen der CORRECTIV-Recherche zeigen, dass der Vatikan bereits in den 1930er Jahren umfassend über Missbrauchsfälle in Deutschland informiert war. Neben Paderborn standen auch andere Bistümer in Kontakt mit dem Heiligen Offizium.
Text & Recherche: Marcus Bensmann, Anna Kassin
Redaktion: Justus von Daniels, Stella Hesch
Faktencheck: Isabel Knippel
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