Vorbild USA? So wollen Deutschland und die EU Social-Media-Konzerne bändigen
In den USA wurde die chinesische Betreiberfirma von Tiktok nun teilverkauft und unter nationalen Firmen aufgeteilt. CORRECTIV hat nachgehakt: Sollte die EU Ähnliches versuchen?
In den USA endet ein langer Machtkampf um die Social-Media-Plattform Tiktok nun mit einem „Teilverkauf“ der Betreiberfirma. Dieser soll ein Verbot der App umgehen. Das US-Geschäft von Tiktok wird hierfür in eine neue Gesellschaft ausgelagert: Der chinesische Mutterkonzern Bytedance behält nur noch eine Minderheitsbeteiligung und gründet damit ein Gemeinschaftsunternehmen.
Zu den neuen Eigentümern gehört nun das Unternehmen Oracle – geleitet von dem US-Amerikaner Larry Ellison, einem der reichsten Menschen der Welt und einem bekennenden Freund von US-Präsident Donald Trump. Aber auch die Kapitalbeteiligungsgesellschaft Silver Lake und der Investor MGX aus Abu Dhabi können als neue Anteilseigner jetzt über das US-Geschäft von Tiktok mitbestimmen.

Welche Bedeutung hat der US-amerikanische Umgang mit Tiktok für unsere Digitalpolitik?
Die Entscheidung der USA, das dortige Geschäft von Tiktok durch politischen Druck in neue Eigentümerstrukturen zu überführen, entfaltet Wirkung über die Landesgrenzen hinaus. Sie berührt eine Frage, die auch in Europa seit Jahren diskutiert wird: Wie weit dürfen – und wollen – demokratische Rechtsstaaten gehen, um die Macht globaler Plattformkonzerne zu begrenzen? Sind staatliche Eingriffe in die Eigentümerstruktur großer Technologie-Konzerne womöglich ein Vorbild für die EU?
Auch in Europa stehen im Zentrum der Debatte immer wieder algorithmische Intransparenz, Desinformation, Risiken für die Meinungsbildung und eine hohe Machtkonzentration bei wenigen Konzernen.
Die EU setzt aber auf einen rechtsbasierten Ansatz: Mit dem Digital Services Act (DSA) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) existieren Regeln, die in Plattformpraktiken eingreifen können, ohne Eigentumsverhältnisse zu berühren.
Darauf verweisen in einer Anfrage von CORRECTIV die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sowie Bundestagsabgeordnete aus SPD und Grünen. Das zentrale Defizit liege nicht im Fehlen von Normen, sondern in deren unzureichender Durchsetzung.
Was ist der Digital Services Act?
Der Digital Services Act (DSA) trat Mitte November 2022 in Kraft. Die Regelung soll grundlegende Maßnahmen für den digitalen Raum schaffen. Ungeachtet der Standorte der Plattformbetreiber gilt der DSA in der gesamten EU. Was in der Realwelt verboten ist, soll auch im digitalen Raum verboten sein. Der DSA soll sicherstellen, dass dieser Grundsatz umgesetzt wird. Die Betreiber sind damit für die Inhalte auf ihren Plattformen verantwortlich. CORRECTIV berichtete bereits über die Rolle des DSA beim Kampf gegen Desinformationen.
Bei der Umsetzung gibt es jedoch kritische Stimmen: Sie wird als zu zögerlich empfunden. Kritiker vermuten, dass die EU weder die mächtigen Betreiber, noch US-Präsident Trump verärgern will. Außerdem kommen mit neuen technischen Entwicklungen, wie zum Beispiel Künstliche Intelligenz (KI), neue Herausforderungen.
EU darf sich nicht von Drittstaaten einschüchtern lassen
Mit Instrumenten wie dem Digital Services Act und der DSGVO sei die EU vergleichsweise stark aufgestellt, so ein Sprecher der GFF. Statt „neue Eskalationsstufen einzuführen“, müsse bestehendes Recht einfach nur konsequent durchgesetzt werden. Und zwar, ohne sich „von politischen oder wirtschaftlichen Drohungen aus Drittstaaten einschüchtern zu lassen“.
Bei Eigentumseingriffen differenziert die GFF zurückhaltender: Zerschlagungen oder Umstrukturierungen – so wie jetzt in den USA praktiziert – seien nur als „ultima ratio“ denkbar, etwa bei systematischem Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.
Die Eigentumsverhältnisse des US-Geschäftes von Tiktok wurden nach Einschätzung der GFF nicht wegen etwaiger datenschutzrechtlicher Bedenken neu strukturiert. Es spreche vieles dafür, dass es eher um macht- und um geopolitische Interessen gehe. Die neue Struktur verlagere Kontrolle auf Akteure, die ohnehin großen Einfluss auf öffentliche Meinungsbildung haben. Also sei „kaum zu erwarten“, dass dadurch mehr Vielfalt entstehe.
Anders gesagt: Mit der Neustrukturierung beim Tiktok-Betreiber wollten die USA womöglich nicht ihre Bürgerinnen und Bürger schützen – sondern US-Konzerne vor ausländischer Konkurrenz bewahren.

Das sagt die EU selbst dazu
Die EU-Kommission selbst ließ die Frage von CORRECTIV, ob die US-Einschnitte bei Tiktok Vorbild für die EU sein könnten, unbeantwortet. Eine Sprecherin der Kommission wies lediglich darauf hin, dass die EU mit seinen 450 Millionen Nutzerinnen und Nutzern für Betreiber Sozialer Netzwerke ein „attraktiver Markt“ sei. Plattformbetreiber müssten sich an die EU-Gesetze halten. „Dies ist ein zwingendes Erfordernis, keine Option.“
Die Kommission habe Gesetze stets durchgesetzt und werde weiter so verfahren, fair und ohne jede Diskriminierung bestimmter Unternehmen. Maßnahmen seien „stets verhältnismäßig und unterliegen einer unabhängigen gerichtlichen Kontrolle“.
Regierungslinie: Regulieren ja, enteignen nein
Dass Soziale Netzwerke reguliert werden sollten, ist in Deutschland – abgesehen von rechtslibertären Ansichten – weitgehender Konsens.
Der digitalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Schätzl, betont: Es sei „politisch geboten“, die Macht großer Social-Media-Konzerne zu begrenzen, unabhängig von ihrer Nationalität.
„Im Kern geht es nicht um Nationalität, sondern um strukturelle Machtkonzentration, Intransparenz von Algorithmen, Risiken für Meinungsbildung und demokratische Prozesse sowie Abhängigkeiten im digitalen Binnenmarkt“, so Schätzl.
Gleichzeitig bremst er Erwartungen an amerikanische Lösungen: Eine gezielte Einflussnahme auf Eigentümerstrukturen halte er auf EU-Ebene „weder für realistisch noch für rechtlich tragfähig“. Der europäische Ansatz setze bewusst auf Verhaltenspflichten, Risikominimierung und Wettbewerb – nicht auf Eigentumsfragen. Enteignungen oder pauschale Stilllegungen seien „rechtlich und politisch kaum verhältnismäßig“.
Als Druckmittel nennt Schätzl stattdessen gezielte Auflagen, hohe Bußgelder und funktionale Einschränkungen bei schweren Verstößen, wie sie der DSA vorsieht.
DSA, DSGVO und Wettbewerb – was gegen die Macht von US-Konzernen helfen könnte
Scharf argumentiert Sonja Lemke von der Linken: Große Plattformen seien eine zentrale gesellschaftliche Infrastruktur, betrieben von Milliardenkonzernen in der Hand weniger Personen. Deren Interessen sei nicht Gemeinwohl, sondern maximale Verweildauer und Werbeeinnahmen. Algorithmen dienten dem Zweck, Nutzerinnen „süchtig zu machen“. Marktmacht werde genutzt, um „genehme Meinungen“ zu verstärken und kritische Stimmen zu verdrängen.
„Zunehmend nutzen sie ihre Marktmacht auch, um ihnen genehme Meinungen groß zu machen und kritische Stimmen verschwinden zu lassen. Gerade bei US-amerikanischen Unternehmen fällt die Unterwerfung unter den Trump-Faschismus besonders auf.“
Sonja Lemke
Die Linke
Der Teilverkauf von Tiktok in den USA tauge aus dieser Sicht nicht als Vorbild: Ein Eigentümerwechsel ändere nichts am problematischen Geschäftsmodell. Entscheidend gegen die US-Konzerne sei die konsequente Durchsetzung von DSA, DSGVO und dem Wettbewerbsrecht – ergänzt um ein grundsätzliches Verbot von Tracking und personalisierter Werbung.
Lemke fordert, gemeinnützige Alternativen zu fördern, etwa das „Fediverse“, oder öffentlich organisierte Plattformen nach dem Vorbild des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu schaffen.
Zur Durchsetzung bisheriger EU-Gesetzgebungen wie dem DSA würden stärkere Mittel helfen: hohe Geldstrafen und Stilllegungen hält sie bei wiederholten Verstößen für denkbar; Enteignunen seien rechtlich derzeit nicht vorgesehen. Eine Vergesellschaftung Sozialer Netzwerke nach Art. 15 GG aber zumindest diskussionswürdig.
Ein Sprecher des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) erklärte hierzu auf CORRECTIV-Anfrage: „Wir sehen, dass der DSA Wirkung zeigt. Aufgrund von EU-Verfahren wurde der Dienst Tiktok Rewards Lite beispielsweise in der EU nicht eingeführt.“
Die Grünen: Die EU habe längst ein „scharfes Schwert“ gegen Hass, Hetze und Polarisierung
Anna Lührmann, Bundestagsabgeordnete und Digital-Expertin der Grünen, verortet das Problem explizit als demokratische Machtfrage. Wenn heute „in den USA und China entschieden wird, welche Inhalte gepusht oder ausgebremst werden“, sei das eine direkte Gefahr für die demokratische Öffentlichkeit. Algorithmen förderten Hass, Hetze und Polarisierung, Grundrechte von Nutzern würden missachtet.
Mit dem DSA habe die EU ein „schwarfes Schwert“, um demokratische Regeln auch im Netz durchzusetzen. Die Bundesregierung müsse Druck machen, damit der DSA nicht nur auf dem Papier existiere. Anders als SPD und GFF würdigt Lührmann aber zumindest den politischen Vorgang in Amerika: Dort sei „Mut gezeigt“ worden, „sich mit einem Digitalkonzern anzulegen“.
Bei der Sanktionsfrage verweist Lührmann auf bestehende Instrumente des DSA und nennt ein Beispiel: die Geldstrafe der EU-Kommission gegen die Plattform X in Höhe von 120 Millionen Euro im vergangenen Jahr – „ein wichtiger Meilenstein“. Wenn Plattformen sich dauerhaft weigerten, europäisches Recht einzuhalten, „sollten sie abgeschaltet werden“.
Text: Samira Joy Frauwallner, Lea Messerschmidt
Recherche: Samira Joy Frauwallner, Ulrich Kraetzer, Lea Messerschmidt
Redigat: Ulrich Kraetzer