Parteispenden

Reform des Parteiengesetzes geplatzt

Seit der Maskenaffäre der Union diskutiert die Große Koalition über schärfere Regeln für Parteispenden. Nach Recherchen von CORRECTIV ist eine Einigung auf Änderungen am Parteiengesetz noch vor den Bundestagswahlen geplatzt.

von Frederik Richter , Jonathan Sachse

Bundestag
4,35 Milliarden Euro für Kohlekonzerne - aber weder SPD noch CDU wollen im Bundestag erklären, wie die Summe zustande kam (Foto: Picture Alliance/dpa Kay Nietfeld)

Im Frühjahr war die Aufregung in der Politik groß. Der Skandal der Union um hohe Provisionszahlungen für Maskenbeschaffungen wurde bekannt. Auch die Affäre um Zahlungen aus Aserbaidschan an CDU-Abgeordnete spitzte sich zu. Die Große Koalition einigte sich zunächst schnell auf eine Reform des Abgeordnetengesetzes. Zukünftig sollen strengere Regeln gelten für Lobbytätigkeiten und Nebeneinkünfte von Abgeordneten.

Um auch bei Parteispenden mehr Transparenz zu schaffen, hatten die Regierungsparteien eine Reform des Parteiengesetzes angekündigt. Doch nach Recherchen von CORRECTIV haben die Parteien Gespräche über Änderungen am Parteiengesetz abgebrochen. Eine Reform wird es damit vor den Bundestagswahlen nicht mehr geben. Die Änderungen sollten unter anderem die Schwelle absenken, ab der Parteispenden offengelegt werden. Zudem sollte für Sponsorings – etwa im Rahmen von Parteitagen – eine Obergrenze eingeführt werden.

„Die CDU/CSU blockiert diese notwendigen Transparenzregeln, da sie erst in der kommenden Wahlperiode über eine grundsätzliche Revision des Parteiengesetzes verhandeln möchte“, sagte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese. „Dass die Union ihre Zustimmung zu diesen längst überfälligen SPD-Forderungen verweigert, ist nach den Korruptionsfällen und Maskenskandalen blanker Hohn.“

Intransparente Parteispenden

Die Union äußerte sich auf Anfrage nicht. An den Verhandlungen waren neben Union und SPD auch die FDP, die Grünen und die Linke beteiligt. Nach Recherchen von CORRECTIV sprachen die Schatzmeister und Generalsekretäre und einzelne Abgeordnete der beteiligten Parteien am 16. Mai zuletzt über die Reform.

„Die Reform ist an der Union gescheitert, was mich mit Blick auf die Spenderliste an CDU und CSU nicht wundert“, sagt der linke Bundestagsabgeordnete Friedrich Straetmanns. Die Union erhält mit Abstand am meisten Parteispenden.

Auch die Grünen kritisieren das Scheitern der Gespräche. „Strengere Veröffentlichungspflichten und gesetzliche Regeln fürs Sponsoring sind notwendig“, sagte die parlamentarische Geschäftsführerin Britta Haßelmann. Es sei bezeichnend, dass sich SPD und Union jetzt gegenseitig die Schuld zuschöben.

Die Regeln für die Finanzierung der Parteien stehen schon lange in der Kritik. Spenden müssen erst ab 50.000 Euro sofort veröffentlicht werden. Spenden unter dieser Summe werden erst zwei Jahre später bekannt – eine etwaige politische Einflussnahme von Spendern ist dann schwieriger nachzuvollziehen. Spenden unter 10.000 Euro müssen gar nicht veröffentlicht werden. Beim letzten Treffen am Sonntag soll folgende Neuregelung diskutiert worden sein: Die Reform sollte diese Grenzen auf 25.000 Euro beziehungsweise 5.000 Euro absenken. Jeder Spender soll zudem maximal 100.000 Euro pro Jahr spenden dürfen.

Streit in der Koalition

Als große Lücke im Parteiengesetz gelten auch die sogenannten Parallelaktionen, mit denen Organisationen Parteien mit Werbung in Wahlkämpfen unterstützen können – ohne dass die Geldflüsse offengelegt werden müssen. Besonders die AfD hatte in den vergangenen Jahren davon profitiert. Zudem fielen in der Vergangenheit mehrere Parteien auf, die für Kommunalwahlkämpfe Vereine gründeten und darüber Spenden einwarben. Das Scheitern der Gespräche bedeutet, dass diese Lücke im kommenden Bundestagswahlkampf nicht geschlossen ist.

Die Union machte jetzt jedoch Unternehmensbeteiligungen zum Streitpunkt. Die SPD ist die einzige Partei, die nennenswerte Beteiligungen an Unternehmen hält, darunter auch Medien. Unternehmensbeteiligungen werden schon jetzt in den Rechenschaftsberichten vollständig veröffentlicht. Die Union soll jetzt vorgeschlagen haben, dass Parteien nur Beteiligungen halten dürfen, die der politischen Arbeit der Partei dienen.

Die SPD hatte ursprünglich eine große Reform angestrebt. Ein fertiger Entwurf für ein neues Parteiengesetz lag bereits vor, den CORRECTIV einsehen konnte. Darin ist erstmals auch eine Definition von Parallelaktionen enthalten. Diese „Werbemaßnahmen durch Dritte“ sollen demnach in den Rechenschaftsberichten der Parteien zukünftig offengelegt werden. Bei Verstößen soll es Geldbußen von bis zu hunderttausend Euro geben.

Mehr Personal für die Bundestagsverwaltung?

Die Bundestagsverwaltung überwacht die Parteienfinanzierung, hat dafür aber kaum Personal und nur wenig Befugnisse. Die SPD schlägt jetzt eine „notwendige Personal- und Sachausstattung“ vor.  Zudem soll die Verwaltung in einem neuen jährlichen Tätigkeitsbericht die Öffentlichkeit informieren.

CORRECTIV hatte noch vor der Maskenaffäre der Union sämtliche Abgeordnete im Bundestag nach ihrer Meinung zu den Spenden-Regeln befragt. Von der Union antworteten nur acht Abgeordnete. Ursprünglich wollte die Koalition das neue Parteiengesetz mit umfassenden Reformen der Abgeordnetenregeln verknüpfen. Jetzt werden vor den Wahlen nur die Regeln zu Nebeneinkünften und Lobbytätigkeiten beschlossen.

Mehr über unsere Recherchen über Parteispenden und aktuelle Entwicklungen finden Sie auf unserer Seite: Geheime Spenden an die Politik.