AfD-Spendenskandal

Geldstrafe für die AfD

Recherchen von CORRECTIV und Frontal21 haben zu den ersten Strafzahlungen der AfD wegen illegaler Parteispenden geführt. Die beiden Spitzenkandidaten für die Europawahl, Jörg Meuthen und Guido Reil, sollen fünfstellige Strafen zahlen.

von Marcus Bensmann , Justus von Daniels

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© Socrates Tassos / FUNKE Foto Services

Update  16.04.2019: Jetzt ist es amtlich. Die Bundestagsverwaltung verhängt auf Grundlage der Recherchen von CORRECTIV und Frontal21 erstmals Strafzahlungen gegen die AfD.  Die Wahlkampfspenden an die AfD-Politiker Guido Reil aus 2017 und Jörg Meuthen aus 2016, beide Spitzenkandidaten ihrer Partei für die Europawahl, waren illegal. Die AfD muss nun ein Bußgeld von 402.900 Euro zahlen.

Zunächst hatte CORRECTIV den Fall Guido Reil aufgedeckt, der dazu führte, dass auch der zweite Fall um Jörg Meuthen dank einer gemeinsamen Recherche mit Frontal21 publik wurde.

Beide hatten fünfstellige Beträge als Spenden für Wahlplakate im Landtagswahlkampf aus der Schweiz erhalten. Die Bundestagsverwaltung fordert nach Berichten von tagesschau.de und des ZDF die AfD nun auf, für die Spenden an Guido Reil und für die Wahlhilfe an Jörg Meuthen mehrere hunderttausend Euro als Strafe zu zahlen. Die Partei wird zur Zeit um eine letzte Stellungnahme gebeten. Das gibt das Parteiengesetz vor.

Gegenüber CORRECTIV hatte Guido Reil die Spenden an ihn und die Hintergründe im Juli 2017 bestätigt. Vorangegangen war eine Recherche über Wahlplakate, die für ihn aus der Schweiz organisiert und bezahlt worden waren.

Reil, der von der SPD zur AfD gewechselt war, kandidierte 2017 für die Landtagswahl NRW auf einem hinteren Listenplatz der AfD, aber in seiner Heimatstadt Essen als Direktkandidat.

Dort fiel im Laufe des Wahlkampfes auf, dass Reil seine Kampagne mit Dutzenden Personenplakaten führte, ein Privileg, das sonst eigentlich nur dem jeweiligen Spitzenkandidaten zusteht.

CORRECTIV erhielt aus AfD-Kreisen den Tipp, dass hinter dieser großzügigen Plakatierung die Schweizer Goal AG stecke, die auch in anderen Zusammenhängen mit indirekten Wahlkampfhilfen für die AfD aufgefallen war.

In einem Gespräch, das CORRECTIV aufzeichnete, berichtete Reil, wie die Goal AG ihn angerufen und ihm angeboten habe, für ihn Plakate in Essen aufzustellen. Reil habe daraufhin der Goal AG eine Freistellungserklärung unterschrieben und Fotos geschickt.

Das war eine zentrale Information. Denn bisher hatte die AfD immer so getan, als wisse sie nichts von den unbekannten Spendern in der Schweiz und habe keinen Kontakt zur Schweizer Werbeagentur sowie dem Verein für Rechtsstaatlichkeit, der in zahlreichen Wahlkämpfen für die AfD plakatierte.

Reil sagte weiterhin, dass er über das Angebot der Goal AG die oberen Parteihierarchien informiert habe, „so bin ich gestrickt, ich frage”. Auch wenn die genannten Funktionäre dies abstritten, war durch die Aussage von Reil erstmals belegt, wie eine Werbeaktion der Goal AG innerhalb der Partei besprochen wurde.

Reil zeigte zudem ein Foto des Plakats der Goal AG und taxierte die Kosten der aufwändigen Plakataktion auf „um die 50.000 Euro“. Allein auf Plakatwänden des Werbeunternehmens Ströer klebte die Goal AG fast 40 Plakate. Zusätzlich hingen Plakate auf Stellwänden anderer Anbieter.

Die von Reil gegenüber CORRECTIV genannte Summe führte dazu, dass die Bundestagsverwaltung die Höhe der Strafzahlung daran orientiert. Nach der Veröffentlichung der Recherche hatte die Bundestagsverwaltung das Verfahren eingeleitet und nun festgestellt, dass Reil Unterstützung aufgrund von Angaben der AfD im Gegenwert von 44500 Euro erhalten habe.

Der Hinweis auf die Freistellungserklärung, mit der Reil der Goal AG erlaubte, die Plakate zu drucken, führte dazu, dass Frontal21 gemeinsam mit CORRECTIV wenige Monate später auch dem Parteivorsitzenden Jörg Meuthen nachweisen konnte, dass er von der Hilfe der Goal AG für seinen Landtagswahlkampf gewusst hatte. Denn er hatte ebenfalls eine solche Erklärung unterschrieben, die beiden Medien vorlag und die CORRECTIV veröffentlichte.

Im Fall Meuthen bezahlte die Schweizer Firma nach Aussagen der Bundestagsverwaltung Werbung im Gegenwert von 89.900 Euro für den Wahlkampf des Kandidaten für die Landtagswahl in Baden-Württemberg.

Die AfD kündigt an, dass sie gegen die Bescheide der Bundestagsverwaltung klagen werde.

Nach der Recherche leitete die Bundestagsverwaltung auch gegen Meuthen ein Verfahren ein.

Damit wird erstmals offiziell bestätigt, das die AfD illegale Parteispenden erhalten hat. Ein weiteres Verfahren gegen die Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Alice Weidel, wird noch geprüft. Offen bleibt weiterhin, ob weitere Wahlhilfen, etwa des Vereins für Rechtsstaatlichkeit, die in die Millionenhöhe gehen, illegal waren.

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